{"status":"available","doknr":"OLD416029","ecli":null,"court":"Amtsgericht Lübeck","senate":null,"decided":"2025-06-13","aktenzeichen":"420 XVII 48598","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAls Betreuer bleibt bestellt:\n\nHerr Rechtsanwalt C. J. P., H.-allee 18a, L.\n\n-beruflicher Betreuer-\n\nDie Betreuung umfasst folgende Aufgabenbereiche:\n\n- Behörden-, Renten- und andere Sozialleistungsangelegenheiten\n\n- Gesundheitssorge\n\n- Organisation der ambulanten Versorgung\n\n- Vermögenssorge\n\n- Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post mit Ausnahme offensichtlich privater Post\n\n- Geltendmachung von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen der Betreuten\n\ngegenüber Dritten\n\n- Geltendmachung von Rechten der Betreuten gegenüber den Bevollmächtigten\n\n- Wohnungsangelegenheiten\n\nDas Gericht wird spätestens bis zum 15.05.2032 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.\n\nBis zu einer erneuten Entscheidung gelten die getroffenen Regelungen fort.\n\nDie sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.\n\nGründe\n\n1\n\nDie Voraussetzungen für die Bestellung sind gegeben (§§ 1814, 1817 BGB).\n\n2\n\nEs besteht umfassender Unterstützungsbedarf in allen Lebensbereichen, die Betroffene kann keine ihrer rechtlichen Angelegenheiten selbstständig besorgen.\n\n3\n\nDies folgt aus den gerichtlichen Ermittlungen, insbesondere aus dem aktuellen ärztlichen Gutachten des Sachverständigen Herrn D. H. vom 20.05.2025, welches die medizinischen Voraussetzungen für eine Betreuung und den im vorliegenden Fall bestehenden Unterstützungsbedarf bestätigt, dem gemäß § 279 Abs. 2 FamFG eingeholten Bericht der Betreuungsbehörde H. L. vom 11.04.2025, der Stellungnahme des Sohnes der Betroffenen vom 06.05.2025 und der persönlichen Anhörung der Betroffenen am 12.06.2025.\n\n4\n\nBei der Auswahl des Betreuers ist das Gericht dem bedenkenfreien Vorschlag der Betroffenen und der Betreuungsbehörde gefolgt.\n\n5\n\nDie Betreuerbestellung erfolgt mit Einverständnis und auf Antrag der Betroffenen.\n\n6\n\nBei der Festsetzung der Überprüfungsfrist hat das Gericht die Ausführungen des Sachverständigen berücksichtigt und geht davon aus, dass sich der Gesundheitszustand der Betroffenen aufgrund des Krankheitsbildes bis zur erneuten Überprüfung nicht wesentlich ändern wird.\n\n7\n\nDie Anordnung der sofortigen Wirksamkeit beruht auf § 287 Abs. 2 Satz 1 FamFG.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/416029","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-luebeck/2025-06-13/420-xvii-48598","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1814","ref_norm":"1814","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1817","ref_norm":"1817","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 279","ref_norm":"279","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 287","ref_norm":"287","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/416029","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/416029","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-luebeck/2025-06-13/420-xvii-48598","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/416029","retrieved":"2026-07-09 06:24:07.217475+00:00"}}