{"status":"available","doknr":"OLD457476","ecli":null,"court":"Oberlandesgericht Dresden","senate":null,"decided":"2020-05-18","aktenzeichen":"1 U 292/20","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"Oberlandesgericht Dresden \n \nZivilsenat \nAktenzeichen: 1 U 292/20 \nLandgericht Görlitz, Zweigstelle Außenkammern Bautzen, 5 O 556/18 \n \n \n \nBESCHLUSS \n \nIn dem Rechtsstreit \n \nX. Y., … \n- Kläger und Berufungsbeklagter - \n \nProzessbevollmächtigte: \nAnwalt … GbR, … \n \n…versicherung …, … \nvertreten durch den Vorstand \n- Streithelferin - \n \nProzessbevollmächtigte: \nRechtsanwälte … \n \ngegen \n \nLandkreis xxx, … \nvertreten durch den Landrat … \n- Beklagter und Berufungskläger - \n \nProzessbevollmächtigter: \nRechtsanwalt … \n \nwegen Schadensersatz aus Verkehrsunfall \n \n \nhat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch \n \nVorsitzenden Richter am Oberlandesgericht R., \nRichter am Oberlandesgericht Dr. W. und \nRichter am Oberlandesgericht G. \n \nohne mündliche Verhandlung am 18.05.2020 \n\n \nSeite 2 \n \n \n \nbeschlossen: \n \n1. \nDie Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz, Aktenzeichen \n5 O 556/18, vom 17.12.2019 wird als unzulässig verworfen. \n2. \nDer Beklagte hat die Kosten der Berufung einschließlich der außergerichtlichen \nKosten der Streithelferin im Berufungsverfahren zu tragen. \n3. \nDer Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 589,22 € festgesetzt. \nGründe: \nDie form- und fristgerecht eingegangene und begründete Berufung des Beklagten ist \nunzulässig, da der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 600,00 € nicht \nübersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die Beschwer des Beklagten liegt bei höchstens 589,22 \n€. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Senatsbeschluss vom 20.04.2020 \nBezug genommen. \nAnders als der Beklagtenvertreter meint (Schriftsatz vom 12.05.2020), ist die Entscheidung \nüber die Hilfsaufrechnung des Beklagten bei der Berechnung der Beschwer nicht zu \nberücksichtigen. Zwar ist der Betrag einer Hilfsaufrechnung zu berücksichtigen, wenn in der \nangefochtenen Entscheidung das Bestehen der Gegenforderung, die zur Hilfsaufrechnung \ngestellt wurde, verneint - diese also rechtskräftig aberkannt - wurde (vgl. BGH, Urteil vom \n01.06.1967, Az. II ZR 130/65, BGHZ 48, 212-214, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 10.10.1983, \nAz. III ZR 87/83, Rn. 2, juris). Dies ist vorliegend aber nicht der Fall. Der Beklagte hat mit \nseinem Hilfsaufrechnungsantrag obsiegt und ist insoweit gerade nicht beschwert. Die \nBeschwer von 589,22 € erhöht sich folglich nicht wegen der Entscheidung über die \nHilfsaufrechnung. \nDie Berufung war daher kostenfällig zu verwerfen, §§ 522, 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 ZPO. \n \n \n \n \n \n \nR. \n \n \n \nDr. W. \n \n \n \nG.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/457476","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-dresden/2020-05-18/1-u-292-20","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 101","ref_norm":"101","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 522","ref_norm":"522","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 511","ref_norm":"511","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/457476","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/457476","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-dresden/2020-05-18/1-u-292-20","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/457476","retrieved":"2026-07-09 07:48:11.540500+00:00"}}