{"status":"available","doknr":"OLD396939","ecli":null,"court":"Oberlandesgericht Dresden","senate":null,"decided":"2024-06-17","aktenzeichen":"4 St 1/23","doktyp":null,"leitsatz":null,"text_plain":"Oberlandesgericht Dresden \n \n4. Strafsenat \nAktenzeichen: 4 St 1/23 \n \n \nIn der Strafsache gegen \n \nA1 (geb. A1a), \n… \n \nVerteidiger: \nRechtsanwalt RA1 \n \n \nA2 , \n… \n \nVerteidiger: \nRechtsanwalt RA2 \n \n \nA3 , \n… \n \nVerteidiger: \nRechtsanwalt RA3 \n \n \nwegen Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung \nu.a. \n \nhat der 4. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Dresden aufgrund der \nvom 14. März 2024 bis zum 29. April 2024 an neun Verhandlungstagen durchgeführten öf-\nfentlichen Hauptverhandlung, an der teilgenommen haben \n \n \nVorsitzender Richter am Oberlandesgericht S. \n \n \nals Vorsitzender \n \nRichter am Oberlandesgericht G. \nRichter am Oberlandesgericht A. \n \n \n \n \nals beisitzende Richter \n \n \nUrteil mit Gründen bei der \nGeschäftsstelle eingegangen am \n17. Juni 2024 \n \ngez. K., JHS \nUrkundsbeamter \n \n\n \nSeite  2 \n  \nBundesanwalt beim Bundesgerichtshof L. \n \n \n \nals Vertreter des \nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichthof Dr. J. \n \n \nGeneralbundesanwalts \nRichter am Amtsgericht K. \n \nRechtsanwalt RA1 \n \n \n \n \n \n \nals Verteidiger des \n \n \n \n \n \n \n \n \n \nAngeklagten A1 \n \nRechtsanwalt RA2 \n \n \n \n \n \n \nals Verteidiger der \n \n \n \n \n \n \n \n \n \nAngeklagten A2 \n \nRechtsanwalt RA3 \n \n \n \n \n \n \nals Verteidiger des \nRechtsanwalt RA4 \n \n \n \n \n \n \nAngeklagten A3 \n \n \n \n \n \n \n \nJustizhauptsekretär K. \n \n \n \n \n \nals Urkundsbeamter der \n \n \n \n \n \n \n \n \n \nGeschäftsstelle \n \n \nfür Recht erkannt: \n \n1. \nDie Angeklagten A1, A2 und A3 sind jeweils der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer \nkriminellen Vereinigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung, \nschuldig. \n \nDer Angeklagte A1 wird deshalb unter Auflösung der mit Urteil des Amtsgerichts … vom … \n- … - gebildeten Gesamtstrafe und Einbeziehung der dort verhängten Einzelstrafe von 100 \nTagessätzen zu je 15 EUR zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von \n \nzwei Jahren und sechs Monaten, \n \ndie Angeklagte A2 unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts … \nvom … - … - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von \n \neinem Jahr und sechs Monaten \n \nund der Angeklagte A3 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von \n \neinem Jahr und zehn Monaten \n\n \nSeite  3 \n  \n \nverurteilt. \n \n \n2. \nDie Vollstreckung der Gesamtfreiheitstrafen hinsichtlich der Angeklagten A2 und A3 wird zur \nBewährung ausgesetzt. \n \n3. \nBei dem Angeklagten A1 wird ein Betrag in Höhe von 42.561,47 EUR, \n \nbei der Angeklagten A2 ein Betrag in Höhe von 5.201,84 EUR \n \nund bei dem Angeklagten 3 ein Betrag in Höhe von 41.223,91 EUR \n \njeweils zugunsten des Bundes als Wertersatz eingezogen. \n \n4. \nEs werden folgende am 17. Dezember 2020 in O1 sichergestellte Druckwerke eingezogen: \n \na) \nAus der Asservatengruppe 04.01.02. die Asservate mit den Endziffern \n \n \n1 - 10 \n \n12 - 15 \n \n17 - 43 \n \n45 - 50 \n \n52 - 60 \n \n64 - 89 \n \n91 - 99 \n \n101 - 102 \n \n104 - 107 \n \n109 - 111 \n \nb) \nAus der Asservatengruppe 04.02.01. die Asservate mit den Endziffern \n \n\n \nSeite  4 \n  \n \n1 - 11 \n \n13 - 15 \n \n17 - 25 \n \n29 - 36 \n \n38 - 39 \n \n45 \n \n47 \n \n49 - 56 \n58 \n \n60 \n \n74 - 91 \n \n93 - 104 \n \n106 - 110 \n \n112 - 113 \n \n119 \n \n121 \n \n123 - 133 \n \n135 \n \n137 - 139 \n \n141 - 142 \n \n145 - 147 \n \n153 - 154 \n \n156 \n \n165 \n \n168 - 169 \n \n171 - 172 \n \n188 - 189 \n \n191 - 192 \n \n196 \n \n199 - 207 \n \n209 - 212 \n \n217 - 218 \n \n220 \n \n222 - 223 \n \n250 \n \n \n\n \nSeite  5 \n  \n5. \nDie Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. \n \nAngewendete Vorschriften hinsichtlich aller Angeklagten: \n \n§§ 129 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 130 Abs. 2 Nr. 1 lit. a bis c, Nr. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 6, 25 Abs. 2, \n52, 53, 73 Abs. 1 2. Alt., 73c Abs. 1 2. Alt., 73d StGB \n \nHinsichtlich der Angeklagten A1 und A2 zusätzlich: \n \n§ 55 StGB \n \nGründe: \n \nI. \n(Zur Person) \n \n1. A1 \n \na) \nDer heute …Jahre alte Angeklagte A1, geb. A1a, hat noch zwei Halbbrüder und zwei \nHalbschwestern. Sein leiblicher Vater hat sich kurz nach seiner Geburt von der Mutter getrennt. \n \nIm Jahr … verließ der Angeklagte nach zwölf Schuljahren die Schule mit dem Abgangszeugnis \nder 10. Klasse. Anschließend absolvierte er ein halbjähriges Praktikum … und begann danach \neine Ausbildung …, die er nach eineinhalb Jahren abbrach, nachdem er sich mit seinem Chef \nüberworfen hatte. Fortan arbeitete der Angeklagte in der Gastronomie und im Trockenbau. Im \nJahr 2008 und bis zum Ende der Legislaturperiode war der Angeklagte als technischer \nMitarbeiter der Landtagsfraktion der NPD im Sächsischen Landtag tätig. Dort oblagen ihm \nunter anderem die Organisation von Veranstaltungen, Plakatierungen im Wahlkampf und \nSecurity-Aufgaben. Von 2012 bis 2014 erlernte er den Beruf des Mediengestalters. Ab dem \nJahr 2015 besuchte der Angeklagte die Meisterschule, um Medienfachwirt zu werden. Die \nAusbildung musste er abbrechen, nachdem er im Jahr 2015 für drei Monate in \nUntersuchungshaft geriet und dadurch zu viele Fehlstunden angehäuft hatte. Nach seiner \nFreilassung war der Angeklagte wieder in der Gastronomie tätig. Er gründete den Online-\nHandel \n„F1“, \nder \nsich \nmit \ndem \nVersand \nvon \nGebrauchsgegenständen \nmit \n\n \nSeite  6 \n  \nnordischen/germanischen Symbolen, Zeitschriften über Berichte des 2. Weltkriegs und \nSoldaten-Biographien befasst. Ab August 2018 war der Angeklagte dann hauptsächlich für den \nVerlag „Der Schelm“ des gesondert verfolgten P1 tätig. Nach der Durchsuchung der Lagerhalle \ndes Schelm-Verlages im Dezember 2020 arbeitete der Angeklagte zusammen mit der \nAngeklagten A2 selbständig unter der Unternehmensbezeichnung „F2“ und führte Umzüge \nsowie Entrümpelungen durch. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft in der \nvorliegenden Sache begann der Angeklagte eine Tätigkeit als Mediengestalter und \nWerbetechniker im einem Online-Handelsunternehmen, wo er etwa 1.900 EUR netto \nverdiente, dann aber im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Hauptverhandlung \ngekündigt wurde. \n \n… \n \nDer Angeklagte war in der NPD politisch aktiv und saß für die NPD von … bis … im Stadtrat \nder Stadt O2, bis er dort aus persönlichen Gründen ausschied. \n \nb) \nDer Angeklagte ist vor- und nachbestraft. \n \naa) \nNach fünf Verurteilungen jeweils zu Geldstrafen durch die Amtsgerichte … und … in den \nJahren … und … wegen Bedrohung, Beleidigung, (teilweise versuchten) Diebstahls, \nLeistungserschleichung, Sachbeschädigung, Unterschlagung und eines Verstoßes gegen das \nVersammlungsgesetz wurde er durch das Amtsgericht … am … erstmals wegen Verwendens \nvon Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen \nzu je 10 EUR verurteilt. \n \nEs folgten im Jahr 2009 drei weitere Verurteilungen jeweils zu Geldstrafen durch die \nAmtsgerichte … und … wegen Sachbeschädigung, (teils versuchter) Körperverletzung und \nWiderstands gegen Vollstreckungsbeamte. \n \nAus vier dieser vorhergehenden Strafen wurde mit Beschluss des Amtsgerichts … vom … \neine nachträgliche Gesamtgeldstrafe in Höhe von 165 Tagessätzen zu je 10 EUR gebildet. \n \n \n \n\n \nSeite  7 \n  \n \nbb) \nAm 16. Juni 2009 verurteilte das Amtsgericht … den Angeklagten wegen Körperverletzung und \ngefährlicher Körperverletzung erstmals zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten und setzte \ndie Vollstreckung unter Festsetzung einer Bewährungszeit von vier Jahren zur Bewährung \naus. Die Strafe wurde mit Wirkung vom … erlassen. \n \ncc) \nIn den Jahren … und … verurteilte das Amtsgericht … den Angeklagten in zwei Verfahren \nwegen fahrlässigen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen und öffentlicher \nZurschaustellung eines Bildnisses ohne Einwilligung jeweils zu Geldstrafen. \n \ndd) \nAm 7. Mai 2015 wurde der Angeklagte durch das Amtsgericht … wegen Körperverletzung zu \neiner Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung \nausgesetzt wurde. Der Entscheidung liegt zugrunde, dass der Angeklagte eine Fahrradfahrerin \nmit dem Bein gegen den Oberkörper und den Arm getreten hatte, weil er sie mit einer \nSachbeschädigung an einem PKW in Verbindung stehen sah. \n \nEs folgten am … eine Verurteilung durch das Amtsgericht … wegen vorsätzlichen Gebrauchs \neines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag zu einer Geldstrafe und am …, \nrechtskräftig seit …, eine Verurteilung durch das Amtsgericht … wegen Beleidigung unter \nEinbeziehung der Strafe aus der Entscheidung vom … zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 \nMonaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der letztgenannten \nEntscheidung liegt zugrunde, dass der Angeklagte eine Journalistin während einer Legida-\nKundgebung als „Fotze“ bezeichnet hatte. \n \nAm …, rechtskräftig seit …, verurteilte das Landgericht … den Angeklagten auf seine Berufung \ngegen ein Urteil des Amtsgerichts … vom … wegen Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger \nKörperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitstrafe von zehn Monaten \nund zwei Wochen, bezog dabei die Strafen aus den Entscheidungen vom … (Berufungsurteil \ndes Landgerichts … vom …) und … ein und setzte die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung \naus. Dem Schuldspruch wegen Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und \nvorsätzlicher Körperverletzung liegt zugrunde, dass der Angeklagte am … mit seinem PKW \nauf einen vor seinem Fahrzeug stehenden Fahrradfahrer zugefahren war, damit dieser die \n\n \nSeite  8 \n  \nFahrbahn freigeben sollte. In der sich anschließenden Auseinandersetzung hatte der \nAngeklagte den Fahrradfahrer geschlagen und dadurch verletzt. \n \nDie ursprüngliche Bewährungszeit von zwei Jahren wurde bis zum … verlängert und die Strafe \nletztlich am … erlassen. \n \nee) \nAm … - rechtskräftig seit … - und am … - rechtskräftig seit …. - setzte das Amtsgericht … \ndurch Strafbefehle gegen den Angeklagten erneut jeweils wegen Verwendens von \nKennzeichen verfassungswidriger Organisationen Geldstrafen fest. \n \nDer Entscheidung vom … liegt zugrunde, dass der Angeklagte am … auf der Internet-Seite \n„www.aaa“ das Bild eines Flachmannes mit der Aufschrift „8. SS-Kavallerie-Division Florian \nGeyer“ und mit einem Wappen mit Pferdekopf und Schwert veröffentlich hatte. Der Angeklagte \nwusste, dass es sich bei dem Wappen um das Truppenkennzeichen der 8. SS-Kavallerie-\nDivision Florian Geyer handelte. \n \nDem Strafbefehl vom … liegt zugrunde, dass der Angeklagte am … fünf Tassen mit dem \nKonterfei von Adolf Hitler und einem Hakenkreuz mit der Überschrift „Hitler ist der Sieg“ sowie \nfünf weitere jeweils mit einem Reichsadler und einem Hakenkreuz bedruckte Tassen über \nseinen Online-Shop vertrieben hatte. \n \nAus diesen Strafen bildete das Amtsgericht …. am … eine nachträgliche Gesamtgeldstrafe in \nHöhe von 125 Tagessätzen zu je 35 EUR. \n \nDie Strafe ist vollstreckt. \n \nff) \nMit Strafbefehl vom …, rechtskräftig seit …, setzte das Amtsgericht … gegen den Angeklagten \nwegen Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung eine Geldstrafe in Höhe von 50 \nTagessätzen zu je 40 EUR fest. \n \nDer Entscheidung liegt zugrunde, dass der Angeklagte am … mit einem anderen in Streit über \ndie Bezahlung eines Umzugs geraten war. Als der andere mit seinem Mobiltelefon die Polizei \nverständigen wollte, hatte der Angeklagte dem anderen das Telefon aus der Hand geschlagen, \n\n \nSeite  9 \n  \num den Anruf zu verhindern. An dem Telefon entstand dadurch ein Schaden in Höhe von 200 \nEUR. \n \nDie Strafe war seit dem … vollstreckt, bevor die in der nachfolgenden Entscheidung mit ihr \ngebildete Gesamtstrafe rechtskräftig wurde. \n \ngg) \nSchließlich verurteilte das Amtsgericht … den Angeklagten am … - … - wegen einer im … \nbegangenen falschen Versicherung an Eides Statt unter Einbeziehung der Strafe aus dem \nStrafbefehl vom … zu einer Gesamtgeldstrafe von 125 Tagessätzen zu je 20 EUR. Für die \nfalsche Versicherung an Eides Statt verhängte es dabei eine Einzelstrafe in Höhe von 100 \nTagessätzen zu je 15 EUR. Das Urteil ist seit dem … rechtskräftig. \n \nDer Verurteilung liegt zugrunde, dass der Angeklagte in einem Zivilrechtsstreit der \nLandtagsabgeordneten P2 gegen die F3 GmbH eine falsche eidesstattliche Versicherung \nabgegeben hatte. Er hatte wahrheitswidrig versichert, im Rahmen einer Zeugenvernehmung \ndurch das Landeskriminalamt Sachsen den ihn vernehmenden Beamten gefragt zu haben, ob \nseine (A1) Informationen über einen Besuch der Abgeordneten bei einem Inhaftierten in der \nJSA O3 habe verifiziert werden können, was der Beamte bejaht habe. \n \nIn der Strafzumessung der hierfür verhängten Einzelstrafe hatte das Amtsgericht zu Gunsten \ndes Angeklagten berücksichtigt, dass der Angeklagte die Abgabe der Versicherung an Eides \nStatt und eine etwaige Fehldeutung der Körpersprache des Beamten eingeräumt hatte. Zu \nseinen Lasten hatte es seine zahlreichen Vorstrafen gewertet. \n \nDie Gesamtstrafe ist noch nicht vollstreckt. \n \nc) \nDer Angeklagte hat eine verfestigte rechtsextreme Einstellung und sympathisierte jedenfalls \nzur Tatzeit mit der nationalsozialistischen Ideologie. \n \nd) \nDer Angeklagte wurde in der vorliegenden Sache am 2. Juni 2022 festgenommen und befand \nsich zunächst aufgrund Haftbefehls des Bundesgerichtshofes vom 3. Juni 2022, neugefasst \nmit Beschluss vom 29. Juni 2022, in Untersuchungshaft. Vom … wurde gegen den \nAngeklagten eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Vollstreckung der Geldstrafe aus dem Strafbefehl \n\n \nSeite  10 \n  \ndes Amtsgerichts … vom … [oben b) ff)] vollzogen. Zwischenzeitlich hatte der \nBundesgerichtshof am 22. August 2022 seinen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, und der \nAngeklagte wurde nach Begleichung des noch offenen Restes der Geldstrafe, die der \nvollzogenen Ersatzfreiheitsstrafe zugrunde lag, am … aus der Haft entlassen. Am 12. Januar \n2024 erließ das Oberlandesgericht Dresden einen an die erhobene Anklage angepassten \nHaftbefehl, der ebenfalls außer Vollzug gesetzt wurde. \n \n \n2. A2 \n \na) \nDie heute … Jahre alte Angeklagte A2 wuchs zusammen mit zwei älteren Brüdern in desolaten \nFamilienverhältnissen auf. ……… Bereits ab dem Alter von 15 Jahren wohnte die Angeklagten \ndeshalb bis zum Jahr 2006 bei ihrem älteren Bruder, …….. Nach dem Auszug bei ihrem Bruder \nwohnte die Angeklagte für ein halbes Jahr mit einem Freund zusammen, bis sie noch im Jahr \n2006 mit dem Angeklagten A1 zusammenzog. \n \nDie Schule besuchte die Angeklagten zunächst bis zur neunten Klasse, schwänzte jedoch den \nUnterricht und wechselte in die neunte Klasse einer anderen Schule, in der sie auch nicht \nregelmäßig am Unterricht teilnahm. Ihre Schulzeit endete im Sommer 2002 ohne Abschluss. \nAb Erreichen der Volljährigkeit übernahm sie Gelegenheitsarbeiten. Im Schuljahr 2012/2013 \nerwarb die Angeklagte ihren qualifizierten Hauptschulabschluss als Klassenbeste. In dieser \nZeit war die Angeklagte bereits in der NPD aktiv, deren Vorsitzende im Landkreis O2 sie \nzeitweise war. Es schloss sich eine Ausbildung zur Kauffrau für Spedition und \nLogistikdienstleistungen an, die die Angeklagte im April 2014 abbrach, weil sie durch \nAnschläge auf ihr Auto und ihre Wohnung, die sie der linksextremen Szene zuordnet, \npsychisch zu sehr belastet war. \n \n………. \n \nb) \nDie Angeklagte ist vor- und nachbestraft. \n \naa) \nIm Jahr 2007 verurteilte das Amtsgericht … die Angeklagte in zwei Verfahren wegen \nUnterschlagung und Erschleichens von Leistungen in vier Fällen jeweils zu einer Geldstrafe \n\n \nSeite  11 \n  \nund bildete mit einem nachträglichen Beschluss eine Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen \nzu je 10 EUR. \n \nbb) \nEs folgten in den Jahren … bis …, zuletzt am …, weitere sechs Verurteilungen durch das \nAmtsgericht \n… \nwegen \nErschleichens \nvon \nLeistungen, \nBetruges, \nvorsätzlicher \nKörperverletzung \nund \nvorsätzlichen \nGestattens \ndes \nGebrauchs \neines \nnicht \nhaftpflichtversicherten Fahrzeuges jeweils zu kleineren Geldstrafen. \n \ncc) \nAm 28. November 2018 verurteilte das Amtsgericht … die Angeklagte wegen eines am \n2. August 2015 begangenen vorsätzlichen Gestattens des Gebrauchs eines nicht \nhaftpflichtversicherten Fahrzeuges zu einer Geldstrafe. \n \nDas Amtsgericht … verurteilte die Angeklagte am … erneut wegen eines am … begangenen \nvorsätzlichen Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeuges zu einer Geldstrafe. \n \nAm … wurde die Angeklagte durch das Amtsgericht … wegen Betruges in drei Fällen zu einer \nweiteren Geldstrafe verurteilt. Die letzte Tat hatte die Angeklagte am … begangen. \n \nAus den Strafen der drei Entscheidungen bildete das Amtsgericht … am … eine nachträgliche \nGesamtstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 13 EUR. \n \nDie Strafe ist vollstreckt. \n \n \ndd) \nMit Strafbefehl vom … setzte das Amtsgericht … gegen die Angeklagte wegen Unterschlagung \neine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 20 EUR fest. \n \nDie Angeklagte hatte in der Zeit vom 26. bis zum 28. September 2021 in O3 zwei Türschlüssel \nund 130 EUR Bargeld eines anderen einbehalten, um die Sachen für eigene Zwecke zu \nverwenden \n \nDie Strafe ist vollstreckt. \n \n\n \nSeite  12 \n  \nee) \nSchließlich setzte des Amtsgericht … mit Strafbefehl vom … - …, der seit dem … rechtskräftig \nist, gegen die Angeklagte wegen eines am … begangenen fahrlässigen Anordnens oder \nZulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 EUR \nfest. \n \nDie Strafe ist noch nicht vollstreckt. \n \nc) \nDie Angeklagte hat eine rechtsextreme Einstellung. \n \n \n3. A3 \n \na) \n………. \n \nDer Angeklagte hatte über den jüngeren seiner beiden älteren Brüder bereits im Alter von 18 \nbis 19 Jahren Kontakt zur NPD bekommen, in die er im Jahr 2004/2005 eintrat. Nach Abbruch \nseiner schulischen Ausbildung begann der Angeklagte bei dem NPD-Verlag „F4“ in O5 eine \nweitere Ausbildung zum Mediengestalter, die er jedoch ebenfalls nicht abschloss, sondern im \nJahr 2010 kündigte, weil er der Meinung war, eine erfolgreiche Abschlussprüfung würde ihn \nweder zu einem besseren noch einem schlechteren Grafiker machen. Der Angeklagte trat \nungeachtet seiner fortbestehenden rechtsextremen Einstellung aus der NPD aus, machte sich \nals Grafiker selbständig und gründete als Einzelunternehmen den Verlag „F5“. Er setzte und \nvertrieb aus Überzeugung größtenteils Bücher von anderen Verlagen und Autoren der rechten \nSzene, unter anderem von dem gesondert verfolgten P1 lektorierte Bücher. In den Jahren \n2015/2016 verlegte der Angeklagte 17 Bücher, wovon zwei Bücher indiziert wurden. Die \nGeschäfte liefen nicht gut. …….. \n \nb) \nDer Angeklagte ist nicht vorbestraft. \n \n \n \n \n\n \nSeite  13 \n  \nc) \nDer Angeklagte hatte eine langjährig verfestigte rechtsextreme und antisemitische Einstellung. \nMittlerweile befindet er sich im Aussteigerprogramm „Exit“ und hat mit seiner früheren \nEinstellung gebrochen. \n \nd) \nDer Angeklagte wurde in der vorliegenden Sache am 1. Juni 2022 aufgrund eines Haftbefehls \ndes Bundesgerichtshofes vom 30. Mai 2022 festgenommen und befand sich bis zu dessen \nAußervollzugsetzung durch den Bundesgerichtshof am 1. Juli 2022 in Untersuchungshaft. Am \n12. Januar 2024 erließ das Oberlandesgericht Dresden einen an die erhobene Anklage \nangepassten Haftbefehl, der ebenfalls außer Vollzug gesetzt wurde. \n \n \n \n\n \nSeite  14 \n  \nII. \n(Tatvorgeschehen) \n \n1. Gründung des Verlags „Der Schelm“ \n \nIm Jahr 2014 errichtete der gesondert Verfolgte P1, ein überzeugter Rechtsextremist und \nAntisemit, den Verlag „Der Schelm“, um damit sowohl vor- als auch nachkonstitutionelle \nnationalsozialistische, antisemitische und rechtsextreme Literatur zu verlegen, seine \nideologischen Überzeugungen auf diese Weise zu verbreiten und damit zugleich auch \numfangreichen finanziellen Gewinn zu erzielen. \n \nP1 war zuvor nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Volksverhetzung von 2004 \nbis 2009 bei dem NPD-Verlag „F4“ in O5 beschäftigt und dort für das Antiquariat zuständig. \nWährend dieser Tätigkeit lernte er den Angeklagten A3 näher kennen, der im Verlag seine \nAusbildung zum Mediengestalter absolvierte und Bücher setzte. Als P1 im Herbst 2009 aus \nUnzufriedenheit mit der Geschäftsleitung kündigte, fragte er kurze Zeit später den Angeklagten \nA3, ob dieser für ihn als Buchsetzer arbeiten könne. Der Angeklagte A3, der zu diesem \nZeitpunkt nur ein geringes Ausbildungsgehalt in Höhe von 300 EUR bezog, nebenbei auch \nschon Buchprojekte für andere Verlage übernommen hatte und einen Berufsabschluss nicht \nals notwendig ansah, kündigte im Jahr 2010 ebenfalls und machte sich im Dezember 2010 mit \ndem Einzelunternehmen „F5“ selbständig. Damit sollte die gemeinsam mit P1, der in dem \nUnternehmen auf 450 EUR-Basis tätig war, entwickelte Idee, verlegerisch tätig zu werden und \nals erstes das Buch „Die jüdische Epoche“ herauszugeben, umgesetzt werden. Der \nAngeklagte A3 sollte das Buch setzen und vertreiben. Das Buch, das relativ schnell als \nantisemitische Schrift indiziert wurde, lief jedoch nicht gut. Auch weitere Bücher, die der \nAngeklagte A3 verlegte, verkauften sich schlecht. Im Jahr 2014 erhielt der Angeklagte A3 von \neinem Dritten das Angebot, das Buch „Der internationale Jude“, ein den Antisemitismus in den \n1920er Jahren mitprägendes Werk des US-Industriellen Henry Ford, für 8.000 EUR \nherauszugeben. Der Angeklagte A3 sah davon jedoch ab, nachdem er sich von einem \nRechtsanwalt hatte beraten lassen und danach befürchtete, sich mit dem Vertrieb dieses \nWerkes der Volksverhetzung schuldig zu machen. \n \nP1 wollte das Buch vor diesem Hintergrund nunmehr erst recht herausgeben. Zu diesem \nZweck gründete er einen eigenen Verlag „Der Schelm“. Den Angeklagten A3 beauftragte er \ngegen Zahlung von 2.000 EUR mit der Erstellung eines Logos und der Einrichtung eines \nWebshops. Der Angeklagte A3 entwarf dieses Logo nach den Vorgaben von P1. Es besteht \n\n \nSeite  15 \n  \naus der auf einem Bücherstapel sitzenden Figur des Till Eulenspiegel, die von dem \nWahlspruch des Hosenbandordens „Honni soit qui mal y pense!“ in einem Band kreisförmig \numwunden ist mit dem Untertext „Verlag Der Schelm“. Zudem ließ P1 durch einen Dritten ein \nGambio-Shopsystem einrichten, das Buchbestellungen über die Internet-Website des Schelm-\nVerlages ermöglichte. \n \nIn der Folgezeit setzte der Angeklagte A3 weitere, in der Regel rechtsextreme und \nantisemitische Bücher für den Verlag „Der Schelm“. Den Versand, den P1 zunächst über den \nAngeklagten A3 organisiert hatte, übernahm im Jahr 2016 die „F8“, ein seit den 1950er Jahren \nbestehender Buchhandel für rechtsextreme Literatur im nordhessischen O6, deren Inhaberin \ndie gesondert verfolgte P4 ist und wo die Bücher für den Versand auch eingelagert wurden. \nDie Buchhandlung trat nach außen als Absender der Bücher auf. P1 kannte P4 bereits seit \netwa 1999. Für P4 stellte der Versand ein „Zubrot“ zu ihrer eigenen Tätigkeit dar, der es ihr \nermöglichte, ihre Angestellte auszulasten. \n \n2. Plan zur Errichtung eines eigenen Vertriebs des Schelm-Verlags \n \nP1 hatte nach dem erfolgreichen Verkauf des Buches „Der internationale Jude“ und dem \nVerlegen weiterer rechtsextremer und antisemitischer Bücher erkannt, mit dieser Nische \nerfolgreich Geld verdienen zu können. Anfang 2017 sorgte sich P1 allerdings, dass seine \nGeschäftstätigkeit entdeckt werden könnte, und machte sich Gedanken, die bei P4 lagernden \nBücher an einen anderen Ort zu verbringen. Im Juni 2018 entschloss er sich aus diesem Grund \ndann, den Vertrieb nicht mehr über den F8 von P4, sondern verschleiert abzuwickeln. P1, der \nzu dieser Zeit bereits seit längerem in O7 lebte, fragte deshalb zunächst den Angeklagten A3, \nob dieser die Bücher bei einer 20-prozentigen Beteiligung versenden würde. Dem Angeklagten \nA3 war die Sache ob der ihm bekannten Bücherinhalte jedoch „zu heiß“. P1 gewann deshalb \nspätestens Anfang Juli 2018 den Angeklagten A1 für diese Aufgabe. Er kannte den \nAngeklagten A1 aus ihrer gemeinsamer Zeit bei der NPD und war mit ihm seit Jahren \nfreundschaftlich verbunden. P1 beauftragte den Angeklagten A1, ein geeignetes Lager \nanzumieten, dann die noch bei P4 lagernden Bücherbestände des Schelm-Verlages \nabzuholen und nach seinen Vorgaben einen eigenen organisierten Vertrieb des Schelm-\nVerlages einzurichten und zu betreuen. \n \n \n \n\n \nSeite  16 \n  \nIII. \n(Tat) \n \n1. Gründung und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung \n \na) Verabredung des künftigen organisierten Zusammenwirkens der Angeklagten A3 und \nA2 mit P1 \n \nDer Angeklagte A1 gewann zur Ausführung dieser Verabredung in Absprache mit P1 seine \nfrühere Lebensgefährtin, die Angeklagte A2, von der er zwar getrennt lebte, mit der ihn aber \nweiterhin eine freundschaftliche Beziehung und dieselbe rechtsextreme Einstellung verband, \nihm bei den dauerhaft zu erwartenden Tätigkeiten für den Verlag „Der Schelm“ zu helfen. P1, \nder die Angeklagte A2 bereits seit mehreren Jahren kannte und sich - wie auch bei dem \nAngeklagten A1 - ihrer ideologischen Einstellung sicher sein konnte, war damit einverstanden. \nEs wurde mit P1 verabredet, dass die beiden Angeklagten das von ihnen noch anzumietende \nLager dauerhaft betreiben und nach Art eines kleinen „Amazon-Versandes“ aus dem von ihnen \nzu verwaltenden Lager die vom „Schelm“ vertriebenen Bücher an die Besteller versenden \nwürden. Der gesondert verfolgte P1 als Inhaber des Verlages und Kopf des \nZusammenschlusses sollte - so die einvernehmliche Grundlage der Abreden - das \nVerlagsprogramm bestimmen, den Druck der Bücher und deren Anlieferung in das Lager \norganisieren und die über die Website des Verlages eingehenden Bestellungen an die beiden \nAngeklagten zur Auslieferung übermitteln. In seiner Hand lag dementsprechend auch die \ngesamte wirtschaftliche Abwicklung der Geschäfte. Die Angeklagten A1 und A2 sollten über \neine ihnen von P1 auszuzahlende aufwandsbezogene Entlohnung an den Einnahmen \npartizipieren und die anfallenden Kosten von Lager und Versand durch P1 getragen werden. \n \nDie Angeklagten A1 und A2 wussten, dass das Verlagsprogramm der ihnen bekannten \nGesinnung P1 gemäß insbesondere aus antisemitischen und den Nationalsozialismus \nverherrlichenden Büchern bestand. Sie wussten schon bei den getroffenen Verabredungen, \ndass eines der zu vertreibenden Bücher Adolf Hitlers „Mein Kampf“ in einer unkommentierten \nAuflage sein würde, und rechneten damit, dass auch andere Bücher des Verlages zum Hass \ngegen Juden aufstacheln oder diese als Gesamtheit böswillig verächtlich machen und in ihrer \nMenschenwürde angreifen würden. Sie nahmen deshalb von Anfang an billigend in Kauf, dass \ndie gemeinschaftliche Tätigkeit dem Verbreiten volksverhetzender Inhalte dienen würde. In \nwelchem Umfang dies der Fall sein würde, war ihnen egal. Es kam ihnen nicht speziell darauf \n\n \nSeite  17 \n  \nan, doch war es ihnen insgesamt Recht, durch ihre Mitwirkung allgemein rechtsextreme \nGesinnungen zu fördern. \n \nBereits mit Entgegennahme und Einlagerung der Bestände von P4 erkannten sie dann positiv, \ndass sich der Geschäftsbetrieb des „Schelms“ tatsächlich in erheblichen Teilen auf den \nVertrieb von volksverhetzenden antisemitischen Schriften, bei den späteren Lieferungen dann \nauch solchen, die den Holocaust, insbesondere die quasi-industrielle Ermordung der jüdischen \nBevölkerung Europas u.a. in Gaskammern, leugnen, richtete. \n \nDie Angeklagten A1 und A2 und der gesondert verfolgte P1 wirkten in der Folge bis zur \nzwangsweisen Beendigung des Vertriebes durch die Durchsuchungsmaßnahmen im \nDezember 2020 im vorbeschriebenen Sinne arbeitsteilig zusammen. \n \nNeben der unterschiedlich ausgeprägten ideologischen Motivation kam es ihnen darauf an, \nhiermit Geld verdienen. Alle drei wussten, dass dies nur durch ihr nach Art eines eingerichteten \nGeschäftsbetriebes verzahntes Zusammenwirken ermöglicht wurde. Dabei waren - wie auch \ndie Angeklagten A1 und A2 wussten und wollten - angesichts des erwarteten und dann auch \neingetretenen Geschäftsumfangs die professionelle Organisation des Bestellsystems sowie \neine Lagerhaltung mit zeitnaher zuverlässiger Ausführung der Bestellungen notwendig. \n \nb) Anmietung einer Lagerhalle in O1, Abholung der Bücher in O6 und Beginn des \nVertriebs \n \nIn Ausführung der mit P1 getroffenen Abreden suchten die Angeklagten A2 und A1 zunächst \neine geeignete Vertriebsstätte. Die Angeklagte A2 fand im Juli 2018 über …-Kleinanzeigen ein \nMietangebot für Lagerhallen auf einem Gelände in dem südöstlich von O2 gelegenen O1, die \ndurch den Zeugen P5 vermietet wurden. \n \nDie Angeklagten A1 und A2 trafen sich zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt in \nder ersten Hälfte des Juli 2018 mit P5 auf dessen Gelände - einem ehemaligen DDR-\nGewerbekomplex - vor den dort zu vermietenden Lagerhallen. Nachdem der Angeklagte A1 \nmit P5 die Hallen besichtigt hatte, entschied er sich für eine der kleineren Hallen mit einer \nGrundfläche von etwa 14 x 6 Metern. Mündlich einigte man sich auf einen Mietpreis von \nmonatlich 220 EUR, der erstmals im August 2018 und auch in den Folgemonaten in bar an P5 \ngezahlt wurde. Ein schriftlicher Mietvertrag wurde nicht gefertigt, sondern P5 fotografierte \nlediglich die Personalausweise beider Angeklagten. \n\n \nSeite  18 \n  \n \nNach vorheriger Absprache des Termins und der Abholmodalitäten zwischen P1 und P4 fuhr \nder Angeklagte A1 am 17. August 2018 mit einem von ihm eigens dafür angemieteten LKW \nIVECO Daily 70C17P mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7 Tonnen zum F8 nach O6, \num die dort einlagernden Bücher abzuholen. Der LKW wurde von einem gemeinsamen \nBekannten der Angeklagten A1 und A2 gesteuert, weil der Angeklagte A1 nicht Inhaber einer \nentsprechenden Fahrerlaubnis war. In O6 kam die Angeklagte A2 hinzu, die in der Nähe einen \nKurzurlaub verbracht sowie P4 tags zuvor über die konkrete Abholzeit telefonisch informiert \nhatte und mit einem eigenen angemieteten PKW angereist war. Die Angeklagten A1 und A2 \nverstauten die in Klarsichtfolie eingeschweißten und in Kartons verpackten Bücher - insgesamt \n9.735 Stück - in dem LKW, dessen Laderaum dadurch gut zur Hälfte gefüllt war. Gemeinsam \nfuhren sie am selben Tag noch zu der Lagerhalle in O1, wo beide Angeklagten die Kartons \nzunächst nur in der angemieteten Halle abstellten. \n \nIn der Folgezeit richteten die Angeklagten A1 und A2 das Lager ein und führten anhand einer \nvon P4 erstellten und von P1 übermittelten Liste der abgeholten Bücher eine erste Inventur \ndurch, wobei ihnen schon aufgrund der Buchtitel der rechtsextreme und antisemitische Inhalt \nbewusst war. \n \nc) Versandtätigkeit \n \nDie über die Internetseite des Verlages eingegangenen Buchbestellungen wurden anfänglich \nnoch von P1 zu der Angeklagten A2 Zip-Dateien per E-Mail geschickt. Die Bestellungen \nwurden dann von den Angeklagten in der Regel gemeinsam bis zum abrupten Ende im \nDezember 2020 etwa ein bis zweimal pro Woche in der Halle verpackt und über verschiedene \nF9-Shops oder F10-Paketshops unter Angabe eines fiktiven Absenders versandt. Die \nAngeklagte A2 ließ sich hierzu im 'F9-Geschäftskundenportal für „Paketdienstleister“ für den \n„professionellen Paketversand“ mit dem Benutzernamen „bbb“ und im F10-Profi-Paket-\nService-Portal als Gewerbetreibende mit dem Benutzernamen „ccc“ registrieren. Für die \nFahrten zu den Shops nutzten der Angeklagte A1 seinen BMW …, bei steigendem Aufkommen \nauch einen Kleintransporter sowie die Angeklagte A2 einen Kastenlieferwagen …. \n \nDie Kosten für Porto, Verpackung, Benzin und Lagermiete wurden von P1 übernommen, der \nauch die Rechnungen an die Kunden stellte, die ihre Bestellungen - mit Ausnahme von \nBestandskunden nach Absprache - per Vorkasse auf wechselnde Auslandskonten zahlten. \n \n\n \nSeite  19 \n  \nDie Angeklagten A1 und A2 erhielten als Vergütung für ihre Tätigkeiten eine nach den \nabgefertigten Postsendungen berechnete Entlohnung, die beispielsweise Ende 2019 für \nBriefsendungen und Pakete bis 1kg 1,50 EUR, Pakete bis 3kg 2 EUR, Pakete bis 5kg 2,50 \nEUR, Pakete bis 10kg 3 EUR, Pakete bis 15kg 3,50 EUR, Pakete bis 20kg 4 EUR und Pakete \nbis 25 kg 4,50 EUR betrug. Die jeweils fälligen Beträge rechnete der Angeklagte A1 je \nVersandwoche mit P1 ab, der das Geld über die im Lauf der Zeit wechselnden Auslandskonten \nan die Angeklagte A2 oder den Angeklagten A1 auf deren jeweilige Konten überwies (näher \nunten 3.). Mit dieser Entlohnung wurden alle Arbeiten der Angeklagten pauschal vergütet, \nwobei die Staffelung nach dem Gewicht der Sendungen den von der Zahl der Bücher \nabhängigen Aufwand abbilden sollten. Bei einem erhöhten Portoaufwand ging der Angeklagte \nA1 nicht in Vorlage, sondern die Angeklagten A1 und A2 versendeten die bestellten \nDruckwerke erst, nachdem P1 das Porto vorab überwiesen hatte. \n \nd) Expansion des Vertriebs \n \nDer gesondert verfolgte P1 ließ die in der in O8 ansässigen Druckerei F11 produzierten Bücher \nan das Lager in O1 liefern, wobei die Kuriere die Adresse des Lagers kannten, die \nLieferpapiere aber mit fingierten Anschriften versehen waren. Dabei wuchs der Lagerbestand \nungeachtet der Abgänge durch den Verkauf weiter an, wie die zum 1. Januar 2019 von den \nAngeklagten A1 und A2 durchgeführte Inventur zeigte. \n \nAm 19. Januar 2019 fuhren die Angeklagten A1 und A1 dann mit einem vom Angeklagten A1 \ngemieteten Kleintransporter … ein zweites Mal nach O6 und holten dort einen Restbestand an \nBüchern des Schelm-Verlages, der insgesamt 47 verschiedene Titel in einem Gesamtumfang \nvon 1.680 Stück umfasste, ab. P4 war auf diese Bücher erst nach der ersten Abholung \naufmerksam geworden, weil sie nicht in den Räumen des F8, sondern bei sich zuhause und \nbei ihrer Tochter gelagert waren. \n \nAufgrund des florierenden Umsatzes, der neuen in das Verlagsprogramm aufgenommenen \nTitel und des damit ständig wachsenden Lagerbestandes reichte der Platz der bisher \nangemieteten Halle nicht mehr aus. Die Angeklagten A1 und A2 mieteten deshalb ab Februar \n2019 von P5 zusätzlich eine zweite, neben der bisherigen Halle gelegene größere Halle, \nsodass als Lagerraum etwa 600 Quadratmeter zur Verfügung standen. Als Mietzins für beide \nHallen wurde insgesamt eine Monatsmiete von 600 EUR, weiterhin ohne schriftlichen Vertrag \nbar an den Zeugen P5 gezahlt, vereinbart. \n \n\n \nSeite  20 \n  \nDer Angeklagte A1, der als Nebeneffekt der Einrichtung des Lagers für den „Schelm-Vertrieb“ \nvon Anfang an einige Regale in dem Lager für sein Unternehmen „F1“ nutzte, übernahm \ndeshalb einen Mietanteil von 50 EUR. Der auf den Schelm-Verlag entfallende Anteil der \nvorverauslagten Miete, den P1 zusammen mit den anderen Vertriebskosten in der Regel an \nden Angeklagten A1 überwies, betrug 550 EUR. \n \ne) Einrichtung eines Warenwirtschaftssystems und Beteiligung des Angeklagten A3 \n \nDer Angeklagte A3 hatte während der ganzen Zeit wie seit dessen Gründung Neuauflagen und \nNeuerscheinungen des Schelm-Verlages gesetzt bzw. gestalterisch betreut, sofern es nicht - \nwie bei von Fraktur in Antiqua umzuwandelnden Textvorlagen - der Hinzuziehung eines \nweiteren von P1 beauftragten Graphikers bedurfte. Es war dabei nicht sicher feststellbar, ob \nzum einen die Angeklagten A1 und A2 wussten von Anfang an, dass der ihnen zwar \ngrundsätzlich, aber nicht näher bekannte Angeklagte A3 in dieser Weise in das \nVerlagsgeschäft eingebunden war, und ob zum anderen der Angeklagte A3 seinerseits die \nvorbeschriebene Einbindung der Angeklagten A1 und A2 schon vor 2019 kannte. \n \nAngesichts der Vielzahl an verlegten Büchern und der steigenden Bestellzahlen entschloss \nsich P1 zu Beginn des Jahres 2019, die Rechnungen nicht mehr selbst zu schreiben. Er \nbeauftragte deshalb den Angeklagten A3, ein Warenwirtschaftssystem einzurichten und das \nLager in O1 entsprechend technisch auszustatten. \n \nDer Angeklagte A3 richtete daraufhin ein JTL-Warenwirtschaftssystem ein, das er mit dem \nGambio-Shopsystem der Website sowie dem Online-Händler „F12“ verknüpfte. Nach \nterminlicher Absprache mit den Angeklagten A1 und A2 installierte er das System, auf das alle \nBeteiligten in unterschiedlichem Umfang zugreifen konnten, auch in der Lagerhalle. Das Lager \nin O1 stattete der Angeklagte A3 zudem mit einem Etiketten-Drucker sowie einem \nHandscanner aus, die er noch aus seiner Selbständigkeit mit seinem Unternehmen „F5“ \nbesaß. Das System war spätestens ab dem 19. Februar 2019 betriebsbereit. Die Angeklagten \nA1 und A2 konnten auf das System mittels eines in der Halle befindlichen Computers und \neines vom Angeklagten A1 in Betrieb genommenen Internet-Cubes für das LTE-Netz \nzugreifen. Das Wirtschaftssystem ermöglichte es den Angeklagten A1 und A2, die \neingegangenen Bestellungen vor Ort in Form sogenannter „Picklisten“ aufzurufen, die auf den \nBucheinbänden enthaltenen Strichcodes, denen jeweils eine beim Börsenverein gekaufte \nISBN-Nummer zugrunde lag, einzuscannen, Adressetiketten, Lieferscheine und Rechnungen \nzu drucken und damit die Bestellungen effizient und professionell zu bearbeiten. Auf dem \n\n \nSeite  21 \n  \nComputer war auch das Kommunikationsprogramm „eee“ installiert, über das P1 und die \nAngeklagten Nachrichten austauschten und das auf Betreiben des Angeklagten A1 \neingerichtet worden war, weil er dieses Programm als abhörsicherer gegenüber „fff“ ansah. \n \nDer Angeklagte A3 war in der Folge für die technische Wartung ebenso zuständig wie bisher \nfür diejenige des online-Shops und deshalb auch nach Wissen der Angeklagten A1 und A2 Teil \ndes organisatorischen Verbundes des „Schelm-Verlages“. Er erhielt von P1 für die Einrichtung \nund Pflege des Warenwirtschaftssystems neben seiner gesonderten Entlohnung für das \nSetzen neuer Bücher ein Festgehalt von 1.000 EUR monatlich. Die Entlohnung und das Gehalt \nwurden durch P1 auf unterschiedliche Auslandskonten des Angeklagten A3 überwiesen. \n \ng) Fortführung des Vertriebs bis zur Durchsuchung am 17. Dezember 2020 \n \nDie Angeklagten A1 und A2 führten in der gesamten Zeit bis zum Ende des Vertriebs in O1 die \nBestellungen in der beschriebenen Weise aus. Sie verwalteten das Lager und nahmen dort \ndie jeweils von P1 veranlassten Lieferungen neuer Druckwerke entgegen. Sie standen mit \ndiesem und bei Bedarf auch mit dem Angeklagten A3 über Messenger-Dienste in Kontakt. \n \nIm Februar 2020 berichtete der F13 in seinem YouTube-Medienformat „ddd“ über den Schelm-\nVerlag und passte den Angeklagten A1 dazu bei einer Paketabgabe in einem F10-Shop in O2 \nmit einem Film-Team ab. Trotz dieser Berichterstattung sprach sich der Angeklagte A1 in der \nzwischen P1 und den Angeklagten daraufhin geführten Diskussion im eee-Chat ausdrücklich \ngegen eine Aufgabe des Lagers und eine Verlagerung des Vertriebs in das Ausland aus. Die \nDruckwerke wurden danach weiter von O1 aus verbreitet, allerdings wurden die Paketabgaben \njetzt auf mehrere Paket-Shops verteilt, bei denen man nicht mit einer erneuten Konfrontation \nmit Journalisten rechnete. \n \nDie mit dem F13-Bericht verbundene öffentliche Aufmerksamkeit erwies sich - so die \nEinschätzung des Angeklagten A3 - als gleichsam kostenfreie Werbung für den Schelm-Verlag \nund führte zu einem weiteren deutlichen Anstieg der Bestellungen. Aufgrund des steigenden \nUmsatzes fragte der Angeklagte A1 in der ersten Dezemberhälfte 2020 den Vermieter P5 nach \nder Möglichkeit der Anmietung einer weiteren dritten Halle. P5 stellte dem Angeklagten A1 die \ngroße Halle, die er damals selbst nutzte, in Aussicht. Dabei interessierte den Angeklagten A1 \nsehr, dass man die Halle auch mit einem LKW befahren konnte. \n \n\n \nSeite  22 \n  \nHierzu kam es nicht mehr, weil der Vertrieb aus O1 mit der am 17./18. Dezember 2020 \nerfolgten Durchsuchung der Hallen sein Ende fand. \n \nh) Gesamtumsatz an volksverhetzenden Werken während des Bestehens der \nVereinigung \n \nInsgesamt erzielte der Verlag „Der Schelm“ durch den von den Angeklagten A1 und A2 \nausgeführten Vertrieb der unter 2. abgehandelten volksverhetzenden Werke allein in dem im \nWarenwirtschaftssystem erfassten Zeitraum vom 19. Februar 2019 bis zum 15. Dezember \n2020 einen Umsatz in Höhe von 445.192,29 EUR. Diese Titel wurden in dem Zeitraum 24.123-\nmal bestellt und tatsächlich 22.734-mal auch versendet. \n \nP1 erzielte dabei erhebliche Gewinne, an denen die drei Angeklagten in einem anteilig \nüberschaubaren Umfang partizipierten (dazu unten 3.). Allein mit dem Buch „Mein Kampf“, für \ndas der Verlag an die Druckerei 3,77 EUR inclusive Lieferung zahlte und es für 30 EUR anbot, \nsetzte der Schelm-Verlag bei 3.018 Bestellungen mehr als 90.000 EUR um. \n \n2. Vorrätighalten von Druckwerken mit volksverhetzendem Inhalt \n \nAm 17./18. Dezember 2020 wurden die Lagerhallen in O1 durch Kräfte des \nLandeskriminalamtes … durchsucht. Dabei wurden in den beiden Hallen 53.617 Druckwerke \n(Bücher, Kalender, Hefte und Broschüren) des Schelm-Verlages oder anderer Verlage, die der \nSchelm-Verlag vertrieb, und die jeweils zum Verkauf bestimmt waren, gefunden, sichergestellt \nund asserviert. 34.770 Stück dieser Druckwerke, die sich auf 78 Titel verteilen, enthalten im \nSinne des § 130 StGB volksverhetzende Inhalte. \n \nDie inkriminierten Werke sind mit Ausnahme der Broschüre „Der Holocaust. Fakten versus \nFiktion“ sowie der Bücher „Hitler-Jugend“, „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ und einer von zwei \nAuflagen des Buches „Der jüdische Ritualmord“ sämtlich im Verlag „Der Schelm“ erschienen \noder nachgedruckt worden. Bei Nachdrucken vorkonstitutioneller Schriften ist auf dem \nEinband der Hinweis „Wissenschaftlicher Quellentext“ angebracht. Eine kritische oder seriös \nkommentierende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Buchinhalten findet indes \nnicht statt, sondern es wird der Originaltext unkommentiert abgedruckt. Abweichungen zum \nOriginaltext bestehen nur darin, dass einzelne Bücher, die seinerzeit in Fraktur-Schrift \nerschienen waren, nunmehr in Antiqua gedruckt wurden oder - wie bei dem Werk „Mein \nKampf“, das ursprünglich in zwei Bänden erschienen war - nun in einem Band \n\n \nSeite  23 \n  \nzusammengefasst waren. Bei einem Großteil der Druckwerke wird der Buchinhalt auf dem \njeweiligen Einband und in Vorworten durch den Schelm-Verlag im Gewand einer scheinbaren \nDistanzierung mit sarkastisch-ironischen Worten beschrieben, die den Leser bereits auf den \nvolksverhetzenden Charakter hinführen. \n \nIm Einzelnen handelt es sich bei den zum Verkauf vorrätig gehaltenen Titeln um folgende \nDruckwerke mit jeweils beispielhaft charakterisierenden Inhalten: \n \n1) \n„Der Holocaust. Fakten versus Fiktion“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.02.01.45 \n \nEs handelt sich um eine Broschüre des Verlags „Castle Hill Publishers“, von der 6.876 \nExemplare sichergestellt wurden. \n \nIn Bezug auf das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau heißt es auf Seite 13 darin: \n \n \n„Schließlich gibt es die vier 1943 in Betrieb genommenen Krematorien des \nNebenlagers Auschwitz Birkenau, die alle Menschengaskammern und hochmoderne \nKremierungsöfen besessen haben sollen. Auch dazu konnte das Auschwitz-Museum \nnur wenige Seiten beitragen, wohingegen Mattogno dazu zwei mit Tausenden von \nQuellen gestützte Werke von insgesamt über 2.000 Seiten beisteuerte, darunter eine \ndreibändige technische Studie über die Geschichte, Bau- und Arbeitsweise sowie die \nEffizienz der Krematorien. Sie belegen eindeutig, daß diese Anlagen keinen \nMassenmordcharakter hatten und auch keinen solchen haben konnten, sondern \nvielmehr als Instrumente dienten, um die im Lager immer wieder ausgebrochenen \nEpidemien unter Kontrolle zu bringen. Die Holocaust-Orthodoxie kann mit absolut \nnichts dergleichem aufwarten.“ \n \n2) \n„Arische Rasse, christliche Kultur und das Judenproblem“ von Egon van Winghene \n \nUntertitel „Voll-Zionismus?“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.41 und 04.02.01.10 \n\n \nSeite  24 \n  \n \nEs wurden 968 Exemplare dieses auf dem Einbandtitel als „Wissenschaftlicher Quellentext“ \nversehenen Werkes sichergestellt. \n \nDer Einband des Buches ist mit einem Hakenkreuz versehen. Darin heißt es auf Seite 5: \n \n \n„Wäre das Ariertum durch das Judengift nicht bereits so sehr gelähmt \n(...) \nDenn Reinheit der Rasse und Reinheit der Kultur gehören zu den höchsten Gütern.“ \n \nUnd auf Seite 14: \n \n \n„Mit anderen Worten: Auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens sind die Juden die \nWegbereiter des immer mehr um sich greifenden Chaos.“ \n \n3) \n„Der Megacaust“ von Michael Walsh \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.27 und 04.02.01.250 \n \nEs wurden 915 Exemplare sichergestellt. \n \nDarin findet sich das „Kapitel 21 - Der eine unbewiesene Holocaust“, in dem es heißt: \n \n \n„Es ist ein ernüchternder Gedanke, daß von mehreren nachgewiesenen Holocausts \nder einzige Völkermord, der ständig wiederaufbereitet wird, nie zufriedenstellend \nbewiesen wurde. Jene, die Forschung bezüglich der Infragestellung des „Holocaust“ \nbetreiben, werden bis zu fünf Jahren eingesperrt.“ \n \n... \n \n„Auschwitz, der Industriekomplex und das Internierungslager, sind zum Sinnbild der \nHolocaust-Märchen geworden. In diesem Komplex wird die Zahl von sechs Millionen \nweiterhin von trägen Propagandisten, Megacaust-Leugnern, sogenannten Journalisten \nund Autoren wiederholt, die daran interessiert sind, aus mythischen, jüdischen \nKadavern schnelles Geld zu machen.“ \n \nAuf der Rückseite des Einbandes findet sich: \n\n \nSeite  25 \n  \n \n \n„Der Fake-Holocaust, der ungeniert und unverfroren sechs Millionen Menschenleben \ngeltend macht, wurde uns seit frühester Kindheit in den Kopf getrommelt.“ \n \n4) \n„Die Juden in USA“ von Dr. Hans Diebow \n \nAsservaten-Nrn.04.01.02.36, 04.02.01.52 und 04.02.01.206 \n \nEs handelt sich um den unveränderten Nachdruck einer zuerst 1939 im Zentralverlag der \nNSDAP erschienenen Broschüre. \n \nEs wurden 924 Exemplare sichergestellt. \n \nAuf Seite 6 wird ein Profilfoto einer jüdischen männlichen Person zusammen mit dem Profilfoto \neines Affen abgebildet und mit dem Text \n \n \n„Man braucht nicht Zoologe zu sein, um zu dieser, von glücklicher Kamera erhaschten \nRednergebärde, unverzüglich die passende Ähnlichkeit zu entdecken.“ \n \nkommentiert. \n \nAuf Seite 7 wird ein Porträtfoto einer männlichen Person - laut Untertext „Der jüdische Richter \nMarkus: Marcus Pecora“ abgebildet und mit dem Text versehen: \n \n \n„Wie Künstler wohl das Bild des Teufels fanden? Ich fühl´s: der Jud´ hat hier Modell \ngestanden!“ \n \nAuf Seite 26 heißt es: \n \n \n„Das amerikanische Gangstertum ist eine fast ausschließlich jüdische Angelegenheit.“ \n \n... \n \n„Die Zahl der an gewaltsamen Verbrechen beteiligten Juden ist bei weitem größer, als \ndie Judenzeitungen wahrhaben wollen.“ \n \n5) \n\n \nSeite  26 \n  \n„Der jüdische Ritualmord“ von Dr. phil. Hellmut Schramm \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.38, 04.01.02.196 und 04.02.01.85 \n \nEs wurden 823 Exemplare sichergestellt. \n \nDas sowohl im Verlag „Officina Libraria Editoria / Dumos sapientiae“ als auch als Nachdruck \nim Schelm-Verlag erschienene Buch enthält auf Seite 415 die Passage \n \n \n„Gegen die fanatische Blutpolitik der Juden bäumt sich das nichtjüdische Blut auf. \nDeutschland ist von der Geschichte die Führerrolle in diesem gigantischen Ringen \nzugedacht worden (...) Anders ist die Judenfrage nicht zu lösen. Das Schicksal scheint \nes gewollt zu haben, daß jedes Volk, das mit den Juden kämpft, sein bestes Blut gegen \ndas jüdische Blut, und wenn es sein muß, bis in den Tod, auszuspielen hat.“ \n \nDas Buch ist durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (im Folgenden: BPjM) \nindiziert worden (BAnz vom 28. Juni 2013), weil es zum Rassenhass anreize und den \nNationalsozialismus verherrliche. Die sich in dem Buch wiederfindenden Themen und \nMeinungsäußerungen würden in weiten Teilen dazu genutzt, ein Gesamtbild zu zeichnen, das \ndas jüdische Volk in seiner Gesamtheit als mordende „Blutungeheuer“ darstelle. Diese \nantisemitische Grundhaltung ziehe sich als roter Faden durch das gesamte Werk. \n \n6) \n„Bekenntnisse zum Völkermord“ von Imke Barnstedt/Robert Steinert \n \nUntertitel „Die Globalisten, ihre Marionetten und prominenten Gegenstimmen“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.87 und 04.02.01.06 \n \nEs wurden 817 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es auf Seiten 214/215: \n \n \n„Wenn große Teile der Welt in Armut versinken, dann nicht deswegen, weil Europäer \nsie ausgeplündert haben, sondern dank des segensreichen Wirkens vorzüglich \n\n \nSeite  27 \n  \njüdischer Großbanken, die jeglichen Reichtum aus diesen Ländern herauspressen und \nzum eigenen Wohl die Korruption fördern.“ \n \nund auf Seite 232 \n \n \n„Aus netten kleinen Mohrenkindern werden in zwanzig Jahren Fachkräfte für \nBürgerkrieg und Vergewaltigung“ \n \n7) \n„Trotzkis weiße Neger“ von Michael Walsh \n \nAsservaten-Nr. 04.01.02.26 und 04.02.01.210 \n \nEs wurden 850 Stück sichergestellt. \n \nAuf Seite 9 des Buches heißt es: \n \n \n„Amerikanische Juden sind auch an dem Massenmord an Millionen christlicher Russen \nbeteiligt.“ \n \nAuf Seite 68: \n \n \n„Egal wie sehr wir die Realität ignorieren mögen, der talmudische Jude - welche Rolle \ner auch annimmt, z.B. die eines Bolschewisten, und wo immer er die Kontrolle \nübernimmt - tötet seit jeher auf eine Weise, die den Lehren des Talmuds entspricht. \n \nTalmud-Juden bezeichnen negatives Verhalten als ´Yerida L´tzorich Aliya´, was \n´Abstieg zum Zweck des Aufstieges´ bedeutet. Mit anderen Worten: Man kann sich auf \njede Form des Bösen einlassen; je tiefer man herabsteigt, desto höher steigt man auf. \nTalmud-Juden glauben, dass Ihr Messias erst kommen wird, wenn die Menschheit \nmoralisch völlig degradiert ist. \n \nAus diesem Grund sind talmudische Juden, die von den meisten Juden abgelehnt \nwerden, unverhältnismäßig einflussreich und tragen zur Erniedrigung der Menschheit \nbei. Je ausgeprägter ihre Verderbtheit, desto näher sind sie Moloch (Luzifer). \n(...) \n\n \nSeite  28 \n  \nUm das Ausmaß der von Juden ausgeübten satanischen Verbrechen zu verstehen, \nwird empfohlen, sich auf die Lehren des Talmuds zu beziehen. Diese Art von \ngrausamen Ausschweifungen ist außerhalb des Konzepts der Lehren Luzifers \neinzigartig. Monströse rituelle Mißstände gibt es nicht nur im bolschewistischen \nbesetzten Rußland.“ \n \n8) \n„Mein Kampf“ von Adolf Hitler \n \nUntertitel „Zwei Bände in einem Band“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.01, 04.01.02.106, 04.02.01.75, 04.02.01.104 und 04.02.01.121 \n \nEs handelt sich um einen unveränderten Nachdruck der im Jahr 1943 im Zentralverlag der \nNSDAP „Franz Eher Nachf.“, München, in der 851.-855 Tsd. erschienenen Auflage. \n \nEs wurden 804 Exemplare in der 6., 7. und 8. Auflage des Verlags „Der Schelm“ sichergestellt. \n \nDas zwischen den einzelnen Abschnitten mit Hakenkreuzen versehene Buch enthält auf \nSeiten 330 f. in den Abschnitten „Arier und Jude“, „Folgen des jüdischen Egoismus“ und „Die \nScheinkultur des Juden“ die Passage \n \n \n„Der Jude ist nur einig, wenn eine gemeinsame Gefahr ihn dazu zwingt oder eine \ngemeinsame Beute lockt; fallen beide Gründe weg, so treten die Eigenschaften eines \nkrassesten Egoismus in ihre Rechte, und aus dem einigen Volk wird im Handumdrehen \neine sich blutig bekämpfende Rotte von Ratten.“ \n \nAuf Seite 332 heißt es: \n \n \n„Damit aber fehlen dem Juden jene Eigenschaften, die schöpferisch und damit kulturell \nbegnadete Rassen auszeichnen. \n \n(...) \n \nDaher wird sein Intellekt niemals aufbauend wirken, sondern zerstörend und in ganz \nseltenen Fällen vielleicht höchstens aufpeitschend (...) Nicht durch ihn findet irgendein \nFortschritt statt, sondern trotz ihm.“ \n \n\n \nSeite  29 \n  \nDas Buch ist durch die BPjM indiziert worden (BAnz. vom 26. Februar 2018), nachdem das \nAmtsgericht Forchheim in der Verbreitung des Buches den Tatbestand der Volksverhetzung \nals erfüllt angesehen hatte. \n \n9) \n„Mythos Waffen-SS“ von Herbert Schweiger \n \nUntertitel „Militärische Leistung und weltanschauliches Fundament einer europäischen \nElitetruppe“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.81 und 04.02.01.145 \n \nEs wurden 782 Exemplare sichergestellt. \n \nDer vordere Einband des Buches zeigt ein Foto von rechtsextremen Demonstranten, die ein \nBanner mit der Aufschrift „Ruhm und Ehre der Waffen-SS!“ vor sich hertragen. \n \nDas Buch wird ausweislich des hinteren Einbandes wie folgt beschrieben: \n \n \n„Herbert \nSchweiger, \nselbst \nehemaliger \nAngehöriger \nder \nWaffen-SS \nals \nUntersturmführer im Pionierbataillon der ´Leibstandarte SS Adolf Hitler´, beschreibt in \ndiesem Buch seinen Kriegseinsatz zwischen 1941 und 1945. Schweiger beläßt es \njedoch nicht bei bloßen Gefechtsschilderungen und Erzählungen aus dem \nLandseralltag. Weit spannt er den Bogen von den mißlichen Zuständen in der \nWeimarer Republik und dem Aufstieg des Nationalsozialismus über die Entstehung der \nWaffen-SS und ihre weltanschaulichen Grundsätze als europäische Elitearmee bis hin \nzur politischen Betätigung und Kameradenhilfe in der Nachkriegszeit. \nDabei stellt der Autor klar heraus, daß die Soldaten der Waffen-SS nicht nur im \nhärtesten Fronteinsatz ihren Mann standen, sondern auch nach dem Zusammenbruch \nim Mai 1945 ihrem Vaterland die Treue hielten. \nAbgerundet wird dieses Buch durch Schweigers naturgesetzliches Programm für eine \nwirtschaftlich-politische Neuordnung auf nationaler, kontinentaler und globaler Ebene, \ndas der Autor aus seinem reichen Wissens-und Erfahrungsschatz als Kriegsfreiwilliger, \npolitischer Publizist und unermüdlicher Vortragsredner heraus erarbeitet hat.“ \n \nIn dem Buch heißt es auf Seite 100: \n\n \nSeite  30 \n  \n \n \n„Die zukünftigen Aufgaben Deutschlands und Europas sind die Erhöhung der \nmenschlichen Art im Rahmen der großrassischen Zusammenarbeit der weißen Völker, \nwozu es einer Neuordnung des politischen Willens und Gestaltens innerhalb des \ndeutschen Volkes und auch der anderen europäischen Völker bedarf.“ \n \n(...) \n \n„Die Jugend wird sich entscheiden und von der Theorie zur politischen Tat schreiten \nmüssen. Sollte sie dazu nicht fähig sein, so ist heute bereits abzusehen, daß das \ndeutsche Volk und mit ihm die gesamten Völker der weißen Rasse von dem neuen \nMachtkreis Asien und Islam beherrscht werden. Der Kampf gegen diese Gefahr muß \nvon allen europäischen Völkern der weißen Rasse gemeinsam aufgenommen werden.“ \n \nund auf Seite 101 im Kapitel „Grundsätze der europäischen Kampfgemeinschaft“: \n \n \n„Ein in sich geeintes deutsches Volk hat die Existenz der weißen Rasse vom Atlantik \nbis zum Ural zu sichern. Daraus sind neue Formen und Inhalte einer zukünftigen \nReichspolitik abzuleiten.“ \n \nDas Buch ist durch die BPjM indiziert worden (BAnz. Vom 31. März 2010), weil es durchgängig \ndie genetische Reinerhaltung der weißen Rasse, welche anderen Rassen weit überlegen sei, \npropagiere. Der Autor rufe in dem Buch die „gesamten Völker der weißen Rasse“ zum Kampf \ngegen die Unterdrückung durch Asien und den Islam auf. Die Zeit des Nationalsozialismus \nwerde als ein erster Versuch einer „europäischen Dimension“ verherrlicht. \n \n10) \n„Das Judentum in der Musik“ von Richard Wagner \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.31, 04.02.01.13 und 04.02.01.106 \n \nEs wurden 799 Exemplare sichergestellt. \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1869 in der „Neuen Zeitschrift für Musik“ \nerschienenen Werkes. In dem Buch finden sich folgende Passagen: \n \nAuf Seite 12: \n \n\n \nSeite  31 \n  \n \n„(...) wir haben uns das unwillkürlich Abstoßende, welches die Persönlichkeit und das \nWesen der Juden für uns hat, zu erklären, um diese instinktmäßige Abneigung zu \nrechtfertigen (...)“ \n \nAuf Seite 18: \n \n \n„Hören wir einen Juden sprechen, so verletzt uns unbewusst aller Mangel \nmenschlichen Ausdrucks in seiner Rede: die kalte Gleichgültigkeit des eigentümlichen \n„Gelabbers“ in ihr steigert sich bei keiner Veranlassung zur Erregtheit höherer, \nherzdurchglühter Leidenschaft.“ \n \nUnd auf Seite 19: \n \n \n„Alles, was in seiner äußeren Erscheinung und seiner Sprache uns abstoßend \nberührte, wirkt in seinem Gesange auf uns unendlich davonjagend, so lange wir nicht \ndurch die vollendete Lächerlichkeit dieser Erscheinung gefesselt werden sollten.“ \n \n \n11) \n„Der Giftpilz“ von Ernst Hiemer \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.18, 04.02.01.32 und 04.02.01.96 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1938 im „Stürmer-Verlag“ erschienenen \nWerkes, das mit den Titeln 16) und 23) in der NS-Zeit eine Trilogie von - im Verlagsprogramm \nauch explizit so beworbenen - antisemitischen Kinderbüchern bildete. \n \nEs wurden 761 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 19: \n \n \n„Schau dir nur diese Kerle an! Diese grauenhaften Judennasen! Diese verlausten \nBärte! Diese schmutzigen, wegstehenden Ohren! Diese krummen Beine! Diese \nPlattfüße! Und diese verschmierten, fettigen Kleider! Schau nur, wie sie mit den \n\n \nSeite  32 \n  \nHänden herumfuchteln! Wie sie mauscheln! Und die, die sollen auch Menschen sein? \n(...)“ \n \nAuf Seite 31: \n \n \n„Ich verstehe die Geistlichen nicht, die heute noch Juden taufen, sie nehmen ja lauter \nVerbrechergesindel in den Kirchen auf!“ \n \nAuf Seite 65: \n \n \n„Ja, die Juden sind ein Mördervolk. Mit der gleichen Rohheit und mit dem gleichen \nBlutdurst, wie sie Tiere morden, so töten die Juden auch Menschen. Hast du schon \netwas von Ritualmorden gehärt? Da bringen die Juden sogar Knaben und Mädchen, \nFrauen und Männer um. Die Juden sind Mörder von Anfang an. Sie sind Teufel in \nMenschengestalt.“ \n \nAuf Seite 69: \n \n \n„Denkt daran, daß die Juden Kinder des Teufels und Menschenmörder sind.“ \n \nUnd auf Seite 73 \n \n \n„Der Jude ist nicht ein Mensch wie wir. Der Jude ist ein Teufel. Und ein Teufel kennt \nkeine Ehrlichkeit. Ein Teufel kennt nur die Gemeinheit, kennt nur das Verbrechen.“ \n \nDas Buch ist durch die BPjM indiziert (BAnz. vom 27. November 2017), weil es Juden \ndurchgängig als „Giftpilze“, Lügner und Betrüger diffamiere. \n \n12) \n„Das Weltjudentum“ von Dieter Schwarz \n \nUntertitel „Organisation Macht und Politik“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.33 und 04.02.01.60 \n \n\n \nSeite  33 \n  \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1937 im Zentralverlag der NSDAP „Franz \nEher Nachf.“, Berlin, erschienenen Werkes, das auf seinem Einband mit SS-Runen versehen \nist. \n \nEs wurden 749 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch findet sich auf Seite 4 die Passage: \n \n \n„Der Jude wirkt letztlich gegen jede nationale Politik. Kultur und Wirtschaft, mag dies \nnun von ihm selbst zugestanden und von den Gastvölkern eingesehen werden oder \nnicht. Das Judentum ist in internationaler Solidarität der erklärte Feind aller Völker, die \nsich gegen die biologische und geistige Auflösung der eigenen Art zugunsten der \nJahrtausende lang in sich gezüchteten jüdischen auflehnen.