{"status":"available","doknr":"OLD487882","ecli":null,"court":"Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen","senate":null,"decided":"2022-01-20","aktenzeichen":"Vf. 117-IV-21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Vf. 117-IV-21 \n \n \n \n \n \n \n \n \n \nDER VERFASSUNGSGERICHTSHOF \n \nDES FREISTAATES SACHSEN \n \nIM NAMEN DES VOLKES \n \n \nBeschluss \n \nIn dem Verfahren \nüber die Verfassungsbeschwerde \n \n \n \ndes Herrn L., \n \n \n \nhat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfas-\nsungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Uwe Berlit, die Richterinnen Simone \nHerberger, Elisa Hoven und die Richter Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe und Andreas \nWahl \n \nam 20. Januar 2022 \n \n \nbeschlossen: \n \nDie Verfassungsbeschwerde wird verworfen. \n \n \n \n \n\n \n2 \nG r ü n d e : \n \nI. \n \nMit seiner am 26. November 2021 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen \neingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Be-\nschluss des Amtsgerichts Zwickau vom 5. November 2021 (13 Gs 2555/21, 13 Gs 2556/21), \nmit dem die Durchsuchung seiner Wohnräume und die Beschlagnahme seiner Mobilfunktele-\nfone angeordnet wurden. \n \nWie sich dem angegriffenen Beschluss entnehmen lässt, führt die Staatsanwaltschaft Zwickau \ngegen den Beschwerdeführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung \nder Vertraulichkeit des Wortes. Er soll seit September 2020 heimlich alle Telefongespräche \nmit der Mutter seines Sohnes aufgezeichnet haben. \n \nIn der Beschwerdeschrift führt der Beschwerdeführer aus, er habe mit den Aufzeichnungen \nbeweisen können, dass die Mutter seines Sohnes eine Falschaussage gegenüber der Polizei \ngetätigt habe. Seine Telefone seien mitgenommen worden, weshalb er nun für die Kinderta-\ngeseinrichtung seines Sohnes nicht erreichbar sei. \n \nDas Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung hat Gele-\ngenheit gehabt, zum Verfahren Stellung zu nehmen. \n \n \nII. \n \nDie Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen gemäß \nArt. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG (hierzu näher \nSächsVerfGH, Beschluss vom 10. November 2021 – Vf. 87-IV-21 m.w.N.) nicht genügt. \n \nDer Beschwerdeführer gibt weder den Lebenssachverhalt aus sich heraus verständlich wieder \nnoch zeigt er im Einzelnen auf, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen der ange-\ngriffene Beschluss seiner Auffassung nach kollidieren könnte. Die Möglichkeit einer Grund-\nrechtsverletzung ist damit schon nicht erkennbar, so dass das weitere Zulässigkeitserfordernis \nder Rechtswegerschöpfung bzw. Subsidiarität (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG) dahinge-\nstellt bleiben kann. \n \n \nIII. \n \nDer Verfassungsgerichtshof ist zu dieser Entscheidung einstimmig gelangt und trifft sie daher \ndurch Beschluss nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 24 BVerfGG. \n \n \n\n \n3 \nIV. \n \nDie Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG). \n \n \n \n \ngez. Grünberg \n \n \ngez. Berlit \n \n \n \ngez. Herberger \n \n \n \n \ngez. Hoven \n \n \n \ngez. Schurig \n \n \ngez. Strewe \n \n \n \n \ngez. Wahl","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/487882","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgerichtshof-sachsen/2022-01-20/vf-117-iv-21","cited_norms":[{"jurabk":"BVerfGG","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/487882","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/487882","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgerichtshof-sachsen/2022-01-20/vf-117-iv-21","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/487882","retrieved":"2026-07-09 08:36:06.670215+00:00"}}