{"status":"available","doknr":"OLD488957","ecli":null,"court":"Amtsgericht Schweinfurt","senate":null,"decided":"2022-07-19","aktenzeichen":"003 F 556/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n \n \n\n1. Das Amtsgericht Schweinfurt erklärt sich für unzuständig\n\n \n\n2. Das Verfahren ist beendet.\n\n \n\n3. Der Verfahrenswert wird festgesetzt auf 5.000 Euro.\n\n \n\n4. Von einer Kostenerhebung wird abgesehen.\n\n \n\n \n\nGründe\n\n \n \n\nZuständig ist das Gericht am Wohnort des Gerichtes in den USA, da die USA Vertragsstaat des Minderjährigenschutzabkommen sind, vgl. Art. 1 MSA.\n\n \n\nGem. Art. 1 MSA sind die Behörden und Gerichte am Wohnort des Kindes international zuständig.\n\n \n\nVoraussetzung ist, dass eine Schutzmaßnahme im Sinne des MSA im Raum steht. Schutzmaßnahmen sind Maßnahmen, die im Interesse des Kindes erforderlich sind (vgl. BGHZ 60, 68, 72 = FamRZ 1973, 138).\n\n \n\nDer Begriff ist richtigerweise weit zu fassen (vgl. Henrich, Internationales Familienrecht, S. 226). Die vormundschaftliche Genehmigung ist ein obrigkeitlicher Akt in Ausübung staatlicher Fürsorge. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, orientiert am Wohl des Kindes (vgl. Jaspersen, FamRZ 1996, 394 mwN.).\n\n \n\nDer Staat übt hierbei eine Kontrollfunktion aus, um Rechte des Minderjährigen zu wahren. Diese Kontrolle kann am Wohnsitz des Kindes, an dem auch die persönlichen Verhältnisse ermittelt werden können, besser durchgeführt werden.\n\n \n\nDaher kann die Genehmigung richtigerweise auch nicht als reine Durchführungsmaßnahme betrachtet werden.\n\n \n\nDas Gericht hatte sich daher für unzuständig zu erklären und das Verfahren für beendet zu erklären, vgl. Keidel, FamFG, 20. Auflage, S. 3, Rdnr. 37.\n\n \n\nDer Verfahrenswert wurde gem. S. 46 FamGKG iVm. S. 36 GNotKG bestimmt. Abgestellt wurde auf den Auffangwert von 5000 Euro.\n\n \n\nDie Kostenentscheidung beruht auf SS 81 1 2 FamFG. Es handelt sich um eine Rechtsfrage, zu der unterschiedliche Ansichten bestehen, so dass insgesamt ein Absehen von einer Kostenerhebung sachgerecht ist.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/488957","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-schweinfurt/2022-07-19/003-f-556-22","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/488957","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/488957","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-schweinfurt/2022-07-19/003-f-556-22","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/488957","retrieved":"2026-07-09 08:36:40.960284+00:00"}}