“ \n \nUnd auf Seite 5: \n \n \n„Wo es darauf ankommt, aus eigener Kraft unter seinesgleichen etwas zu schaffen und \nzu gestalten, hat der Jude noch immer versagt. Sein Prinzip bleibt es, andere zu \nschieben und aus den Verhältnisse zu gewinnen. (...) Der Jude ist endlos fähig, in \nanderen Völkern zu schmarotzen und sie für die eigenen Interessen einzuspannen.“ \n \n13) \n„Trumps Kampf“ von Horst Mahler \n \nUntertitel „Wir siegen mit der WELTLIGA für die philosophische Deutung des Konflikts \nzwischen Deutschtum und Judengeist“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.79 und 04.02.01.91 \n \nEs wurden 754 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es auf Seite 9: \n \n \n„Donald Trumps Kampf ´gegen den Antisemitismus´ ist der Kampf gegen eine \nKrankheit der Völker, die die Judenheit stark macht.“ \n \n\n \nSeite  34 \n  \nUnd auf Seite 20 \n \n \n„Wer heute immer noch ´Rassenhaß´ gegen die Judenheit schürt, schützt damit die \nkulturelle Hegemonie des Judentums. Die Judenhasser sind Hilfstruppen Jahwes und \nTeilnehmer am jüdischen Vernichtungsfeldzug gegen das Deutsche Reich.“ \n \n14) \n„Der Auschwitz-Betrug“ von Manfred Roeder \n \nUntertitel „Ein Rechtsanwalt verteidigt das deutsche Volk“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.30 und 04.02.01.58 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1979 als Folge 27 in der Zeitschriftenreihe \n„Kritik - Stimme des Volkes“ erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 584 Exemplare sichergestellt. \n \nAuf der Rückseite des Einbandes wird das Buch mit den Worten beworben: \n \n \n„Lesen Sie seinen Bericht zum wohl größten Propaganda-Betrug der Geschichte.“ \n \nIn dem Buch finden sich die folgenden Passagen: \n \nAuf Seite 7: \n \n \n„Die Lüge von 6 Millionen ermordeten Juden läßt sich nicht länger aufrechterhalten.“ \n \nAuf Seite 8: \n \n \n„Daß wir im Krieg 6 Millionen Juden ermordet hatten, ist eine Lüge...“ \n \nAuf Seite 21: \n \n \n„Die Mär von 6 Millionen bezeichnet Rassinier als den ´tragischsten und makabersten \nBetrug aller Zeiten´.“ \n\n \nSeite  35 \n  \n \nAuf Seite 48: \n \n \n„Zwar ist die Widerlegung von Lügen äußerst Wichtig, und die von den 6 Millionen \nvergasten Juden die allerwichtigste, aber damit kommen wir nicht voran und aus dem \nSchlamm.“ \n \nAuf Seite 73: \n \n \n„Wer mit 6 Millionen operiert, setzt sich dem Vorwurf aus, nicht der Wahrheit, sondern \ndem Haß zu dienen. Es handelt sich um eine Geschichtsfälschung und den \ntragischsten und makabersten Betrug aller Zeiten - schreibt Professor Rassinier!“ \n \nUnd auf Seite 94: \n \n \n„Wenn das so ist - warum wird dann die Lüge von den 6 Millionen erzählt? Weil wir für \ndiese Zahl eine Entschädigung zahlen sollen ...“ \n \n15) \n„Wege ins Dritte Reich“ von Dr. Joseph Goebbels \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.12 und 04.02.01.109 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1927 im Zentralverlag der NSDAP „Franz \nEher Nachf.“, München, erschienenen Werkes, das auf Vor- und Rückseite des Einbandes \njeweils mit einem Hakenkreuz versehen ist. \n \nEs wurden 684 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 33: \n \n \n„Das Proletariat weiß, was die Herrschaft der Straße bedeutet. Man kämpft keinen \nKampf auf Leben und Tod mit „geistigen Waffen“. Das weiß der Jude. Deshalb schuf \ner sich bewußt die Schutztruppe des Proletariats zur Erkämpfung der Macht im Staat.“ \n\n \nSeite  36 \n  \n \nAuf Seite 35: \n \n \n„Das weiß der Proletarier, das weiß vor allem der Jude, der ihm voranschreitet. Er \nwittert in uns den Deutschen, der eher sein eigenes als das Blut des Bruders opfert. \nDer Jude häuft Unverschämtheit auf Unverschämtheit, Gemeinheit auf Gemeinheit, \nTerror auf Terror, weil er sich sicher wähnt hinter einer Mauer von Proletarierleibern. \n(...) Es ist so, als wenn der Feind seinen anrückenden Bataillonen Frauen und Kinder \nvoranschickt.“ \n \nAuf Seite 52: \n \n \n„Auch heute ist es so: wenn die jüdische Demokratie von nationalen Dingen spricht, \ndann lügt sie, wie sie immer gelogen hat.“ \n \nUnd auf Seite 78: \n \n \n„Vergesst nie, ein Schmutzblatt, das jeden Franzosen, jeden Russen, ja jeden Juden \nin den Himmel hebt, sofern er an der Vernichtung Deutschlands tätigen Anteil nimmt, \nmuß notwendigerweise den als Lumpen und Verbrecher bezeichnen, der ihm bei \nseinem teuflischen Beginnen in den Arm fällt und für sein Land und Volk mit letzter \nLeidenschaft ficht.“ \n \n16) \n„Der Pudelmopsdackelpinscher und andere besinnliche Erzählungen“ von Ernst Hiemer \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.85 und 04.02.01.34 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1940 im „Stürmer-Verlag“ erschienenen \nWerkes. \n \nEs wurden 486 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch vergleicht durchgängig Juden mit Tieren, Parasiten und Bazillen. \n \nEs enthält folgende Passagen: \n\n \nSeite  37 \n  \n \nAuf Seite 17 (Vergleich mit dem Kuckuck): \n \n \n„Genauso ist es bei dem Menschen. Die begehen den Fehler, sich nicht frühzeitig des \njüdischen Eindringlings zu erwehren. Wenn die Juden aber einmal zur Macht \ngekommen sind, dann ist es in den meisten Fällen zu spät. Dann ist das Volk durch die \nfurchtbaren Nöte, die es vom Judentum zu erleiden hat, zu schwach geworden. Dann \nkann es sich nicht mehr erheben.“ \n \nAuf Seite 23 (Vergleich mit der Hyäne): \n \n \n„In der heutigen Zeit hetzen die Juden schon wieder zu neuen Kriegen. Sie wollen, daß \nsich die Völker verbluten, damit sie die seit Anbeginn erstrebte Weltherrschaft \naufrichten können. Sie wollen dann wieder als Hyänen Nutznießer sein an einem \ngrauenhaften Völkermorden. Es liegt an uns, der Welt ein solches Schicksal zu \nersparen. Wir müssen alle Völker aufklären über die jüdischen Hyänen. Selbst die \nKinder schon müssen zu Wissenden gemacht werde. Dann kann die jüdische Hyäne \nihr Ziel nicht erreichen. Dann wird endlich der Welt der Friede zuteil werden.“ \n \nAuf Seite 32 (Vergleich mit dem Chamäleon): \n \n \n„Der Jude wechselt wohl seinen Glauben, in seinem Herzen aber bleibt er Jude. Und \ner wird Jude bleiben, selbst wenn er sich hundertmal taufen ließe, denn: \n \n \n \n \nEin Chamäleon bleibt ein Chamäleon, \n \n \n \nund ein Jude bleibt ein Jud´! \n \n \nIm nationalsozialistischen Deutschland wurde die Macht der Juden gebrochen. In \nzahlreichen anderen Ländern erließen die Regierungen Gesetze gegen das Judentum, \nüberall in der Welt beginnt ein Erwachen. Die Zahl der Judengegner wächst von Tag \nzu Tag. Wer aber nun glauben wollte, die jüdische Gefahr wäre damit beseitigt, befindet \nsich in einem furchtbaren Irrtum. Wie das Chamäleon je nach Bedürfnissen seiner Lage \nFarbe und Körpergestalt ändert, so versteht es der Jude, sich in Zeiten der Not \nmeisterhaft zu tarnen. Gerade deshalb müssen die Völker der Welt heute ihre Augen \nbesonders offen halten. Nur dann wird es dem jüdischen Chamäleon, diesem \nteuflischen Meister der Maske nicht mehr möglich sein, die Welt wieder zu täuschen.“ \n\n \nSeite  38 \n  \n \nAuf Seite 39/40 (Vergleich mit der Heuschrecke): \n \n \n„Aber auch für uns ist die jüdische Gefahr noch nicht beseitigt. Noch befinden sich in \nden benachbarten Ländern ganze „Schwärme“ beutegieriger Juden. Sie warten nur \ndarauf, daß einmal der Augenblick komme, wo sie wieder einbrechen könnten in \ndeutsche Lande. Sie warten nur darauf, daß das deutsche Volk einmal vergessen \nwürde, welches Unglück die Juden einst über uns gebracht hatten. Sie warten auf den \nTag der Rache. Dann aber würde es uns ergehen, wie jenem Farmer, der durch \nHeuschreckenschwärme alles verloren hat. Dann würden die Juden mitleidlos über uns \nherfallen. Dann würden sie stehlen und rauben, dann würden sie schänden und \nmorden, bis Deutschland vernichtet wäre für alle Zeiten. \n \nEs ist daher unsere Pflicht, rücksichtslos anzukämpfen gegen alles, was jüdisch ist und \njüdisch denkt. Zum besonderen muß unsere Jugend darüber wachen, daß unser Volk \nfür alle Zukunft verschont bleibt vor der „Geißel Gottes“, der Judenplage.“ \n \nAuf Seite 46/47 (Vergleich mit der Wanze): \n \n \n„Hat man die Wanzen durch ein radikales Mittel beseitigt, dann gilt es, vorzubeugen für \ndie Zukunft. Dies geschieht vor allem durch peinlichste Sauberkeit. Eine Wohnung, die \nnicht reingehalten wird, kann früher oder später wieder von Wanzen heimgesucht \nwerden. \nDas gleiche gilt für jene Völker, die sich des Juden entledigt haben. Gerade jetzt heißt \nes, besonders aufmerksam zu sein und das Volk gewissenhaft reinzuhalten vor der \njüdischen Brut. Schon in früheren Jahrhunderten haben sich die Völker des Juden \nentledigt. Aber sie begingen den großen Fehler, in ihrem Siegestaumel nicht mehr auf \ndie jüdische Gefahr zu achten. Und siehe, gar bald kamen die jüdischen ´Wanzen´ \nwieder angerückt. In wenigen Jahren ergaunerten sie sich all das Raubgut wieder \nzurück, das man einst ihren Vätern abgenommen hatte. In wenigen Jahren waren sie \nwieder reich und mächtig. Und sie wurden zu einer Landplage, schlimmer als je zuvor. \nDas deutsche Volk ist heute am Werke, das Land von der jüdischen Wanzenbrut zu \nsäubern. Es wird einmal der Tag kommen, da wird der letzte Jude unser Land \nverlassen. Aber gerade dann heißt es, doppelt aufmerksam zu sein. Ist der Feind nicht \nmehr im Lande, dann unterschätzt man ihn nur zu leicht. Dann wird man nachlässig \nund bequem. Dann vergißt man, welch ungeheure Gefahr das Judentum bedeutet.“ \n \n\n \nSeite  39 \n  \nAuf Seite 55 (Vergleich mit dem Sperling): \n \n \n„Wenn die Sperlinge andere Vögel betrügen können, dann halten sie fest zusammen. \nDann sind sie ein Herz und eine Seele. Ganz anders wird dies aber, wenn sie plötzlich \nauf sich selbst angewiesen sind. Dann raufen und streiten sie untereinander. \nGenau so ist es bei den Juden. Wenn kein Nichtjude da ist, den sie bestehlen und \nberauben können, dann geraten sie nur zu leicht untereinander in Streit. Und es gibt \nkein häßlicheres Bild, als wenn Juden, von denen ein jeder ein Teufel ist, miteinander \nzanken und raufen. Aber dieser Streit dauert nur kurze Zeit. Von dem Augenblicke an, \nwo sich wieder Gelegenheit bietet, einen Nichtjuden zu betrügen und ihn auszusaugen, \nda sind die Juden plötzlich wieder einig. Und mit vereinten Kräften stürzen sie sich auf \nihn und ruhen nicht eher, bis sie ihm alles, aber auch das letzte, genommen haben. \nSperling und Jude!. Was der Sperling unter den Vögeln ist, das ist der Jude unter den \nVölkern. Wir Menschen können von den Tieren lernen. Wie die Stare die Sperlinge \nkurzerhand aus ihrer Wohnung herauswerfen, so müssen wir die jüdischen \nEindringlinge aus unseren Ländern jagen. Dann erst wird in aller Welt der Friede \neinkehren.“ \n \nAuf Seite 61/62 (Vergleich mit einem Mischlingshund): \n \n \n„Wie der Pudelmopsdackelpinscher sich am liebsten im Schmutz wälzt, so fühlt sich \nauch der Jude am wohlsten im Unrat. Er ist nicht nur an seinem Körper dreckig und \nungepflegt, sondern sucht auch geistig immer nur das Schmutzige, Gemeine und \nLasterhafte. Mit Vorliebe schreibt er schmutzige Bücher, verfaßt gemeine \nTheaterstücke, verspottet die Kunst und zieht alles in den Staub, was uns unantastbar \nund heilig ist. So trieb es der Jude seit Anbeginn, und so wird er es immer treiben für \nalle Zukunft. \nWie der kläffende Köter liebt auch der Jude den Streit. Er selbst ist feige und scheut \nden Kampf von Mann gegen Mann. Er macht nur feige Überfälle aus dem Hinterhalt. \nHier ist der Jude allerdings ein Meister. Hier zeigt er so recht seine Durchtriebenheit \nund seine Jämmerlichkeit. Kommt es aber zu einem offenen Kampfe, ist er der erste, \nder heulend davonrennt.“ \n \nAuf Seite 69/72 (Vergleich mit der Giftschlange): \n \n \n„So ist der Jude! Er zeigt sich immer wieder als Giftschlange unter den Menschen! \n\n \nSeite  40 \n  \n \nGiftschlangen gibt es in den verschiedensten Arten, Giftschlangen gibt es in den \nverschiedensten Ländern der Welt. Dasselbe gilt auch für die Juden. Es gibt kleine und \ngroße, dicke und magere, schwarzhaarige und selbst blonde Juden. Es gibt reiche und \narme Juden. (...) Aber selbst, wenn sie das verschiedenste Aussehen haben, wenn sie \ndie verschiedensten Berufe bekleiden und die verschiedensten Sprachen der Welt \nsprechen, sie sind und bleiben Juden. Sie sind und bleiben die Giftschlangen unter den \nMenschen. \n \n \nDie Aufklärung allein aber kann die Judenfrage nicht lösen. Ein Volk, das den Juden \nkennt, muss auch die Kraft haben, rücksichtslos gegen den Weltfeind vorzugehen. \nEbenso wie die Schlangengefahr erst dann völlig behoben ist, wenn mit den \nGiftschlangen restlos aufgeräumt ist, so ist die Judenfrage erst gelöst, wenn das \nJudentum vernichtet ist.“ \n \nAuf Seite 81 (Vergleich mit dem Bandwurm): \n \n \n„Ebenso wie beim Bandwurm muß auch dem Juden gegenüber eine Radikalkur \nangewendet werden, um sich seiner entledigen zu können. Wie die Weltgeschichte \nbeweist, haben sich im Laufe der Jahrtausende die nichtjüdischen Völker immer wieder \ngegen den jüdischen Volksaussauger erhoben. Millionen von jüdischen Gaunern \nwurden von den ausgebeuteten Völkern davon gejagt. Hunderttausende dieser \nerbärmlichen Verbrecher endeten am Galgen oder wurden lebendigen Leibes \nverbrannt. Die Völker hofften auf diese Weise endlich Ruhe zu haben vor dem \njüdischen Bandwurm. Aber sie täuschten sich! Die Juden vermehrten sich zahlreicher \ndenn je. Genauso, wie sich der Mensch von der Bandwurmplage nur dann erlösen \nkann, wenn er den Schädling vollkommen vernichtet, so können sich die Völker von \nder Judenplage nur dann befreien, wenn sie ganze Arbeit machen. Tun sie das nicht \nund begnügen sie sich damit, nur Teile des Judentums unschädlich zu machen, dann \nwächst der jüdische Bandwurm immer wieder nach! Dann ist er nachher noch \ngefährlicher als zuvor! Dann war alle Arbeit vergeblich! \nBandwurm und Jude sind Schmarotzer der schlimmsten Art. Wollen wir uns ihrer \nentledigen, wollen wir wieder gesund und stark werden, dann hilft nur eines: ihre \nAusrottung.“ \n \n Und auf Seite 89 (Vergleich mit Bazillen): \n \n\n \nSeite  41 \n  \n \n„Gegen die verderbliche Wirkung der Bazillen hat die ärztliche Kunst schon manch \nausgezeichnetes Mittel gefunden. Auszurotten aber vermochten wir bisher die Bazillen \nnoch nicht. \n \nGanz ähnlich ist dies beim Juden. Wohl haben viele Völker wirkungsvolle Maßnahmen \ngegen die jüdischen Bazillen unternommen. Sie haben Gesetze gegen den Juden \nherausgebracht! Sie haben den Juden aus dem Innenleben der Nation verdrängt! Sie \nhaben den Juden gezwungen, in besonderen Wohnvierteln (Ghettos) ein eigenes \nLeben zu führen! Aber noch keinem Volke ist es bis heute gelungen, den Juden völlig \nauszuscheiden. Der Feind ist immer noch da! Selbst wenn ein Volk judenfrei geworden \nist, so ist damit noch lange nicht gesagt, dass es auch in Zukunft judenrein bleiben \nwird! Noch treibt sich der jüdische Bazillus in vielen anderen Ländern der Welt herum! \nNoch immer besteht die Gefahr, erneut der jüdischen Seuche zu erliegen! \n \nSolange es Diphteriebazillen gibt, solange gibt es eine Diphtherie! Und solange Juden \nauf der Welt leben, gibt es eine jüdische Gefahr.“ \n \nDas Buch ist durch die BPjM indiziert (BAnz. Vom 27. November 2017), weil es die von den \nNationalsozialisten betriebene Diffamierung und Verfolgung von Juden als minderwertige und \nverachtende Personen propagiere. \n \n17) \n„Der staatsfeindliche Zionismus“ vom Alfred Rosenberg \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.55 und 04.02.01.03 \n \nEs handelt sich um den Nachdruck des im Jahr 1938 im Zentralverlag der NSDAP „Franz Eher \nNachf.“, München, erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 494 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält auf Seite 61 die Passage: \n \n \n„Ein besonderer Feind Deutschlands ist Herr Oskar Cohn und deshalb allein schon \nwürdig, als ein Hochzuverehrender von Seiten Israels betrachtet zu werden. \nBekanntlich ist das einer derjenigen Unglücksmänner, in deren Händen die Leitung der \nUnterhöhlungsarbeit während des Weltkrieges lag. Nach der gelungenen Zersetzung \nwar Herr Cohn dann auch zynisch genug, seine Rolle zuzugeben. Laut dem amtlichen \n\n \nSeite  42 \n  \nBericht des 2. Untersuchungsausschusses (S. 721) erklärt der freche Jude: „Bedarf es \numständlicher Erklärung und Begründung, daß ich die Geldmittel, die russische (!) \nParteifreunde durch den Genossen Joffe für die Zwecke der deutschen Revolution zur \nVerfügung stellten, gern (!) entgegengenommen habe?“ Dieser Mann sitzt nicht im \nZuchthaus, sondern im Reichstag des deutschen Volkes. Sein Bestreben, den \ndeutschen Arbeiter wurzellos, heimatlos, vaterlandslos zu machen, kommt den \ndeutschfeindlichen Bestrebungen entgegen, ist Arbeit für die jüdische Weltherrschaft.“ \n \n18) \n„Der Untermensch“ \nHerausgegeben vom SS-Hauptamt / Reichsführer-SS \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.03 und 04.02.01.218 \n \nEs handelt sich um den Nachdruck einer im Jahr 1942/1943 im „Nordland-Verlag“, Berlin, \nerschienenen Broschüre. \n \nEs wurden 461 Exemplare sichergestellt. \n \nIn der Broschüre finden sich folgende Passagen: \n \n \n„Untermensch bleibt Untermensch und Jude Jude. Ob sie nun Churchill, Roosevelt \noder La Guardia heißen. Für uns sind sie der Abschaum. Sie stehen hinter Stalin, dem \nUntermenschen Nr. 1.“ \n \n \nMit Verweis auf diverse Illustrationen abgemagerter und verstorbener Kinder heißt es: \n \n „Das ist der Spiegel der sowjetischen ´Staatsjugend´! Das sind die Folgen der vom \nJuden systematisch zertrümmerten Familie! \n \n \nDieses entsetzlich schmutzstarrende Unglückswesen mit den Totenaugen ist ein \nsowjetisches Kind, (...), die der Jude ohne Bedenken propagierte. \n \n \nNur zu gut gelang es dem Juden im Sowjetstaat die Entwurzelung des Menschen. Zum \nTodfeind des Sowjetsystems wurde der Bauer erklärt. )...) Er wurde Sklave und hatte \nnur für seinen jüdischen Meister zu schaffen. \n\n \nSeite  43 \n  \n \n \nWeil der Jude und Untermensch alles Göttliche haßt, hat er die Kirchen geplündert und \nsie zu Fabriken gemacht. Es war ihm höchste Befriedigung, diese Stätten dort, wo sie \nihn am meisten störten, in die Luft zu sprengen.“ \n \n19) \n„Deutschland und der Weltfriede“ von Sven Hedin \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.15 und 04.02.01.21 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1937 im Verlag „Leipzig/F. A. Brockhaus“ \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 445 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es: \n \nauf Seite 303 f.: \n \n \n„Tatsächlich kann man wohl sagen, daß die Juden die einzigen sind, die an einem Krieg \nverdienen, alle anderen verlieren dabei. (...) \n \n \nSie vergalten Haß mit Haß und den Haß der Christen zogen sie sich zu, weil sie ihre \nWirte aussaugten und wie die jungen Kuckucke die Jungen der Kleinvögel aus dem \nNest stießen.“ \n \nund auf Seite 305 f.: \n \n \n„Wäre die Entwicklung unter der Weimarer Republik oder unter dem Schutz einer \nähnlichen oder kommunistischen Herrschaft ungestört so weitergegangen, so wäre das \nEndziel gewesen: Fort mit allen Deutschen aus leitenden Stellungen, unbeschränkte \nMachtstellung der Juden! Man berichtet von Kliniken, wo der jüdische Chefarzt alle \nfreien Stellen, Unterärzte, Assistenten, Pflegerinnen, Dienstpersonal und Loftjungen, \nausschließlich mit seinen eigenen Stammesgenossen besetzte.“ \n \n \n\n \nSeite  44 \n  \n20) \n„Handbuch der Judenfrage“ von Theodor Fritsch \n \nUntertitel „Die wichtigsten Tatsachen zur Beurteilung des jüdischen Volkes“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.43 und 04.02.01.51 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1944 im „Hammer-Verlag“ erschienenen \nWerkes. \n \nEs wurden 593 Exemplare sichergestellt. \n \nDer Bucheinband ist mit einem Hakenkreuz versehen. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 9: \n \n \n„Die Geschichte des Judentums ist die Geschichte des Niedergangs, nicht der Juden, \nsondern der Völker, die den Juden Gast- und Wohnrecht gewährten. Aus den Zeiten \nder Römer schon kommen Stimmen, die dieses Volk, sofern man bei dem \nRassengemisch von einem Volk sprechen kann, als schuldig im weitesten Sinne \nbezeichnen.“ \n \nAuf Seite 584: \n \n \n„Der innere Feind war der Jude; der Jude in der Etappe, in den Schreibstuben (...) Der \nJude als offen und geheim wirkende zersetzende Macht. \n \n(...) \n \n„Anstatt die Drückeberger, den Kriegsgewinnler und den politischen Hetzapostel an die \nWand zu stellen, überließ man diesen drei Gruppen, die sich fast nur aus Juden \nzusammensetzten und unter jüdischer Leitung standen, die Vorbereitung des \nDolchstoßes in den Rücken der kämpfenden Armee.“ \n \n21) \n„Judas, der Weltfeind“ von Franz Schrönghammer-Heimdal \n\n \nSeite  45 \n  \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.93 und 04.02.01.83 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1919 im „Deutscher Volks-Verlag“ \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 498 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es auf Seite 11: \n \n \n„Nur wenigen war es bisher möglich, in Wesen und Wirken des Hebräervolkes tiefere \nEinblicke zu tun, und diese wenigen waren entsetzt über das Geschaute. Wenn die \ngroße Masse bisher des „Pudels Kern“ nicht erkannte, so lag das daran, daß Juda sein \nSondergeheimnis und seine Weltschädlichkeit geschickt zu verbergen wußte. Das \ngelang ihm umso leichter, als der gewöhnliche Weltbürger, besonders der arglose Arier, \nseine Mitmenschen, also auch den Juden, für so harmlos hält als er selber ist. Dieser \nUmstand war zugleich eine Hauptursache des jüdischen Welterfolges. \nIsrael wäre nie zu der Machtstellung gelangt, die es immer schon und heute erst recht \ninnehat, wenn ihm nicht die Arglosigkeit seiner Mitbürger dazu verholfen hätte. Wer \nwird einen Wolf wittern, wo ein unschuldiges Lammsfell erscheint? \nDazu kommt als weitere Hilfe für Israels Aufstieg die ´Duldsamkeit´ weiter, besonders \n´gebildeter´ Volkskreise, die auch bei voller Erkenntnis der Judengefahr für das \nGemeinwohl dem auserwählten Volk noch den Steigbügel halten.“ \n \nund auf Seite 13: \n \n \n„Und ein Sprichwort sagt: Wenn dir ein Jude guten Morgen wünscht, bist du schon \nbetrogen.“ \n \n22) \n„Lob des Rassismus“ von Horst Mahler \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.34 und 04.02.01.90 \n \nEs wurden 668 Exemplare sichergestellt. \n \n\n \nSeite  46 \n  \nIn dem Buch sind folgende Passagen enthalten: \n \nAuf Seite 11: \n \n \n„Mit diesem Trick fängt die Judenheit jegliches Nachdenken ab, das die Lebens- und \ndamit zugleich rechtsfeindliche Wesenheit der Verteufelung des Rassegedankens \naufdecken könnte.“ \n \nAuf Seite 20: \n \n \n„Sie (die Juden) werden sich in Europa, das ihrer Lebensart weitgehend entspricht, ein \nUmfeld schaffen, in dem sie - wie vordem in den USA - unmittelbar ihre indirekte \nHerrschaft ungestört ausüben können. Was diesem Vorhaben an Ort und Stelle \nentgegensteht, muss zuallererst eliminiert werden. Das Haupthindernis ist zweifellos \ndas im Zentrum des Kontinents siedelnde, seit Urzeiten freiheitlich gesonnene und in \nbesonderer Weise zur Staats- und Reichsbildung prädestinierte Volk der Deutschen \nals solches.“ \n \nUnd auf Seite 21: \n \n \n„Wir wollen das aber gar nicht schaffen; schon gar nicht das deutsche Volk abschaffen. \n(...) Frau Merkel wünsche ich aufrichtig ein langes Leben, damit sie die Strafe für diesen \nVerrat noch schmecken kann. Die eingangs erwähnte Entschließung des \nEuropaparlaments ist das Drehbuch für den sich vor unseren Augen abspielenden \nVölkermord an den europäischen Völkern.“ \n \n23) \n„Trau keinem Fuchs auf grüner Heid und keinem Jud bei seinem Eid“ von Elvira Bauer \n \nUntertitel „ein Bilderbuch für Groß und Klein“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.80 und 04.02.01.31 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1936 im „Stürmer-Verlag“ erschienenen \nWerkes. \n \n\n \nSeite  47 \n  \nEs wurden 761 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält unter anderem folgenden Reim: \n \n \n„Der Vater des Juden ist der Teufel \n \nAls Gott, der Herr, die Welt gemacht, \nHat er die Rassen sich erdacht. \nIndianer, Neger und Chinesen \nUnd Juden auch, die bösen Wesen. \nUnd wir, wir waren auch dabei: \nDie Deutschen in dem Vielerlei. - \nDann gab er allen ein Stück Erde, \nDamit´s im Schweiß bebauet werde. \nDer Jude tat da gleich nicht mit! \nIhn anfangs schon der Teufel ritt. \nEr wollt´ nicht schaffen, nur betrügen, \nMit Note 1 lernt´ er das Lügen \nVom Teufelsvater schnell und gut \nUnd schrieb´s dann auf in dem Talmud. \nAm Nilesstrand der Pharao \nDer sah dies Volk und dachte so: \n´‘Die faulen Burschen werd ich zwicken! \nDie müssen mir jetzt Ziegel rücken!´ \nDas tat der Jud mit ´Au´ und ´Waih´. \nDa gab´s ´Geseires´und Geschrei \nUnd krumme Rücken, breite Latschen - \nMan sieht sie ja noch heut so datschen. \nMit Hängemaul und Nasenzinken \nUnd wutverzerrtem Augenblinken! \nDas danken sie dem Pharao, \nDer ihre Faulheit strafte so. - \nDie Juden hatten bald genug! \nDer Teufel sie nach Duetschland trug. \nIns Land wollten sie schleichen. \nDie Deutschen sollten weichen.“ \n\n \nSeite  48 \n  \n \nIn dem Reim ist das Wort „Talmud“ mit einer Fußnote versehen, die wie folgt lautet: \n \n \n„Der Talmud = das Buch mit den jüdischen Verbrechergesetzen“ \n \nIn anderen Reimen des Buches heißt es: \n \n„Dies ist der Jud, das sieht man gleich, der größte Schuft im ganzen Reich! Er meint, \ndass er der Schönste sei und ist so häßlich doch dabei!“ \n \n„Sieht er jetzt wie ein Christ? Fünf Eimer Wasser über´m Schopf verändern keinen \nJudenkopf! Das sollt Ihr merken gut, ein Jude bleibt ein Jud!“ \n \n„Was uns am Juden so missfällt, ist seine schlimme Gier nach Geld. \nVor Not muß´t er verderben. Oh, sind die Juden Schergen! Drum hört ihr Leute weit \nund breit: ´Trau keinem Fuchs auf Grüner Heid und keinem Jud bei seinem Eid!´“ \n \n„Noch andere Streiche hat der Jud vollführt mit seinem Satansblut. \nDas kerngesund bleibt unser Land und frei von jüdischem Bestand! Er hat die Juden \nall gelehrt, was ein gesundes Volk ist Wert und ließ sie spüren deutschen Geist, was \nJude und was Deutscher heißt!“ \n \n„Nun wird es in den Schulen schön; denn alle Juden müssen gehn, die Großen und die \nKleinen. Da hilft kein Schrein und Weinen und auch nicht Zorn und Wut. Fort mit der \nJudenbrut!“ \n \nDas Buch ist durch die BPjM indiziert (BAnz. vom 27. November 2017). In dem Buch würden \nJuden durchgängig als „Judenbrut“ und generell unerwünschte Personen diffamiert. Es werde \nihnen unterstellt, sie seien selbst für den Antisemitismus verantwortlich. Neben den \nherabwürdigen Texten seien immer wieder verächtliche Zeichnungen des „hässlichen Juden“ \nzu sehen. Das Buch propagiere damit die von den Nationalsozialisten betriebene Diffamierung \nund Verfolgung von Juden als minderwertige und zu verachtende Personen. \n \n \n \n\n \nSeite  49 \n  \n24) \n„Pest in Rußland“ von Alfred Rosenberg \n \nUntertitel „Der Bolschewismus, seine Häupter, Handlanger und Opfer“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.56 und 04.02.01.04 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1922 im „Deutscher Volks-Verlag“ \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 449 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 99: \n \n \n„Der jüdische Weltbetrug ist heute offenkundig geworden, ihn gilt es unschädlich zu \nmachen!“ \n \nUnd auf Seite 103: \n \n \n„Wieder steht das deutsche Volk von jüdischer Niedertracht beschmutzt dar, weil es \nseine wahren Feinde noch immer nicht erkannt hat!“ \n \n25) \n„Wahrheit sagen, Teufel jagen“ von Gerard Menuhin \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.67 und 04.02.01.172 \n \nDas Buch ist im „Lühe-Verlag“, Süderbrarup, erschienen. \n \nEs wurden 426 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \n \n \n\n \nSeite  50 \n  \nAuf Seite 20: \n \n \n„Das Holocaust-Dogma des Judentums ist ein Glaubenssatz und eine Doktrin der \njüdischen Religionsgeschichte. (...) Somit haben wir es mit einem „Dogma“, einem \n´Glaubenssatz´ und einer ´Doktrin´ tun. Was wir nicht haben, sind handfeste \nSachbeweise. ´Glaube bedeutet Nichtwissen´ lautet ein wohlbekanntes Diktum. Wenn \nman nicht weiß, ob ein Verbrechen geschehen ist, wie kann man dann jemanden dafür \nbestrafen, daß er es begangen hat?“ \n \nAuf Seite 22: \n \n \n„Die Behauptung, wonach 5,7 Millionen Juden ermordet wurden, ist nicht war. Die Zahl \nder jüdischen Opfer kann lediglich zwischen einer und anderthalb Millionen liegen, weil \nes in Hitlers Machtbereich nicht mehr Juden gab.“ \n \nAuf Seite 25: \n \n \n„Einen schlüssigen Beweis dafür, daß Auschwitz ein Arbeitslager war und daß die \nAnklage, dort - oder anderswo - seien Juden vergast worden, völlig unglaubhaft ist, \nliefern die Unterlagen der Kommandantur von Auschwitz, die im Jahre 2000 im Auftrag \ndes Münchner Instituts für Zeitgeschichte veröffentlicht wurden.“ \n \nDas Buch ist durch die BPjM indiziert (BAnz. vom 28. Mai 2018). \n \n26) \n„Der neue Regenbogen“ von Dirk Franz \n \nUntertitel „Zeitgenössische Gedichte“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.66 und 04.02.01.205 \n \nEs wurden 447 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch - eine Gedichtsammlung - enthält unter anderem folgende Verse: \n \n\n \nSeite  51 \n  \n \n„Ehre \nDie Moslems, die sind meistens dumm, wer den Koran kennt, weiß warum. \n \n \nDie Wahrheit \nDiese immer braunen Leute, die hierher ziehen, illegal, machen unsre Fraun zur Beute, \ndoch das finden wir normal. \n \n \nSelbstmordattentäter \nFlüchtis Selbstmordattentat hat nicht geklappt, nun sucht er Rat. \n… Ich Deutsche in die Hölle schicken! \n \n \nReue \n… Ziehen sie bis an die Küste, nach Verbrechen steht ihr Sinn. \n \n \nAfrika \nSagt man nun, sie sind wie wir, kann dies nur Entscheidung sein. Sagt man, sie sind \nmehr noch Tier, sind sie doch im Streben rein. \n \n \nSprache \n… Das Wort ´Mulatte´, … \nDieses Wort, so unverstanden, für halb Schwarze schmeichelhaft, ...