{"status":"available","doknr":"OLD74648","ecli":null,"court":"Amtsgericht Zeitz","senate":null,"decided":"2018-02-27","aktenzeichen":"13 OWi 724 Js 200466/18","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIn der Bußgeldsache\n\n...\n\nwegen Ordnungswidrigkeit\n\nwird gegen die Betroffene wegen fahrlässigen mehr als 4-monatigen bis zu 8-monatigen Unterlassens der Vorführung des von ihr gehaltenen PKWs zur Hauptuntersuchung eine Geldbuße von € 25,- festgesetzt.\n\nDie Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.\n\nAngewandte Vorschriften: §§ 29 Abs.1 S.1, § 69 Abs.2 Nr.14 StVZO, 24 StVG, 46 OWiG, 465 StPO, BKat Nr.186.2.2.\n\nGründe\n\n1\n\nDie Betroffene hat gegen den Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde - Zentrale Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt - vom 04.12.2017 (AZ: 3819-026635-4) fristgerecht Einspruch eingelegt.\n\n2\n\nMit dem Bußgeldbescheid wird die Betroffene beschuldigt, am 18.10.2017 um 08:38 Uhr in Zeitz, Stadt, Friedensstraße PPI, Kaufland, als Halterin des PKW ... unterlassen zu haben, das Fahrzeug (Pkw), für das nach Nr.2.1 der Anlage VIII keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin (5/179 sei um mehr als 2 bis zu 8 Monaten überschritten gewesen.\n\n3\n\nDie Beschuldigung im Bußgeldbescheid trifft zu.\n\n4\n\nDie Betroffene hat sich dahingehend eingelassen, sie habe das Auto auf einem Privatgrundstück geparkt und habe nicht aktiv am Straßenverkehr teilgenommen. Das Auto sei nur geparkt worden, weil der Autoanhänger einen Platten gehabt habe. Der PKW habe sich auf dem Weg nach Polen befunden, weil er dort für den TÜV frisch gemacht werde. Das Auto sei nicht im Straßenverkehr bewegt worden.\n\n5\n\nDieses Vorbringen vermag die Betroffene nicht zu entlasten. Soweit sie annimmt, ein Verstoß liege nicht vor, weil das Fahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt gewesen sei, irrt sie. Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen (StVZO § 29 Abs.1 S.1). Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt gemäß § 69 Abs.2 Nr.14 StVZO, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des § 29 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit den Nummern 2.1, 2.2, 2.6, 2.7 Satz 2 oder 3, den Nummern 3.1.1, 3.1.2 oder 3.2.2 der Anlage VIII über Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen zuwiderhandelt. Die Betroffene hat das Fahrzeug nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt. Ob die Betroffene das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt hat, ist unerheblich. Auch ein nicht genutztes zugelassenes Fahrzeug muss vorgeführt werden.\n\n6\n\nBei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte die Betroffene erkennen können und müssen, dass die Hauptuntersuchung fällig war, und das Fahrzeug vorführen können und müssen.\n\n7\n\nDamit hat die Betroffene fahrlässig im genannten zeitlichen Umfang gegen ihre Pflicht zur Vorführung zur Hauptuntersuchung verstoßen.\n\n8\n\nDiese Ordnungswidrigkeit war mit dem Regelsatz nach dem Bußgeldkatalog zu ahnden.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 46 OWiG i.V. mit § 465 Abs. 1 StPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/74648","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-zeitz/2018-02-27/13-owi-724-js-200466-18","cited_norms":[{"jurabk":"StVZO 2012","ref":"§ 69","ref_norm":"69","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 465","ref_norm":"465","n":1},{"jurabk":"OWiG 1968","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/74648","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/74648","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-zeitz/2018-02-27/13-owi-724-js-200466-18","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/74648","retrieved":"2026-07-08 23:39:41.226467+00:00"}}