{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2005/1_StR_208-05","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2005-07-27","aktenzeichen":"1 StR 208/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 208/05 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n27. Juli 2005 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen gefährlicher Körperverletzung u. a. \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Juli 2005 beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nHechingen vom 23. Februar 2005 wird als unbegründet verwor-\n\nfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisions-\n\nrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten \n\nergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die \n\nder Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwen-\n\ndigen Auslagen zu tragen. \n\nZur Rüge des Verstoßes gegen § 189 GVG bemerkt der Senat: \n\nNach den Gesamtumständen ist - wie die Revision vorgetragen \n\nhat - davon auszugehen, daß der Vorschrift des § 189 Abs. 2 \n\nGVG nicht entsprochen wurde und außerdem die Dolmetscherin \n\nnicht unwesentliche Angaben in der Hauptverhandlung übersetzt \n\nhat. Dennoch kann ein Beruhen des Urteils des Landgerichts He-\n\nchingen auf der Verletzung des § 189 Abs. 2 GVG ausgeschlos-\n\nsen werden. \n\nVorliegend sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die \n\nDolmetscherin deswegen nicht treu und gewissenhaft übertragen \n\nhat, weil nicht nach außen dokumentiert ist, daß sie sich ihre all-\n\ngemeine Beeidigung gerade im Einzelfall vergegenwärtigt hat. \n\nVielmehr ist es fernliegend, daß eine allgemein vereidigte Dol-\n\nmetscherin, die - wie sich aus der dienstlichen Erklärung des Vor-\n\nsitzenden ergibt - jahrelang offensichtlich beanstandungsfrei bei \n\nGericht übersetzt und sich immer wieder auf ihren allgemein ge-\n\nleisteten Eid berufen hat, sich ihrer Verpflichtung im vorliegenden \n\nEinzelfall, in dem ihre Berufung auf den allgemein geleisteten Eid \n\n- wie die Revision selbst vorträgt - offenbar versehentlich unter-\n\nblieben ist, nicht bewußt war und deshalb unrichtig übersetzt hat \n\n(vgl. auch BGH NStZ 1998, 204). \n\nIm übrigen war die Dolmetscherin vorliegend schon deshalb zu \n\ntreuer und gewissenhafter Übersetzung veranlaßt, weil die Rich-\n\ntigkeit ihrer Übersetzung sowohl vom Angeklagten als auch des-\n\nsen Verteidiger, welche beide die deutsche und die türkische \n\nSprache beherrschen, leicht kontrollierbar war. Ob zu jedem Zeit-\n\npunkt der Angeklagte und der Verteidiger die Zeugenaussagen in \n\ntürkischer Sprache und die dazu gehörende Übersetzung jeweils \n\nmitverfolgten oder nicht, ist ohne Bedeutung, weil die Dolmet-\n\nscherin nicht sicher sein konnte, zu welchen Zeitpunkten eine \n\nKontrolle erfolgte und wann nicht. \n\nNack Wahl Hebenstreit \n\n Elf Graf","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2005/1_StR_208-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-07-27/1-str-208-05","cited_norms":[{"jurabk":"GVG","ref":"§ 189","ref_norm":"189","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2005/1_StR_208-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2005/1_StR_208-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-07-27/1-str-208-05","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2005/1_StR_208-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:54:41.054611+00:00"}}