“ \n \n27) \n„Auf Hieb und Stich“ von Gunter D´Alquen \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.50, 04.02.01.22 und 04.02.01.100 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1937 im Zentralverlag der NSDAP „Franz \nEher Nachf.“, München, erschienenen Werkes und enthält Beiträge der SS-Zeitung „Das \nschwarze Korps“, dessen Schriftleiter der Autor war. \n \nDas Buch ist auf dem vorderen Einband mit einem Hakenkreuz und auf dem hinteren Einband \nmit der Abbildung eines SS-Soldaten mit SS-Totenkopf auf der Uniformmütze, einer \nDoppelsigrune auf dem Kragenspiegel und einem Hakenkreuz an der Brusttasche versehen. \n \nEs wurden 415 Exemplare sichergestellt. \n\n \nSeite  52 \n  \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 148: \n \n„Ein homosexueller Lehrer kann eine ganze Schule (…) verderben. Sie sind \nStaatsverbrecher und als solche zu behandeln. \n \nUnd auf Seite 239: \n \n \n„Denn mit der jüdischen Machtergreifung auf dem Gebiet der deutschen Kultur geht \nauch die Propaganda für den Homosexuellen einher. Er ist im Rahmen dieser Aktion \nein sehr erwünschtes Instrument, denn er stellt, soweit er zu den wirklich Veranlagten \ngehört, das Asoziale an sich dar, genau wie der Jude im deutschen Kulturraum auch.“ \n \n28) \n„Rasse und Humor“ von Siegfried Kadner \n \nAsservaten-Nr. 04.02.01.156 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 im „J. F. Lehmanns Verlag“, München, \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 391 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 187 \n \n \n„Die Herkunft des Juden aber, der uralten unharmonischen Rassenkreuzungen \nentstammt, hat die allgemein als solche empfundene Mißform seines Ausdrucks in \nGang und Haltung, in Wort und Geste zur Folge - das Mauscheln. Und da dieses \nMauscheln, das plattfüßig breitgewalzte Auftreten im Gehabe und in der Sprechweise, \nim Reden ´mit de Händ´ seinen Gastvölkern und besonders den nordisch geführten \nzwar komisch erscheint, aber in einem abstoßend-befremdlichen Sinn, so versteht er \n\n \nSeite  53 \n  \nes, sich fingerfertig und mundfertig zu tarnen; aber unter seinesgleichen verfällt er \nunweigerlich wieder in den naturgegebenen, ihm gemäßen Rhythmus.“ \n \n und auf Seite 191: \n \n \n„Man sieht die Gestalt des giftgeifernden jüdischen Emigranten gab es schon vor \nhundert Jahren. Der bissigste und gerissenste unter ihnen war damals Heine.“ \n \n29) \n„Ein Bubenstück der Börse“ von Eduard Krämer \n \nUntertitel „... ersonnen, einen deutschen Mann und sein deutsches Unternehmen zu \nvernichten“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.82 und 04.02.01.30 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1873 im Selbstverlag erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 413 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 3: \n \n \n„Ein junger Baum auf freiem deutschen Muttergrund, fröhlich sprossend und zeitige \nFrucht verheißend, war ein Ärgernis geworden in den Augen der Kinder Israels (...) \nUnd siehe, da kam über Nacht das semiten-freundliche Ungeziefer, jene Blattläuse, \nund sie begannen heimlich ihr liebedienerisches Zerstörungswerk, und in solcher \nMenge und so heftig bissen und stachen sie in die verwundbarsten Stellen des jungen \nkräftigen Bäumchens ein, daß für zunächst wenigstens die Hoffnung auf ein Reifen \nseiner süßen, gesunden Früchte vernichtet war, dass trotz des kernigen Markes seine \näußere Entwicklung gehemmt wurde, daß die unzertrennlich innewohnende und \ntreibende Kraft- und Saftfülle in der Übermenge der Blattläuse nicht einmal mehr zur \nEntfaltung in regelmäßigen Blättern gelangen konnte, sondern aus den Wunden \nausfließen musste und nun herniederfällt - freilich nicht als Manna für die nach dem \ninnersten Marke dieses deutschen Baumes lechzenden Kinder Israels - wohl aber als \n\n \nSeite  54 \n  \n- Flugblätter von heilkräftiger Bitterkeit in die Hände der Leser und Freunde der \n„Deutschen Freien-Zeitung.“ \n \nUnd auf Seite 5: \n \n \n„Die Semiten sind also die Pächter der deutschen Gesinnungsmache. In jüdischen \nBlättern aller Parteischattierungen werden die Reden jüdischer Ärzte ohne Praxis, die \nschwindelhaften Unternehmungen jüdischer Kaufleute und Gründer dem deutschen \nVolke als wertvolle Ware angepriesen, und Michel ist treuherzig genug, an diesen \nHumbug zu glauben.“ \n \n30) \n„Der Jude als Weltparasit“ von Hans-Georg Otto \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.17 und 04.02.01.20 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1944 vom NS-Führungsstab \nherausgegebenen Werkes. Die Originalausgabe erschien 1944 in der Reihe „Richthefte des \nOberkommandos der Wehrmacht“ im Zentralverlag der NSDAP „Franz Eher Nachf.“. \n \nDer Einband ist mit einem Hakenkreuz versehen. \n \nEs wurden 392 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält auf den Seiten 19 bis 21 folgende Passage: \n \n \n„Wenn wir die rassische Zusammensetzung der Juden einer eingehenden Betrachtung \nunterziehen, so kommen wir zu dem Ergebnis, daß das Judentum keine Rasse im \nlandläufigen Sinne des Wortes darstellt, sondern geradezu als Gegenrasse, wie sie \nHouston Steward Chamberlain bezeichnet hat, betrachtet werden muß, wobei der \nBegriff „Gegenrasse“ allerdings nicht im biologischen Sinne aufgefasst werden kann. \nBiologisch gesehen stellt das Judentum eine durch Inzucht stabil gewordene Mischung \nextremer Rassen und Rassentrümmer dar. Der Begriff „Gegenrasse“ bezieht sich \ndeshalb in erster Linie auf die zerstörende und zersetzende Wirksamkeit des \nJudentums innerhalb der natürlich gewachsenen Rassen. Die Sonderstellung des \nJudentums innerhalb der menschlichen Rassen liegt einmal in der Art der rassischen \n\n \nSeite  55 \n  \nZusammensetzung der seit Jahrtausenden in der Zerstreuung lebenden Juden und \nzum anderen in dem starren Festhalten der Juden an ihren auf krassestem \nMaterialismus aufgebauten sogenannten Religionsgesetzen. Das Judentum ist aus \neinem Gemisch aller möglichen Rassen entstanden. Es stellt den umfassendsten \nRassenmischmasch der Weltgeschichte dar. Dieser Rassenmischmasch ist deshalb \nfür alle Völker so gefährlich, weil er sich vorwiegend aus dem Bodensatz aller \naufgenommenen Rassen zusammensetzt. Die schlechten Eigenschaften dieser \nRassen haben sich durch viele Generationen hindurch im Judentum in immer \nverstärkterem negativem Sinne vererbt und aus diesem künstlichen, wurzellosen, \nlediglich auf krassestem Materialismus abgestellten Rassengemisch die parasitäre \nGegenrasse unter den Völkern erstehen lassen. Die Keimzelle des Judentums bildet \nder Zusammenschluss von wurzellosen, ausgestoßenen, asozialen, kranken und \nentarteten \nElementen \nverschiedener \nRassen, \nvorwiegend \nvorderasiatisch- \norientalischen Ursprungs. Es sei hier an die Tatsache erinnert, daß im Altertum zum \nBeispiel die Leprakranken ebenso aus ihrer Rassegemeinschaft ausgestoßen wurden \nwie verbrecherische asoziale Elemente.“ \n \n31) \n„Die Protokolle der Weisen von Zion“ von Alfred Rosenberg \n \nUntertitel „... und die jüdische Weltpolitik“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.49 und 04.02.01.39 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1933 im „Hoheneichen-Verlag“, München, \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 386 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 194: \n \n \n„Überall dasselbe Bild, dieselbe Schmach. Wie kam das?, fragte ich in der Einleitung. \nEines der tiefsten Worte über den Juden stammt von Richard Wagner. Er nannte ihn \nden „plastischen Dämon des Verfalls der Menschheit“. Das bedeutet: Wenn für ein Volk \n\n \nSeite  56 \n  \noder für viele Völker gemeinsam eine Epoche seelischer Dürre (…) unorganischen \nStrebertums eintritt, dann erscheint gleichsam als Symbol dieses Niedergangs der \nJude an führender Stelle. Weil wir uns selbst untreu wurden, gewinnt er an Macht (…). \nWir entsagten der Liebe, und der Fluch des Goldes kam über unsere Welt. \n \nUnd auf Seite 195: \n \n \nDer Staat Adolf Hitlers hat einen Kampf aufgenommen, der sich nicht nur die Befreiung \ndes deutschen Menschen von zersetzenden jüdischen Einflüssen zum Ziel gesetzt hat, \nsondern der darüber hinaus ein Vorbild schaffen will, wie die unselige Verquickung der \nVölker mit dem Judentum einer reinen Scheidung entgegengeführt werden kann. (…) \nEs ist begreiflich, daß das Judentum, das alle Zeit darauf bedacht war, die von \nnatürlichen Gesetzen geschaffenen Rassen zu verwischen und sie durch verderbliche \nEinflüsse zu belasten und zu degenerieren, an dieser „Ahnenschnüffelei“ wie es im \njüdischen Jargon heißt, keinen Gefallen findet.“ \n \n32) \n„Wofür kämpfen wir?“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.53 und 04.02.01.29 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1944 vom Personalamt des Heeres im Verlag \n„Elsnerdruck“, Berlin, herausgegebenen Werkes. \n \nEs wurden 403 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 8: \n \n \n„Das einzige große Volk nordisch-germanischer Art, das erstmalig in der Geschichte \ndes Abendlandes die Weltziele des Judentums erfolgreich durchkreuzte, sind wir, das \nnationalsozialistische deutsche Volk unter Adolf Hitler! Der Führer entlarvte den Juden \nals den Erzfeind jeden Volkstums. Heute sind wir das erste germanische Volk, das sich \nvom Judentum befreit hat, aber auch die letzte germanische Bastion gegen das \n\n \nSeite  57 \n  \nWeltjudentum. Darum haßt uns das Judentum abgrundtief! Darum wird es kein Mittel \nunversucht lassen, uns restlos zu vernichten!“ \n \nAuf Seite 12: \n \n \n„Mit welchen Mitteln und Methoden versuchte der Jude die Herrschaft über die Völker \nzu erlangen? (…) Durch Beherrschung von Presse, Rundfunk, Film, Theater und \nSchrifttum und aller sonstigen Kultureinrichtungen zerstört er jedes Volkstum und \nbereitet die geistig-seelischen Voraussetzungen für seine internationalen Ziele vor.“ \n \nUnd auf Seite 13: \n \n \n„Der Jude ist der Gegenpol des nordischen Menschen, der Erzfeind jedes freien Volkes \nüberhaupt. \n \n(...) \n \nFür uns gibt es nur eine Entscheidung: Kampf dem Bolschewismus und Kampf den \nPlutokratien. Unser Sieg über beide bedeutet die Vernichtung des Judentums und \ndamit die Befriedigung der Völker und Sicherung einer neuen Weltordnung.“ \n \n33) \n„Das Semitentum in Europa“ von Friedrich Kern \n \nUntertitel „Eine Antwort auf die Märchen vom ´toleranten Islam´ und von den ´jüdischen \nWurzeln Europas´“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.04 und 04.02.01.124 \n \nEs wurden 366 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 207: \n \n \n„Auffällig bei der Betrachtung der Verhaltensweisen der Moslems in Europa ist auch \ndie Wiederholung eines Phänomens, das bereits aus der Frühgeschichte von den \nJuden bekannt ist. (…) Die Probleme entstehen aber, sobald sie merken, daß es in \n\n \nSeite  58 \n  \nDeutschland viele Vorschriften für den Betrieb gibt und teilweise immense Steuern fällig \nwerden. Dann setzt in fast allen Fällen das typische Verhaltensmuster ein: Steuern \nwerden hinterzogen, die Qualität der angebotenen Waren sinkt beträchtlich, und es \nwerden oft illegale Nebeneinnahmequellen erschlossen. Das Unrechtsempfinden \ntendiert dabei gegen Null, da dieses Verhalten zum einen genetisch im Semitentum \nangelegt ist, zum anderen nur Ungläubige betrogen werden, was vom Heiligen Buch \n- dem Koran - gerechtfertigt wird.“ \n \nAuf Seite 209: \n \n \nDiese Einstellung ist kennzeichnend für viele Juden in Deutschland, die hier besondere \nRechte genießen, aber dennoch nicht müde werden, grenzenlose Migration und Abbau \ndes Nationalgefühls zu predigen und damit ihren derzeitigen Heimatländern massiv zu \nschaden. (…) Wenn man sich aber darüber klar wird, dass soziales Miteinander im \nSemitentum keinen Wert darstellte, um sich fortpflanzen, sondern eine weit \nüberwiegende Mehrheit heute lebender Semiten von einer sehr kleinen Anzahl von \nMännern abstammt, die sich rücksichtslos auf Kosten anderer durchsetzten, dann wird \nder evolutionäre Mechanismus, der hier wirkt, evident.“ \n \nUnd auf Seite 210: \n \n \n„Das, was der Europäer, auch unabhängig von seinem Glauben, in der Regel \nempfindet, nämlich ein Gewissen, das sich bei als ungerecht empfundenen \nHandlungen im Inneren regt, kennen Semiten überhaupt nicht.“ \n \n34) \n„Hart wie Kruppstahl“ von Savitri Devi \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.37, 04.02.01.53 und 04.02.01.192 \n \nEs wurden 368 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 162: \n \n\n \nSeite  59 \n  \n \n„Und trotzdem! Unüberbrückbar wie sie auch zu sein scheinen mögen, sind diese \ntödlichen Gegensätze - weit die allerschärfsten unter all denen an, die ich, außer einem \nDenken kann - nichts im Vergleich mit diesem einen; mit dem Gegensatz zwischen uns \nund den Juden; zwischen unserer Weltanschauung und der jüdischen Gedankenwelt. \n(...) \n \nDer Antisemitismus ist gewissermaßen der gefühlsmäßige Unterbau unserer \nBewegung. Jeder Nationalsozialist ist Antisemit.“ \n \nUnd auf Seite 187: \n \n \n„Der Zweite Weltkrieg ist der erste offene Krieg des gesamten Judentums gegen das \nrassenbewußte und rassenstolze, 1939 im neuerwachten deutschen Volk verkörperte \nund zur eigenen Selbsterhaltung entschlossene Weltariertum. Er ist der Krieg der \nJuden gegen die arische Rasse und deren natürliche Werte.“ \n \n35) \n„Das Märchen vom bösen Deutschen“ von Benton L. Bradberry \n \nUntertitel „Das ist der Feind“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.73 und 04.02.01.98 \n \nEs wurden 353 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält auf Seiten 164/165 folgende Passagen: \n \n \n„Im Verlauf der vergangenen 2000 Jahre sind Juden praktisch aus jedem Land Europas \nund des Nahen Ostens mindestens einmal (...) vertrieben worden. (…) Sogar in \nLändern, in denen ihnen der Aufenthalt gestattet war, waren sie gewöhnlich strengen \nBeschränkungen unterworfen; (…) Diese Vertreibungen und weitere gegen die Juden \nergriffenen Maßnahmen waren tatsächlich defensiver Natur, verfügt zum Schutze der \nGastvölker vor Ausbeutung durch die Juden. Jedesmal wenn die Beschränkungen \nschließlich aufgehoben wurden - gewöhnlich von einem wohlwollenden Herrscher, der \ndas Richtige zu tun versuchte oder jüdisches Geld benötigte … -, nutzten die Juden \ndas sofort aus und nahmen ihre ausbeuterischen Gepflogenheiten wieder auf, bis die \nRegierung es für nötig hielt, ihnen neue Beschränkungen aufzuerlegen oder sie ganz \n\n \nSeite  60 \n  \naus dem Land zu verbannen. \n(…) \nEs muß einen Grund dafür geben, daß sich praktisch überall auf der Welt, wo Juden \ngelebt haben, so viele unterschiedliche Völker gegen sie auflehnen und aufgelehnt \nhaben.“ \n \n36) \n„Der internationale Jude“ von Henry Ford \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.08, 04.02.01.09 und 04.02.01.108 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1937 im „Hammer-Verlag“ erschienenen \nWerkes. \n \nEs wurden 349 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es auf Seite 33: \n \n \n„Die Hauptursache der Erkrankung des deutschen Volkskörpers wird dem jüdischen \nEinfluss zugeschrieben. War dies helleren Köpfen schon seit Jahrzehnten klar, so soll \nes nunmehr auch den schlichtesten Leuten einleuchten. (…) Der Jude (…) ist voll \nfeindseliger Gesinnung gegen sein Wirtsvolk. In anderen Ländern durfte sich der Jude \nleichter mit der Bevölkerung vermischen und seine Macht ungestört mehren; in \nDeutschland war es anders. Darum haßte der Jude das deutsche Volk und daher \nzeigten die Länder, in denen die Juden den stärksten Einfluß hatten, während des \nbeklagenswerten Weltkrieges den stärksten Haß gegen Deutschland.“ \n \n37) \n„Weltentscheidung in der Judenfrage“ von Hansgeorg Trurnit (Hrsg.) und Dr. Willi Fr. Könitzer \n \nUntertitel „Der Endkampf nach 3000 Jahren Judenherrschaft“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.39 und 04.02.01.202 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 im „Zwinger-Verlag Rudolf Glöß“ \nerschienenen Werkes. \n\n \nSeite  61 \n  \n \nEs wurden 346 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 9: \n \n \n„Auch von Martin Luther ist bekannt, daß er sich in seiner Schrift „Von den Juden und \nihren Lügen“ in einer urwüchsigen, kernigen Art gegen das Schmarotzertum und die \nWucherei dieses Volkes ausgesprochen hat. \n(…) \nDie Schuld muß bei den Juden selbst liegen, d. h. in der Natur des Juden selbst, \ngenauer gesagt: in seiner Rasse.“ \n \nUnd auf Seite 12: \n \n \n„Bald sind es ihre aufreizende Anmaßung, ihr Übermut, ihr Machtstreben, bald ihre \nausschweifende Sinnlichkeit, bald ihr wirtschaftliches Schmarotzertum und ihr \nGeldhunger und schließlich ihr Geist der ätzenden, alle Ordnung zerstörenden \nZersetzung.“ \n \n38) \n„Adolf Hitler“ von Miguel Serrano \n \nUntertitel „Der letzte Avatar“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.02, 04.02.01.11 und 04.02.01.171 \n \nEs wurden 380 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es auf Seite 54: \n \n \n„Das Judentum wird ökumenisch, und dieser Krebs verbreitet sich über die gesamte \nFläche dieses Planeten.“ \n \n \n \n\n \nSeite  62 \n  \n39) \n„Mutter, erzähl uns von Adolf Hitler!“ von Johanna Haarer \n \nUntertitel „Ein Buch zum Vorlesen, Nacherzählen und Selbstlesen für kleinere und größere \nKinder“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.28 und 04.02.01.76 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 im Verlag „J. F. Lehmanns“, \nMünchen/Berlin, erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 360 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 99: \n \n \n„Im Gegenteil, sie waren feige, wollten sich ihre Taschen füllen und sich's gutgehen \nlassen. Viele, viele von ihnen waren Juden. Seht ihr, liebe Kinder, in früheren Zeiten \nwäre es unmöglich gewesen, daß ein Jude in unserem deutschen Land zu befehlen \nhatte oder gar regiert hätte. Aber jetzt war es soweit mit uns gekommen. Welch eine \nSchmach und eine Schande war das für uns alle und für unser Land! Wie schlecht \nmusste es da um uns stehen.“ \n \nUnd auf Seite 176: \n \n \n„Was hat der Jude denn mit einem deutschen Bauern und seinem Hof zu schaffen? So \nhieß es jetzt. Jagt ihn fort! Er ist uns fremd, er geht uns nichts an und hat uns immer \nnur schaden wollen. Wisst Ihr noch, wie die Juden im Krieg die deutschen Arbeiter \naufgehetzt haben, daß sie keine Kanonen mehr bauen helfen sollten, keine Gewehre, \nkein Pulver und keine Kugel mehr herstellen? Wie sie Leuten wie den armen Wielands, \ndie keine Arbeit hatten und denen es schlecht ging, ihre letzte Habe abkauften für \nwenig Geld? Wie Sie uns Deutsche gegeneinanderhetzten, daß nur recht viel Streit \nund Haß sein sollte? Wie sie sich überall breitmachen und frech und dreist sind? Und \njetzt wollen sie gar noch ihre schmutzigen Finger in die deutschen Bauernhöfe stecken! \nDas darf nie und nimmermehr sein.“ \n\n \nSeite  63 \n  \n \n40) \n„Das Buch Isidor“ von Dr. Joseph Goebbels und Mjoelnir (Hans Herbert Schweitzer) \n \nUntertitel „Ein Zeitbild voll Lachen und Haß“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.09, 04.01.02.10 und 04.02.01.94 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1931 im Verlag „Franz Eher Nachf.“, \nMünchen, erschienenen Werkes. \n \nAuf mehreren Seiten ist ein Hakenkreuz abgebildet. \n \nEs wurden 374 Exemplare sichergestellt. \n \nAuf Seite 142 des Buches heißt es: \n \n \n„So und nicht anders war es vorauszusehen. Und wir haben das, was sich heute im \nWeltbolschewismus abspielt, hundertfach prophezeit. Wo der Jude das Wort ergreift, \nda müssen die Völker Obacht geben. Der Jude ist wurzellos, das Ferment der \nDekomposition. Er lebt vom Zusammenbruch der Völker, mag er sich leihkapitalistisch \noder bolschewistisch garnieren. Er bleibt in jeder Larve er selbst: Ahasver, der ewige \nZerstörer. Sein Evangelium ist das Chaos, und wo er Revolte wittert, da kommt er \ngleich nach oben. Er hat die Arbeiterbewegung zu dem gemacht, was sie heute in ihren \njämmerlichsten Auswüchsen ist: ein Gemisch aus Phrase, Feigheit, Terror und \nKlassenhaß. Was hat die Sache des Proletariats mit Pazifismus, mit Republikschutz, \nmit Entwertung des Persönlichkeitsgedankens und mit Vernichtung der nationalen \nWürde und Ehre zu tun? Wo steht es geschrieben, daß Utopien, Wünsche, Programme \nund Bücher die Welt regieren und nicht vielmehr Macht und Tatsachen? Warum \ndemonstriertet Ihr für die nationale Freiheit der unterdrückten Kolonialvölker und \nvergaßet, daß Deutschland eine Provinz des Geldes ist? Warum riefet Ihr: „China den \nChinesen!“ und saht feige zu, wie der Jude Deutschland Stück für Stück aus Euren \nHänden wand und in zähem Kampf für die Weltgelddiktatur eroberte? Nun schreit Ihr \nReaktion, wenn man vom verlorenen Vaterland spricht. Nun wittert Ihr Verrat, wenn \nman die Dinge beim Namen nennt. Nun rennt Ihr stur und dumm weiter in Euer eigenes \nUnglück hinein, und dann bleibt Euch zum Schluß nichts als Verzweiflung und Pistole. \n\n \nSeite  64 \n  \n(...) \nDie Internationale selbst ist falsch. Sie ist erdacht, nicht erlebt. Der Jude redet sie Euch \nein, weil sie das letzte Mittel ist, ihn an der Gewalt zu halten. Sie hat die Völker \nvernichtet, die Rassen zerstört. Sie treibt den Blutsgenossen gegen den \nBlutsgenossen, mordet und vergiftet die Gemeinschaft, sät Zwietracht unter die Völker, \nund über allem triumphiert dann hohnlachend Euer Feind, unser Feind: Der ewige \nJude!“ \n \nUnd auf Seite 165: \n \n \n„Landfremdes Gesindel sitzt zwischen uns. Es hat nicht aufbauen helfen, nur immer, \nwenn es etwas zu zerstören gab, dann stand es prompt an der Spitze. Der Jude frißt \nvon unserem Brot, ohne mit dafür zu arbeiten. Er hat Börse, Presse, Kultur und Schule \nerobert. Er hat sich der deutschen Produktion bemächtigt und richtet sich nun in \nunserer Regierung ein. Die Arbeiterparteien sind im dienstbar, und die bürgerlichen \nAngstmeier wagen nicht, sich seinen Diktaturgelüsten zu widersetzen. Wir unsererseits \nsind fest entschlossen, dem ein ganzes Ende zu machen. Der Jude muß heraus aus \ndem, was unser ist. Er hat unser Land nicht urbar gemacht, unsere Wirtschaft nicht \ngegründet und unser Volk nicht in der Not verteidigt. Darum soll er uns auch nicht \nauspressen dürfen wie eine Zitrone, dem Volk das Leben versperren und über uns \nsitzen wir ein Vampir, der uns das Blut aussaugt. \nWir wollen und werden Schluß machen mit der Herrschaft des internationalen \nJudentums über uns. Was geht uns China an? Deutschland den Deutschen! Heraus \nmit dem Gesindel! Wir wollen für unser deutsches Volk eine judenreine deutsche Kultur, \nProduktion und Politik.“ \n \n41) \n„So ward das Reich“ von Dietrich Klagges, Heinrich Blume und Fritz Stoll \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.22 und 04.02.01.49 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1941 im Verlag „Moritz Diesterweg“, Frankfurt \nam Main, erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 330 Exemplare sichergestellt. \n \n\n \nSeite  65 \n  \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 224: \n \n \n„Da gab man den Juden zu ihrem besonderen Schutze das Recht, in besonderen \nStadtteilen zu wohnen, deren Tore nachts geschlossen wurden. Ihr könnt euch nicht \nvorstellen, welche Unordnung, welcher Schmutz und Gestank in diesen Judengassen, \nden „Ghettos“ herrschte.“ \n \nUnd auf Seite 225: \n \n \n„Das Judentum aber war nicht damit zufrieden, reich zu werden. Es wollte politische \nMacht gewinnen und damit die Völker vollends in seine Hand bringen. Darum suchte \nes überall Revolutionen zu erregen, um durch sie an die Spitze zu kommen. Jetzt zeigte \nsich, wie der Dank der Juden aussieht. Die Günstlinge der Fürsten waren jetzt die \ngrößten Hetzer gegen ihre Beschützer.“ \n \n42) \n„Der Krieg des Kriegers“ von Kurt Eggers \n \nUntertitel „Gedanken im Felde“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.32 und 04.02.01.211 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1942 im „Deutscher Verlag für Jugend und \nVolk Gesellschaft“ erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 309 Exemplare sichergestellt. \n \nNeben Alltagsschilderungen eines Soldaten verherrlicht das Buch den Nationalsozialismus. \nSo finden sich unter anderem folgende Kapitel: \n \n \n„Unser Glaube“ \n„Vom Reich“ \n \n„Wir haben den Führer gehört“ \n \n„Des Reiches Herrlichkeit“ \n\n \nSeite  66 \n  \n \nIn dem Kapitel „Unser Glaube“ findet sich folgende Passage: \n \n \n„Die entscheidenden Ereignisse der letzten Jahre haben auch dem Ahnungslosesten \ndas Verständnis dafür aufkommen lassen, daß Europa und darüber hinaus die ganze \nWelt sich an einem weltgeschichtlichen Wendepunkt befindet. \n \nDer Aufstieg des nationalsozialistischen Deutschlands zur Entfaltung eigener Macht \nund eigensten Wesens sollte durch die Armeen des absterbenden christlich-\ninternationalen Jahrtausends verhindert und das deutsche Volk endgültig vernichtet \nwerden. \n \nDie unerhörte Kühnheit und die instinktsichere, rasche Entschlußkraft des Führers \nhaben den Plan der alten Mächte vereitelt und in einem beispiellosen Sieg den \nrevolutionären Freiheitsideen des Nationalsozialismus den Weg in die Zukunft \nfreigemacht. \n \nWir stehen am Anbeginn der größten Epoche deutscher Geschichte! Das germanische \nReich deutscher Nation, von dem der Führer sprach, wird eine Gestalt annehmen, von \nder sich unsere Väter noch nichts träumen ließen. \n \nFür jeden bewußten Deutschen ist es die höchste Ehre und die größte Pflicht, mit allen \nKräften des Herzens, des Geistes und der Hände an der Verwirklichung der Ideen des \nFührers mitzuarbeiten.“ \n \n43) \n„Der nationale Sozialismus“ von Rudolf Jung \n \nUntertitel „Seine Grundlagen, sein Werdegang und seine Ziele“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.21 und 04.02.01.127 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1937 im „E. Appelhans-Verlag“, \nBraunschweig, und im „Deutscher Volksverlag, Dr. E. Boepple“, München, erschienenen \nWerkes. \n \n\n \nSeite  67 \n  \nAuf dem Einband sind zwei Hakenkreuzfahnen abgebildet. \n \nEs wurden 310 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Kapitel „Der jüdische Geist. Jüdisches Weltherrschaftsstreben“ heißt es: \n \nAuf Seite 47: \n \n \n„(...), wahrlich, deutlicher konnte kein Volk sich selbst zum ausgesprochenen \nSchmarotzer \nund \nWucherer \nstempeln, \nals \nes \ndas \njüdische \nmit \ndieser \nSelbstkennzeichnung tut.“ \n \nUnd auf Seite 48: \n \n \n„Das jüdische Volk entstand nach und nach aus der Kreuzung verschiedener \nRassenbestandteile mit weit getriebener Inzucht (...); Semiten und Nichtsemiten gaben \nihren Samen her und vererbten ihm ihre schlechtesten Eigenschaften. Wie \nHeuschrecken fielen schon die Vorfahren der heutigen Juden in fremde Lande, um zu \nernten, da wo sie nie gesät hatten. (...) Das ist eben das Bezeichnende am Juden: Die \nSchafe mußten stets andere für ihn hüten, und stets fand er auch gutmütige Völker, die \ndiese Arbeit besorgten, so u.a. auch das ackerbautreibende Volk der Israeliten, von \ndem er schließlich selbst den Namen borgte, ohne sich seine Lebensauffassung zu \neigen zu machen.“ \n \n44) \n„Das politische Gesicht der Freimaurerei“ von Heinrich Blume \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.65 und 04.02.01.45 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck der im Jahr 1937 im „E. Appelhans-Verlag“, \nBraunschweig, erschienenen 4. Auflage des Werkes. \n \nEs wurden 295 Exemplare sichergestellt. \n \n\n \nSeite  68 \n  \nIm ersten Kapitel des Buches „Stimmen des Führers und seiner Getreuen“ - und damit zugleich \ndie Zielrichtung des Werkes bestimmend - werden Reden Hitlers und Heydrichs \nunkommentiert zitiert. \n \nDas Buch enthält folgende Zitate: \n \nAuf Seite 7: \n \n \n„´Zur Stärkung seiner politischen Stellung versucht er (der Jude), die rassischen und \nstaatsbürgerlichen Schranken einzureißen, die ihn zunächst auf Schritt und Tritt \nbeengen.´ \n(...) \n(Adolf Hitler, Mein Kampf, 1928, Seiten 333 und 339).“ \n \n \n´Wer sind denn eigentlich diese Freimaurer? \n(...) \nJene, die skrupellos jedes Amt übernehmen, die brutal alle Völker zu versklaven \nverstehen ... wiederum Juden!´ \n(Adolf Hitler in seiner Rede am 15.4.1925 in München)“ \n \nAuf Seiten 8 bis 10: \n \n \n„´Die treibenden Kräfte des Gegners bleiben ewig gleich: Weltjudentum, \nWeltfreimaurertum und politisches Priesterbeamtentum. \n(…) \nEntweder wir überwinden den Gegner endgültig, oder wir gehen zugrunde. \n(…) \nUm unser Volk zu erhalten, müssen wir dem Gegner gegenüber hart sein … Wenn z.B. \njeder Deutsche aus falschem Mitleid nur den ´einen anständigen Juden´ oder \nFreimaurer seines Bekanntenkreises von der Bekämpfung ausnehmen würde, so \nwären das eben 60 Millionen Ausnahmen… \n(SS-Gruppenführer Heydrich, Chef des Sicherheitshauptamtes des Reichsführers SS, \n´Wandlungen unseres Kampfes´, München 1935, Verlag Eher).“ \n \n \n \n\n \nSeite  69 \n  \n45) \n„Hitler-Jugend“ von Erich Blohm \n \nUntertitel „Soziale Tatgemeinschaft“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.111, 04.02.01.24 und 04.02.01.103 \n \nEs handelt sich um die 2. Auflage (1979) des 1977 im „Verlag für Volkstum und \nZeitgeschichtsforschung“ erschienenen Werkes. Das Buch ist nicht vom Schelm-Verlag verlegt \nworden, sondern wurde lediglich als Restposten über die eigene Website zum Verkauf \nangeboten. \n \nEs wurden 267 Exemplare sichergestellt. \n \nDie Website des Schelm-Verlages beschreibt das Buch wie folgt: \n \n \n„In der Republik der Borderliner steht das Buch des ehemaligen HJ-Hauptbannführers \nErich Blohm auf dem Index. \n \nDas System der Feigen und Dummen ist aber so großzügig, daß Sie als mündiger \nerwachsener Staatsbürger zumindest ein Exemplar erwerben und besitzen dürfen. \n \nDer Schelm konnte einen Restposten dieses im freiheitlichsten Buchhandel des \nfreiheitlichsten Staates, der je auf deutschem Boden bla …, nicht erhältlichen und sehr \ngesuchten Buches ergattern.