{"status":"available","doknr":"OLD396986","ecli":null,"court":"Oberlandesgericht Dresden","senate":null,"decided":"2025-03-04","aktenzeichen":"4 U 1288/24","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"Seite\n1\n \n \n \n \nOberlandesgericht Dresden\n \nZivilsenat \n \nAktenzeichen: 4 U 1288/24 \nLandgericht Leipzig, 07 O 1689/23 \n \n \n \n \nBESCHLUSS \n \n \nIn dem Rechtsstreit \n \nS…. B…., … \n- Klägerin und Berufungsklägerin - \n \nProzessbevollmächtigte: \nRechtsanwälte Prof. M. … & Kollegen, … \n gegen \nH…. S… Klinikum L…. GmbH, … \nvertreten durch die Geschäftsführerin … \n- Beklagte und Berufungsbeklagte - \n \nProzessbevollmächtigte: \nS…. Rechtsanwälte, … \nwegen Schmerzensgeld und Feststellung \n \nhat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch \n \nVorsitzenden Richter am Oberlandesgericht S., \nRichter am Oberlandesgericht Dr. L. und \nRichterin am Oberlandesgericht P. \n \nohne mündliche Verhandlung am 04.03.2025 \n \nbeschlossen: \n \n \n1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 29.08.2024, Az. \n07 O 1689/23, wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. \n \n2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. \n\n \n \nSeite\n2\n3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 155.000,- € festgesetzt. \n \n \n \nGründe \n \nI. \n \n \nDie zulässige Berufung der Klägerin war gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhand- \nlung durch – einstimmig gefassten – Beschluss zurückzuweisen. \n \nSie bietet in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch we- \nder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung \neiner einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil. \nAuch andere Gründe gebieten eine mündliche Verhandlung nicht. Zur Begründung wird auf \nden Hinweisbeschluss vom 23.01.2025 Bezug genommen. Der Schriftsatz der Klägerin vom \n27.01.2025 bietet keinen Anlass, hiervon abzuweichen. \n \nII. \n \n \nErgänzend ist auszuführen: \n \n \nSoweit die Klägerin weiterhin einen Behandlungsfehler in Form der fehlenden Sicherungsauf- \nklärung annimmt, da der bei der ersten Vorstellung gegebene Hinweis auf eine Weiterbehand- \nlung durch den Hausarzt einer solchen Informationspflicht hinsichtlich möglicher Gefahren \nnicht genüge, nachdem ein sich entwickelnder lleus nicht sicher ausgeschlossen gewesen \nsei, so stellt der Senat nochmals klar, dass die Aufklärungspflicht nur an diejenigen Befunde \nanknüpft, die durch die Beklagte erhoben werden konnten und mussten. Gleiches gilt für die \nvon der Klägerin als unterlassen gerügte Information über die Dringlichkeit der - ihr ansonsten \nunstreitig und zutreffend empfohlenen - medizinisch gebotenen Maßnahmen. Denn insoweit \nist es Zweck der therapeutischen Sicherungsaufklärung, dem Patienten durch Information \nüber Ernst und Entwicklung seines Leidens die Dringlichkeit einer gebotenen Behandlung klar- \nzumachen (OLG Stuttgart, Urteil vom 3. Juni 2008 – 1 U 145/07 –, juris). Anknüpfungspunkt für \nArt und Maß der geschuldeten Hinweise war vorliegend aber gerade nicht der Befund eines \nsich möglicherweise entwickelnden lleus. Denn wie der Sachverständige im Gutachten vom \n30.01.2024 überzeugend ausführte, hatten die durch klinische Untersuchung und bildgebende \nVerfahren gewonnenen Erkenntnisse keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Ileus erge- \n\n \n \nSeite\n3\nben. Damit gab es auch keinen Wissens- und Informationsvorsprung des ärztlichen Perso- \nnals, ohne dessen Mitteilung die Klägerin die Notwendigkeit weiterer medizinisch gebotener \nMaßnahmen nicht hätte erkennen können. Der Einwand der Klägerin, ihr sei die Dringlichkeit \neiner weiteren Kontrolle nicht vor Augen geführt worden, greift daher nicht durch. \n \n \n \nIII. \n \n \nDie Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 3 \nZPO und folgt den gestellten Anträgen. \n \n \n \n \nS.\nDr. L.\nP.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/396986","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-dresden/2025-03-04/4-u-1288-24","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 522","ref_norm":"522","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/396986","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/396986","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-dresden/2025-03-04/4-u-1288-24","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/396986","retrieved":"2026-07-09 05:48:55.183956+00:00"}}