{"status":"available","doknr":"OLD489543","ecli":null,"court":"Landgericht Augsburg","senate":null,"decided":"2022-05-11","aktenzeichen":"43 T 1206/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n \n \n\n1. Die Ablehnungsanträge gegen … vom 07.05.2022 werden als unzulässig verworfen.\n\n \n\n2. Die Erinnerung gem. § 573 ZPO vom 07.05.2022 wird als unzulässig verworfen.\n\n \n\n3. Die Erinnerung gegen den Kostenansatz vom 02.05.2022 wird als unzulässig verworfen.\n\n \n\n4. Es verbleibt beim Beschluss vom 13.04.2022.\n\n \n\n \n\nGründe\n\n \n \n\nZu 1.:\n\n \n\nDie Ablehnungsgesuche sind unzulässig. Die wiederkehrenden, allgemein formulierten Ausführungen, die ohne Bezug zum konkreten Fall stehen, sind missbräuchlich.\n\n \n\nZu 2.:\n\n \n\nDie Erinnerung gem. § 573 ZPO ist bereits deshalb unzulässig, weil lediglich beantragt wird, Weisungen an die Geschäftsstelle zu erteilen. Dies ist nicht möglich.\n\n \n\nZu 3.:\n\n \n\nDie Erinnerung entsprechend § 66 GKG ist unzulässig, da keine im Rahmen dieses Rechtsbehelfs statthaften Einwendungen erhoben wurden. Das Erinnerungsverfahren dient jedoch nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren – auch nicht die Kostenentscheidung – auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Auch Einwendungen gegen die Form des Kostenansatzes, die offensichtlich keine Auswirkungen auf den Inhalt haben können, sind nicht statthaft.\n\n \n\nDie Beschwerde wird nicht zugelassen.\n\n \n\nZu 4.:\n\n \n\nDas Schreiben ist im Übrigen als Gegenvorstellung in der Sache auszulegen. Anlass für eine Abänderung der Entscheidung besteht jedoch nicht. Eine Auslegung als Anhörungsrüge (§ 321 a ZPO) wird vom Beschwerdeführer ausdrücklich nicht gewünscht.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/489543","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-augsburg/2022-05-11/43-t-1206-22","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 573","ref_norm":"573","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 321a","ref_norm":"321a","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/489543","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/489543","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-augsburg/2022-05-11/43-t-1206-22","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/489543","retrieved":"2026-07-09 08:37:11.184823+00:00"}}