{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2004/1_StR_288-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2004-08-03","aktenzeichen":"1 StR 288/04","doktyp":"Beschluß","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 288/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n3. August 2004 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen sexueller Nötigung u.a. \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. August 2004 beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nWürzburg vom 18. März 2004 wird als unbegründet verworfen. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die \n\nder Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwen-\n\ndigen Auslagen zu tragen. \n\nGründe: \n\nDer Angeklagte wurde wegen vielfachen, teilweise gewaltsam begange-\n\nnen sexuellen Mißbrauchs seiner 1988 geborenen Stieftochter zu einer Ge-\n\nsamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Nachprü-\n\nfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat aus den vom Gene-\n\nralbundesanwalt zutreffend dargelegten Gründen keinen Rechtsfehler zum \n\nNachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nDer Senat sieht jedoch Anlaß zu folgendem Hinweis: \n\nNach den Feststellungen der Jugendkammer treten bei der Geschädig-\n\nten \"noch heute posttraumatische Symptome\" wie z.B. autoaggressive \"Ver-\n\nzweiflungsreaktionen\" auf. Sie wird psychotherapeutisch behandelt, ein Ende \n\nder Behandlungsbedürftigkeit ist nicht absehbar. \n\nIm Rahmen der Prüfung der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen führt die Ju-\n\ngendkammer aus, daß die Geschädigte das Kerngeschehen ebenso wie in der \n\nHauptverhandlung \"bereits in einer Vielzahl von vorherigen Vernehmungen\" \n\nimmer wieder \"bestätigt und erläutert\" hat. Wie die Urteilsgründe im einzelnen \n\nergeben, wurde sie zwischen September 2002 und Juli 2003 im Rahmen des \n\nErmittlungsverfahrens fünfmal von der Polizei und zweimal vom Ermittlungs-\n\nrichter vernommen und außerdem von einer Sachverständigen begutachtet und \n\ndabei ebenfalls zum Tatgeschehen befragt. \n\nEs wäre nach Auffassung des Senats angezeigt gewesen, von der Mög-\n\nlichkeit einer Videoaufzeichnung Gebrauch zu machen. Wird, wie hier, wegen \n\ndes Verdachts ermittelt, eine noch nicht 16 Jahre alte Jugendliche sei Opfer \n\nschwerwiegender Sexualstraftaten geworden, so begründet § 58a Abs. 1 \n\nSatz 2 StPO eine grundsätzliche Verpflichtung der Ermittlungsbehörden, die \n\nAussagen der Jugendlichen aufzuzeichnen (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli \n\n2004 - 1 StR 273/04; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. Nachtrag, §58a \n\nRdn. 17 jew. m.w.N.). Das Festhalten der Aussage in Bild und Ton ermöglicht \n\nes häufig, Mehrfachvernehmungen zu demselben psychisch belastenden The-\n\nma zu vermeiden oder zumindest die Anzahl derartiger Vernehmungen zu ver-\n\nringern. Damit soll den Belangen besonders schutzbedürftiger Zeugen bereits \n\nim Ermittlungsverfahren Rechnung getragen werden (BGH aaO m.w.N.; vgl. \n\nauch Nrn. 19, 19a RiStBV). \n\nWahl Boetticher Schluckebier \n\n Elf Hubert","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2004/1_StR_288-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-08-03/1-str-288-04","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 58a","ref_norm":"58a","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2004/1_StR_288-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2004/1_StR_288-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-08-03/1-str-288-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2004/1_StR_288-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 15:52:00.358097+00:00"}}