{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2007-11-22","aktenzeichen":"1 StR 497/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 497/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n22. November 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Mordes u. a. \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2007 beschlossen: \n\n1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag zur Erhebung von Ver-\n\nfahrensrügen nach Versäumung der Frist zur Begründung der \n\nRevision gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom \n\n16. Mai 2007 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. \n\n Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte. \n\n2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil \n\nwird als unbegründet verworfen, jedoch wird der Urteilstenor \n\ndahingehend berichtigt, dass der Angeklagte zu lebenslanger \n\nGesamtfreiheitsstrafe verurteilt wird. Im Übrigen hat die Nach-\n\nprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des An-\n\ngeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen. \n\nZur Rüge der Verletzung des \"Nemo-tenetur-Grundsatzes\" be-\n\nmerkt der Senat ergänzend: \n\nDer Angeklagte hatte sich in der Hauptverhandlung zum Vorwurf \n\ndes Mordes - insbesondere durch \"Einwürfe und Vorhalte\" - teil-\n\nweise eingelassen (vgl. UA S. 35, 41 f., 59, 60). Die Schwurge-\n\nrichtskammer war deshalb nicht gehindert, daraus Schlüsse zu \n\nziehen, dass der Angeklagte sich zu der Möglichkeit eines Todes \n\nder I. L. durch ein Geschehen unterhalb der Schwel-\n\nle einer vorsätzlichen Tötung nicht eingelassen hatte (vgl. BGHSt \n\n20, 298, 300 m.w.N.). Sie hat damit nicht das Schweigen des An-\n\ngeklagten vor Beginn der Hauptverhandlung als Indiz für die Tä-\n\nterschaft des Angeklagten gewertet, was unzulässig wäre (vgl. \n\nBGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21 m.w.N.). Aus dem Zu-\n\nsammenhang ihrer Beweiserwägungen ergibt sich, dass die \n\nKammer mit ihren auf den ersten Blick missverständlichen Formu-\n\nlierungen lediglich zum Ausdruck gebracht hat, der Angeklagte, \n\nder sich in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hatte, \n\nhätte Konkretes vorgebracht, wenn er zu einer anderen Todesur-\n\nsache als der vorsätzlichen Tötung etwas gewusst hätte (vgl. BGH \n\nNJW 1993, 1724 zu einem gleichgelagerten Sachverhalt). \n\nIm Übrigen kann der Senat ausschließen, dass die Verurteilung \n\nauf diesem eher schwachen Indiz beruht. \n\nDie Äußerungen des Angeklagten vom 15. November 2007 haben \n\ndem Senat vorgelegen. Für ein weiteres Zuwarten sieht der Senat \n\nkeine Veranlassung. \n\nNack Wahl Kolz \n\n Hebenstreit Graf","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-11-22/1-str-497-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-11-22/1-str-497-07","retrieved":"2026-07-10 20:03:24.233450+00:00"},"card":{"id":"bgh/2007-11-22/1-str-497-07","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2007-11-22","dockets":["1 StR 497/07"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 22.11.2007 – 1 StR 497/07","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-11-22/1-str-497-07","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T20:03:24.233450+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}