{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2002/1_StR__90-02","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2002-05-16","aktenzeichen":"1 StR 90/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 90/02\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n 16. Mai 2002\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen sexueller Nötigung u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Mai 2002 gemäß § 349\n\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nStuttgart vom 29. November 2001 wird mit der Maßgabe verwor-\n\nfen, daß im Fall 1 die Verurteilung wegen tateinheitlich begange-\n\nnen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen entfällt.\n\nDer Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels.\n\nGründe:\n\nDer Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 4. April 2002\n\nfolgendes ausgeführt:\n\n\"Nicht bestehen bleiben kann die Verurteilung des Angeklagten im Fall 1\n\nwegen in Tateinheit zum sexuellen Missbrauch des Kindes begangenen\n\nsexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1\n\nNr. 3 StGB. Hinsichtlich des Delikts nach § 174 StGB kann der Schuld-\n\nspruch für die 'Ende des Jahres 1992/Anfang des Jahres 1993' began-\n\ngene Tat keinen Bestand haben, weil insoweit Verjährung eingetreten\n\nist.\n\nDas Vergehen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ver-\n\njährt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB in fünf Jahren. Die Verjährung wurde\n\nerstmals nach § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB durch die am 4. September 2000\n\nerfolgte erste Vernehmung des Angeklagten unterbrochen (Bl. 4 Bd. I\n\nd.A.). Somit ist die Ahndung der Tat im Fall 1 ausgeschlossen, soweit\n\nsie die Voraussetzungen des § 174 StGB erfüllt. Alle anderen Delikte\n\nsind hingegen in nicht verjährter Zeit verübt worden.\n\nDie Korrektur des Schuldspruchs nötigt nicht zur Aufhebung des Straf-\n\nausspruchs. Es kann ausgeschlossen werden, dass die Strafkammer im\n\nFall 1 bei richtiger Rechtsanwendung auf eine niedrigere als die ausge-\n\nsprochene Einzelstrafe erkannt hätte. Das Tatgericht hat die Einzelstrafe\n\nfehlerfrei dem unverändert gebliebenen Strafrahmen des § 176 Abs. 1\n\nStGB entnommen. Dabei hätte es das tateinheitlich verwirklichte und\n\nwegen Verjährung nicht mehr verfolgbare Vergehen des sexuellen Miss-\n\nbrauchs einer Schutzbefohlenen strafschärfend berücksichtigen dürfen,\n\nwenn auch nicht mit dem selben Gewicht wie ein nicht verjährtes Delikt.\n\nIm Übrigen kommt dem Umstand, dass sich der Angeklagte an seinem\n\nleiblichen Kind vergangen hat, unabhängig von der Anwendbarkeit des\n\n§ 174 StGB eine straferschwerende Wirkung zu, weil dieser Gesichts-\n\npunkt die Tatschuld erhöht.\"\n\nDem schließt sich der Senat an. Im übrigen hat die Nachprüfung des\n\nUrteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nach-\n\nteil des Angeklagten ergeben.\n\nSchäfer Nack Wahl\n\n Schluckebier Kolz","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2002/1_StR__90-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-05-16/1-str-90-02","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":4},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 78c","ref_norm":"78c","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2002/1_StR__90-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2002/1_StR__90-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-05-16/1-str-90-02","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2002/1_StR__90-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 13:13:45.341520+00:00"}}