{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2007/1_StR_148-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2007-04-24","aktenzeichen":"1 StR 148/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 148/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n24. April 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Untreue u. a. \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. April 2007 beschlossen: \n\n1. Soweit der Angeklagte in den Tatkomplexen I.2.a und I.2.b der \n\nGründe des Urteils des Landgerichts München I vom 7. No-\n\nvember 2006 wegen Urkundenfälschung in drei Fällen bezie-\n\nhungsweise wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung in 13 Fäl-\n\nlen verurteilt worden ist, wird das Verfahren gemäß § 154 \n\nAbs. 2 StPO eingestellt. \n\n Die insoweit entstandenen Kosten des Verfahrens und notwen-\n\ndigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur \n\nLast. \n\n2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbenannte Urteil \n\nim Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Ur-\n\nkundenfälschung in vier Fällen und der Untreue in 35 Fällen \n\nschuldig ist. \n\n Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\n Der Angeklagte hat die verbleibenden Kosten seines Rechtsmit-\n\ntels zu tragen. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\n3 \n\n4 \n\n5 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in sie-\n\nben Fällen, der Anstiftung zur Urkundenfälschung in 13 Fällen und der Untreue \n\nin 35 Fällen zu der Gesamtstrafe von sechs Jahren verurteilt. \n\nSoweit der Angeklagte in den Tatkomplexen I.2.a und I.2.b der Gründe \n\ndes angefochtenen Urteils wegen Urkundenfälschung in drei Fällen bezie-\n\nhungsweise wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung in 13 Fällen verurteilt \n\nworden ist, hat der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts \n\ngemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, da es nach den bislang getroffenen Fest-\n\nstellungen Zweifeln unterliegt, ob insoweit von der Herstellung unechter Urkun-\n\nden oder von der Verfälschung echter Urkunden ausgegangen werden kann. \n\nDie Teileinstellung führt zu der aus dem Tenor ersichtlichen Änderung \n\ndes Schuldspruchs. \n\nIm Übrigen ist die Revision des Angeklagten aus den vom Generalbun-\n\ndesanwalt in seiner Antragsschrift dargelegten Gründen unbegründet (§ 349 \n\nAbs. 2 StPO). \n\nMit der Teileinstellung entfallen die insoweit festgesetzten 16 Einzelstra-\n\nfen (insgesamt 13 Jahre und 7 Monate). Der Ausspruch über die Gesamtstrafe \n\nbleibt hiervon jedoch unberührt. Ihr lagen 55 Einzelstrafen in einer Gesamthöhe \n\nvon 70 Jahren und vier Monaten zugrunde. Der Senat kann ausschließen, dass \n\ndie Strafkammer ohne die für die eingestellten Taten angesetzten Einzelstrafen \n\n(es verbleiben 39 Einzelstrafen in einer Gesamthöhe von 56 Jahren und 9 Mo-\n\nnaten) auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte. Diese Strafe ist auch \n\nangemessen (§ 354 Abs. 1a Satz 1 StPO). \n\nNack Wahl Kolz \n\n Hebenstreit Graf","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2007/1_StR_148-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-04-24/1-str-148-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2007/1_StR_148-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2007/1_StR_148-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-04-24/1-str-148-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2007/1_StR_148-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:34:36.220668+00:00"}}