{"status":"available","doknr":"OLD399406","ecli":null,"court":"Amtsgericht Bad Iburg","senate":null,"decided":"2024-05-27","aktenzeichen":"3 M 221/24","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"In der Zwangsvollstreckungssache\n\nXXX\n\n- Gläubigerin -\n\ngegen\n\nXXX\n\n- Schuldner -\n\nhat das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Bad Iburg durch den Richter am Amtsgericht XXX am 27.05.2024 beschlossen:\n \n\nTenor: \n\nDie Erinnerung der Gläubigerin vom 22.05.2024 gegen die Ablehnung der Einholung einer weiteren Drittauskunft des Obergerichtsvollziehers vom 18.05.2024 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.\n\nGründe\n\nDie Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet.\n\nDie Voraussetzungen für die Einholung einer erneuten Drittauskunft lagen nicht vor, da die zweijährige Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Regelfrist des § 802d Abs. 1 S.1 ZPO ist auch im Rahmen des § 8021 ZPO heranzuziehen. Dies ergibt sich zum einen aus der Tatsache, dass das Auskunftsbegehren\n an Dritte die in § 802c ZPO vorgesehene Selbstauskunft des Vollstreckungsschutdners ersetzt bzw. ergänzt. Zum anderen dient die Sperrfrist von zwei Jahren in erster Linie dem Interesse des Schuldners, nicht andauernd Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben zu müssen. Hierdurch würde auch die Rechtspflege überlastet. Dieser Schutz würde umgangen, wenn die Sperrfrist nicht auch bei der Fremdauskunft gölte.\n \n\nFür einen neuerlichen Antrag auf Einholung einer Drittauskunft sind die Vorgaben des § 802d Abs. 1 ZPO zu beachten. Es reicht nicht aus, dass \"nicht auszuschließen ist, dass keine Veränderungen eingetreten sind\". Vielmehr muss der Gläubiger Tatsachen glaubhaft machen, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Solche Tatsachen hat die Gläubigerin hier nicht vorgetragen: Ein etwaiger Bankwechsel reicht ebenso wenig aus (BGH, NJW-RR 2007, 1007 [BGH 16.11.2006 - I ZB 5/05], beck-online) wie die Tatsache, dass das Kind jetzt 4 oder 3 Jahre statt 2 Jahre\n alt ist.\n \n\nHinweis:\n\nHinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/399406","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bad-iburg/2024-05-27/3-m-221-24","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 802d","ref_norm":"802d","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 802c","ref_norm":"802c","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/399406","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/399406","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bad-iburg/2024-05-27/3-m-221-24","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/399406","retrieved":"2026-07-09 05:52:32.987995+00:00"}}