{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2005/1_StR__82-05","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2005-03-17","aktenzeichen":"1 StR 82/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 82/05 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n17. März 2005 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. März 2005 beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nKempten (Allgäu) vom 30. November 2004 wird verworfen. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen. \n\nGründe: \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäu-\n\nbungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen zu einer Gesamtfrei-\n\nheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einer Entzie-\n\nhungsanstalt angeordnet. \n\nDie auf die Sachrüge gestützte und wirksam auf den Rechtsfolgenaus-\n\nspruch beschränkte Revision des Angeklagten bleibt im Ergebnis ohne Erfolg \n\n(§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nZum Strafausspruch hat der Generalbundesanwalt in seiner Antrags-\n\nschrift ausgeführt: \n\n\"Allerdings hat das Landgericht, wie die Revision zu Recht ausführt, den \n\nRegelungen zur Ermäßigung des erhöhten Mindestmaßes einer Frei-\n\nheitsstrafe (hier: ein Jahr Freiheitsstrafe; § 29a Abs. 1 BtMG) gemäß § \n\n49 Abs. 1 Nr. 3, § 49 Abs. 2 StGB nicht Rechnung getragen. Hiernach \n\nmusste das Landgericht der Strafzumessung eine Strafrahmenunter-\n\ngrenze von einem Monat - und nicht von einem Jahr - Freiheitsstrafe \n\nzugrunde legen (vgl. Weber, BtMG 2. Aufl., § 29a RdNrn. 212f.). Zumin-\n\ndest für die in den Fällen II.2, II.5 und II.7 auf ein Jahr Freiheitsstrafe \n\nfestgesetzten Einzelstrafen wird nicht ausgeschlossen werden können, \n\ndass die Strafkammer mit Rücksicht auf das von ihr zugrunde gelegte \n\nMindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe davon abgesehen hat, in \n\nden genannten Fällen auf niedrigere Einzelstrafen zu erkennen. \n\nEiner Aufhebung des Strafausspruchs bedarf es gleichwohl nicht, weil \n\ndie Einzelstrafen - ebenso die Gesamtstrafe - im Sinne von § 354 \n\nAbs. 1a Satz 1 StPO n.F. angemessen sind. Dabei fällt vor allem ins \n\nGewicht, dass das Landgericht gleichsam schematisch von einer Milde-\n\nrungsmöglichkeit nach § 21 StGB Gebrauch gemacht hat, obwohl der \n\nAngeklagte mit Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 4. August 2000 wegen \n\nunerlaubter Einfuhr von und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäu-\n\nbungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten \n\nverurteilt worden ist und nach Aussetzung eines Strafrestes zur Bewäh-\n\nrung (bis 2. Juli 2006) während laufender Bewährungszeit die jetzt ab-\n\ngeurteilten Verbrechen nach § 29a BtMG begangen hat und - und dies \n\nvor allem - der \"Suchtdruck\" bei ihm \"relativ gering\" war (siehe UA S. \n\n15). Auf die Frage, ob die Strafkammer die Voraussetzungen erheblich \n\nverminderter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB bei Drogenmiss-\n\nbrauch zutreffend angenommen hat, kommt es nicht an, <dies> erscheint \n\njedoch zweifelhaft. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesge-\n\nrichtshofs begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich al-\n\nlein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sin-\n\nne von § 21 StGB. Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen \n\nnur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelge-\n\nnuss zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der \n\nTäter unter starken Entzugserscheinungen leidet und dadurch getrieben \n\nwird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Um-\n\nständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches \n\nverübt (vgl. Senatsurteil vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03; ferner \n\nBGH NStZ 2002, 31, 32).\" \n\nDem stimmt der Senat zu. \n\nDer Schriftsatz der Verteidigung vom 16. März 2005 hat vorgelegen. \n\nNack Wahl Boetticher \n\n Kolz Elf","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2005/1_StR__82-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-03-17/1-str-82-05","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":3},{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 29a","ref_norm":"29a","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2005/1_StR__82-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2005/1_StR__82-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-03-17/1-str-82-05","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2005/1_StR__82-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:28:46.734565+00:00"},"card":{"id":"bgh/2005-03-17/1-str-82-05","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. 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