{"status":"available","doknr":"OLD399336","ecli":null,"court":"Oberlandesgericht Celle","senate":null,"decided":"2024-06-19","aktenzeichen":"8 U 151/23","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"In dem Rechtsstreit\n\npp.\n\nhat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht ..., die Richterin am Oberlandesgericht ... und den Richter am Oberlandesgericht ... am 19. Juni 2024 einstimmig beschlossen:\n \n\nTenor: \n\nDie Berufung des Klägers gegen das am 13. Juni 2023 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.\n\nDas landgerichtliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.\n\nDer Streitwert wird für beide Instanzen einheitlich - für die 1. Instanz insoweit unter Abänderung der Streitwertfestsetzung im angefochtenen Urteil - auf bis zu 8.000,00 € festgesetzt.\n\nDer auf den 14. Oktober 2024 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.\n\nGründe\n\nDie zulässige Berufung des Klägers ist offensichtlich unbegründet. Das angefochtene Urteil beruht weder auf einem Rechtsfehler im Sinne von § 513 Abs. 1, § 546 ZPO noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung.\n \n\nDem Kläger steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Gewährung von Deckungsschutz für die geplante zahnmedizinische Versorgung im Unterkiefer des Klägers gemäß § 1 Satz 1, § 192 Abs. 1 VVG, Ziffer 1.1, 1.2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen KombiMed Zahn Tarif KDT85\n (AVB) zu.\n \n\nZur Begründung nimmt der Senat auf seinen Hinweisbeschluss vom 8. Mai 2024 Bezug. Von der ihm eingeräumten Möglichkeit zur Stellungnahme hat der Kläger keinen Gebrauch gemacht.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 708 Nr. 10, § 713 ZPO.\n \n\nDer Rechtsstreit besitzt keine grundsätzliche Bedeutung. Auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern keine Entscheidung des Berufungsgerichts. Eine mündliche Verhandlung ist nicht geboten.\n\nSoweit es die Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwerts betrifft, nimmt der Senat ebenfalls auf die Ausführungen in seinem Hinweisbeschluss vom 8. Mai 2024 (S. 5 unten) Bezug.\n\nHinweis:\n\nHinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/399336","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-celle/2024-06-19/8-u-151-23","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 529","ref_norm":"529","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 546","ref_norm":"546","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"VVG 2008","ref":"§ 192","ref_norm":"192","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/399336","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/399336","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-celle/2024-06-19/8-u-151-23","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/399336","retrieved":"2026-07-09 05:52:25.557191+00:00"}}