{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_430-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2000-11-23","aktenzeichen":"1 StR 430/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 430/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n23. November 2000\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. November 2000 be-\n\nschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nTübingen vom 22. Mai 2000 wird als unbegründet verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels und die\n\nder Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwen-\n\ndigen Auslagen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von\n\nSchutzbefohlenen in 40 Fällen, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit sexuellem\n\nMißbrauch von Jugendlichen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren\n\nund neun Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten bleibt erfolglos, da\n\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen\n\nRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nErgänzend bemerkt der Senat:\n\nDie Strafkammer hat hinsichtlich der ersten 15 Taten zum Nachteil der\n\ndamals erst 15 Jahre alten Nebenklägerin zu Recht Tateinheit (§ 52 StGB) zwi-\n\nschen dem sexuellen Mißbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 Abs. 1 Nr. 2\n\nStGB) und dem sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 Abs. 2 Nr. 1\n\nStGB) angenommen; entgegen der Ansicht der Revision tritt § 182 StGB nicht\n\nim Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück (Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 182\n\nRdn. 11; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 174 Rdn. 23; Tröndle/Fischer StGB\n\n49. Aufl. § 182 Rdn. 14; vgl. auch BGH NJW 1951, 530 zu § 182 StGB a.F.).\n\nDie geschützten Rechtsgüter der beiden Vorschriften sind nicht iden-\n\ntisch. Neben der gemeinsamen Schutzrichtung, die ungestörte sexuelle Ent-\n\nwicklung von jungen Personen zu ermöglichen, will § 174 StGB zusätzlich be-\n\nstimmte schutzwürdige Beziehungen um ihrer sozialen Funktion willen von ge-\n\nschlechtlichen Einflüssen freihalten, während § 182 Abs. 2 StGB die Ausnut-\n\nzung eines Reifemangels des Opfers betrifft. § 182 Abs. 2 StGB enthält gegen-\n\nüber § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB weiteres tatbestandliches Unrecht, so daß die\n\ntateinheitliche Verurteilung eine das Unrecht klarstellende Funktion hat. Hier\n\nhat der Angeklagte seine Position als erziehender Stiefvater mißbraucht und\n\ndarüber hinaus die krankheitsbedingte Unreife der Nebenklägerin ausgenutzt.\n\nDem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Senats\n\n(BGHSt 42, 27) § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB hinter dem - hier nicht vorliegenden -\n\nsexuellen Mißbrauch von Kindern (§ 176 StGB) im Wege der Gesetzeskonkur-\n\nrenz zurücktritt. Grund für das Zurücktreten ist, daß der für § 182 Abs. 2 StGB\n\nerforderliche Reifemangel des Opfers bei den durch § 176 StGB geschützten\n\nKindern unter 14 Jahren immer vorliegt.\n\nSchäfer Wahl Boetticher\n\n Schluckebier Kolz","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_430-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-11-23/1-str-430-00","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 182","ref_norm":"182","n":7},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_430-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_430-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-11-23/1-str-430-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_430-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 11:38:52.691754+00:00"}}