{"status":"available","doknr":"OLD457556","ecli":null,"court":"Oberlandesgericht Dresden","senate":null,"decided":"2020-04-07","aktenzeichen":"20 WF 310/20","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"Oberlandesgericht Dresden \n \nFamiliensenat \nAktenzeichen: 20 WF 310/20 \nAmtsgericht Dresden, 300 F 1483/19 \n \nErlassen am 07.04.2020 \ndurch Übergabe an die Geschäftsstelle \n \nM., Justizbeschäftigte \nUrkundsbeamtin der Geschäftsstelle \n \nBESCHLUSS \n \nIn der Familiensache \n \nR. K., … \n- Antragstellerin und Beschwerdegegnerin - \n \nVerfahrensbevollmächtigte: \n… Rechtsanwälte GbR, … \n \ngegen \n \nT. K., … \n- Antragsgegner - \n \nVerfahrensbevollmächtigter: \nRechtsanwalt … \n \n \nWeitere Beteiligte: \n \nBezirksrevisor: \nAmtsgericht xxx, Bezirksrevisorin, … \n- Beschwerdeführer - \n \n \nwegen Kindesunterhalts \nhier: Verfahrenskostenhilfe \n \n \n \nhat der 20. Familiensenat des Oberlandesgerichts Dresden durch \n \nRichterin am Oberlandesgericht J. als Einzelrichterin \n \nohne mündliche Verhandlung \n\n \nSeite 2 \n \n \n \nbeschlossen: \n \nAuf die Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Amtsgerichts - \nFamiliengericht - Dresden vom 18.06.2019 dahingehend abgeändert, dass die Antragstellerin \nauf die voraussichtlichen Verfahrenskosten monatliche Raten i.H.v. 113,00 € zum 1. eines \nMonats, erstmals am 01.06.2020 an die Landesjustizkasse Chemnitz zu zahlen hat. \n \n \nGründe: \nI. \n \nMit dem angegriffenen Beschluss hat das Familiengericht der Antragstellerin ratenfreie \nVerfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. M. in .., …bewilligt. \n \nHiergegen wendet sich der Bezirksrevisor mit der sofortigen Beschwerde. Mit dieser macht er \ngeltend, dass die monatlichen Zahlungen für das Auto nicht in Abzug gebracht werden \nkönnten, da die Antragstellerin nicht dargelegt habe, dass sie auf das Fahrzeug für die \nErzielung von Erwerbseinkünften oder aus sonstigen dringenden Gründen unbedingt \nangewiesen sei. \n \nDer Antragstellerin wäre eine monatliche Ratenzahlung i.H.v. 86,00 € möglich. \n \nDie Antragstellerin hat zur Beschwerde Stellung genommen. Sie hat ausgeführt, als \nKita-Leiterin zu arbeiten, dort liege ihr Arbeitsbeginn zwischen 07:30 Uhr und 08:00 Uhr, das \nArbeitsende sei variabel, ende jedoch frühestens um 18:30 Uhr. Bei Supervisionen und \nElternabenden endete der Arbeitstag um 21:30 Uhr. Mit dem Auto sei es ihr möglich, den \nWeg zwischen Wohnung, Kita des Sohnes und der Arbeitsstelle in 15 bis 20 Minuten zu \nbewältigen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln benötigte sie 45 Minuten. Die Kitaschließzeiten \nin der Einrichtung, in der ihr Sohn untergebracht sei, seien von 06:30 Uhr bis 17:30 Uhr. \n \nDas Familiengericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen. \n \n \n \n II. \n \nDie Beschwerde ist zulässig und begründet. \nZu Recht weist der Bezirksrevisor darauf hin, dass die Kosten für das Kfz nur dann anerkannt \nwerden können, wenn das Fahrzeug für die Erzielung von Erwerbseinkünften oder aus \nsonstigen dringenden Gründen unbedingt notwendig ist. \n \n\n \nSeite 3 \n \nDies hat die Antragstellerin nicht ausreichend dargelegt. Der Arbeitsweg beträgt nur 3 km. \nIhre Arbeitszeiten sind ebenso wie die Öffnungszeiten der Kita ihres Sohnes nicht \nungewöhnlich. Die Begründung, dass ihr Arbeitstag in Ausnahmefällen später endet, \nbegründet im Hinblick auf die Öffnungszeiten der Kita des Kindes auch keine abweichende \nBeurteilung. Denn der Sohn ist jedenfalls immer bis 17:30 Uhr von der Kita abzuholen, da \ndann die Einrichtung schließt. Bei den Alltagsfahrten ist es der Antragstellerin zuzumuten, \nöffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Auch XXX ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln \n(Buslinie XX, YY) gut erreichbar. Hierfür fallen 61,50 € monatlich an, soweit sie ein \nMonatsabonnement nutzt. Abweichend von der Berechnung in der Nichtabhilfeentscheidung \ndes Familiengerichts kann Essensgeld nicht in Abzug gebracht werden, dies ist aus dem \nKinderfreibetrag zu bestreiten. Der Beitrag zur Kinderkrippe beträgt auch nur 86,59 €, weil \nein Teil der Kosten i.H.v. 130,00 € anderweitig getragen wird. Die Ratenzahlung i.H.v. 99,24 \n€ kann ebenfalls nicht mehr berücksichtigt werden, diese war befristet bis zum 01.01.2020. \nDas Kindergeld hat sich von 194,00 € auf 204,00 € erhöht. Die Freibeträge für die Beteiligten \nhaben sich ebenfalls erhöht. Der Freibetrag für die Antragstellerin beträgt 501,00 €, der \nErwerbstätigenfreibetrag 228,00 €, der Freibetrag für das Kind 289,00 €, wobei hiervon \n160,00 € Unterhaltsvorschuss in Abzug gebracht werden müssen. \n \nDanach ergibt sich folgende Rechnung: \n \nNettoeinkommen 2.064,76 € \nKindergeld 204,00 € \nZahnversicherung 28,77 € \nMiete 923,00 € \nIKEA Küche Ratenfinanzierung 83,34 € \nKinderkrippe 86,94 € \nBeteiligtenfreibetrag 501,00 € \nErwerbstätigenfreibetrag 228,00 € \nKinderfreibetrag 289 - 160 = 129,00 € \nFahrtkosten 61,50 € \n = 227,21 € \nHieraus errechnet sich eine Rate von 113,00 €. \n \nDer Grundsatz der reformatio in peius gilt nicht, da nicht die Antragstellerin sondern der \nBezirksrevisor Beschwerde eingelegt hat. Dieser kann sich im Übrigen gegen die Ratenhöhe \nals solches nicht wenden (§ 113 FamFG, § 127 Abs. 3 ZPO). \n\n \nSeite 4 \n \n \nEine Kostenentscheidung ist entbehrlich, § 113 FamFG, § 127 ZPO. \n \n \n \n \n \n \nJ.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/457556","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-dresden/2020-04-07/20-wf-310-20","cited_norms":[{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 113","ref_norm":"113","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/457556","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/457556","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-dresden/2020-04-07/20-wf-310-20","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/457556","retrieved":"2026-07-09 07:48:13.707045+00:00"}}