{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2002/1_ARs__36-02","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2002-09-26","aktenzeichen":"1 ARs 36/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 ARs 36/02\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n26. September 2002\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen versuchten Mordes u.a.\n\nhier: Anfrage des 2. Strafsenats vom 14. August 2002 - 2 StR 251/02\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. September 2002 gemäß\n\n§ 132 Abs. 3 GVG beschlossen:\n\nDer vom 2. Strafsenat beabsichtigten Entscheidung steht Recht-\n\nsprechung des Senats nicht entgegen.\n\nGründe:\n\nDer 2. Strafsenat (Beschluß vom 14. August 2002 - 2 StR 251/02) beab-\n\nsichtigt zu entscheiden:\n\n\"Ein gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 StGB strafbefreiender Rücktritt\n\nvom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts setzt nicht voraus, daß der\n\nTäter, der die Vollendung der Tat erfolgreich verhindert und dies auch anstrebt,\n\nunter mehreren Möglichkeiten der Erfolgsverhinderung die sicherste oder opti-\n\nmale gewählt hat.\"\n\nDer 2. Strafsenat meint, dem könne Rechtsprechung des 1. Strafsenats,\n\ninsbesondere das Urteil BGHSt 31, 46, entgegenstehen. Das ist indessen nicht\n\nder Fall.\n\nSoweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulie-\n\nrungen (aaO S. 49) in der Literatur anders verstanden wird (vgl. Anfragebe-\n\nschluß S. 4/5), beruht das auf einer nicht zutreffenden Interpretation. Der Zu-\n\nsammenhang jenes Senatsurteils und sein sinngerechtes Verständnis im Blick\n\nauf den dort zugrundeliegenden Sachverhalt ergeben, daß der Senat verlangt,\n\nder Täter habe die von ihm gewählte, objektiv und aus seiner Sicht geeignete\n\nVerhinderungsmöglichkeit auszuschöpfen (BGHSt 31, 46, 50 unter Ziff. 2.). In\n\ndem dort zu beurteilenden Fall hatte der Angeklagte das schwerverletzte Opfer\n\nmit dem Pkw in die Nähe des Krankenhauses gefahren, es dort aussteigen las-\n\nsen und es dem Zufall überlassen, ob die Schwerverletzte das Krankenhaus\n\nallein oder mit fremder Hilfe auch erreichen würde. (Sie war später etwa auf der\n\nHälfte der verbleibenden Wegstrecke von einem Passanten bewußtlos in ei-\n\nnem Gebüsch gefunden worden.) Es bedurfte also - auf der Grundlage des\n\nvom Täter zur Rettung eingeschlagenen Weges - weiterer, von ihm nicht ver-\n\nanlaßter Rettungshandlungen eines Dritten; deshalb hatte der Täter dort weder\n\ndie objektiv gebotenen noch die aus seiner Sicht ausreichenden Bemühungen\n\nzur Erfolgsabwendung entfaltet.\n\nIn dem jetzt vom 2. Strafsenat zu entscheidenden Fall hingegen hat der\n\nAngeklagte grundsätzlich geeignete Rettungshandlungen Dritter veranlaßt. Er\n\nhat sich freilich durch die Alarmierung von Feuerwehr und Polizei für einen\n\nmöglicherweise zunächst weniger aussichtsreichen, aber einen nach den Um-\n\nständen des Einzelfalles wohl dennoch geeigneten Weg der Rettung entschie-\n\nden und die dadurch - d.h. bei dem eingeschlagenen Weg - gegebene Verhin-\n\nderungsmöglichkeit naheliegenderweise auch ausgeschöpft. Das volle Risiko\n\neines gleichwohl eintretenden Taterfolges trug er ohnehin (vgl. BGHSt 31, 46,\n\n49 m.w.Nachw.).\n\nSchäfer Nack Wahl\n\n Schluckebier Kolz","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2002/1_ARs__36-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-09-26/1-ars-36-02","cited_norms":[{"jurabk":"GVG","ref":"§ 132","ref_norm":"132","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2002/1_ARs__36-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2002/1_ARs__36-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-09-26/1-ars-36-02","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2002/1_ARs__36-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 13:30:49.522289+00:00"}}