“ \n \nIm Vorwort des Buches heißt es: \n \n \n„Eine sachgerechte Geschichte der Hitlerjugend zu schreiben bzw. zu veröffentlichen, \nist kein leichtes Unterfangen. Dies nicht so sehr, weil etwa die Materie zu schwierig zu \nüberschauen wäre, als vielmehr der gegenwärtigen politischen Verhältnisse wegen, in \ndenen unser Volk seit 1945 zu leben gezwungen ist. Will man den Wortführern dieser \nPolitik Glauben schenken, so ist Adolf Hitler der schlimmste, schrecklichste Politiker \naller menschlichen Zeiten gewesen. Doch nicht nur das. Jeder, der es wagt, dieses \nTeufelsbild auch nur in seine realistischen Ursprünge zurückzuformen, begibt sich in \n\n \nSeite  70 \n  \nden Kreis jener, denen gegenüber noch über 33 Jahre nach Kriegsende die immer \nnoch andauernde moderne Hexenjagd betrieben wird.“ \n \nInhaltlich verherrlicht das Buch durchgängig das Erziehungsprogramm der Nationalsozialisten, \ninsbesondere der „Adolf-Hitler-Schulen“. So heißt es: \n \nAuf Seite 146 f.: \n \n \n„Die Ausbildung der Adolf-Hitler-Schüler war deutlich zukunftsgerichtet. Es handelte \nsich um Elitebildung. Schon bei der Auswahl der Anwärter galt dieses Prinzip. Unter \nElite wurden charakterlich gut veranlagte und geistig hochbegabte Jugendliche und \nPersönlichkeiten verstanden. Die Einsatzbereitschaft galt als Voraussetzung für eine \nselbstlose Führerschicht des Volkes (Staat, Partei, Wehrmacht, Wirtschaft). \nEinsatzbereitschaft, Leistungsfähigkeit und beste Erziehung, darauf gründete sich \nElitebildung, Bildung einer staatstragenden Schicht, die man auch Aristokratie nennen \nkönnte. \n(...) \nNeben den Adolf-Hitler-Schulen der Hitlerjugend dienten auch die nationalpolitischen \nBildungsanstalten (NaPoBi) des Staates und die Ordensburgen der NSDAP der \nElitebildung. Je breiter die Führerschicht angelegt wurde, je größer waren die \nMöglichkeiten des Auf- und Abstiegs in der Elite. Dadurch wurde der Leistungserhalt \nfür die Volksgemeinschaft gewährleistet. Die für die Eliteschule auserlesenen Jungen \nkonnten natürlich stolz sein, mußten sich jedoch vor Dünkel und Überheblichkeit hüten. \nSie mußten lernen, in einer Gemeinschaft größere Verpflichtungen zu übernehmen.“ \n \nDas Buch enthält Lichtbilder glücklich erscheinender Jungen, die marschieren oder antreten, \nunter anderem mit der Bildunterschrift: \n \n \n„Nach abgeschlossener Ausbildung auf der Adolf-Hitler-Schule entscheiden sich die \nJungen nach eigenem Entschluß für ihre berufliche Laufbahn als Wissenschaftler, \npolitischer Führer, Offizier, Wirtschaftler, Beamter. Vorher aber dienen sie mit der Waffe \nihrem Vaterland.“ \n \nDas Buch ist durch die BPjM indiziert (BAnz. vom 16. Oktober 1981) und wurde nochmals \nfolgeindiziert (BAnz. vom 31. Oktober 2006), weil es als eine Verteidigung und Verherrlichung \ndes Erziehungsprogramms der Nationalsozialisten erscheine. \n\n \nSeite  71 \n  \n \n46) \n„Wie kam der Jude zum Geld?“ von Prof. Dr. Johann von Leers \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.60 und 04.02.01.01 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 im „Theodor Fritsch Verlag“ \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 277 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 14: \n \n \n„Sie haben sich diesen Haß selber zugezogen. Die Unterwerfung der Völker unter ihre \nHerrschaft mit den Mitteln der finanziellen Ausbeutung und der Überlistung nahmen sie \nals ein Gebot ihres Gottes (…) Scharf unterscheidet das Judentum die Juden und alle \nanderen Lebewesen.“ \n \nUnd auf Seite 96: \n \n \n„Wohl einer der furchtbarsten Gauner jener Tage war der Jude Jan Fraenkel - auch \ndiese Familie stieg damals auf. \nIn jener Zeit ist ein großer Teil des Vermögens jener jüdischen Großbourgeoisie von \nBerlin gemacht worden, die seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts der Berliner \nGesellschaft immer mehr das Gesicht gab. In nicht unerheblichem Maße ist das \nVermögen desjenigen Judentums, daß sich so gerne als ´seriös´ bezeichnet, in jenen \nTagen entstanden.“ \n \n47) \n„Die ewige Straße I“ von Werner vom Hofe und Peter Seifert \n \nUntertitel „Geschichtsbuch für die Hauptschule“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.06, 04.02.01.15 und 04.02.01.102 \n\n \nSeite  72 \n  \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1943 bei „Druck und Verlag von W. Crüwell“ \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 287 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 11 \n \n \n„Unser Führer Adolf Hitler steht oben an. Er hat es vom unbekannten Frontsoldaten \nzum siegreichen Feldherrn gebracht. Vier oder fünf Zeitabschnitte umfasst sein \nbewundernswürdiger Lebensweg.“ \n \nAuf Seite 15 unter der Überschrift „Die Juden Österreichs Unglück“: \n \n \nMänner im schmierigen Kaftan (Überrock), mit fettigen schwarzen Locken und \nkrummer Nase erregten seine Aufmerksamkeit. Das waren keine Deutschen. Sie \ngehörten zu den fast 200.000 Juden, die Wien arm und sich selbst reich machten. Mit \nWuchergeschäften errafften Sie Millionen. Aus schmutzigen Trödelläden in engen \nGassen siedelten sie in prächtige Paläste über. Aber in Zeitungen und Versammlungen \nbeschimpften jüdische Schreiber und Redner den Staat, in dem es ihnen so gut ging. \nIm Prunkbau des Abgeordnetenhauses wiegelten jüdische Volksvertreter die \nArbeitermassen gegen die Regierung auf und hetzten die Fremdvölker gegen die \nDeutschen.“ \n \nAuf Seite 16 \n \n \n„Deutschland war rings von Feinden umgeben. Englands Neid, Frankreichs Rachsucht \nund Russlands Habgier wollten dieses starke Reich vernichten.“ \n \nUnd auf Seite 21: \n \n„In dieser Gemeinschaft war für die volksfremden Juden kein Platz. Als Schädlinge \ngingen sie von jeher nur auf Betrug und Wuchergewinne aus. Darum wurden sie durch \n\n \nSeite  73 \n  \ndie Nürnberger Gesetze von der Volksgemeinschaft ausgeschlossen, besonders von \nder Ehe mit Menschen deutschen Blutes.“ \n \n48) \n„Juden sehen Dich an“ von Dr. Johann von Leers \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.74 und 04.02.01.207 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1934 im „NS-Druck und Verlag“, Berlin-\nSchöneberg, erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 294 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 57 unter der Überschrift „Zersetzungsjuden“: \n \n \n„Die sittliche Zersetzung ist vom Judentum gern als Mittel benutzt worden, um das \ndeutsche Volk innerlich aufzulösen. Zu diesem Zweck versucht es besonders, alle \ngefundenen Grundlagen des Volkstums zu entwerten, die Unsittlichkeit zu propagieren, \nendlich das deutsche Volk damit kampfunfähig machen. Die Verpflichtung gegenüber \nVolk und Nation sollte bewusst zerstört werden. \n \nUnd auf Seite 95 im „Schlußwort“: \n \n \n„Es genügt nicht, sich die Juden anzusehen, die uns all die letzten Jahre politisch, \ngeistig und wirtschaftlich beherrscht haben. Das deutsche Volk muß vor allem auf der \nWacht stehen, daß eine Judenherrschaft nicht wiederkommt. \nIn strenger Disziplin und Gesetzlichkeit ist dafür zu sorgen, daß Deutschland nun auch \nden Deutschen gehört. \nZwei Rassen, zwei Völker, zwei Seelen können nicht ein Land besitzen - darum war \nder Kampf des Deutschtums unter Adolf Hitler gegen die jüdische Überfremdung eine \ngeschichtliche Notwendigkeit. \nNachdem der Jude um uns im deutschen Land nunmehr besiegt ist, erwächst die noch \ngrößere Aufgabe, ihn auch in uns zu beseitigen und dem arteigenen deutschen \n\n \nSeite  74 \n  \nSeelentum überall, in Schule und Gesellschaft, im Volksleben und in der Kunst zum \nDurchbruch zu verhelfen. \nWir haben nicht nur gegen das Judentum gekämpft, sondern wir haben für das \nDeutschtum gekämpft. Dieser Kampf ist noch nicht zu Ende. Der Kampf geht weiter! \nHeil Hitler!“ \n \n49) \n„Das Lied vom Levi“ von Dr. Eduard Schwechten \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.92 und 04.02.01.200 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1933 im „J. Knippenberg Kunstverlag“, \nDüsseldorf, herausgegebenen Liederbuches. \n \nEs wurden 283 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch sind folgende Passagen enthalten: \n \nAuf Seite 14: \n \n \n„Als ehrliche Hehler \nVerbergen sie Stehler, \nUnd schützen die Diebe \nAus Menschenliebe; \nSie handeln mit Schwüren, \n- Das Schwindelgesindel - \nVerkuppeln, verführen, \nund regen ohn´ Ende \nDie schmutzigen Hände.“ \n \nAuf Seite 16: \n \n„Wann hat dieser Trug ein Ende, Judenschwindel, Judenschund? Mit der Zeit wird´s \ndoch zu bunt! Wann wird unser Volk gesund?“ \n \n \n \n\n \nSeite  75 \n  \nAuf Seite 19: \n \n \n„Unschädlich wird des Juden Macht, \nWenn sie der Staat bezähmt, bewacht. \nWas sonst der Jude sich errafft, \nVerdankt er seiner Gaunerkraft. \nWeh! Wenn sie Geltung sich verschafft, \nWenn sie der Fesseln sich entrafft, \nWenn sie sich frech emanzipiert \nUnd ganze Staaten ruiniert, \nEinhertritt auf der Räuberbahn \nDes Schwindelpacks von Kanaan. \nWehe! Wenn sie losgelassen \nFälschend ohne Widerstand \nDurch die unerfahr´nen Rassen \nWälzt des Schwindels Völkerbrand! \nMit des Mammons wüsten Knechten \nIst kein Staatenbund zu flechten - \nJudengifte wirken schnell, \nErst benebelnd und dann ätzend \nUnd zerstörend und zersetzend \nMenschenwürde kannten sie \nIn dem Volk Jehovas nie“ \n \nAuf Seite 27: \n \n„Nein - einen Grabstein auch soll er haben: \n´Hier liegt ein räud´ger Jud begraben´.“ \n \nAuf Seite 29: \n \n„Der gleiche beutegier´gen Wölfen \nMordet, stiehlt ohn´ Unterlass!“ \n \n \n \n\n \nSeite  76 \n  \nUnd auf Seite 32: \n \nO Herr gib uns den Moses wieder, \nGib dass er seine Glaubensbrüder \nWegführe ins gelobte Land; \nGib, dass das Meer sich wieder teile, \nUnd dass die hohe Wassersäule \nFeststeh´ wie eine Felsenwand. \nUnd wenn in dieser Wasserrinne \nDie ganze Judenschaft ist drinne, \nO Herr dann mach die Klappe zu \nUnd alle Völker haben Ruh´.“ \n \n50) \n„Die Überwindung des Judentums“ von Rodolf John Gorsleben \n \nUntertitel „In uns und außer uns“ \n \nAsservaten-Nr. 04.02.01.82 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1920 im „Deutscher Volksverlag Dr. E. \nBoepple“, München, erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 231 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 5: \n \n \n„Die alte Welt ist unter der Rassenzersetzung, befördert durch den schon damals sich \nüberall eindrängenden Juden, zugrunde gegangen. \n(...) \nDer jüdische Entwertungs- und Zerstörungswille fand keinen entscheidenden \nWiderstand mehr im Norden, ...“ \n \n \n \n\n \nSeite  77 \n  \nAuf Seite 42: \n \n \n„(...) der Jude kann nur durch den Tod zum Menschen unter Menschen werden.“ \n \nUnd auf Seite 45: \n \n \n„Wie wird der Jude die Völker fressen, mit was will er sie fressen? Sein Gott sagt´s ihm: \nmit Zins!“ \n \n51) \n„Die Judenverschwörung in Frankreich“ \nvon Louis-Ferdinand Céline, Willie Fr. Könitzer und Arthur S. Pfannstiel \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.68 und 04.02.01.153 \n \nEs handelt sich um die deutsche Übersetzung des im Jahr 1937 in Frankreich erschienenen \nWerkes „Bagatelles pour un massacre“. \n \nEs wurden 223 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch ist auf Seite 142 f. in dem Kapitel „Jud Negersohn“ folgende Passage enthalten: \n \n \n„Die beschnittenen Juden sind dabei, dem Arier seinen natürlich empfundenen \nRhythmus zu rauben, ihn so zu entmannen. Der jüdische Neger ist im Begriff, den Arier \nin den Kommunismus und die mechanische Kunst, in den sachlichen Seelenzustand \ndes vollkommenen jüdischen Sklaven zu schleudern. (Der Jude ist ein Neger. Die \nsemitische Rasse gibt es nicht; sie ist eine Erfindung der Freimaurer. Der Jude ist nur \ndas Ergebnis einer Kreuzung von Negern und asiatischen Barbaren.) Die Juden sind \ndie geborenen Feinde der arischen Gemütsbewegung; sie können sie nicht ausstehen. \nDie Juden besitzen keine Gemütsbewegung in unserem Sinne, sie sind die Söhne der \nSonne, der Wüste, der Datteln und des Tamtam. Im Grunde können Sie uns nur mit \nder ganzen Macht ihrer Negerseele hassen, alle unsere instinktmäßigen \nGefühlsempfindungen verabscheuen. Festgesetzt, eingewandert, plündernd, Betrüger, \nunter unserem Himmel landfremd und entwurzelt, äffen Sie unsere Reaktionen und \nGesten nach, um schwach zu begreifen, was ein nicht verdummter und alkoholisierter, \nim Wein ertrunkener Arier im Fluge, gefühlsmäßig, stillschweigend sofort in zwanzig \n\n \nSeite  78 \n  \nSekunden ein- für allemal begreift. Der Jude assimiliert sich niemals, er äfft nach, \nverpfuscht und verabscheut. Er kann sich nur einem Gebärdenspiel hingeben, ohne \ndarüber hinausgehen zu können. Der Jude, dessen afrikanische Nerven immer mehr \noder weniger aus „Zink“ sind, besitzt nur ein Netz sehr vulgärer Empfindungen und \nsteht innerhalb der Gattung Mensch niemals sehr hoch. Wie alles, was aus den heißen \nLändern stammt, ist er frühreif, schnellwüchsig. Er ist nicht dazu geboren, sich geistig \nsehr hoch zu erheben, noch sehr weit zu gehen. Daher die äußerste Seltenheit \njüdischer Dichter, die übrigens die arische Lyrik sehr gut auszuquetschen verstehen. \nDer Jude, geborener Schlaukopf, besitzt keine Empfindlichkeit.“ \n \n52) \n„Judentum und Gaunertum“ von Dr. Johann von Leers \n \nAsservaten-Nrn. 04.02.01.05 und 04.02.01.188 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1940 im „Theodor-Fritsch-Verlag“, Berlin, \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 218 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 29: \n \n \n„(...) und da ein Volk sich seine Göttergestalten nach seinem Bilde zu machen pflegt, \nso bedeutet dies, daß das Judentum schon von Anbeginn an sich dem ´bösesten \nDenken´ bewußt ergeben hat, als ´Lügner vom Stamme der Lügner´, die täglich viel \nlogen, bewußte Vernichter der guten Ordnung der Welt - nicht Gesetzesbrecher \neinzelner Gesetze, sondern wesenhaft Rechtsfeinde und Rechtszerstörer darstellend.“ \n \nAuf Seite 56: \n \n \n„Schon ihre kleinen Kinder leiten Juden an im betrügerischen Kartenspiel, im Betrug \nbeim Rechnen und in allen Künsten der Gaunerei.“ \n \n \n \n\n \nSeite  79 \n  \nUnd auf Seite 83 f.: \n \n \n„Die ganze ´verfeinerte´ Kriminalität, das gewissermaßen gewerbsmäßige Verbrechen, \nalles, was mit Betrug jeder Art zu tun hat, die Sprache des Hehlers - das ist alles \nhebräischen Ursprungs und deutlich von den Juden auch in die tschechische Sprache \nhineingetragen, wie sie es in die deutsche Sprache hineingetragen haben.“ \n \n53) \n„Der Aufstieg der Juden“ von Ferdinand Fried \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.91 und 04.02.01.203 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1937 im „Blut und Boden Verlag“, Goslar, \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 312 Exemplare sichergestellt. \n \nAuf Seite 131 heißt es: \n \n \n„Ein neues Zeitalter beginnt nun; eine Zeit, die mit Umwälzungen, Aufruhr und Kampf \nanhebt, und in der sich wieder in den Germanen das nordische Blut durchsetzt. Wieder \nwar ein Traum der semitischen Weltherrschaft ausgeträumt. Die Semiten wurden \nwieder zersprengt, tauchten in dem Völkergewühl als Hausierer, Lumpen oder \nStreichholzhändler unter, und es dauert lange, bis sie sich erneut zum Angriff sammeln \nkonnten, diesmal aber, nach ihrer erneuten ´Prüfung´ und Verfolgung, zum ersten Male \nin dem einheitlich abgeschlossenen und wirklich geschlossen auftretenden Judentum. \n(...) \nDie Zerstreuung ist ihr selbst gewolltes Schicksal, wie ihr Glaube und die Lebensweise, \nsich in der Zerstreuung und durch die Zerstreuung von anderer Völker Arbeit zu nähren \n- durch eine Wirtschaftsweise, die sie versuchen den Wirtsvölkern aufzureden: aber \nindem diese die jüdische Wirtschaftsweise annehmen, müssen auf die Dauer Volk und \nStaat der Zersetzung und Auflösung anheimfallen.“ \n \n54) \n„Die Spur des Juden im Wandel der Zeiten“ von Alfred Rosenberg \n \n\n \nSeite  80 \n  \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.57 und 04.02.01.125 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1943 im Verlag „Franz Eher Nachf.“, \nMünchen, erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 231 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 26 f.: \n \n \n„Mag der Christ, der Europäer noch so irre gehen, ja, mag er manchmal sogar tiefer \nfallen als der Jude, so besitzt er in seiner unbedingten Sittenlehre etwas, was ihm auch \nim tiefsten Niedergange die Richtung nach oben weist. Dem Diebstahl und Betrug stellt \nsich geschrieben und ungeschrieben das Gebot der europäischen Gesellschaft \ngegenüber. Der Hang des Menschen, sich seinem Egoismus hinzugeben, erhält durch \ndie Moral ein entgegenwirkendes Gewicht. Der Juden dagegen erhält durch seine \nSittenlehre hinsichtlich des natürlichen Triebes einen großen Kräftezuschuß, der sich \nzu einer sowieso zähen Rassenenergie gesellt. (…). Sieht der Jude im Eigentum eines \nNichtjuden eine Sache, die von Rechts wegen eigentlich ihm gehört, sind die Güter der \nHeiden der herrenlosen Wüste gleich, und hat jeder, der sich ihrer bemächtigt, sie \nehrlich erworben, (...). \n \nAuf Seite 27: \n \n \n„Wenn man die Juden also angreift, so geschieht das nicht, um die Gedankenfreiheit \nzu knebeln, wie sie entrüstet immer vorgeben, sondern um einen Angriff auf eine \nGesetzgebung zu machen, die derjenigen aller Staaten schnurstracks zuwiderläuft. Es \nmuß ein für allemal festgestellt werden, daß eine Rasse mit diesem Rechtsempfinden \nnicht fähig sein kann, demjenigen der Europäer gerecht zu werden, und daß folglich \nauch den Juden der Einfluß durch von ihnen bekleidete öffentliche Ämter für immer \nverwehrt werden muß, denn ein jüdischer Richter kann und darf nicht anders handeln, \nals stets und überall nur den Juden zu schützen und zu verteidigen.“ \n \n \n \n\n \nSeite  81 \n  \nAuf Seite 46: \n \n \n„Aus der heutigen Judenherrschaft werden uns auch nur Fremdengesetze erlösen, \noder aber wir müssen uns entschließen, noch skrupelloser, noch ´tüchtiger´ als die \nJuden zu werden. (Der nationalsozialistische Staat hat selbstverständlich das erste \ngetan.)“ \n \nAuf Seite 62: \n \n \n„Ohne die unermeßlichen Reichtümer, die ihnen zur Verfüung stehen, wäre es nicht \nmöglich, die Politik der Welt zu lenken und Staatsmänner vieler Länder als Marionetten \ndes jüdischen Willens auftreten zu lassen. Es wäre nicht möglich, das Gift der \nVerflachung, des Zwiespalts mit ihrem eigenen Wesen in die Herzen Europäer zu \nsenken und die Geister in einer für das Judentum günstigen Stimmung zu erhalten, \nwenn nicht das allmächtige Gold, planmäßig verwaltet, seine Helfershelfer in allen \nLändern dingen würde. (…) Und die Judenverfolgungen, dies sei vorweggenommen, \nsind hauptsächlich ein immer wieder von neuem unternommener Versuch, das Joch \ndes Wuchers zu brechen, um so mehr, als es von einem rassisch fremden, religiös und \nsittlich feindlichen Eindringling herrührte.“ \n \nAuf Seite 96: \n \n \n„Darum kann man seit ältester Zeit die Beobachtung machen, das ´deutsche´ Juden \ndie bittersten Feinde des deutschen Gedankens sind.“ \n \nUnd auf Seite 157: \n \n \n„Der Mangel an Phantasie und innerem Suchen, der in der Religion und Philosophie \nden Juden zur Unfruchtbarkeit verdammte, tritt auch in der Wissenschaft zutage. Keine \neinzige schöpferische wissenschaftliche Idee ist einem jüdischen Kopfe entsprungen, \nnirgends hat er neue Wege gewiesen.“ \n \n \n \n\n \nSeite  82 \n  \n55) \n„Die Judengesetze Großdeutschlands“ von Dr. Peter Deeg und Julius Streicher (Hrsg.) \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.70 und 04.02.01.123 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 im Verlag „Der Stürmer“, Nürnberg, \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 206 Exemplare sichergestellt. \n \nDer Einband des Buches zeigt einen SA-Angehörigen mit Hakenkreuz-Armbinde vor einem \nSchaufenster, das mit dem Schild „Deutsche! Wehrt Euch! Kauft nicht bei Juden!“ versehen \nist. \n \nDas Buch enthält folgendes Vorwort des Autors: \n \n \n„Diese Darstellung der Judengesetze Deutschlands erscheint als ein weiterer in sich \ngeschlossener Band des von Julius Streicher herausgegebenen Gesamtwerkes \n´Juden, Judenverbrechen und Judengesetze in Deutschland von der Vergangenheit \nbis zur Gegenwart´. \nDas Buch umfaßt die nunmehr auf wesentlichen Gebieten abgeschlossene \nJudengesetzgebung des Nationalsozialismus seit dessen Machtantritt. \nMögen dem deutschen Volk diese Gesetze immer erhalten bleiben. \nUnd möge die übrige Welt sie zur Kenntnis nehmen als den Beginn einer gerechten \nLösung der Judenfrage überhaupt. \nNürnberg, Stadt der Reichsparteitage, im Mai 1939 \nPeter Deeg“ \n \nDie Rückseite des Einbandes ist mit folgendem Kommentar des Schelm-Verlags versehen: \n \n \n„Den schuldneurotisierten Neu-Deutschen werden im Zuge ihrer Abrichtung an \nSchulen, Universitäten und in den Lügen-Medien insbesondere die ach-so schlimmen \nNürnberger Gesetze aus dem Jahre 1935 um die Ohren gehauen. (...) \n \n \n \n\n \nSeite  83 \n  \n56) \n„Die zionistischen Protokolle“ von Theodor Fritsch \n \nUntertitel „Das Programm der internationalen Geheim-Regierung“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.54 und 04.02.01.141 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1932 im „Hammer-Verlag“, Leipzig, \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 201 Exemplare sichergestellt. \n \nIm Einführungstext (Seite 3 des Buches) heißt es: \n \n \n„Die seltsamen Gedankengänge und geradezu spitzbübischen Ratschläge der \nnachstehenden Schriftstücke werden jeden befremden, der sie zum ersten Mal zu \nGesicht bekommt. Er wird sie für die Ausgeburt einer wüsten Phantasie halten. Bei \nnäherem Zusehen freilich wird er entdecken, daß die vorgetragenen Anschauungen \nund Pläne - die nun bereits über 30 Jahre alt sind - in vielen tatsächlichen Vorgängen \ndes Lebens eine überraschende Bestätigung finden. Ja, man darf sagen: erst aus der \ngenauen Kenntnis dieser sogenannten Zionistischen Protokolle werden viele Rätsel \nunserer Zeit verständlicher. \nDie Bezeichnung ´Protokolle´ ist insofern verfehlt, als es sich nicht um eine \nVerhandlungs-Niederschrift handelt, sondern um die vor einer Versammlung \nvorgetragenen \nRichtlinien \nund \nProgrammpunkte \neiner \nverschwörungsartigen \nVerbindung, die das Ziel verfolgt, durch geistige und wirtschaftliche Bevormundung der \nVölker eine sich über den ganzen Erdball erstreckende Oberherrschaft aufzurichten. \nDer Scharfsinn, die tiefen psychologischen Einblicke, die listige Verschlagenheit, mit \ndenen dieses Ziel verfolgt wird, sind erstaunlich; und so bilden diese ´Protokolle´ (wir \nbehalten diese Bezeichnung bei, da sie allgemein üblich geworden ist) geradezu ein \nMeisterstück machiavellischer Menschenbeherrschungskunst - auf alle Fälle eine \nlehrreiche Denkübung für jeden, der sich mit politischen Dingen befassen will.“ \n \n \n \n\n \nSeite  84 \n  \n57) \n„Die Schrecken des Nationalsozialismus“ 2020 \n \nUntertitel „Ein Schelmischer Jahreskalender“ \n \nAsservaten-Nr. 04.02.01.54 \n \nEs wurden 5 Exemplare sichergestellt. \n \nDer Kalender im DIN A4-Format enthält je Monat ein halbseitiges Farbfoto, größtenteils von \nnationalsozialistischen Aufmärschen oder von Adolf Hitler nebst anderen prominenten \nNationalsozialisten, teilweise in staatstragender Pose. \n \nDie Bilder sind mit vermeintlich satirischen Texten unterlegt, verherrlichen jedoch tatsächlich \ndie nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft unter einer die Würde der Opfer \nverletzenden Weise. \n \nDer Monat Mai 2020 beispielsweise zeigt Adolf Hitler anlässlich der Grundsteinlegung des \nVolkswagen-Werkes. Im Vordergrund sind zwei VW-Käfer, ein Fahrzeug in geschlossener \nBauweise mit dem Kennzeichen IIIA 42802 und ein Kabriolet zu sehen. \n \nDer Text dazu lautet: \n \n \n„Am 26. Mai 1938 legte der größte Massenmörder der Geschichte den Grundstein zum \nBau des Volkswagen-Werkes bei Fallingbostel. Im Vordergrund die ersten zwei \nvollgetarnten Vergasungswagen in geschlossener und in Freiluftausführung. Links der \nZyklon IIIA, rechts der Zyklon IIIB. Die Nummern beziehen sich auf die maximale \ntägliche Vergasungsleistung.“ \n \nBei einzelnen Tagen eines jeden Monats weist der Kalender auf diesen Tag fallende Ereignisse \naus. \n \n18. Januar 2020 (Reichsgründung) \n \n30. Januar 2020 (Tag der Nationalen Erhebung) \n \n\n \nSeite  85 \n  \n12. Februar 2020 (Geburtstag von Julius Streicher) \n \n13. Februar 2020 (Holocaust in Dresden) \n \n7. März 2020 (Geburtstag von Reinhard Heydrich) \n \n20. April 2020 (Geburtstag des Führers) \n \n26. April 2020 (Geburtstag von Rudolf Heß) \n \n10. Mai 2020 (Friedensflug von R. Heß) \n \n17. August 2020 (Mord an Rudolf Heß) \n \n2. September 2020 (Sedantag) \n \n29. Oktober (Geburtstag von Joseph Goebbels) \n \n9. November 2020 (Gedenktag für die Gefallenen der Bewegung) \n \n6. Dezember 2020 (Sankt Holoklaus-Tag) \n \n58) \n„Die Schrecken des Nationalsozialismus“ 2021 \n \nUntertitel „Ein Schelmischer Jahreskalender“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.25 und 04.02.01.55 \n \nEs wurden 198 Exemplare sichergestellt. \n \nDer Kalender im DIN A4-Format enthält je Monat ein halbseitiges Farbfoto, größtenteils von \nnationalsozialistischen Aufmärschen oder von Adolf Hitler nebst anderen prominenten \nNationalsozialisten, teilweise in staatstragender Pose. \n \n\n \nSeite  86 \n  \nDie Bilder sind mit vermeintlich satirischen Texten unterlegt, verherrlichen jedoch tatsächlich \ndie nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft unter einer die Würde der Opfer \nverletzenden Weise. \n \nDer Monat Februar 2021 zeigt Adolf Hitler stehend in der Tür eines Eisenbahnwaggons. \n \nDer Text dazu lautet: \n \n \n„Freund wie Feind zwang der verhinderte Lokomotiv-Führer und Inhaber der ´Bahncard \n33´ zu ausgiebigen Fahrten mit der Reichsbahn. Nicht immer waren die Reisenden von \nden angesteuerten Zielbahnhöfen angetan.“ \n \nDer Monat April 2021 zeigt Adolf Hitler bei der Besichtigung eines Eisenbahn-Artillerie-\nGeschützes. \n \nDer Text dazu lautet: \n \n \n„Der Gröveaz (Größter Verbrecher aller Zeiten) begutachtet auf dem Testgelände der \nGöppinger Modelleisenbahnfirma Märklin das eigens für ihn in Handarbeit angefertigte \nModell eines schienentransportfähigen Kerzenständers. Bald wird dieser als \nGeburtstagsgeschenk der Reichsbahndirektion seinen Nachttisch auf dem Berghof \nzieren. Der Gröveaz steht als zweiter von rechts mit dem Rücken zur Kamera. Er ist in \neinen Ledermantel gehüllt, der im KZ Bergen-Belsen von der Chefaufseherin … aus \ngegerbter, dann geglätteter Judenhaut geschneidert worden ist.“ \n \nDer Monat Juli 2021 zeigt eine palmengesäumte Promenade, über der ein Banner mit der \nAufschrift „Heil Hitler“ gespannt ist. \n \nDer Text dazu lautet: \n \n \n„Sommer 1938 - Noch lacht die Sonne über der vom faschistischen Diktator Francisco \nFranco unterjochten Kanareninsel Teneriffa. Anlässlich des Besuches von Francos \nKumpanen in Sachen internationaler Verschiebetourismus, Adolf Hitler, werden von \nden an einer Entwicklung des Fremdenverkehrs interessierten Insulanern die Straßen \nmit riesigen Spruchbändern verziert. Hinter den wuchtigen Palmen (rechts im Bild) wird \n\n \nSeite  87 \n  \nder erste Moische-Robinson-Club mit einer maximalen Pritschenkapazität für 666 \nauserwählte Touristen entstehen.“ \n \nDer Monat August 2021 zeigt Adolf Hitler beim Studium eines Planes. \n \nDer Text dazu lautet: \n \n„Auf Teneriffa eingetroffen, begutachtet der internationale Menschen-Schieber mit \nseinen Helfershelfern flugs die Baupläne für den durch Exklusivität in der \nBauausführung und für Effektivität in der Reduzierung der Touristenzahlen weltweit \nbekannt \nwerdenden \nMoische-Robinson-Club. \nVom \nersten \nProjekt \nauf \nder \nMittelmeerinsel Kreta - dem Club Médijiddanée - nahm man Abstand, da dorten der \nGrundwasserspiegel zu hoch war, um die sich aus der Touristenreduzierung \nergebenden Rußpartikel spurlos entsorgen zu können.“ \n \nDer Monat September zeigt Adolf Hitler beim Studium eines Dokumentes. \n \nDer Text dazu lautet: \n \n \n„Nach gewohnt schneller Fertigstellung des Moische-Robinson-Clubs auf Teneriffa \nüberprüft der Hotelmanager im Park des Anwesens die ersten Gästelisten auf \nVollständigkeit, denn er vertraut den teils absurden Gästezahlen seines in Wien \nsitzenden Reisebüroleiters Adolf Eichbaum ganz und gar nicht. Der Chef allein \nentscheidet darüber, welche der Gäste nach der Ankunft auf der aus massivem \nMuschelkalk ausgeführten Rampe noch zum Kartoffelschälen eingesetzt werden \nkönnen und welche directement in die Sauna marschieren dürfen.“ \n \nDer Monat Dezember 2021 zeigt uniformierte SA-Angehörige bei einer weihnachtlichen Feier. \n \nDer Text dazu lautet: \n \n \n„Weihnachten 1943 - So bieder und brav die Gesichter dieser Männer auch dem \nunbedarften Beobachter erscheinen mögen, es sind doch fünf der schlimmsten \nExekutoren der stets verfolgten Minderheit der Auserwählten, die hier zusammen mit \nihren Mittätern 1943 das Weihnachtsfest begehen. In den irdenen Maßkrügen schäumt \n\n \nSeite  88 \n  \nnoch warmes Judenblut. Die dekorativen Tischkerzen wurden im KZ Treblinka aus dem \nFett der Dahingeschlachteten gegossen.