{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2006/1_StR__48-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2006-03-08","aktenzeichen":"1 StR 48/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 48/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n8. März 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Untreue \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. März 2006 beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nTraunstein vom 17. Oktober 2005 wird mit der Maßgabe als unbe-\n\ngründet verworfen, dass im Fall II. B. 2. (15) der Urteilsgründe ei-\n\nne Einzelfreiheitsstrafe von acht Monaten angesetzt ist. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Untreue in 105 Fällen zu \n\neiner Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die \n\nRevision des Angeklagten, die die Verletzung sachlichen Rechts rügt, bleibt im \n\nErgebnis ohne Erfolg (§ 349 Abs. 2 StPO). Auszuführen ist lediglich Folgendes: \n\n1. Das Landgericht hat für die am 5. April 2001 begangene Untreue \n\n(Fall II. B. 2. (15) der Urteilsgründe) keine Einzelstrafe festgesetzt. Dabei han-\n\ndelt es sich ersichtlich um ein Fassungsversehen, wie der Generalbundesan-\n\nwalt in seiner Antragsschrift zutreffend darlegt. Der Fall ist Gegenstand des Ur-\n\nteilstenors, der Feststellungen und der rechtlichen Würdigung. Das Landgericht \n\nhat für ihn auch den zugrundezulegenden Strafrahmen ausdrücklich angeführt. \n\nAuf dieser Grundlage kann der Senat dem Zusammenhang der Urteilsgründe \n\nentnehmen, dass das Landgericht für diesen Fall eine Einzelfreiheitsstrafe von \n\nacht Monaten verhängen wollte. Das ergibt sich ohne weiteres daraus, dass die \n\nStrafkammer, die die Einzelstrafen nach der jeweiligen Schadenshöhe abge-\n\nstuft hat, für einen in tatsächlicher Hinsicht gleichgelagerten Fall (II. B. 2. (8) der \n\nUrteilsgründe) eine Einzelfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt hat. Da-\n\nnach schließt der Senat aus, dass im Fall II. B. 2. (15) der Urteilsgründe eine \n\ngeringere Einzelstrafe auch nur in Betracht kommen könnte. Der Angeklagte \n\nhätte sich insoweit auch ersichtlich nicht anders als geschehen verteidigen kön-\n\nnen. Der Senat kann deshalb die Rechtsfolgenentscheidung entsprechend er-\n\ngänzen. \n\n3 \n\n2. Die Gesamtstrafenbildung hält rechtlicher Nachprüfung stand. Die \n\nStrafzumessungserwägungen in Abschnitt V. der Urteilsgründe betreffen - wie \n\nsich schon aus ihrem einleitenden Satz ergibt - nicht nur die Beurteilung der \n\nEinzeltaten, sondern berücksichtigen auch das Gesamtgewicht des abzuurtei-\n\nlenden Sachverhalts sowie das Vor- und Nachtatverhalten des Angeklagten. Sie \n\nermöglichen daher dem Revisionsgericht ohne weiteres eine Nachprüfung des \n\nauch vom Landgericht so gesehenen gesonderten Strafzumessungsakts der \n\nGesamtstrafenbildung. \n\nNack Wahl Kolz \n\n Elf Graf","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2006/1_StR__48-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-03-08/1-str-48-06","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2006/1_StR__48-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2006/1_StR__48-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-03-08/1-str-48-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2006/1_StR__48-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:26:51.382447+00:00"}}