{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2002-12-17","aktenzeichen":"1 StR 412/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 412/02\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n17. Dezember 2002\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in\n nicht geringer Menge u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Dezember 2002 gemäß\n\n§ 349 Abs. 2 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nRavensburg vom 26. Juni 2002 wird mit der Maßgabe als unbe-\n\ngründet verworfen, daß für den Fall 145 der Urteilsgründe (Betrug\n\nzum Nachteil R. im Oktober 2001) eine Einzelstrafe\n\nvon drei Monaten Freiheitsstrafe angesetzt wird.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen.\n\nGründe:\n\nDie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat\n\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2\n\nStPO).\n\nAllerdings hat die Strafkammer es versäumt, für den Betrug des Ange-\n\nklagten zum Nachteil R. (Fall 145 der Urteilsgründe) eine Einzel-\n\nstrafe festzusetzen. Dieser Fall wird in den Strafzumessungserwägungen der\n\nKammer zwar ausdrücklich erwähnt (vgl. UA S. 41), bei der Wiedergabe der für\n\ndie Einzelfälle angesetzten Einzelstrafen indessen ersichtlich infolge eines\n\nFassungsmangels nicht mit angeführt. Da die Strafkammer für die Fälle 141 bis\n\n144 wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung bei einer insoweit\n\ngegebenen Gesamtschadenshöhe von nur 8.000 DM jeweils Einzelfreiheits-\n\nstrafen von drei Monaten ausgeworfen hat, ist auszuschließen, daß sie hier bei\n\neiner Schadenssumme in Höhe von 20.000 DM eine geringere Einzelstrafe an-\n\ngesetzt hätte. Der Senat bestimmt daher in entsprechender Anwendung des\n\n§ 354 Abs. 1 StPO selbst die fehlende Einzelstrafe und sieht von einer Zurück-\n\nverweisung ab. Auswirkungen auf die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei\n\nJahren und neun Monaten sind angesichts der Vielzahl der Einzelstrafen aus-\n\ngeschlossen. Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der\n\nNachholung der Einzelstraffestsetzung nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 358\n\nAbs. 2 Satz 1 Einzelstrafe, fehlende 2; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 358\n\nRdn. 11). Auch hätte sich der Angeklagte insoweit ersichtlich nicht anders als\n\ngeschehen verteidigen können.\n\nNack Wahl Schluckebier\n\n Kolz Elf","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-12-17/1-str-412-02-2","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 358","ref_norm":"358","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-12-17/1-str-412-02-2","retrieved":"2026-07-10 13:49:15.274733+00:00"},"card":{"id":"bgh/2002-12-17/1-str-412-02-2","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2002-12-17","dockets":["1 StR 412/02"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 17.12.2002 – 1 StR 412/02","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-12-17/1-str-412-02-2","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nRavensburg vom 26. Juni 2002 wird mit der Maßgabe als unbe-\n\ngründet verworfen, daß für den Fall 145 der Urteilsgründe (Betrug\n\nzum Nachteil R. im Oktober 2001) eine Einzelstrafe\n\nvon drei Monaten Freiheitsstrafe angesetzt wird.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/358","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"358","label":"§ 358 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T13:49:15.274733+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}