“ \n \nIm Kalender sind über die bereits im Kalender 2020 enthaltenen Eintragungen hinaus folgende \nEreignisse vermerkt: \n \n23. Januar 2021 (Horst Mahler wird 85 Jahre alt) \n \n19. April 2021 (Geburtstag des Schelms) \n \n22. Juni 2021 (Präventivangriff gegen die Sowjetunion) \n \n5. Juli 2021 (10. Todestag von Herbert Schweiger) - [Anmerkung des Senats: Autor des \nvom Schelm-Verlag vertriebenen Werkes „Mythos Waffen-SS“] \n \n59) \n„Die jüdische Weltpest“ von Hermann Esser \n \nUntertitel „Judendämmerung auf dem Erdball“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.105 und 04.02.01.201 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 im „Buchgewerbehaus M. Müller & \nSohn“, München, erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 151 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 8: \n \n \n„In jede Dachkammer und bis in den letzten Winkel Großdeutschlands muß deshalb \ndie Erkenntnis dringen, daß der Jude seit Anbeginn eine Weltpest war, sie durch \nJahrhunderte geblieben ist und immer sein wird. Das Judentum ist in seiner Gesamtheit \nwie in jedem Individuum heimatlos, es unterwühlt jedes Volk und jeden Staat, bei dem \nes sich einnistet, es frißt sich als Parasit und kulturtötender Wurm in das Gastvolk ein, \n\n \nSeite  89 \n  \nwuchert und überwuchert wie Unkraut Staat, Gemeinde und Familie und verseucht \nvom Blut her die Menschheit ringsum.“ \n \nAuf Seite 37: \n \n„Das Judentum ist zu jeder Schandtat, die ihm nützt, bereit. In der Kriminalistik aller \nZeiten steht der Jude an der Spitze.“ \n \nUnd auf Seite 39: \n \n \n„Niemand wird zu leugnen wagen, daß Hehlen, Stehlen, Lügen und Betrügen dem \nJuden angeboren sind.“ \n \n60) \n„Herrschaft des Unrechts“ von Horst Mahler \n \nUntertitel „Das Gesicht der Fremdherrschaft unter der Maske des Rechtsstaates“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.42 und 04.02.01.88 \n \nEs wurden 128 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 48: \n \n \n„In vollkommener Blindheit vergeht es sich am Judentum, indem es das Holocaust-\nNarrativ kanonisiert und damit dem Gott der Juden, Jahwe, lästert. Denn dieser wäre \ngegen sein Volk wortbrüchig geworden, wenn er, der vermeintlich Allmächtige, Israel \nanlasslos und schutzlos in die Hände seiner Feinde gegeben hätte.“ \n \n \n \n\n \nSeite  90 \n  \nAuf Seite 49: \n \n \n„Die strafrechtliche Bewehrung des ´Holocaust-Narrativ´ ist der Sündenfall des \nchristlichen Abendlandes. Denn sie ist die Einführung des jüdischen Atheismus als \nZwangsreligion für die davon betroffenen Völker. Dieses Narrativ hat nämlich zur \nVoraussetzung, daß Gott nicht ist. Denn nur in der Entbindung von einem göttlichen \nWillen ist das Tatgeschehen weltlichen Subjekten zurechenbar und weltliche \nRechtssubjekte können dafür Verantwortung übernehmen“ \n \nAuf Seite 90: \n \n„Wir dürfen Juden hassen wie Juden uns hassen dürfen. Der Feldzug gegen \n´Antisemitismus´ ist ein Angriff auf das Lebensrecht der Völker.“ \n \nAuf Seite 92: \n \n \n„Die ´moralische Geschichtsbetrachtung´ wurde zum trügerischen Fundament der \nWeltanschauung, d. h. die vom Judentum vermittels der Presse g e m a c h t e \n´öffentliche Meinung´ trieb die Herde der Macher mit der Ideologie des Atheismus in \ndie Koppel der jüdischen Interessen. \n(…) \nUm die Massen gefügig zu halten, mußte ein Popanz geschaffen werden, der als \n´moralische Instanz´ für anbetungswürdig verkannt werden konnte. Das ´Holocaust-\nNarrativ´ hat diesen erschaffen.“ \n \n61) \n„Rassenpolitik“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.59 und 04.02.01.217 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des vom „Der Reichsführer-SS / SS-Hauptamt“ \nherausgegebenen Werkes, das zu Schulungszwecken von SS-Männern diente. \n \nIn dem gesamten Buch wird „SS“ in Runen geschrieben. \n \nEs wurden 95 Exemplare sichergestellt. \n\n \nSeite  91 \n  \n \nIn der Gliederung heißt es unter „I. Der Rassegedanke“: \n \n \n„Die Gegner der nationalsozialistischen Weltanschauung und ihre Lehre von der \nGleichheit der Menschen \n \n \nDie Kirchen \n \nDer Liberalismus \n \nDer Marxismus \n \nDer Jude“ \n \nUnd auf Seite 8 im Abschnitt „Die Juden sind die Schmarotzer unter den Völkern“: \n \n \n„Die Juden sind ein Rassengemisch, das seine Wesensprägung, die es in Gegensatz \nzu allen anderen Völkern und Rassen bringt, in erster Linie durch seine \nSchmarotzerinstinkte erhält. \n(…) \nDie Schmarotzerinstinkte des Juden zeigen sich besonders in der Anpassungsfähigkeit \nan seine Wirtsvölker.“ \n \nUnd ebenda im Abschnitt „Ihre Herrschaft baut sich auf der Zersetzung der arischen Rasse \nauf“: \n \n \n„Aus seinen Schmarotzerinstinkten heraus erhält der Jude seine eigene Rasse rein \nund greift zugleich die Wirtsvölker im Kern ihrer Existenz, im Bestand ihres rassischen \nSeins an. Denn nur wenn die rassische Grundlage der Völker durch Rassenmischung \nzerstört ist, kann er sich frei und ungehemmt entfalten.“ \n \n62) \n„JHWH´s Fluch über Kanaan“ von Julius Wiesenberg \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.95 und 04.02.01.138 \n \nEs wurden 89 Exemplare sichergestellt \n \n \n \n\n \nSeite  92 \n  \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 162: \n \n \n„Anal-sadistische Triebbefriedigungen kennzeichnen das Gesamtverhalten der \nIsraeliten, u.a. nachweisbar belegt am betäubungslosen Schächten der Tiere. Auch \nhier sind niederste kommerzielle Gier, Symbolfetischismus und anal-sadistische \nAllmachtsphantasien \nsowie \nsodomistische \nanal-sadistische \nTriebbefriedigung \nerkennbar. \n(…) \nZusammengefasst: 4000 Jahre Inzucht mit den Konsequenzen der nachfolgend \naufgezeigten Krankheitsbilder sind unumkehrbar.“ \n \nUnd auf Seite 248: \n \n \n„Der israelitisch JHWH hingegen ist eine Halluzination geisteskranker inzüchtiger \nIsraeliten: triebhaft, zerstörerisch, mörderisch und gierig in größenwahnsinnigen und \nomnipotenten Ausmaßen.“ \n \n63) \n„Die internationale Hochfinanz als Herrin der Arbeiterbewegung in allen Ländern“ \nvon Alfred Rosenberg \n \nAsservaten-Nr. 04.02.01.84 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1925 im „Deutscher Volksverlag Dr. E. \nBoepple“, München, erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 75 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch sind folgende Passagen enthalten: \n \nAuf Seite 46: \n \n \n„´Die andere Gruppe ist die jüdische Plutokratie, die wahren, wirtschaftlichen \nMaterialisten. Sie sind diejenigen, deren Lebensauffassung den Antisemitismus \n\n \nSeite  93 \n  \nschafft. Sie kennen kein Vaterland und keine Zusammengehörigkeit. Als Unternehmer \noder als Finanzier beuten sie alles aus, was ihnen erreichbar ist. Sie stehen hinter \nallem (!!!) Bösen, das die Regierungen (also alle! D. V.) tun, und ihre politische Autorität \n- nur im Dunkeln wirkend - ist größer als sie der Parlamentsmajoritären´. \n \nDamit ist ein entscheidendes Wort gesprochen worden, ein gleichsam ausgerutschter \nStoßseufzer; (…) \nGegen die eigentlichen Träger der alle Staaten zersetzenden Hochfinanz, gegen die \nEinsetzung britischer Macht zugunsten jüdischer Finanzinstitute, Opiumhändler und \nBrillantenschieber oder offen zugunsten jüdischer Nationalpolitik überhaupt (wie durch \ndie Balfour-Deklaration vom 2. November 1917), ist nie etwas Ernsthaftes geschehen.“ \n \nUnd auf Seite 52 f.: \n \n \n„`Wo auch der Jude in der Geschichte die Arena betritt, immer erleben wir das gleiche \nSchauspiel wie beim Auftreten des Juden in der Geldwirtschaft und im Handel. Er \nrebelliert gegen die hergebrachten, nur (?) durch die Tradition geheiligten Formen und \nvernichtet durch seinen Intellektualismus und durch seine vielfach hemmungslose \nBeweglichkeit die süße, bis daher herrschende Ruhe. Das Wichtigste dabei ist jedoch, \ndaß der Jude nicht nur am ersten Tage seines Auftretens, sondern daß er dauernd \nrebelliert.´ \n(…) \nDiese Bekenntnisse können durch Gold nicht aufgewogen werden. Und so hat der \nJude durch Entwicklung neuer, d. h. nomadischer Formen auch die berechtigte \nArbeiterbewegung vergiftet, zersetzt, zerstört, sie sich bis in ihre letzten marxistisch-\nbolschewistischen Ausläufer dienstbar gemacht.“ \n \n64) \n„Film ´Kunst´ Film Kohn Film-Korruption“ \nvon Carl Neumann, Curt Belling und Hans-Walther Betz \n \nUntertitel „Ein Streifzug durch vier Filmjahrzehnte“ \n \nAsservaten-Nr. 04.02.01.199 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des zur Zeit des Nationalsozialismus erschienenen \nWerkes. \n\n \nSeite  94 \n  \n \nEs wurden 74 Exemplare sichergestellt. \n \nAuf Seite VII findet sich das Emblem der Reichskulturkammer mit Hakenkreuz. \n \nIn dem Buch heißt es in dem Abschnitt „Sie verdienen auch an der Völkerverhetzung“: \n \nAuf Seite 114: \n \n \n„Wir hatten weiter oben bereits davon gesprochen, daß die jüdische Mißwirtschaft \ninnerhalb der Filmindustrie in Deutschland das schier endlose Sündenregister allein \nnicht ausfüllte. \nDie Juden im Ausland arbeiteten nicht weniger gefährlich und zersetzend. Vielleicht \nwar ihre Tätigkeit sogar noch verbrecherischer, weil sie mit den Mitteln des Films eine \nnicht abreißende Hetze gegen Deutschland betrieben und somit durch bewußte \nVerstellung der Tatsachen und gewissenlosester Ausnutzung der Gutgläubigkeit des \nPublikums nicht nur die filmische, sondern auch die internationale politische \nAtmosphäre vergifteten.“ \n \nUnd auf Seite 122: \n \n \n„Das bisher gezeigte Bild von den Juden und der Judenherrschaft beim Film in \nDeutschland wird auf das glücklichste abgerundet sein, wenn wir uns im folgenden kurz \nmit den ´Werken´ beschäftigen, die von Juden angeregt, hergestellt, geschrieben und \ninszeniert wurden. Wir werden uns freilich darauf beschränken müssen, aus der Flut \ndes Schlamms und der Minderwertigkeit einige wenige charakteristische Bildstreifen \nauszulesen. Doch diese kleine Auswahl wird schon genügen, um das ungeheure \nVerbrechen der Filmjuden an der deutschen Seele zu kennzeichnen. Sie haben mit der \nbewussten Herstellung einer anreißerischen Ware den von ihnen selbst so oft zitierten \n´Publikumsgeschmack´ so von Grund auf verdorben, daß eine Auflehnung aus dem \nVolke heraus gar nicht ausbleiben konnte.“ \n \n \n \n\n \nSeite  95 \n  \n65) \n„Antisemitismus der Welt in Wort und Bild“ \nvon Prof. Dr. Theodor Pugel (Hrsg.) und Dr. Robert Körber (Hrsg.) \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.52, 04.02.01.18 und 04.02.01.169 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1936 im Verlag „M. D. Groh“, Dresden, \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 109 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 7: \n \n \n„Für uns ist und bleibt ´Antisemitismus´ nichts anderes als die Abwehr des \nfremdrassigen und landesfremden Judentums zu allen Zeiten und bei allen Völkern, \nalso das große Ringen in Vergangenheit und Gegenwart und die Verteidigung des \nererbten Väterbodens, um die Erhaltung des ursprünglichen rassischen Erbbildes und \num die restlose Anerkennung des Erstgeburtsrechtes des bodenständigen Volkstums. \nUnd weil wir alle Völker achten, die sich ihres Volkstums bewußt sind und ihre Heimat \nvor der Eroberung durch ein Fremdvolk verteidigen, ist und bleibt für uns \n´Antisemitismus´ ein bis in die graue Vergangenheit hinreichender geschichtlicher und \ndaher ehrfurchtvoller Begriff.“ \n \nUnd auf Seite 8: \n \n \n„Ohne Klarheit und Ordnung in der Judenfrage sind wir unfähig, die große tragende \nIdee der Gegenwart - die arteigene Volk-Bildung, die staatliche Neugestaltung und die \nkulturelle Selbstbestimmung der einzelnen Völker des Abendlandes - zu verstehen. Die \nGeldherrschaft \nder \njüdisch-kapitalistischen \nund \nliberalistischen \nStaats- \nund \nWirtschaftssysteme hat ausgespielt, an ihre Stelle tritt die Geistesherrschaft des \nerwachten bodenständigen Volkstums, das seine Herrenrechte als Wirtsvolk dem \njüdischen Gastvolke gegenüber geltend macht.“ \n \n \n \n\n \nSeite  96 \n  \n66) \n„Das Goldene Band“ von Miguel Serrano \n \nUntertitel „Esoterischer Hitlerismus“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.58 und 04.02.01.191 \n \nEs handelt sich um eine Neuausgabe des im Jahr 1987 im „Teut-Verlag R. Schepmann“, \nWetter, erschienenen Werkes. \n \nDer Einband sowie Seite 1 sind mit einem Hakenkreuz versehen. Seite 418 zeigt eine Sigrune \nund Seite 420 ein Hitlerporträt. \n \nEs wurden 66 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 236 \n \n„Das heißt: ein noch tieferer Fall, eine weitere Blutkreuzung und Bastardisierung, die \ndurch eine rassistische, blutbetonte Religion bewahrt und aufrechterhalten wird; ein auf \ndie Chromosomen übertragener und ausgeweiteter Bund. Welche andere Bedeutung \nkönnte sonst wohl der Ausdruck ´fundamentale Unreinheit´ haben, den die \nHitleranhänger auf die Juden und späterhin auch auf die Zigeuner anwandten, die nach \nMeinung von Pauwels und Bergier aus Tibet gekommen sein sollen?“ \n \nUnd auf Seite 342 \n \n \n„Die Erfindung von sechs Millionen vom Nazismus getöteter Juden hat Israel, das zu \ndem Zeitpunkt, als dieser Völkermord stattgefunden haben soll, als Staat nicht \nexistierte, die astronomische Summe von sechs Milliarden Pfund Sterling eingebracht, \n...“ \n \n67) \n„Die \nentdeckten \nHenker \nund \nBrandstifter \nder \nWelt \nund \nihr \n2000-jähriges \nVerschwörungssystem“ \n\n \nSeite  97 \n  \nvon Jens Jürgens (d.i. Karls Weinländer) \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.104 und 04.02.01.135 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1928 erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 96 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 52: \n \n \n„Die Juden haben sich aus den Bibliotheken des Altertums große Wissensschätze \nangeeignet und jene dann zerstören lassen, um allein im Besitz der uns verheimlichten \ngeschichtlichen Wahrheit und derjenigen Erfahrungen der arischen Völker der \nVorgeschichte zu sein, mittels derer die Juden ihr Ziel der Weltherrschaft erreichen \nwollen. Ihre großen Bibliotheken enthalten viel ´entlehntes´ Geistesgut.“ \n \nAuf Seite164 f.: \n \n \n(…) der Jude … aus …. Dieser verbrannte im Weltkrieg öffentlich die Bilder des \ndeutschen Kaisers und der deutschen Heerführer und die Karte des Deutschen \nReiches (wohl ein magisch-symbolisches ´Brandopfer´nach dem Opferritus des \nhebräischen Mysterienbundes) und schleuderte nach althebräischer Sitte einen \ngräulichen Bannfluch gegen das deutsche Volk, nicht aber gegen die Juden!“ \n \nAuf Seite 214: \n \n \n„(…) Der läßt sozusagen den Juden zur einen Tür hinaus und zu zwei anderen Türen \nungesehen wieder herein. Daher auch die geringen Erfolge der völkischen Bewegung. \nDer Kampf gegen die Weltverschwörer und Vernichter des deutschen Volkes muß \nkünftig anders geführt werden. Nicht nur ein kleiner Teil des feindlichen Heeressystems \ndarf angegriffen, sondern dessen ganze Front muß aufgerollt werden, also auch der \ngrößere Teil seiner Front, die bisher durch allerlei Markierungen versteckt war und uns \nam meisten schadete. Der zweitausendjährige Todfeind des deutschen Volkes muß ins \n\n \nSeite  98 \n  \nHerz \ngetroffen \nwerden \ndurch \nAufdeckung \nund \nZerstörung \nseines \nWeltverschwörungssystems. \n \n(...) \n \n„Als Ergebnis der Aufklärung wird das Volk folgende gesetzliche Bestimmung \nverlangen, die einen planmäßigen Abbau des Tempel Salomonis bezwecken: \n \n1. \nBeseitigung \nder \nJudenemanzipation, \nder \nstaatsbürgerlichen \nGleichberechtigung der Juden. Entfernung aller Juden, auch der getauften, aus \nden öffentlichen Stellen in Staat, Schule und Kirche. Stellung der Juden unter \ndas Fremdenrecht. \n(...)“ \n \n68) \n„Das jüdische Gaunertum“ von Herwig Hartner-Hnizdo \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.99 und 04.02.01.137 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 in „Hoheneichen-Verlag“, München“ \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 30 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 11 im Abschnitt „Die Frage des jüdischen Gaunertums“: \n \n \n„So wird es uns hier zur besonderen Aufgabe, der Frage nachzugehen, ob das \nJudentum einen wesentlichen Einschlag an minderwertigen Elementen besitzt, \nzugleich aber, ob diese Minderwertigkeit eine besondere rassische Ausprägung zeigt \nund in welcher Weise die Judenfrage beeinflusst wird.“ \n \nAuf Seite 47 im Abschnitt „Die besondere jüdische Rassen-Anlage“: \n \n \n„So ist das Verbrechertum der Juden ungleich weniger das Ergebnis des Bodensatzes \nminderwertiger, krankhafter Anlagen, wie wir dies auf arischer Seite sehen, als vielmehr \nder Ausdruck seiner normalen Rassen-Anlage.“ \n\n \nSeite  99 \n  \n \nUnd auf Seite 47 im Abschnitt „Preistreiberei und Kettenhandel“: \n \n \n„Dabei war es vielfach der Bodensatz der jüdischen Geschäftemacher, zerlumptes, von \nSchmutz starrendes Gesindel, das in der Notzeit des großen Krieges und der ihm \nfolgenden Elendsjahre die ´Versorgung´ der arischen Bevölkerung mit Lebensmitteln \nin Händen hatte.“ \n \n69) \n„Der Streit um Zion“ von Douglas Reed \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.102 und 04.02.01.30 \n \nEs handelt sich um die deutsche Übersetzung des im Jahr 1985 unter dem Titel „The \ncontroversy of Zion“ im Verlag „Noontide Press“, Torrance, erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 13 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält auf Seite 409 folgende Passagen: \n \n \n„Während Zeitungsartikel schnell in Vergessenheit geraten (es sei denn, ein fleißiger \nForscher bewahre sie auf), üben dicke propagandistische Schmöker eine weitaus \nnachhaltigere Wirkung aus. Historiker, die in anderen Fragen größte Genauigkeit an \nden Tag legen, haben der Legende von der ´Massenvernichtung der Juden´ ihre Weihe \nverliehen. Kurz nach Kriegsende publizierte Prof. Arnold Toynbee sein monumentales \nWerk Study of History; in der 1954 erschienenen achten Auflage heißt es dort: ´Die \nNazis (…) haben die jüdische Bevölkerung des europäischen Kontinents westlich der \nSowjetunion durch einen Prozess der Massenausrottung von ca. sechseinhalb auf \nungefähr anderthalb Millionen verringert.´ Toynbee bezeichnete diese Behauptung als \n´dürre statistische Aussage´, fügte jedoch eine Fußnote hinzu, aus der hervorging, \ndass dies keinesfalls den Tatsachen entsprach: ´Es ist nicht möglich, genaue Zahlen \nanzuführen, die auf präzisen Statistiken fußen und mir erschien es 1952 \nunwahrscheinlich, dass die erforderlichen Informationen je verfügbar sein werden.´ \nSeine Zahl, ergänzte er, beruhe auf ´Berechnungen, die mehrere mögliche \nFehlerquellen enthalten´. Er schloss mit der Bemerkung, ´schätzungsweise´ fünf \nMillionen west-und mitteleuropäische Juden seien von den Nazis getötet worden. \n\n \nSeite  100 \n  \n \nHistorisch gesehen ist diese Schätzung vollkommen wertlos. Dass die Zahl der \ngetöteten ´oder ´zugrunde gegangenen´ Juden nie und nimmer auch nur annähernd \nsechs Millionen betragen haben kann, geht aus einem zu Beginn unserer \nAusführungen gemachten Hinweis hervor: Die Tatsache, dass die amerikanischen und \nbritischen Richter diese Ziffer kritiklos übernahmen, war schlicht und einfach eine \nBeleidigung \nihre \n825.000 \nwährend \ndes \nZweiten \nWeltkriegs \nauf \nallen \nKriegsschauplätzen gefallenen Landsleute. Vor dem 20. Jahrhundert wäre so etwas \nnicht möglich gewesen, denn so tief war der Westen zuvor niemals gesunken.“ \n \n70) \n„Gold im Schmelztiegel“ von Savitri Devi \n \nUntertitel „Erlebnisse im Nachkriegsdeutschland“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.98 und 04.02.01.113 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1982 im Verlag „Ediziono die Ar“, Padua, \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 98 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seite 97: \n \n \n„Zweifellos bekämpften wir das Judentum und tun es heute noch. Das Judentum zu \nbekämpfen und die Juden zu verfolgen, hört sich fast wie dasselbe an. \nNichtsdestoweniger: es ist nicht dasselbe. Wir haben das Judentum bekämpft und tun \nes heute noch als Selbstverteidigung; nein, zur Verteidigung der ganzen arischen \nMenschheit. Es ist nicht wahr, daß wir die Juden ´aus überhaupt keinem Grund´ hassen \noder aus niedriger wirtschaftlicher Eifersucht (wie es eine große Anzahl ´Nazi´-Gegner \nbehaupten) oder wegen ihrer ´Begabung´. Nein! Wären die Juden an ihrem Platz \ngeblieben und hätten sie ein ehrliches nationales Leben in ihrem eigenen Lande \ngeführt wie andere Rassen, dann, so behaupte ich, würden sie in der \nnationalsozialistischen Literatur überhaupt nicht erwähnt worden sein. Wir erwähnen \n\n \nSeite  101 \n  \nz.B. die Araber nicht, obgleich Araber und Juden, rassisch gesehen, Semiten sind. Aber \ndie ersteren sind Krieger, die letzteren Parasiten dieses Erdteiles. Und deshalb, weil \ndie Juden gefährlich und anscheinend geborene Parasiten sind - denn sie sind nie \netwas anderes gewesen, seit sie existieren -, erhebt sich früher oder später eine \n´jüdische Frage´, wo immer sie sich niederlassen. Es müssen aus diesem Grunde, \nfrüher oder später, ob im alten Ägypten oder im modernen Deutschland, Schritte gegen \nsie zur Verteidigung der eigenen Rasse oder Rassen, auf deren Kosten sie leben und \nvoranstreben, unternommen werden. Aus diesem Grunde haben wir als Vorkämpfer \nder arischen Menschheit solchen Nachdruck auf den Kampf gelegt, Deutschland und \nalle arischen Nationen von dem schlauen jüdischen Joch zu befreien. Das ist keine \nJudenverfolgung. Das ist nur die Verteidigung des arischen Volkes in seiner Heimat \ngegen das verderbliche Eindringen einer parasitischen fremden Rasse. Wir waren - \nund wir müssen es sein - unbarmherzig in diesem Kampf. So ist man immer, wenn man \ndas eigene Leben verteidigt. Und dies ist der Kampf, in dem das Überleben der \narischen Rassen auf dem Spiel steht. Nein, wir waren nie grausam, obgleich wir, wie \nich bereits sagte, unbarmherzig gewesen sein mögen. Die Anklage, die gegen uns über \nder ganzen Welt vorgebracht wurde, daß wir den Juden überlegt Schmerzen zufügten, \naus dem einzigen Grunde, weil sie als Juden geboren waren, ist eine zum Himmel \nschreiende Lüge.“ \n \nUnd auf Seite 99: \n \n \n„Wir leugnen nicht, daß es Gaskammern in den Konzentrationslagern im Dritten Reich \ngab. Diese Gaskammern hatten technische Funktionen verschiedener Art zu erfüllen \nund waren niemals dazu bestimmt, menschliches Leben auszulöschen.“ \n \n71) \n„Der Jude im Sprichwort der Völker“ von Ernst Hiemer \n \nAsservaten-Nrn. 04.02.01.38 und 04.02.01.86 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1943 im „Der Stürmer Buchverlag“, Nürnberg, \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 63 Exemplare sichergestellt. \n \n\n \nSeite  102 \n  \nIn dem Buch heißt es: \n \nAuf Seite 7: \n \n \n„Auch die Juden sind eine Rasse. Sie bilden aber insofern eine Sonderrasse, als sie \nkein einheitliches Blut in sich tragen, sondern aus den Wesensmerkmalen der \nverschiedensten Menschenrassen zusammengesetzt sind. (…) sie vereinigen in sich \nvorwiegend \ndie \nschlechten \nEigenschaften \njener \nRassen, \naus \ndenen \nsie \nhervorgegangen sind. So kommt es auch, daß das jüdische Rassengemisch von \nAnfang an eine Teufelsrasse gewesen ist. \n \nDie Juden wohnen nicht in einem eigenen Lebensraum, sondern sind auf der ganzen \nWelt verbreitet. Mit Vorliebe halten sich in jenen Ländern auf, wo ´Milch und Honig \nfließt´, das heißt, wo Wohlstand und Reichtum herrschen. Wenn Sie die Völker \nausgeplündert haben, drängt sie der ewige Wandertrieb ihrer Rasse wieder fort in ein \nanderes Land. Einem Heuschreckenschwarm gleich fallen sie ein und bringen \nSiechtum und Tod mit sich. Die heimgesuchten Völker ahnen nicht, daß sie den Teufel \nin Menschengestalt in ihre Gemeinschaft aufgenommen haben.“ \n \nUnd auf Seite 9: \n \n \n„Daß Gott mit der Erschaffung des Juden kein Meisterstück geleistet hat, bestätigt man \nin Deutschland: Als Gott die Juden erschuf, muss er schlecht aufgelegt gewesen sein.“ \n \n72) \n„Die Geheimnisse der Weisen von Zion“ von Gottfried zur Beek \n \nAsservaten-Nr. 04.02.01.95 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1922 im Verlag „Auf Vorposten“, \nCharlottenburg, erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 27 Exemplare sichergestellt. \n \nIn dem Buch heißt es auf Seite 44: \n \n\n \nSeite  103 \n  \n \n„Er wird ferner erkennen, dass der Jude stets als ´Ferment der Decomposition´, wie \nMommsen es in seiner „Römischen Geschichte“ sagte, als Spaltspilz, wie wir uns \nausdrücken, gewirkt hat und weiter wirkt. \nDas haben einsichtige Männer zu allen Zeiten erkannt, fast alle Hochgeister haben sich \ndarüber scharf ausgesprochen. Wenn es trotzdem bis jetzt nicht gelungen ist, die \njüdische Gefahr zu beseitigen, so lag das an verschiedenen Ursachen. Die Kulturvölker \nwollten die Judenfrage häufig lösen, es konnte ihnen aber nicht gelingen, weil sie die \njüdische Eigenart nicht verstanden. Sie glaubten, jedes Volk könne die Judenfrage für \nsich lösen, während nur ein gemeinsames Verfahren aller Länder, in die jener \nSpaltspilz eingedrungen ist, Erfolg haben kann. Die Wirtsvölker glaubten unter dem \nEinflusse der Geistlichkeit, der Jude verlöre seine gefährlichen Eigenschaften mit der \nTaufe.“ \n \n73) \n„Knorke!“ von Dr. Joseph Goebbels \n \nUntertitel „Ein neues Buch Isidor für Zeitgenossen“ \n \nAsservaten-Nr. 04.02.01.39 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1931 im Verlag „Franz Eher Nachf.“, \nMünchen, erschienenen Werkes. \n \nEs wurden 27 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält im Abschnitt „Der Jude“ folgende Passagen: \n \nAuf Seite 12: \n \n \n„Der Jude weiß, daß allein schon in der Diskussion der Judenfrage das Ende seiner \nWillkürherrschaft begründet liegt. Er kennt besser als jeder andere die Anrüchigkeit \nseiner parasitären Existenz unter uns, und deshalb umgibt er sein Dasein mit diesem \ngeistigen Terror, der es dem harmlosen Zeitgenossen glatterdings unmöglich macht, \nbis zu seiner Wesenheit vorzustoßen.“ \n \n \n \n\n \nSeite  104 \n  \nUnd auf Seite 13: \n \n \n„Man kann den Juden nicht positiv bekämpfen. Er ist ein Negativum, und dieses \nNegativum muß ausradiert werden aus der deutschen Rechnung, oder es wird ewig \ndie Rechnung verderben. \n(...) \nMan muß zum Antisemitismus ja oder nein sagen. Wer den Juden schont, der \nversündigt sich am eigenen Volk. Man kann nur Judenknecht oder Judengegner sein. \nDie Judengegnerschaft ist eine Sache der persönlichen Sauberkeit.“ \n \n74) \n„Das Ende der Wanderschaft“ von Horst Mahler \n \nAsservaten-Nr. 04.02.01.112 \n \nEs wurden 14 Exemplare sichergestellt.   \n \nDas Buch enthält in dem Abschnitt „Die mosaische Züchtung des Bösen und die Welt des \nKapitalismus“ auf Seite 108 folgende Passage: \n \n \n„Die von Jahwe instrumentalisierte Furchtsamkeit der Juden ist wiederum nur auf \nirdische Güter bezogen. Schäden am Seelenheil kommen nicht vor, weil dieses im \nMosaismus ebenfalls kein Begriff ist. Vielmehr wird in der Thora als ´Grundmodell ´des \nJuden eine Persönlichkeitsprägung - der ´Jewish mindset´ - sichtbar, die alle \nTatbereitschaften von moralischen Fesseln freihalten, die deshalb in der Realwelt der \nGegenwart das kapitalistische System als solches hervorbringen, erhalten und zum \nExtrempunkt der schamlosesten Kleptokratie (Herrschaft der Diebe) steigern. So \nwerden auf ganz allgemeine Weise - also alle Individuen dieses Volksstammes mit \ngöttlichen Vorgaben formend (durch Bildung und Erziehung) - aus der Gesamtheit der \nmöglichen menschlichen Charaktere genau jene herausgefiltert und auf Kosten aller \nanderen kultiviert, die für die Völker der Inbegriff des Bösen sind. Das macht die \nBerechtigung und Notwendigkeit aus, das Wort ´Jude´ bewusst mit jener negativen \nKonnotation auszusprechen, die Juden so sehr hassen. Diese Semantik ist deshalb \nkeine \nunzulässige \nVerallgemeinerung, \nwie \nJuden \nmeinen. \nErst \nmit \nder \nVergegenwärtigung dieses Hintergrundes entfaltet sich der Weininger´sche \nDenkansatz in seiner ganzen Tiefe und Schönheit. \n\n \nSeite  105 \n  \n \nDie Judenheit ist sozusagen der Impfstoff, der in den Völkern den Abwehrkraft gegen \ndas Böse wachsen lassen soll, was nur denkbar ist, wenn sie in der Welt real als das \nBöse wirkt. Ist das geschafft, d. h. die inneren Gegenkräfte als Macht entstanden, ist \ndie äußere Existenz des Bösen entbehrlich. Dann werden die Völker den Juden Beifall \nklatschen und sagen: ´Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen.´ \n(Othello)“ \n \n75) \n„Horst Wessel“ von Erwin Reitmann \n \nUntertitel „Leben und Sterben“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.02.01.14 und 04.02.01.97 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1933 im „Steuben-Verlag“, Berlin, \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 11 Exemplare sichergestellt. \n \nAuf dem Einband ist teilweise ein Hakenkreuz abgebildet. \n \nIn dem Buch heißt es auf Seite 5: \n \n \n„Dieses Buch soll dazu beitragen, das Andenken an den Märtyrer der \nnationalsozialistischen Freiheitsbewegung treu zu bewahren. \n \nEs soll das einzigartige Bild der Persönlichkeit Horst Wessels klar und ungeschminkt \nzeichnen. Und es soll vor allem an dem Leben, Kämpfen und Sterben des toten Helden \ndie Größe und Reinheit unserer Weltanschauung ermessen lassen.“ \n \nIn der Einleitung findet sich folgende Passage: \n \n \n„Deutschland muss leben, und wenn wir sterben müssen. \n \n\n \nSeite  106 \n  \nIn der heutigen Zeit des Niedergangs aller sittlichen Werte, der Charakterverflachung \nund Gesinnungsverlumpung, die besonders stark unter den jungen Menschen dank \neines gewissen Systems um sich gegriffen hat, erleuchtet der Name Horst Wessels \nwie ein Lichtstrahl die dunkle Gegenwart. Wie ein Fanal mußte Leben und Sterben \nHorst Wessels die Umwelt mahnen. \n(...) \nHorst Wessels heiliges Blutopfer war Saat auf dem dornigen Weg zur deutschen \nFreiheit, die reich aufgegangen ist. Der große, junge Tote zeigte Tausenden \nverzweifelten Volksgenossen, daß es noch Ideale gibt, für die deutsche Menschen ihr \nLeben hergeben. Unter den leuchtenden Hakenkreuzfahnen hat sich ein geistig-\nseelischer Typ formiert, dessen schönste und herrlichste Verkörperung Horst Wessel \ndarstellt.