{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_293-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2000-08-03","aktenzeichen":"1 StR 293/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n3. August 2000\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n1 StR 293/00\n\n1.\n\n2.\n\nwegen Betruges\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der Ange-\n\nklagten gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 15. Februar 2000\n\nam 3. August 2000 beschlossen:\n\n1. Auf Antrag des Generalbundesanwalts wird das Verfahren hin-\n\nsichtlich beider Angeklagter im Fall II 1 der Urteilsgründe ge-\n\nmäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt.\n\nInsoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und\n\ndie notwendigen Auslagen der Angeklagten.\n\n2. Die Revisionen der Angeklagten gegen das vorbezeichnete\n\nUrteil werden mit der Maßgabe verworfen, daß schuldig ist:\n\na) der Angeklagte R. S. des Betrugs in 114 Fäl-\n\nlen und des versuchten Betrugs in 17 Fällen;\n\nb) die Angeklagte G. S. des Betrugs in 113 Fällen\n\nund des versuchten Betrugs in 16 Fällen.\n\nJeder Angeklagte hat die verbleibenden Kosten seines Rechts-\n\nmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\nDie teilweise Einstellung des Verfahrens führt zu einer Änderung der\n\nSchuldsprüche (§ 349 Abs. 4 StPO). Im übrigen bleiben die Revisionen aus\n\nden vom Generalbundesanwalt zutreffend dargelegten Gründen erfolglos\n\n(§ 349 Abs. 2 StPO). Trotz des Wegfalls einer Einzelstrafe von jeweils drei Mo-\n\nnaten können die Gesamtstrafen bestehen bleiben (vgl. BGH wistra 1999, 28,\n\n29 m.w.N.). Soweit die Revision des Angeklagten R. S. im Hinblick\n\nauf eine nach ihrer Auffassung nicht hinnehmbare Verfahrensverzögerung eine\n\nVerletzung von § 46 StGB i.V.m. Art. 6 MRK geltend macht, bemerkt der Senat:\n\nDie Dauer des Verfahrens hat das Landgericht ausdrücklich strafmil-\n\ndernd berücksichtigt. Angesichts der Vielzahl der Taten der Angeklagten, durch\n\ndie ein Schaden von mehr als 500.000,- DM verursacht wurde, ergeben die\n\nUrteilsgründe auch unter Berücksichtigung des Umstands, daß die Angeklag-\n\nten bereits in dem im Spätjahr 1996 eingeleiteten Ermittlungsverfahren gestän-\n\ndig waren, keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (vgl. BGH NStZ\n\n1999, 313). Ob eine derartige Verfahrensverzögerung gleichwohl zu bejahen\n\nwäre, könnte der Senat daher nur auf Grund einer Verfahrensrüge prüfen (BGH\n\naaO, BGH NStZ 2000, 418 jew. m.w.N.). Da das entsprechende Vorbringen der\n\nRevision jedoch nicht innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO ange-\n\nbracht wurde, war es ohne inhaltliche Prüfung zurückzuweisen (BGH StV 1999,\n\n407 m.w.N.).\n\n RiBGH Dr. Boetticher\n hat Urlaub und kann\n deshalb nicht unter-\n schreiben.\n\nNack Wahl Nack\n\n Schluckebier Kolz","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_293-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-08-03/1-str-293-00","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 345","ref_norm":"345","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1},{"jurabk":"EMRK","ref":"Art 6","ref_norm":"6","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_293-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_293-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-08-03/1-str-293-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_293-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 11:25:49.135594+00:00"}}