{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_253-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2000-07-12","aktenzeichen":"1 StR 253/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 253/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n12. Juli 2000\n\nin dem Sicherungsverfahren\n\ngegen\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2000 beschlossen:\n\nDie Revision der Beschuldigten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Heidelberg vom 28. Januar 2000 wird als unbegründet ver-\n\nworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisions-\n\nrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Beschuldig-\n\nten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen.\n\nGründe:\n\nDie Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Kranken-\n\nhaus ist rechtlich nicht zu beanstanden. Auch wenn die von der Beschuldigten\n\nbegangenen rechtswidrigen Taten für sich gesehen dem unteren Kriminalitäts-\n\nbereich zuzuordnen sind, hat das angefochtene Urteil nachvollziehbar darge-\n\nlegt, warum die Beschuldigte gleichwohl aufgrund zu erwartender erheblicher\n\nrechtswidriger Taten für die Allgemeinheit gefährlich erscheint. Dabei kommt\n\nbesondere Bedeutung der Feststellung der sachverständig beratenen Straf-\n\nkammer zu, der Krankheitsverlauf habe sich - wie in wiederholten Drohungen\n\nmit dem Einsatz eines von ihr versteckten und tatsächlich aufgefundenen Mes-\n\nsers gegenüber einer ihr zufällig auf der Straße begegnenden Frau und ge-\n\ngenüber Kindern manifestiert - in einer Weise zunehmend gesteigert, daß er-\n\nhebliche Anhaltspunkte dafür bestünden, die Beschuldigte werde zukünftig\n\nauch Aggressionstaten gegenüber Menschen begehen.\n\nDen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB), welcher der An-\n\nordnung der Unterbringung nach § 63 StGB aus den vom Landgericht ange-\n\nstellten Erwägungen hier nicht entgegensteht, wird - insbesondere angesichts\n\ndessen, daß die Beschuldigte bereits seit August 1999 im psychiatrischen\n\nKrankenhaus untergebracht ist - bei den nach §§ 67 d Abs. 2, 67 e StGB zu\n\ntreffenden Entscheidungen gleichwohl besondere Aufmerksamkeit zu widmen\n\nsein (vgl. BVerfGE 70, 297).\n\nSchäfer Nack Wahl\n\n Boetticher Kolz","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_253-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-07-12/1-str-253-00","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 62","ref_norm":"62","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_253-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_253-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-07-12/1-str-253-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2000/1_StR_253-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 11:21:39.006462+00:00"}}