“ \n \nIn dem Text des Buches heißt es weiter: \n \nAuf Seite 47: \n \n \n„Seit je war der Berliner Osten die Domäne des Marxismus. Eine der bedeutendsten \nHochburgen war der Bezirk Friedrichshain. (…) Hier ist der Ankunftsort aller Galizier, \nPolacken und all der Individuen aus dem fernen Osten. Schlesischer Bahnhof! Das \nbedeutet wüste, häßliche Straßen, Kaschemmen, Untermenschen, Zuhälter. Der \nMarxismus ist hier zu Hause, hier hat er sich eingenistet.“ \n \nAuf Seite 65: \n \n \n„Der Terror war seit je die Waffe des Marxismus, die er mit staunenswerter Virtuosität \nzu führen wusste. Die SA-Leute des Sturmes 5 waren diesem Terror tagtäglich \nausgesetzt. \nJederzeit \nsahen \nsie \nsich \nder \nblutrünstigen \nFratze \nroten \nUntermenschentums gegenüber. Im Berliner Osten feierte der rote Terror seine \nTriumphe. Er glaubte, hier seine Schreckensherrschaft verewigen zu können. Wer SA-\nMann im Sturm 5 war, stand in der ersten Reihe der Bewegung und mußte damit \nrechnen, daß er morgen schon ein Opfer der bolschewistischen Bestien sein konnte. \nFast auf jedem Sturmabend erfuhr man, wieviel Blut die vergangenen Tage gekostet \nhatten. Hier konnte man erleben, wie der Terror des Gegners die Leute aneinander \nschweißt und unauslöschlicher Haß in den Herzen der SA-Leute heranwuchs. Horst \nlehrte seinen Leuten die Liebe zum Volksgenossen, zu allem, was deutsch war! Er \n\n \nSeite  107 \n  \nschürte aber ebenso den Haß gegen alles Undeutsche, gegen alle Feinde unserer \nBewegung und gegen ein verkommenes Untermenschentum...“ \n \nUnd auf Seite 72: \n \n \n„Diese Auseinandersetzungen bewiesen den Leuten stets aufs neue die Überlegenheit \nund Richtigkeit der nationalsozialistischen Weltanschauung.“ \n \n76) \n„Die Schrecken des Nationalsozialismus“ 2019 \n \nUntertitel „Ein Schelmischer Jahreskalender“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.02.01.56 \n \nEs handelt sich um einen Kalender für das Jahr 2019. \n \nEs wurden 9 Exemplare sichergestellt. \n \nDer Kalender im DIN A4-Format enthält je Monat ein halbseitiges Farbfoto, größtenteils von \nnationalsozialistischen Aufmärschen oder von Adolf Hitler nebst anderen prominenten \nNationalsozialisten, teilweise in staatstragender Pose. \n \nDie Bilder sind mit vermeintlich satirischen Texten unterlegt, verherrlichen jedoch tatsächlich \ndie nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft unter einer die Würde der Opfer \nverletzenden Weise. \n \nDer Monat Februar 2019 zeigt Hitler und Himmler sowie weitere uniformierte NS-Angehörige \n- teils mit Sonnenbrillen bekleidet - bei einem Spaziergang auf einem schneebedeckten Weg, \nder beidseitig von Schneebergen gesäumt ist. \n \nDer Text dazu lautet: \n \n \n„Eiskalt bespricht Hitler mit Himmler in dieser hohlen Schneegasse die Ausrottung von \nmindestens - wenn nicht mehr - 6 Millionen Juden. Hinter den beiden Verbrechern \n\n \nSeite  108 \n  \nschreiten die Exekutoren des Massenmordes einher. Manche tragen zur Tarnung Ray-\nBan-Sonnenbrillen.“ \n \nDer Monat August 2019 zeigt Hitler und Göring sowie weitere uniformierte NS-Angehörige. \n \nDer Text dazu lautet: \n \n \n„Hitler sinniert zusammen mit Reichsmarschall Göring auf der Luftwaffen-\nErprobungsstelle Rechlin über die Perfektionierung der fliegenden Vergasungswagen.“ \n \nDer Monat Dezember 2019 zeigt Hitler und andere uniformierte Männer bei einer \nWeihnachtsfeier. \n \nDer Text dazu lautet: \n \n \n„Nazis feiern Weihnachten. - Zusammen intonieren die Verbrecher das bekannte \nfränkische Volkslied: ´Advent, Advent … Ein Jüdlein brennt. Erst eins, dann zwei, dann \ndrei, dann vier - dann steht der Messias vor der Tür! Und wenn das sechstmillionste \nJüdlein brennt, dann haste Weihnachten verpennt!´ - Der Reichstrunkenbold Dr. Robert \nLey-Immerblau (rechts von Hitler) ist schon wieder besoffen.“ \n \nIn dem Kalender sind bei einzelnen Tagen dieselben Ereignisse wie auch im Kalender für das \nJahr 2020 vermerkt. \n \n77) \n„Der Mythus des XX. Jahrhunderts“ von Alfred Rosenberg \n \nAsservaten-Nr. 04.02.01.220 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1942 im „Hoheneichen-Verlag“, München, \nerschienenen Werkes. \n \nEs wurden 3 Exemplare sichergestellt. \n \nDas Buch enthält folgende Passagen: \n \n\n \nSeite  109 \n  \nAuf Seite 671: \n \n \n„Auch der gesamte heutige ´Pazifismus´ erweist sich, von diesem Standpunkt aus \ngesehen, als eine vollkommen verlogene Bewegung. Er beruht nämlich auf der \nAnerkennung der Demokratie, d. h. praktisch der Herrschaft des Geldes. Sein \nHerumdoktern an der ´Weltabrüstung´ ist weiter nichts als ein Betrug, um die Völker \nvon der eigentlichen Ursache der Eiterbeulen an ihrem Körper abzulenken. Nicht mit \nder Abrüstung der Heere und Flotten hat eine ´Weltbefriedung´ einzusetzen, sondern \nmit der vollständigen Vernichtung der ehrlosen Demokratie, des rasselosen \nStaatsgedankens des 19. Jahrhunderts, der weltwirtschaftlichen Aushöhlung durch die \nFinanz, die heute im Namen der Völker den Untergang aller Staaten herbeiführen wird, \nwenn nicht die Religion des Blutes erlebt, anerkannt und im Leben verwirklicht wird. \nEin von Schwarzen und Gelben und Juden gereinigtes, bewusst nordisch-europäisch \ngezüchtetes Amerika ist tausendmal stärker als ein von diesem fremden Blut \nzersetztes, auch wenn es noch so große Kolonien und Flottenstützpunkte besitzt. \nEnglands Weltpolitik war nicht nur dank seiner Insellage möglich, sondern ist nur auf \ndie Tatsache zurückzuführen, daß Sachsen und Normannen ein einheitliches Volk \nschufen, daß das Zentrum rassisch sauber war. Heute, da in London Juden von der \nCity aus die Politik beeinflussen und zugleich ´Proletarierführer´ stellen, hat die \nbritische Politik bereits ihre Stetigkeit verloren.“ \n \nUnd auf Seite 673: \n \n \n„Die Vereinigten Staaten von Nordamerika, nach übereinstimmender Ansicht aller \nReisenden ein herrliches Land der Zukunft, haben die große Aufgabe, nach Abwerfen \nihrer verschlissenen Gründungsideen und des jetzigen Standes des Protzentums, (d. \nh. der Vernichtung der Idee New York) mit junger Kraft an die Durchsetzung des neuen \nRassestaatsgedankens zu gehen, wie ihn einige erwachte Amerikaner bereits \nvorgeahnt haben (Grant, Stoddard): Die Aus- und Ansiedlung der Nigger und Gelben, \ndie Überlassung der ostasiatischen Besitzungen an Japan, das Hinwirken auf \nVorbereitung einer schwarzen Kolonisation in Zentralafrika, die Aussiedlung der Juden \nnach einer Gegend, wo dieses gesamte ´Volk´ Platz finden kann, in Übereinstimmung \nmit der in dieser Richtung eingestellten künftigen europäischen Politik.“ \n \n \n \n\n \nSeite  110 \n  \n78) \n„Die Auschwitz-Lüge“ von Thies Christophersen \n \nUntertitel „Lügen haben lange Beine!“ \n \nAsservaten-Nrn. 04.02.01.99 \n \nEs wurde 1 Exemplar sichergestellt. \n \nDie Broschüre enthält folgende Passagen: \n \nAuf Seiten 9 ff: \n \n \n„Alle Schulen verbreiten weiterhin die Gräuellügen über die KZ. So wird gerade jetzt \nunter der Schirmherrschaft des hessischen Ministerpräsidenten eine Ausstellung ´KZ \nSachsenhausen´ in Wiesbaden gezeigt, mit den längst widerlegten Propagandalügen. \nSchulklasse auf Schulklasse wird durchgeschleust und liest entsetzt, daß in \nSachsenhausen 1943 eine Gaskammer erbaut wurde, obwohl längst nachgewiesen \nwurde, daß es niemals Gaskammern auf deutschem Boden gegeben hat. Mit \nSchaudern liest man, dass ´Tag und Nacht der süßliche Geruch von verbranntem \nMenschenfleisch´ über dem Lager schwebte, obwohl das Internationale Rote Kreuz die \nKZs bis März 1945 regelmäßig besucht hat und niemals Vergasungs- oder \nVerbrennungsanlagen oder den süßlichen Geruch feststellen konnte. Weiter wird \nbehauptet, auf dem Appellplatz von Sachsenhausen habe jeder SS-Mann das ´Recht´ \ngehabt, einen Häftling zusammen- oder totzuschlagen! \n(...) \nUnsere ganze Schuljugend wird mit diesen Lügen über ihre Väter vergiftet, damit der \nHaß zwischen den Generationen abgrundtief wird. \n(...) \nEs gibt kein ernstzunehmendes Dokument, das die Gesamtverluste der jüdischen \nBevölkerung im letzten Krieg höher als mit 200.000 beziffert. Das heißt, in einer Nacht \nsind in Dresden mehr wehrlose und unschuldige Deutsche, Kinder, Frauen, Greise und \nvor allem Verwundete umgekommen, als in allen KZs Juden während der NS-Zeit. Und \nin den jüdischen Gesamtverlusten sind sogar die natürlichen Todesfälle mitenthalten. \nDamit sind die Verluste prozentual und absolut weit geringer als die jeder anderen \nkriegsführenden Macht. \n\n \nSeite  111 \n  \n \nUnd die Weltjudenorganisationen hatten Deutschland bereits 1933 den Heiligen Krieg \nbis zur völligen Vernichtung erklärt, als noch keinem Juden ein Haar gekrümmt war. \nUnd dennoch hallt die Welt wider vom Gezeter wegen der toten Juden.“ \n \nAuf Seite 12 f.: \n \n \n„Wir Deutschen müssten also jubilieren, wenn heute Zeugen auftreten, die beweisen \nkönnen, \ndass \nAuschwitz \nkeine \nTodesmaschinerie, \nsondern \nein \nriesiger \nRüstungsbetrieb war. Dass die Internierten in der Regel anständig behandelt wurden \nund Außenstehende jederzeit das Lager besuchen konnten. \n \n(...) \n \nWarum sind wir Deutschen so verliebt in das Märchen von den sechs Millionen \nvergasten Juden?“ \n \n3. Von den Angeklagten für ihre Beteiligung erlangte Gelder \n \na) Angeklagte A1 und A2 \n \nDie Angeklagten A1 und A2 erhielten vom gesondert verfolgten P1 aus den vom Schelm-Verlag \nerzielten Einnahmen für ihre im Zusammenhang mit dem Verlag erbrachte Arbeit im \nTatzeitraum zusammen mindestens 164.701,07 EUR. Dabei flossen 146.763,69 EUR auf zwei \nausländische Konten des Angeklagten A1 und 17.937,38 EUR bis auf 480 EUR, die auf ihr \ndeutsches Konto gingen, auf ein britisches Konto der Angeklagten A2. \n \nAuf diese Weise erhielt der Angeklagte A1 als Entlohnung für seine Tätigkeiten im Rahmen \nder mitgliedschaftlichen Beteiligung an der kriminellen Vereinigung mindestens 42.561,47 \nEUR, die Angeklagte A2 mindestens 5.201,84 EUR, der Rest der Zahlungen betraf konkret \nabgerechnete Auslagen der Angeklagten. \n \nDabei kamen der Angeklagten A2 direkt, vor allem aber indirekt durch die Bestreitung von \nAufwendungen für die gemeinsamen Kinder durch den Angeklagten A1, auch erhebliche Teile \nder von diesem unmittelbar vereinnahmten Gelder zugute. Nähere Feststellungen zum \nUmfang dieser Partizipation konnten nicht getroffen werden, insbesondere nicht zu \nunmittelbaren Weiterleitungen von als Verdienst erlangten Zahlungen. \n \n\n \nSeite  112 \n  \nb) Angeklagter A3 \n \nDer Angeklagte A3 hat als Entlohnung für seine mitgliedschaftliche Beteiligung an der \nkriminellen Vereinigung von P1 mindestens 41.223,91 EUR erhalten. \n \nIV. \n(Tatnachgeschehen) \n \nNach der Durchsuchung im Dezember 2020 kam der Vertrieb des Schelm-Verlages zunächst \nzum Erliegen. In den Jahren 2021/2022 gelangten dann nach Erkenntnissen des Zolls aber \ndoch wieder Werke des Schelm-Verlages nach Deutschland. Jedoch hatte sich der Angeklagte \nA3 nach seiner Festnahme bereits im Ermittlungsverfahren umfangreich, auch über seinen \neigenen Tatbeitrag hinaus, geäußert. Zudem konnte er sich noch Zugriff auf E-Mail-Konten des \nSchelm-Verlages und das Warenwirtschaftssystem verschaffen und hat dadurch den \nErmittlungsbehörden Erkenntnisse vermitteln können, die für das Landeskriminalamt hilfreiche \nAnsätze für weitere Ermittlungen hinsichtlich des Schelm-Verlages, insbesondere seiner \nneuen Vertriebswege, ergeben haben. \n \nV. \n(Vorrätighalten von Druckwerken mit eingebundener Werbung für das \nVerlagsprogramm oder einzelne Druckwerke des Schelm-Verlags) \n \nBei der Durchsuchung der Lagerhallen in O1 am 17./18. Dezember 2020 wurden zudem 34 \nunterschiedliche Druckwerke in einem Gesamtumfang von 12.757 Stück sichergestellt, in \ndenen zu Werbezwecken das Verlagsprogramm des „Schelm“ mit seinen zahlreichen \nvolksverhetzenden Werken, insbesondere „Der Giftpilz“ und „Mein Kampf“, fest eingebunden \nist. \n \nIm Einzelnen handelt es sich um folgende Druckwerke: \n \n1) \n„Im dunkelsten Deutschland“ \nAsservaten-Nr. 04.01.02.47 \n879 Stück \n \n \n \n\n \nSeite  113 \n  \n2) \n„Die Juden in der Sowjetunion“ \nAsservaten-Nr. 04.01.02.24 und 04.02.01.152 \n775 Stück \n \n3) \n„Die Juden in der Karikatur“ von Eduard Fuchs \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.94 und 04.02.01.50 \n843 Stück \n \n4) \n„Der Blitz und die Sonne“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.46 und 04.02.01.132 \n754 Stück \n \n5) \n„Kämpfen und Glauben“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.77 und 04.02.01.212 \n757 Stück \n \n6) \n„NSU. Beate Z. ist unschuldig“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.76 und 04.02.01.87 \n742 Stück \n \n7) \n„So beherrscht man die Welt“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.07 und 04.02.01.74 \n733 Stück \n \n8) \n„Von der Heimat geächtet“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.78 und 04.02.01.93 \n440 Stück \n \n \n \n\n \nSeite  114 \n  \n9) \n„Wehr´ dich und schlag zu“ \n \nUntertitel „Ein Handbuch zur Abwehr gewalttätiger Fachkräfte, Kulturbereicherer und \nAntifanten“ \nAsservaten-Nr. 04.01.02.04 und 04.02.01.124 \n459 Stück \n \n10) \n„Der Kriegsstruwwelpeter“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.40 und 04.02.01.35 \n451 Stück \n \n11) \n„Rußlands Geschichte - Anders betrachtet“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.89 und 04.02.01.36 \n361 Stück \n \n12) \n„Der Blutrausch des Bolschewismus“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.83 und 04.02.01.78 \n430 Stück \n \n13) \n„Die Geschichte der Zentralbanken und der Versklavung der Menschheit“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.84, 04.02.01.08 und 04.02.01.168 \n354 Stück \n \n14) \n„Hurra - Ein Kriegs-Bilderbuch“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.35, 04.01.02.110 und 04.02.01.33 \n463 Stück \n \n \n \n\n \nSeite  115 \n  \n15) \n„Das Fest des Blutes“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.19 und 04.02.01.133 \n329 Stück \n \n16) \n„Fünfzig Jahre Deutschland“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.75 und 04.02.01.23 \n328 Stück \n \n17) \n„Das Gesetz des Krieges“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.13 und 04.02.01.101 \n339 Stück \n \n18) \n„Die Ära der Auserwählten“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.88 und 04.02.01.146 \n323 Stück \n \n19) \n„So sehen uns die Juden - You Gentiles - Ihr Heiden“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.14 und 04.02.01.142 \n329 Stück \n \n20) \n„Golem ... Geißel der Tschechen“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.72 und 04.02.01.128 \n309 Stück \n \n21) \n„SA räumt auf“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.20 und 04.02.01.189 \n287 Stück \n \n \n \n\n \nSeite  116 \n  \n22) \n„Was ist Deutsch?“ \nAsservaten-Nr. 04.02.02.89 \n269 Stück \n \n23) \n„Frankreichs 33 Eroberungskriege“ \nAsservaten-Nr. 04.02.01.80 \n260 Stück \n \n24) \n„Jäger“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.64 und 04.02.01.126 \n224 Stück \n \n25) \n„Praktischer Idealismus“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.29, 04.01.02.129 und 04.01.02.109 \n241 Stück \n \n26) \n„Der Fleischwolf von Rschew“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.69 und 04.02.01.110 \n188 Stück \n \n27) \n„Winston Churchill ganz ´privat´“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.101, 04.02.01.17, 04.02.01.147 und 04.02.01.154 \n325 Stück \n \n28) \n„Der totale Widerstand“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.48 und 04.02.01.131 \n173 Stück \n \n \n \n\n \nSeite  117 \n  \n29) \n„Die Ethnische Säuberung, die Millionen Deutschen das Leben kostete“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.96 und 04.02.01.81 \n140 Stück \n \n30) \n„Auge um Auge - Die Geschichte der Juden, die Rache für den Holocaust suchten“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.97 und 04.02.01.19 \n135 Stück \n \n31) \n„Mehr als Worte... zählen die Taten!“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.107 und 04.02.01.129 \n29 Stück \n \n32) \n„Neuadel aus Blut und Boden“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.71 und 04.02.01.209 \n81 Stück \n \n33) \n„Weihnachten. Das Weihe- und Seelenfest der Ario-Germanen“ \nAsservaten-Nrn. 04.02.01.47 und 04.02.01.119 \n5 Stück \n \n34) \n„Das Paradies liegt doch in Mecklenburg“ \nAsservaten-Nr. 04.02.01.79 \n2 Stück \n \nVI. \n(Vorrätighalten von weiteren Druckwerke mit Kennzeichen verfassungswidriger \nOrganisationen) \n \nBei der Durchsuchung der Lagerhallen in O1 am 17./18. Dezember 2020 wurden weiter jeweils \n15 Exemplare zweier Druckwerke sichergestellt, in denen zwar keine Werbung für den \n\n \nSeite  118 \n  \nSchelm-Verlag eingebunden ist, die jedoch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen \nenthalten, die sich jeweils als Teil der sich mit dem Nationalsozialismus identifizierenden \nWerke darstellen. \n \n1. \n„Gedenkhalle der Gefallenen des Dritten Reiches“ von Hans Weberstedt und Kurt Langner \nAsservaten-Nr. 04.02.01.223 \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des DVG-Verlags des im Jahr 1936 im Zentralverlag der \nNSDAP „Franz Eher Nachf.“, München, erschienenen Werkes. \n \nDas Buch enthält 7 Lichtbilder mit Hakenkreuzdarstellungen. \n \nIn das Buch ist Werbung für weitere Veröffentlichungen des DVG-Verlags, unter anderem das \n„Organisationsbuch der NSDAP“ von Dr. Robert Ley, fest eingebunden. \n \nIn der „Einleitung“ des DVG-Verlages heißt es: \n \n \n„Die Opfer der politischen, bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen der 1920er \nund 1930er Jahre zwischen NSDAP auf der einen Seite und deren Gegnern, der KPD \nsowie Staatsorganen auf der anderen Seite wurden als ´Gefallene der Bewegung´ bzw. \nMärtyrer oder ´Blutzeugen´ bezeichnet. Ursprünglich auf die 16 Todesopfer des Hitler-\nLudendorff-Putsches vom 9. November 1923 (sogenannter ´Marsch auf die \nFeldherrnhalle´) angewandt, wurde der Begriff im weiteren auf alle im politischen \nKampf Gefallenen der nationalsozialistischen Bewegung ausgeweitet. Analog zu den \nHelden des Weltkrieges wurden die Toten der Partei als politische Soldaten, die ihr \nLeben fürs Vaterland gaben, verehrt. \nDie Gauleitungen der NSDAP sowie Hinterbliebene dieser ´Blutzeugen´ haben dieses \nErinnerungsbuch nach der ´Kampfzeit´ zusammengestellt. Es geht weit über eine \nAuflistung der Opfer hinaus, denn es werden auch chronologisch die politischen \nUmstände der damaligen Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten und \nNationalsozialisten sowie die Szenen, die jeweils zum Tode der Gefolgsleute Adolf \nHitlers führten, detailliert geschildert - freilich dem damaligen Zeitgeist entsprechend \nüberhöht und verklärt und unter jeglicher Weglassung des Terrors, der von \nnationalsozialistischen Einheiten ausging. \nEine große Anzahl an Fotos von Parteigenossen sowie von Grabmalen und \n\n \nSeite  119 \n  \nTrauerfeiern rundet das zeitgenössische Werk, in dem über 250 Todesopfer der SA, \nSS und Hitlerjugend aus dem gesamten Reich und Österreich genannt werden, ab. Die \nZusammenstellung beginnt mit dem erdolchten Offizier des Weltkrieges Dr. Karl Winter, \ndem ersten ´Gefallenen der Bewegung´ am 26. Februar 1923, und endet mit Bernhard \nSchlothan, dem im Jahr 1936 an den Folgen eines Pistolenschusses bei einem \nkommunistischen Feuerüberfall 1933 Verstorbenen. \nWir übergeben somit dem an der Frühgeschichte des Nationalsozialismus \ninteressierten und kritischen Leser eine primäre Geschichtsquelle.“ \n \n2. \n„1000 Jahre Adolf Hitler“ von Léon Degrelle \nAsservaten-Nr. 04.02.01.25 \n \nDas Buch enthält auf dem vorderen Einband SS-Runen, auf Seite 135 die Abbildung eines \nPlakates mit SS-Runen und auf dem hinteren Einband ein Porträt Adolf Hitlers. \n \nDer vom Schelm-Verlag verfasste Text auf dem hinteren Einband lautet: \n \n \n„Der \nSchelm \nbringt \ndie \nerste \ndeutsche \nÜbersetzung \nder \nsensationellen \nhalbautobiografischen Arbeit des wohl berühmtesten ausländischen Freiwilligen der \nWaffen-SS. Dieses durch das System der sog. Demokraten unterdrückte Werk Léon \nDegrelles ist ein persönlicher Bericht über seine politische Karriere vor dem Krieg und \nüber seine Beziehungen zu Adolf Hitler. - Mit 15 äußerst seltenen Fotografien und \neinem Vorwort von Dr. Alexander Jakob. \n \nDegrelle berichtet über die Bildung der Wallonischen SS und den Kriegseinsatz an der \nOstfront. Der fanatische Nationalsozialist schildert auch dramatische Flucht nach \nSpanien 1945 und sein Leben im Exil. \n \nDegrelle gibt uns wichtige, durch die Lügner und Umerzieher ausgeblendete Einblicke \nin einige der dringendsten Fragen des Zweiten Weltkrieges: \n \nWarum marschierte Hitler in die Sowjetunion ein? \nWarum ruinierte Mussolinis Invasion in Griechenland 1941 Hitlers Pläne? \nVerstießen deutsche Militärs und Wirtschaftsführer absichtlich gegen Hitlers \nBefehle zur industriellen Produktion, was sich unmittelbar auf den \n\n \nSeite  120 \n  \nKriegsausgang auswirkte? \nWie konnte es zur Niederlage von Stalingrad kommen? \nWie verlief eigentlich die Wendepunktschlacht von Kursk? \n \nDegrelle bietet zudem einen faszinierenden Blick auf Hitler, den er aus seiner engen \npersönlichen Freundschaft zu ihm gewinnen konnte. Dazu gehören auch Themen wie \ndas Verhältnis Hitlers zu den Frauen und seine Fähigkeiten als Militärführer. Schließlich \nbeschreibt Degrelle die Vision eines vereinten Europas, das - wie er sagt - Hitlers \nultimative Vision war.“ \n \nVII. \n(Weitere Druckwerke ohne volksverhetzenden Inhalt) \n \n1. \nIn folgenden - von der geänderten Anklage umfassten - sichergestellten Druckwerken konnten \nentgegen dem Vorwurf der Anklage keine volksverhetzenden Inhalte festgestellt werden: \n \na) \n„Die Juden in der Karikatur“ von Eduard Fuchs \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.94 und 04.02.01.50 \n843 Stück \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1921 im „Albert Langen Verlag“, München, \nerschienenen Werkes. \n \nDer Text des Buches enthält keine antisemitischen Äußerungen, sondern enthält zwar für sich \ngenommen antisemitische Karikaturen, die jedoch der Illustration der distanzierend-kritischen \nEinordnung des Antisemitismus aus einer marxistischen Sicht dienen. \n \nIm Übrigen enthält das Buch 307 Textillustrationen aus der Zeit des 15. bis 19. Jahrhundert. \n \nDie Buchbeschreibung durch den Schelm-Verlag auf dem hinteren Einband lautet: \n \n \n„Der marxistische Kulturwissenschaftler Eduard Fuchs (1870-1940) stellt in diesem \nBand eine umfangreiche Sammlung von Karikaturen über Juden und das Judentum \nvom 15. bis zum 19. Jahrhundert zusammen. \n\n \nSeite  121 \n  \n \n \nNach einer Einleitung in die Geschichte der Juden in Europa und ihren Anteil an der \neuropäischen Kultur erläutert Fuchs zudem Wesen und Bedeutung der Karikatur im \nallgemeinen und der Judenkarikatur im besonderen. \n \n \nDabei enthüllt der auf der Grundlage seiner historischen Untersuchungen die \ngeschichtlichen Zusammenhänge des Antisemitismus und deckt Gesetzmäßigkeiten \nauf, die besonders vor dem Hintergrund des Ersten Weltkrieges Auswirkungen auf die \nEntstehung von Karikaturen haben.“ \n \nb) \n„Wehr´ dich und schlag zu“ von Radek Pokora \n \nUntertitel „Ein Handbuch zur Abwehr gewalttätiger Fachkräfte, Kulturbereicherer und \nAntifanten“ \nAsservaten-Nr. 04.01.02.04 und 04.02.01.124 \n459 Stück \n \nIn dem Buch heißt es auf Seite 70: \n \n \n„Auf Gewalt reagiere ich eben mit Gewalt. Nach all den Jahren bin ich nach wie vor der \nMeinung, dass sich jeder richtige Mann ähnlich verhalten hätte (müssen), weil Frauen \nnun mal zu schützen sind. \n(...) \nSo wurde ich erzogen, und das halte ich für richtig. Gewalttätig gegenüber Frauen \nwerden nur Dreckschweine, Psychopathen und Moslems.“ \n \nAuf Seite 80 verwendet der Autor das Wort „Fidschis“. \n \nMit diesen Textpassagen ist die Grenze zur strafbaren Volksverhetzung nicht überschritten. \n \nc) \n„Hurra - Ein Kriegs-Bilderbuch“ von Herbert Rikli \nAssevaten-Nrn. 04.01.02.35, 04.01.02.110 und 04.02.01.33 \n463 Stück \n \n\n \nSeite  122 \n  \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1915 im „Loewes Verlag Ferdinand Carl“, \nStuttgart, erschienenen Werkes. \n \nDie im Buch abgebildeten Illustrationen zeigen den Kampf eines kindlichen Soldaten (mit der \nfür deutsche Soldaten im Ersten Weltkrieg typischen „Pickelhaube“) gegen die „Feinde“ des \nVaterlands. Darin wird unter anderem der Kampf gegen französische, britische, türkische und \nrussische Soldaten - wie auch das Erscheinungsjahr belegt - in Ersten Weltkrieg dargestellt. \nDie enthaltenen Illustrationen werden durch kindliche Reime ergänzt. \n \nDas Vorwort des Schelm-Verlages dazu lautet: \n \n \n„1915 hatten Mann, Frau und auch Kind noch klare Feindbilder. Ein Graus ist das den \nheutzutage virulenten Soziologen, Pädagogen, Politologen, Psychologen und anderen \nPsycho-Paten. Denn die Kinder wurden nicht zu indifferentere larifari-Hab-euch-alle-\nlieb-Luschen erzogen. Sie wußten, wer der Feind war und wo er stand. Das deutsche \nVolk durfte an allen Fronten mit der ´liberalen´ und ´humanitären´ Kampfesweise seiner \nverschworenen Feinde Bekanntschaft machen. Entsprechend aufgestellt zeigte sich \ndie deutsche Gegenpropaganda, auch im Bereich Kinderbücher. \n \nUnd Klein-Willi läßt nichts anbrennen. Im Traum tötet er reihum die Feinde des \ndeutschen Vaterlandes und wirft Bomben aus dem Luftschiff. \n \nDer Eintritt des spielenden kleinen Willi in den richtigen Krieg und seine begeisterte \nTeilnahme an der Vernichtung gegnerischer Soldaten findet in forschen Versen und in \ndrastischen Bildern seinen unüberwindbaren Höhepunkt. Am Ende von Willis Traum \nendet der Krieg siegreich für ihn und seinen österreichischen Kameraden Franzl.“ \n \nIn den Reimen des Buches finden sich folgende Passagen: \n \nAuf Seite 8 hinsichtlich türkischer Soldaten: \n \n \n„Doch Willi knallt sie keck und munter, wie Affen von dem Baum herunter.“ \n \nAuf Seite 9 hinsichtlich „Ghurkas“: \n \n \n„Fest packt klein Willi das Gewehr, du brauner Affe komm nur her.“ \n\n \nSeite  123 \n  \n \nAuf Seite 11 f. hinsichtlich russischer Soldaten: \n \n \n„Klein Willi kann nicht lange ruhn, er hat in Rußland auch zu tut. \n(...) \nGar wild und zottig wie ein Bär. Der Russe grunzte fürchterlich. \n(...) \nSchnell an die Wange das Gewehr. Piff, paff, der Russe lebt nicht mehr. Klein Willi aber \nfröhlich lacht und denkt, das hab´ ich schlau gemacht.“ \n \nUnd auf Seite 23: \n \n \n„´Ich war eben noch im Feld. Und hab in mancher großen Schlacht. Die Feinde alle \ntotgemacht!´ Worauf die Mama lächelnd spricht: ´Du hast geträumt, mein kleiner \nWicht.´ Klein Willi aber faßt es kaum, daß all das Schöne nur ein Traum.“ \n \nDas Werk verherrlicht damit nicht die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft, \nsondern den Ersten Weltkrieg. Die Textpassagen sind auch nicht in anderer Hinsicht \nvolksverhetzend, weil weder gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt wird noch \nTeile der Bevölkerung beschimpft, verächtlich gemacht oder verleumdet werden. \n \nd) \n„Neuadel aus Blut und Boden“ von Richard Walther Darré \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.71 und 04.02.01.209 \n81 Stück \n \nEs handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1943 im „J.F. Lehmanns Verlag“, München, \nerschienenen Werkes. \n \nIn dem Buch heißt es auf Seite 190: \n \n \n„Es kann für uns Deutsche in dieser Beziehung wirklich nur eine Zielsetzung geben \nund diese lautet: Es ist mit allen nur möglichen Mitteln dahin zu streben, daß das \nschöpferische Blut in unserem Volkskörper, das Blut der Menschen Nordischer Rasse, \nerhalten und vermehrt wird, denn davon hängt die Erhaltung und Entwicklung unseres \nDeutschtums ab.