{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2003/1_StR__91-03B","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2007-06-21","aktenzeichen":"1 StR 91/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 91/03 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n21. Juni 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Diebstahls u.a. \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juni 2007 beschlossen: \n\nSämtliche im Anschluss an den Beschluss des Senats vom \n\n14. Februar 2007 gestellte Anträge des Verurteilten werden zu-\n\nrückgewiesen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nErhebliche Zeit nach Eintritt der Rechtskraft des gegen ihn ergangenen \n\nUrteils macht der Verurteilte erstmals geltend, in dem der Verurteilung voraus-\n\ngegangenen Ermittlungsverfahren seien seine Rechte auf konsularischen Bei-\n\nstand nicht beachtet worden. Dies habe er erst jetzt durch an Rechtsprechung \n\ndes Internationalen Gerichtshofs (IGH) anknüpfende Entscheidungen des Bun-\n\ndesverfassungsgerichts erfahren. \n\n2 \n\nWie dem Verurteilten bereits im Beschluss des Senats vom 14. Februar \n\n2007 erläutert wurde, hat weder das Revisionsgericht auch ohne entsprechen-\n\nde Verfahrensrüge von Amts wegen den dem angefochtenen Urteil vorange-\n\ngangenen Verfahrensgang auf etwaige Verfahrensfehler zu überprüfen, noch \n\nkann es, auch unter den hier gegebenen Umständen, nach Abschluss des Re-\n\nvisionsverfahrens erneut in eine Sachprüfung eintreten. Auf diesen Beschluss \n\nnimmt der Senat Bezug. \n\n3 \n\nNunmehr teilt der Verurteilte unter Wiederholung im Kern stets identi-\n\nscher Argumente immer wieder mit, er teile die Rechtsansicht des Senats nicht. \n\nDie hieran anknüpfenden Gegenvorstellungen und sonstigen Anträge des Ver-\n\nurteilten, \n\netwa \n\n- ihm sei zu dem nicht gerügt gewesenen (angeblichen) Verfahrensverstoß kein \n\nrechtliches Gehör gewährt worden, was nachgeholt werden müsse; \n\n- es müsse ihm (durch Wiedereinsetzung) doch ermöglicht werden, auch nach \n\nrechtskräftigem Abschluss des Verfahrens noch Verfahrensrügen geltend zu \n\nmachen; \n\n- der Bundesgerichtshof solle in seinem Fall ein \"Habeas-corpus-Verfahren\" \n\ndurchführen; \n\n- der Vorsitzende des Senats solle seine sofortige Freilassung anordnen, \n\nkönnen nicht zu einer Änderung der Entscheidungen des Senats - zuletzt der \n\nEntscheidung vom 14. Februar 2007 - führen. Auch zu einer Bestellung eines \n\nPflichtverteidigers für den Verurteilten durch den Bundesgerichtshof ist unter \n\nden gegebenen Umständen kein Raum. \n\n4 \n\nMit einer weiteren Bescheidung von inhaltlich identischen Anträgen, de-\n\nren Begründung sich letztlich darin erschöpft, bereits beschiedenes Vorbringen \n\nzu wiederholen, kann der Verurteilte künftig nicht rechnen. \n\nNack Wahl Kolz \n\n Hebenstreit Graf","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2003/1_StR__91-03B.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-06-21/1-str-91-03","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2003/1_StR__91-03B.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2003/1_StR__91-03B.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-06-21/1-str-91-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2003/1_StR__91-03B.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:46:09.256257+00:00"},"card":{"id":"bgh/2007-06-21/1-str-91-03","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. 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