{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2003/1_StR_517-03","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2004-01-13","aktenzeichen":"1 StR 517/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 517/03\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n13. Januar 2004\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer\n\nMenge u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Januar 2004 beschlos-\n\nsen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nNürnberg-Fürth vom 29. Juli 2003 wird verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen.\n\nGründe:\n\nDer Angeklagte wurde wegen einer Reihe von Verstößen gegen das\n\nBetäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.\n\nMit seiner Revision macht er die Verletzung formellen und materiellen\n\nRechts geltend. Das Rechtsmittel bleibt erfolglos (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\n1. Der näheren Ausführung bedarf nur folgendes:\n\na) Die Revision macht geltend, der Angeklagte sei in seinen Verteidi-\n\ngungsmöglichkeiten in unzulässiger Weise eingeschränkt worden. Die Straf-\n\nkammer habe nämlich die für eine Verurteilung wegen täterschaftlichen Han-\n\ndeltreibens mit Betäubungsmitteln erforderliche Annahme von Eigennutz nicht\n\nauf die in diesem Zusammenhang in der Anklage genannten Gesichtspunkte\n\n(Schuldentilgung; Deckung des Eigenbedarfs) gestützt, sondern auf die An-\n\nnahme, der Angeklagte habe Gäste an sein Lokal binden wollen. Auf diesen\n\nnicht in der Anklage genannten Gesichtspunkt sei er weder entsprechend § 265\n\nStPO ausdrücklich hingewiesen worden, noch habe er ihn aus dem Gang der\n\nHauptverhandlung erkennen können. Dementsprechend habe er sich gegen\n\ndiese Annahme auch nicht verteidigt.\n\nb) Ohne daß es auf weiteres ankäme, reicht es für die Annahme von Ei-\n\ngennutz im Zusammenhang mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jedoch\n\naus, wenn nach Art und Umfang der auf Umsatz gerichteten Tätigkeit andere\n\nals eigennützige Motive nach Lage des Falles ausscheiden (vgl. BGH, Urt. v.\n\n12. März 2001 - 1 StR 12/01; Beschl. v. 2. Oktober 1992 - 2 StR 466/92). Dem-\n\nentsprechend stellt die Strafkammer zentral darauf ab, der Angeklagte habe\n\nsich zwar damit verteidigt, daß er sein Verhalten als eine \"Art Freundschafts-\n\ndienst ... gegenüber der Kammer darzustellen versuchte\", hiervon könne jedoch\n\nschon wegen der Menge des von ihm gekauften und weiterverkauften Rausch-\n\ngifts nicht ausgegangen werden. Dieselbe Erwägung hatte im übrigen auch\n\nschon die Staatsanwaltschaft ausdrücklich in dem wesentlichen Ergebnis der\n\nErmittlungen (§ 200 Abs.2 Satz 1 StPO) angestellt, das in diesem Zusammen-\n\nhang mit heranzuziehen ist (vgl. BGHSt 46, 130, 134; BGH StraFo 2003, 95).\n\n2. Auch im übrigen hat die auf Grund der Revisionsrechtfertigung gebo-\n\ntene Überprüfung des Revisionsvorbringens keinen Rechtsfehler zum Nachteil\n\ndes Angeklagten ergeben. Die Erwägung der Strafkammer, in einigen näher\n\nbezeichneten Fällen liege, wenn auch nur knapp, zwar eine im Sinne des § 29 a\n\nBtMG \"nicht geringe\" Menge vor, zugunsten des Angeklagten sei aber davon\n\nauszugehen, daß dies nicht der Fall sei, ist zwar nicht klar, beschwert den An-\n\ngeklagten aber nicht.\n\nNack Wahl Boetticher\n\n Kolz Hebenstreit","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2003/1_StR_517-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-01-13/1-str-517-03","cited_norms":[{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 29a","ref_norm":"29a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 200","ref_norm":"200","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2003/1_StR_517-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2003/1_StR_517-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-01-13/1-str-517-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2003/1_StR_517-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 15:07:54.258510+00:00"}}