{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2001-05-31","aktenzeichen":"1 StR 173/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 173/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n31. Mai 2001\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Gebrauchs gefälschter Zahlungskarten\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Mai 2001 beschlossen:\n\n1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Traunstein vom 15. Januar 2001 wird mit folgender Maß-\n\ngabe (§ 349 Abs. 4 StPO) - auch soweit der Mitangeklagte\n\nP. betroffen ist - gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet\n\nverworfen:\n\nIm Falle b) 21 der Urteilsgründe wird die Einzelfreiheitsstrafe\n\nvon einem Jahr durch eine solche von vier Monaten ersetzt.\n\n2. Die Urteilsformel wird dahin berichtigt, daß das Wort \"Frei-\n\nheitsstrafe\" durch das Wort \"Gesamtfreiheitsstrafe\" ersetzt\n\nwird.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen.\n\nGründe:\n\nDer Generalbundesanwalt hat folgendes ausgeführt:\n\n\"Das Landgericht (hat) im Fall b) 21 (UA S. 11) - worauf der Beschwer-\n\ndeführer zu Recht hinweist - eine Einzelstrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe\n\nfestgesetzt (UA S. 20), obwohl es einen minder schweren Fall angenommen\n\nhat (UA S. 18). Insoweit liegt ein offensichtliches Versehen vor. Da das Land-\n\ngericht im Fall b) 5 bei nahezu identischer Schadenshöhe (dort: 45,39 Britische\n\nPfund) wie auch in allen weiteren minder schweren Fällen jeweils Einzelstrafen\n\nvon vier Monaten festgesetzt hat, kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1\n\nStPO die Einzelstrafe von einem Jahr durch eine solche von vier Monaten er-\n\nsetzen. Angesichts der Höhe der Einsatzstrafe und der Summe der Einzelstra-\n\nfen ist auszuschließen, dass das Landgericht bei Festsetzung einer Einzel-\n\nstrafe von vier Monaten im Fall b) 21 auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe\n\nerkannt hätte.\"\n\nDem folgt der Senat. Insoweit erstreckt sich die Entscheidung gemäß\n\n§ 357 StPO auf den Mitangeklagten P. , der kein Rechtsmittel eingelegt hat.\n\nDie Berichtigung der Urteilsformel war geboten, weil dem Landgericht\n\nein offensichtliches Fassungsversehen unterlaufen ist.\n\nSchäfer Wahl Boetticher\n\n Schluckebier Kolz","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-05-31/1-str-173-01","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 357","ref_norm":"357","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-05-31/1-str-173-01","retrieved":"2026-07-10 12:06:19.345613+00:00"},"card":{"id":"bgh/2001-05-31/1-str-173-01","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2001-05-31","dockets":["1 StR 173/01"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 31.05.2001 – 1 StR 173/01","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-05-31/1-str-173-01","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Traunstein vom 15. Januar 2001 wird mit folgender Maß-\n\ngabe (§ 349 Abs. 4 StPO) - auch soweit der Mitangeklagte\n\nP. betroffen ist - gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet\n\nverworfen:\n\nIm Falle b) 21 der Urteilsgründe wird die Einzelfreiheitsstrafe\n\nvon einem Jahr durch eine solche von vier Monaten ersetzt.\n\n2. Die Urteilsformel wird dahin berichtigt, daß das Wort \"Frei-\n\nheitsstrafe\" durch das Wort \"Gesamtfreiheitsstrafe\" ersetzt\n\nwird.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/357","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"357","label":"§ 357 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T12:06:19.345613+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}