“ \n\n \nSeite  124 \n  \n \nDiese Ausführungen entsprechen zwar der nationalsozialistischen Rassenpolitik, sind aber \ngleichwohl nicht volksverhetzend, weil weder gegen Teile der Bevölkerung zum Hass \naufgestachelt wird noch Teile der Bevölkerung beschimpft, verächtlich gemacht oder \nverleumdet werden. \n \n2. \nHinsichtlich des folgenden Druckwerkes wurde den Angeklagten mit der Anklageschrift \nvorgeworfen, dass im Werbeanhang Werbung für „Der Giftpilz“ von Ernst Hiemer und „Mein \nKampf“ von Adolf Hitler enthalten sei. \n \n„Die wahre Bedeutung der deutschen Ortsnamen“ von Rainer Schulz \nAsservaten-Nrn.: 04.01.02.62, 04.02.01.46 und 04.02.01.105 \n96 Stück \n \nDie Beweisaufnahme hat diesen Vorwurf nicht bestätigt. \n \n3. \nHinsichtlich des folgenden Werkes wurde den Angeklagten das Vorrätighalten von \nDruckwerken mit nach § 86a StGB strafbarem Inhalt vorgeworfen: \n \n„Runen, Sinnbilder und Hieroglyphik“ von Rainer Schulz \nUntertitel „Ihre geheime Bedeutung“ \nAsservaten-Nrn. 04.01.02.63, 04.02.01.57 und 04.02.01.195 \n204 Stück \n \nDas Buch enthält lediglich Abbildungen und Beschreibungen von verschiedenen, an \nhistorischen \nGebäuden \nbefindlichen \nRunen, \ndarunter \nauch \nsolche, \ndie \nals \nnationalsozialistische Kennzeichen Verwendung gefunden haben (Hagal-Rune, Triskele, \nWolfsangel und Hakenkreuz). Sie rufen allerdings nicht auch nur den Eindruck eines \nidentifikatorischen Bezuges im Sinne des § 86a StGB hervor. \n \nVIII. \n(Beweiswürdigung zur Person) \n \nDie Angeklagten haben in der Hauptverhandlung jeweils Angaben zu ihrer Person gemacht \n\n \nSeite  125 \n  \nund auch auf Fragen geantwortet. \n \nIm Einzelnen: \n \n1. A1 \n \na) \nDer Angeklagte hat seinen Lebenslauf wie festgestellt geschildert. Die Feststellungen zur \nPerson beruhen auf diesen glaubhaften Angaben des Angeklagten, an deren Richtigkeit zu \nzweifeln kein Anlass bestand. Lediglich die Zeit des Zusammenlebens mit der Angeklagten A2 \nkonnte der Angeklagte A1 - im Gegensatz zur Angeklagten A2, die noch eine sichere \nErinnerung hatte - nicht verlässlich angeben. \n \nDie Feststellungen zu den Vorstrafen ergeben sich aus dem Bundeszentralregisterauszug vom \n22. Januar 2024 und zu den zugrundeliegenden Sachverhalten der einzelnen Verurteilungen \naus den jeweils verlesenen Erkenntnissen. Die jeweiligen Vollstreckungsstände beruhen auf \nMitteilungen der vollstreckenden Staatsanwaltschaften Chemnitz und Leipzig. \n \nb) \nZu seiner politischen Einstellung hat der Angeklagte erklärt, dass er aus Überzeugung in die \nNPD eingetreten sei. Er sehe sich als patriotisch an. Bei begrenzten Ressourcen müsse man \nzunächst an das eigene Volk denken. Mit der Bundes-NPD bestehe eine große Schnittmenge. \nEr habe aber das Nationalsozialistische nicht haben wollen. Deshalb habe er bei seiner \npolitischen Tätigkeit in O2 extra eigene Flugblätter in den Farben „blau-gelb“ statt „weiß-rot-\nschwarz“ gedruckt. Er habe sich für soziale Dinge eingesetzt und Tierschutz, Heimatschutz \nund Nachhaltigkeit als Thema gehabt. Er sehe sich nicht als Antisemit. Adolf Hitler könne nicht \nauf Antisemitismus reduziert werden. Auf die Frage, ob man das Hakenkreuz und Adolf Hitler \nauch ohne Antisemitismus billigen könne, hat sich der Angeklagte dahin eingelassen, man \nmüsse differenzieren. Er habe die Möglichkeit gehabt, mit Zeitzeugen zu reden und dadurch \nein differenziertes Bild zu bekommen. \n \nDie Reduzierung seiner politischen Einstellung, insbesondere seiner Mitgliedschaft in der NPD \nauf soziales Engagement, und die differenzierte Einstellung zum Nationalsozialismus ist durch \ndie Beweisaufnahme jedoch widerlegt. Die erhobenen Beweise offenbaren eine rechtsextreme \nGesinnung des Angeklagten und belegen, dass er jedenfalls im Tatzeitraum mit der \nnationalsozialistischen Ideologie sympathisierte. \n\n \nSeite  126 \n  \n \naa) \nDie rechtsextreme Gesinnung zeigt sich zum einen in seiner Mitgliedschaft in der NPD, für die \ner als Stadtrat in O2 sowie als Mitarbeiter der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag war und \nin die er nach seiner Einlassung aus Überzeugung eingetreten ist. \n \nZum anderen wird seine politische Einstellung auch im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in \ndem von ihm betriebenen Online-Handel „F1“ deutlich. Die bei der Fortsetzung der \nDurchsuchung am 18. Dezember 2020 durch POM Z2 gefertigten Lichtbilder von dem Inneren \nder größeren Halle zeigen teilweise - wie der Angeklagte A1 glaubhaft eingeräumt hat - auch \ndie Regale, die der Angeklagte A1 für seinen Online-Handel „F1“ genutzt hat. In einem der \nRegale sind mehrere Tassen gestapelt. Die dort lagernden Tassen tragen nicht nur die \nAufdrucke „Gott mit uns“ und „Ewige Treue“, sondern sind auch mit dem Hakenkreuz, \nReichsadler mit „Eisernem Kreuz“, Abbildungen von Rudolph Heß und anderen Dingen \nbedruckt. Hierzu hat der Angeklagte erklärt, dass die auf den Durchsuchungsfotos \nabgebildeten Kaffeetassen mit dem Aufdruck „Gott mit uns“ und „Ewige Treue“ von „F1“ seien. \nDer Rest seien spezielle Wünsche von Kunden gewesen, bei denen es sich um Fehldrucke \nhandele. Er habe die Tassen selbst bedruckt. Eine Tasse mit Hakenkreuz hat der Angeklagte \n- wie die Fotos von der Durchsuchung zeigen und wie er auch eingeräumt hat - während seiner \nVertriebstätigkeit für den Schelm-Verlag selbst genutzt. Dies belegt, dass der Angeklagte A1 \nüber eine allgemeine rechtsextreme Gesinnung hinaus mit der nationalsozialistischen \nIdeologie jedenfalls zur Tatzeit sympathisierte und - wie seine Äußerung, Adolf Hitler müsse \nman „differenziert sehen“ - diese Einstellung nicht abgelegt hat. Hierzu passend war an seinem \n„Arbeitsplatz“ in der Halle, wie durch die Lichtbilder vom Durchsuchungstag belegt, der oben \nbeschriebene Kalender „Die Schrecken des Nationalsozialismus“ 2019 aufgehängt, \naufgeblättert auf den Monat November. \n \nSchließlich ist der Angeklagte in zwei Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen \nverfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. \n \nbb) \nZu diesen Beweisergebnissen passend wurden bei einer Durchsuchung der Wohnung des \nAngeklagten am 17. Dezember 2020 im Arbeitszimmer eine externe Festplatte sichergestellt, \ndie ausweislich der Auswertung durch KHK Z3 (Vermerk vom 11. Februar 2021) Dateien aus \nder Zeit von Mai 2002 bis Oktober 2015 enthält. Sie ist aufgrund des Auffindeortes sowie \nanhand der Ordnerstruktur und deren Namensgebungen (u.a. …_mcf-Dateien) dem \n\n \nSeite  127 \n  \nAngeklagten A1 zuzuordnen. Unter den gespeicherten und in Augenschein genommenen \nBildern befanden sich unter anderem folgende: \n \n- \nDas Bild zwei vorwärts stürmender Wehrmachtssoldaten mit einer Reichskriegsflagge \nmit Hakenkreuzen \n \n- \nsechs unterschiedliche Seiten aus dem - auch bei der Durchsuchung der Lagerhalle \nfestgestellten - Werk „Auschwitz - Fakten versus Fiktion“ \n \n- \nDas Bild einer Zigarettenschachtel der erfundenen Marke „Naso-Lucky-Strike“ mit dem \nnach Art des bei Tabakerzeugnissen üblichen Warnhinweis versehenen Aufdruck \n„Sozial geht nur National“, die offensichtlich Sympathie mit dem Na(tional)so(zialismus) \nausdrücken soll. \n \n- \nEin Bild von Rudolph Heß \n \n- \nEin Bild einer Person mit Sprachrohr und dem Text „Nationaler Sozialismus jetzt“ \n \n- \nEin Foto einer Menschenmenge farbiger Personen mit weit aufgerissenen Augen und \nder Unterschrift „Der Euro ist alle, ab jetzt wird gearbeitet!!!!!!“ \n \n- \nDas Bild einer unüberschaubaren Menschenmenge vor einem ebenfalls mit Menschen \ngefüllten Frachtschiff und dem Text „Die Fachkräfte kommen“ \n \n- \nDas Bild von drei Wehrmachtssoldaten während einer Massenerschießung \n \n- \nDas Bild einer Fotogalerie mit einem Hakenkreuz in der Mitte \n \ncc) \nAuf einem am 17. Dezember 2020 anlässlich der Durchsuchung der Lagerhallen \nsichergestellten Mobiltelefon „Samsung SM-N910F“, das durch das Landeskriminalamt \nSachsen (KK Z4; Vermerk vom 1. Dezember 2021) ausgewertet wurde und das aufgrund der \ndarauf enthaltenen Benutzerkonten (u.a. F1, hhh@..., hhh@...) dem Angeklagten A1 \nzuzuordnen ist, finden sich folgende Bilddateien: \n \n- \nDie Werbung für einen „Zeitzeugenvortrag“ eines Angehörigen der Waffen-SS \n\n \nSeite  128 \n  \n \n- \nZwei Porträtbilder von Adolf Hitler mit dem Zusatz „Guten Morgen“ bzw. „Gute Nacht“ \n \n- \nDie Darstellung des Reichsadlers mit Hakenkreuz \n \n- \nDie Darstellung der SS-Rune mit Totenkopf und Eichenkranz \n \ndd) \nBei der Durchsuchung der damaligen Wohnung der Angeklagten A2 in O4 am 17. Dezember \n2020 wurde ein Mobiltelefon „Samsung Galaxy 20“ sichergestellt, das durch KHM Z5 \n(Vermerk vom 26. November 2021) ausgewertet wurde. \n \nDas Telefon ist der Angeklagten A2 zuzuordnen. Hinter dem darin gespeicherten Gerätenamen \n„das ooo“ verbirgt sich die Angeklagte A2, wie sie selbst glaubhaft eingeräumt hat. Auf dem \nTelefon sind augenscheinlich Bilder aus dem Inneren der genutzten Lagerhallen in O1 \ngespeichert. \n \nEin ausweislich des Dateinamens „….jpg“ und der Metadaten am 18. Dezember 2019 \nerstelltes Bild zeigt den Angeklagten A1 an dem Tisch in der Ecke der größeren Lagerhallen, \nwie ein Vergleich mit der durch POM Z2 bei der Durchsuchung am 18. Dezember 2020 \ngefertigten Lageskizze des Halleninneren ergibt. An der Wand hängt der oben genannte \nKalender des Schelm-Verlages „Die Schrecken des Nationalsozialismus“ 2019 mit dem \naufgeschlagenen Kalenderblatt für den Monat November wie ein Vergleich mit dem \nentsprechenden sichergestellten Druckwerk zeigt. \n \nee) \nSchließlich ergab eine Auswertung eines in einem gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft … \ngeführten Verfahren - …. - sichergestellten Laptops „Asus“ des Angeklagten A1, dessen Daten \nam 2. Mai 2019 gesichert wurden, dass darauf die folgenden Bilder gespeichert waren: \n \n- \nBilder von Rudolph Heß - teils mit Hakenkreuz \n \n- \nDas Bild einer Tasse mit aufgedruckter „Schwarzer Sonne“ \n \n- \nRäuchermännchen mit zum „Hitlergruß“ erhobenem Arm \n \n\n \nSeite  129 \n  \n- \nWerbung für „Böse Julfest Wachskerzen“ mit aufgedruckter „Schwarzer Sonne“ oder \nmit Hakenkreuz \n \nZu den Kerzen hat sich der Angeklagte A1 einschränkend dahin eingelassen, diese seien nicht \nüber seinen Online-Handel „F1“ vertrieben worden, sondern hätten lediglich als Vorlage dienen \nsollen. Gleichwohl dokumentiert auch dies die Gesinnung des Angeklagten, weil bereits mit \nder Vorlagenverwendung seine Sympathie mit Symbolen des Nationalsozialismus \nausgedrückt wird. \n \n2. A2 \n \na) \nAuch die Angeklagte A2 hat ihren Lebenslauf wie festgestellt geschildert. Die Feststellungen \nzur Person beruhen auf den glaubhaften Angaben der Angeklagten, an deren Richtigkeit zu \nzweifeln kein Anlass bestand, und dem Bericht des Sozialen Dienstes der Justiz beim \nLandgericht … vom 8. März 2024 zur aktuellen Lebens- und Wohnsituation. \n \nDie Feststellungen zu den Vorstrafen ergeben sich aus dem Bundeszentralregisterauszug vom \n21. Dezember 2023 und dem verlesenen Strafbefehl des Amtsgerichts … vom …. Die \njeweiligen \nVollstreckungsstände \nberuhen \nauf \nMitteilungen \nder \nvollstreckenden \nStaatsanwaltschaften … und … jeweils vom 13. März 2024. \n \nb) \nZu ihrer politischen Einstellung hat sich die Angeklagte dahin eingelassen, dass sie zwar in \ndie NPD eingetreten sei, dies aber geschehen sei, um sich sozial zu betätigen. Man habe sich \num alte Menschen, Kinder und Obdachlose gekümmert. Für die Stadtratswahl habe noch ein \nKandidat gefehlt. Den Vorsitz im NPD-Kreisverband, den sie ebenfalls eingeräumt hat, habe \nsie übernommen, weil sich kein anderer gefunden hat und man sie dazu gedrängt habe, weil \nsie eine Frau sei. Sie sei weder antisemitisch noch menschenfeindlich. Allerdings habe sie \netwas gegen die „Asyl-Flut“. Es seien auch Leute aus finanziellen Gründen gekommen. Die \nvom Schelm-Verlag vertriebenen Bücher habe sie nur gelesen, weil sie habe wissen wollen, \nwarum „die Geschichte so verlaufen“ (gemeint: in der Zeit des Nationalsozialismus) sei. \n \nDiese beschönigende Einlassung ist durch die Angaben des Angeklagten A1 und die \nBeweisaufnahme widerlegt. \n \n\n \nSeite  130 \n  \naa) \n \nDie rechtsextreme Gesinnung der Angeklagten zeigt sich in der von ihr eingeräumten \nMitgliedschaft in der NPD, für die sie - wie sie selbst eingeräumt hat - auch als Kreisvorstand \ntätig war. Ihre Behauptung, die Mitgliedschaft in der NPD und die Übernahme der \nVorstandstätigkeit sei geschehen, um sich sozial zu engagieren und für den Vorstand sei \nmangels dazu bereiten Personals, kein anderer in Frage gekommen, ist angesichts der \nvielfältigen Möglichkeiten, sich sozial zu engagieren, unglaubhaft. \n \nbb) \nDer Angeklagte A1 hat sich bezüglich der Angeklagten A2 dahin eingelassen, dass sie eine \nähnliche Einstellung wie er habe. \n \nDies \nwird \nzudem \ndurch \nAbbildungen \nbelegt, \ndie \nauf \ndem \nanlässlich \nder \nWohnungsdurchsuchung bei der Angeklagten sichergestellten und durch KHM Z5 \nausgewerteten Mobiltelefons „Samsung Galaxy 20“ der Angeklagten gefunden worden sind \n(Vermerk vom 26. November 2021). Darunter befanden sich zwei Abbildungen von Adolf Hitler \nmit zum Gruß erhobenen Arm und Hakenkreuz, zwei weitere Abbildung von Adolf Hitler mit \nHakenkreuz sowie die Reichskriegsflagge mit Hakenkreuzen, wobei sie je eines der \nHitlerbilder vom Angeklagten A1 im Juni und November 2017 per E-Mail erhalten und ihm auch \neines der Bilder zusammen mit einem weiteren Hitlerbildnis im Juni 2017 zuvor per E-Mail \nübersandt hat. Selbst wenn diese Bilder lediglich als Motivvorlagen für die vom Angeklagten \nA1 bedruckten Tassen dienen sollten, besteht kein Zweifel, dass die Angeklagte A2 diese \nMotive ihrem Partner nicht „zugearbeitet“ hätte, wenn sie die in den Motiven zum Ausdruck \nkommende Gesinnung nicht gebilligt hätte. \n \n3. A3 \n \na) \nDer Angeklagte A3 hat sich ausführlich zu seiner Person eingelassen. Die Feststellungen zur \nPerson beruhen auf diesen glaubhaften Angaben des Angeklagten, an deren Richtigkeit zu \nzweifeln kein Anlass bestand. \n \nDie Feststellung, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist, ergibt sich auch dem \nBundeszentralregisterauszug vom 21. Dezember 2023. \n \n\n \nSeite  131 \n  \nb) \nSeine damalige rechtsextreme und antisemitische Einstellung hat der Angeklagte selbst \neingeräumt. Sie wird durch seine Angaben zu seiner Tätigkeit als Setzer entsprechender \nBücher und dem geänderten Angebotsprogramm seines Unternehmens „F6“ gestützt. \n \nÜber die volksverhetzenden Inhalte der von ihm gesetzten und im Verlag „Der Schelm“ \nerschienen Bücher war sich der Angeklagte eingestandenermaßen im Klaren. Zwei seiner \nBücher waren nach seinen Angaben bereits indiziert worden, und das Angebot, die Bücher \ndes Schelm-Verlags selbst zu vertreiben, war ihm „zu heiß“. \n \nSeine politische Entwicklung zu einer rechtsextremen und antisemitischen Einstellung bis hin \nzu einer Abkehr und der Entscheidung, aus der Szene auszusteigen, hat der Angeklagte \nebenso ausführlich wie folgt erläutert: \n \nEr habe einen … Jahre älteren Bruder, zu dem er aufgesehen habe und der ein Vorbild für ihn \ngewesen sei. Mit etwa 18,19 oder 20 Jahren sei er über seinen Bruder in der NPD in rechte \nKreise geraten und 2004/2005 in die NPD eingetreten. Dann sei er zwar wieder ausgetreten, \ndie Gesinnung sei jedoch geblieben. \n \nEs habe sich damals eine Kameradschaft in O9 formiert, die auch auftrat und provozierte. Der \nPersonenkreis sei im Durchschnitt zehn Jahre älter als er gewesen. Sie hätten viel \ngemeinschaftlich gemacht; es sei eine „Dufte Truppe“ gewesen. Insbesondere hat der \nAngeklagte auch sein Verhältnis zu P1 aufgrund der Zusammenarbeit im „F4 Verlag“ der NPD \nund die sich anschließende persönliche wie berufliche Verbindung miteinander wie festgestellt \nbeschrieben. \n \nc) \nSeinen Ausstieg aus dem Rechtsextremismus hat der Angeklagte ebenfalls glaubhaft \ndargestellt, was sich auch darin dokumentiert, dass der Angeklagte sich während der \nUntersuchungshaft von seinem ursprünglichen Szene-Verteidiger getrennt und dem \nbundesweiten Aussteigerprogramm „Exit“ erst nach Prüfung unterschiedlicher Hilfsangebote \nentschieden hat. \n \n \n \n \n\n \nSeite  132 \n  \nVII. \n(Beweiswürdigung zur Sache) \n \n1. Einlassungen \n \nDie Angeklagten haben in der Hauptverhandlung jeweils Angaben zur Sache gemacht und \nauch auf Fragen geantwortet. \n \nIm Einzelnen: \n \na) A1 \n \nDer Angeklagte A1 hat sich zum äußeren Sachverhalt grundsätzlich ebenfalls geständig \neingelassen, wobei Abweichungen - etwa zu den Zeiten oder der Höhe der Miete der \nLagerhallen - lediglich Erinnerungsmängeln geschuldet waren. Insbesondere seine \nanfänglichen Vorstellungen von den mit der Angeklagten A2 übernommenen Aufgaben und \ndem Umfang des zu erwartenden Büchervertriebs hat er ebenso wie seine rechtsextreme \nGesinnung hingegen zu beschönigen versucht. \n \nP1 habe 2018 von seinem Webshop „F1“ gewusst. Er habe Probleme mit P4 gehabt. P4 habe \nnicht mehr gewollt. Deshalb sei er da reingekommen. P1 habe gefragt, ob er „ein, zwei Bücher“ \n(gemeint: Titel) für ihn verschicken könne und habe die Idee gehabt, ein Lager für die Sachen \nvon „F1“ und die F8-Bücher zu suchen. Die Sachen von “F1“ habe er vorher zuhause gelagert. \n \nEr habe den F8-Buchhandel vorher nicht gekannt. Frau P4 habe er das erste Mal \nkennengelernt. Sie hätten nur dort hinfahren und die Bücher holen sollen. P1 habe er über den \n„F4 Verlag“ gekannt. Sie seien „per du“ gewesen. Der Kontakt zu P1 sei über den „F4-Verlag“ \ngekommen, nachdem P1 dort gekündigt hatte. Er sei nach O2 gezogen und er - A1 - habe \nbeim Aufbau der Möbel geholfen. Sie hätten dann ein freundschaftliches Verhältnis entwickelt. \nSämtliche Bücher - mit Ausnahme von „Mein Kampf“ - habe er nicht gekannt. Er habe von \neinem Verlag gewusst, habe aber an „F5“ gedacht. „F5“ habe er als Gemeinschaftsprojekt \nA3/P1 gesehen. Er habe gemeint, die Bücher hätten eine „softe politische Note“. Den „Schelm“ \nhabe er erst 2018 kennengelernt. \n \nHinsichtlich der Anmietung der Lagerhalle sei der Kontakt über … Kleinanzeigen entstanden. \nDas Lager in O1 sei schnell gefunden worden. Die Miete sei dann jeweils in einem Umschlag \n\n \nSeite  133 \n  \nin den Briefkasten von Herrn P5 geworfen worden. Den Anteil von P1 habe der auf sein Konto \nüberwiesen. Die Lagergebühr habe zunächst 300 EUR betragen. In O2 gebe es für diesen \nPreis nichts. P1 habe Miete und Porto bezahlt. Er selbst habe kein Geld gewollt und das aus \nFreundschaft gemacht. Für jede Sendung habe er 1 EUR, bei hohem höheren Gewicht bis zu \n4,50 EUR pro Sendung bekommen. Es sei nur eine Aufwandsentschädigung gewesen. Ihm \nsei es darum gegangen, dass er ein eigenes Lager habe. Welche Bücher wann gesetzt \nwurden, habe er nicht gewusst. Neue Bücher seien durch P1 angekündigt worden. Bevor das \nWarenwirtschaftssystem installiert war, seien die Bestellungen hauptsächlich zu Frau A2 \ngeschickt worden. Nach der Installation des Warenwirtschaftssystems habe er jeweils nur noch \nden Rechner anmachen müssen, um eine Pickliste der abzuarbeitenden Bestellungen zu \nbekommen. Die Versendung sei so verlaufen, wie von A3 beschrieben. Er sei schätzungsweise \nzwei Mal pro Woche in der Halle gewesen und habe etwa 70-100 EUR pro Woche damit \nverdient. Das sei nichts zum Bereichern gewesen. Es sei jeder Tag abgerechnet worden. Das \nPorto habe er verauslagt. Wenn es viel war, sei erst versendet worden, wenn P1 gezahlt habe. \n \nEs seien immer mehr Bücher gekommen und mehr reinvestiert worden. Die Lagerkapazität \nhabe nicht mehr ausgereicht. Anfang 2020, so denke er, sei die zweite Halle angemietet \nworden; die Gesamtmiete habe dann 700 EUR betragen. \n \nA3 sei einmal in der Halle gewesen. \n \nDie Bücher seien in transparentem Papier eingeschlagen gewesen. Es habe sich um \nwissenschaftliche Quellentexte gehandelt. Es sei klar gewesen, dass das antisemitisch war, \naber unbedenklich. Er sei nicht mit allen Titeln einverstanden. P1 sei Antisemit. \n \nEs habe sich ergeben, dass er Flyer von „F1“ mit in die Sendungen habe legen können. Mit \ndem Verkauf von nordischer und germanischer Mythologie, Soldatenbiografien und Soldaten-\nBüchern, Textilien mit germanischer Mythologie und den bedruckten Tassen habe er etwa 500-\n600 EUR im Monat Umsatz gemacht. In den Monaten November/Dezember habe er etwa 70 \nbis 80 Tassen im Monat verkauft, sonst etwa 10 bis 15 Tassen. Im Lager hätten zwei bis drei \nRegale mit einer Länge von je 1,20 m bis 1,40 m gestanden. Für P1 seien zuletzt etwa 47 \nRegale genutzt worden. Die zunächst gemietete kleine Lagerhalle habe etwa eine Abmessung \nvon 14 × 6 m gehabt. Auch diese Halle sei hauptsächlich für P1 genutzt worden. Es sei eine \n„win-win“-Situation gewesen. Die Regale seien noch vor der Abholung der Bücher von Frau \nP4 aufgestellt worden. Ihm sei bekannt gewesen, dass noch mehr komme. Die Lagerhalle \n\n \nSeite  134 \n  \nsollte groß genug für 40-50 Titel sein. Von Anfang an seien 150 EUR sein Anteil an der \nLagermiete gewesen. P1 habe die anderen 550 EUR gezahlt. \n \nTatsächlich seien sieben oder acht Titel von F8 mit einem größeren 7,5-Tonnen-Transporter \nüberführt worden. Der sei auf halber Höhe bis hinten mit etwa acht bis neun Paletten voll \ngewesen. Im Lkw sei Frau A2 nicht gewesen, sondern erst beim Packen mit dazugekommen. \nBei dem Fahrer habe es sich um P6, einen Bekannten, der sonst mit der Sache nichts zu tun \ngehabt habe, gehandelt. Er selbst habe nicht die notwendige Fahrerlaubnis gehabt. Frau A2 \nsei schon da gewesen. Sie habe vorher Urlaub gemacht. Sie seien dann zu dritt \nzurückgefahren und hätten die Halle eingeräumt. Aufgrund der Inventurliste von Frau P4, die \nP1 gedruckt habe, habe er mit Frau A2 gezählt und Inventur gemacht. Es habe dann später \nnoch eine zweite Fahrt zu Frau P4 gegeben. \n \nFrau A2 sei regelmäßig im Lager gewesen. Sie habe eine ähnliche politische Einstellung wie \ner und habe ihm aus Freundschaft geholfen. Die Einnahmen hätten sie geteilt. Es sei nur eine \nAufwandsentschädigung gewesen. P1 habe von Frau A2 gewusst. Das habe sich so ergeben. \nSie habe von Anfang an geholfen. Er sei oft mit Frau A2 in der Halle gewesen. In der Zeit, wo \ner aufgrund eines gegen ihn gerichteten Angriffs im Oktober 2018 nicht habe laufen können, \nhabe Frau A2 das alleine gemacht. Allerdings nur kurz. Er habe gleich wieder geholfen. In der \nzweiten Jahreshälfte sei er etwa zweimal pro Woche, zu 90 % der Zeit allerdings nur einmal \npro Woche in der Halle gewesen. Der Kontakt zu P1 sei überwiegend über ihn gelaufen. \n \nDer abgetrennte Raum in der einen Halle sei für „F1“ vorgesehen gewesen, der andere Teil für \nden „Schelm“. Dort seien der Scanner, der Drucker und der Packtisch gewesen. Der \nInternetzugang sei durch ihn über einen Cube mit SIM-Karte für das LTE-Netz eingerichtet \nworden. In der Halle sei ein eee-Messenger eingerichtet gewesen. Teilnehmer seien „F1“ (das \nsei er selbst), P1 und A3 gewesen. \n \nDie Bücher seien über F10-Stationen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf den Weg \ngebracht worden. Am Anfang habe der Shop am Weg gelegen. Die Retouren von Büchern \nseien in der Anfangszeit zum F9-Shop Nr. … von Herrn P7 - einem Bekannten - gegangen. P1 \nhabe diese Bücher zurückgewollt. Es könne auch sein, dass jedenfalls gelegentlich auch von \ndort versendet worden sei. Die meisten Pakete seien aber über den F9-Shop in O10 versendet \nworden. Dies sei logistisch besser gewesen, weil es auf dem Weg lag und man wegen \n„Corona“ nur kurze Strecken fahren durfte. Das sei bis zum Beitrag von ddd gewesen. Danach \n\n \nSeite  135 \n  \nsei überlegt worden, das „weiter zu streuen“. Aus Sicherheitsgründen habe man nicht wieder \neinem Kamerateam begegnen wollen. \n \nIm Fortgang seiner Einlassung hat der Angeklagte A1 dann aber folgendes klargestellt: \n \nAls Absender der Pakete seien ein fiktiver Name und eine fiktive Adresse angegeben worden. \nDie Sachen sollten nicht zurückgeschickt werden. Seine eigene Adresse habe er nicht \nangegeben, weil die Titel immer „krasser“ geworden seien. Auch auf Rechnungen habe nicht \nmehr der „Schelm“ stehen dürfen. Er habe keinen Kontakt zur Druckerei gehabt. \n \nAuf entsprechende Fragen nach einer polizeilichen Vernehmung als Zeuge im \nErmittlungsverfahren gegen P1 und P4 wegen des Verbreitens volksverhetzender Schriften \nerklärte der Angeklagte A1: \n \nDas Verfahren von Frau P4 habe er am Rand mitbekommen. Er habe gewusst, dass wegen \nBüchern ermittelt werde. \n \nZur Motivation der Anmietung der Lagerhalle, hat der Angeklagte A1 weiterhin behauptet, er \nhabe primär Lagerraum für „F1“ gesucht. Außerdem habe er so den Druck wegen des \nVerlustes wertvoller antiquarischer Bücher, die P1 gehört hätten, wegnehmen können. Als P1 \nnach O7 verzogen sei und seine Wohnung in der …straße verlassen habe, sollten seine \nBücher in einer Lagerbox in O2 untergebracht werden. Es seien hochwertige antiquarische \nBücher im Wert von 250.000 EUR gewesen. Er - A1 - hätte die Verwaltung der Lagerbox \ngehabt. Die Miete sei jedoch einmal nicht gezahlt worden. Die Box sei geräumt und die seien \nBücher vernichtet worden. Das sei drei bis vier Monate vor der Anmietung der Halle gewesen. \nEr habe P1 gesagt, die Bücher seien im neuen Lager. Aus diesem Grund habe das Lager \nsolange aufrechterhalten werden müssen. Auf Frage des Senats, ob sich der Vermieter der \nLagerbox vor der Büchervernichtung mit ihm - A1 - in Verbindung gesetzt hätte und was A1 P1 \ngesagt hätte, wenn der eines seiner Bücher hätte haben wollen, ist der Angeklagte Antworten \nschuldig geblieben. \n \nHinsichtlich der Lagerbox habe P1 die Miete an Frau A2 gezahlt und Frau A2 das dann an den \nVermieter überwiesen. Irgendwie hätte sie eine Zahlung „verpennt“. Sie habe deshalb in der \nLagerhalle mitwirken sollen, weil sie eine moralische Mitschuld gehabt habe. \n \n \n\n \nSeite  136 \n  \nb) A2 \n \nDie Angeklagte A2 hat angegeben, P1 im Jahr 2008 persönlich kennengelernt zu haben. Das \nerste Treffen sei im „F4-Verlag“ in 5 gewesen. A1 und P1 hätten sich schon gekannt. \n \nP1 sei sie dann noch zwei- oder dreimal in O2 begegnet. Bei einem dieser Treffen sei er von \nFrau P4 gekommen, was ihr nichts gesagt habe. \n \nP1 und A1 hätten ein sehr freundschaftliches Verhältnis gehabt. A1 habe auch nichts für seine \nArbeit in der Wohnung von P1 genommen. \n \nIm Sommer/Juli 2018 habe ihr A1 gesagt, dass er Lagerraum mieten wolle. Der solle in der \nNähe ihrer (A2s) Wohnung sein, wo er sich auch wegen der zwei gemeinsamen Kinder und \nauch nach ihrer Trennung jeden Tag von 8:00 bis 15:00 Uhr aufgehalten habe. \n \nMit der Lagerhalle hätten sie auch aus den von Herrn A1 angesprochenen Problemen wegen \nder Lagerbox rauskommen können. \n \nSie habe Lagerraum über … Kleinanzeigen gefunden. Sie habe nicht gewusst, was dort \neingelagert werden sollte. Bei dem ersten Treffen hinsichtlich des Lagerraums hätten sie sich \nmit Herrn P5 getroffenen. A1 sei mit P5 allein in die Lagerhalle gegangen. Sie habe am Auto \ngewartet. Für das kleine Lager habe A1 erst anteilig 50 EUR gezahlt. Erst mit der 2. Halle sei \nes mehr geworden. Am Tag der Besichtigung sei bereits der Preis vereinbart worden. Mit der \nLagerhalle sei man für sich gewesen. Bei Anmietung der Lagerhalle sei schon bekannt \ngewesen, dass sie dort mit einem Lkw hinfahren müssten. \n \nIm August 2018 sei sie in einem Hotel in der Nähe von O6 gewesen, um ein paar Tage \nauszuspannen, und habe vorher schon bei Frau P4 Bescheid geben sollen, dass am nächsten \nVormittag ein Lkw zwischen 11 und 12 Uhr oder 10 und 11 Uhr, das wisse sie nicht mehr genau, \nvor Ort sei, um die Bücher zu holen. \n \nZur Halle habe es zuerst lediglich geheißen, sie würden für P1 versenden. Kurz vorher sei \nmitgeteilt worden, dass sie Bücher holen würden. Warum sie einen Lkw nehmen mussten, \nhabe sie nicht gewusst. \n \nBei Frau P4 habe sie sich mit A1 getroffen. Es sei ein großer Hof mit einem kleinen Buchladen \n\n \nSeite  137 \n  \ngewesen. Frau P4 sei mit ihnen in das Lager gegangen und habe es ihnen gezeigt. Alle Bücher \nseien in Kartons verpackt gewesen. Man habe die Kartons nicht öffnen dürfen. Frau P4 sei \ndann nicht mehr dagewesen, aber die Tochter habe aufgepasst. Sie hätten die Kartons aus \neinem Fenster gereicht. Ein Karton sei dabei heruntergefallen und habe sich geöffnet. Er habe \ndas Buch „Wofür kämpfen wir?“ enthalten. \n \nDer Lkw sei sehr gut voll gewesen. Sie hätten ihn in O1 an diesem Tag nur noch abgeladen \nund die Kartons ungeöffnet in das Lager geräumt. \n \nWie das Lager eingerichtet werden sollte, hätten A1 und P1 besprochen. \n \nDass es um rechtsextremistische und antisemitische Bücher gegangen sei, habe sie schon \ngewusst. Dass „Mein Kampf“ in diesem Zusammenhang „relevant“ ist, sei klar gewesen. Auch \ndie Titel der anderen Bücher hätten vielfach „Bände gesprochen“. A1 habe deshalb P1 gefragt. \nDer habe gemeint, das seien wissenschaftliche Quellentexte. Dies sei eine Grauzone, die noch \nvertretbar sei. \n \nSie sei nicht jeden Tag vor Ort gewesen. Die meisten Bestellungen wären über F12 \ngekommen. F14 sei auch dabei gewesen. Am meisten sei „Mein Kampf“ gekauft worden. Sie \nhabe auch deshalb nicht gedacht, dass man etwas strafrechtlich Verbotenes macht. Sie habe \njeden einzelnen Karton in der Hand gehabt. Alle Bücher seien in Folie eingepackt gewesen. \n \nVon „Mein Kampf“ habe sie die ersten fünf Seiten gelesen und dann das Buch weggelegt. 2015 \nhabe sie schon den „Giftpilz“ als PDF-Dokument gelesen und habe es als reine Propaganda \ngewertet. Gerade das Vergreifen an Kindern erfolge in Wirklichkeit nicht nur durch Juden, \nsondern auch durch Moslems und Deutsche. Sie habe gewusst, dass es im Programm vom \n„Schelm“ steht und verschickt werde. Die restlichen Kinderbücher habe sie ähnlich \neingeschätzt, aber nicht gelesen. Das habe sie nicht interessiert. \n \nSie habe schon bei dem einen oder anderen Buch wissen wollen, was darinsteht. Den \n„Menuhin“ habe sie gelesen, er sei ihr aber nicht relevant erschienen. Dann habe sie „Wofür \nkämpfen wir?“, das Organisationshandbuch der NSDAP, den „Weltparasit“, „Untermensch“, \n„Rassenpolitik“, „Regenbogen“ (ein Gedichtband), „Mutter, erzähl uns von Adolf Hitler“ und die \nBiografie von Paul Peller gelesen. Auch das Buch von Savitri Devi. \n \nEs sei gesagt worden, dass noch „ein, zwei Bücher“ (gemeint: Titel) dazukommen würde. Dass \n\n \nSeite  138 \n  \nes „so extrem“ werden würde, sei nicht zu erwarten gewesen. Sie habe sich die Bücher \nteilweise gar nicht angeschaut. Sie habe auch die Abrechnung nicht gemacht. Das habe A1 \nmit P1 gemacht. A1 sei trotz seiner Verletzung nach einem Überfall im Oktober 2018 \ndagewesen. Er habe zu ihr gesagt „das kannst Du doch nicht alleine machen“. Das Geld, was \nsie für den Versand bekommen hätten, hätten sie ausgegeben. Das sei so wenig gewesen, \ndass sie nebenbei in einem Möbelhaus und als Kellnerin habe arbeiten müssen. \n \nMit Herrn A3 könne sie nichts anfangen. Es habe kein Treffen und keinen Kontakt gegeben, \nnur einmal einen Kontakt über iii. \n \nSie sei noch ein zweites Mal mit A1 allein bei Frau P4 gewesen. Sie hätten sich aufgeregt, \ndass sie dort noch einmal hingemusst hätten. Das hätte man auch schon beim ersten Mal \nmitnehmen können. Die Bücher hätten in einem kleinen Kiosk gelagert, der nur unweit von \ndem Buchladen entfernt gewesen sei. \n \nSie habe auch Zuhause Buchbestellungen bekommen. Eine Lieferung sei an den „Schelm“ \nadressiert gewesen. Sie habe das nicht gewollt. Es seien Bücher von P12 darin gewesen über \n„Luftbildbeweise“. Rudolf habe Auschwitz untersucht und habe keine Gaskammern gefunden. \nEs seien manchmal wöchentlich Pakete gekommen, sie habe aber mit dem „Schelm“ nicht in \nVerbindung gebracht werden wollen. Auch Tassen und Versandmaterialien seien zu ihr \ngekommen. \n \nSie habe auch ein F9-Konto gehabt. Dazu habe sie 25 EUR erhalten und in O4 ein Gewerbe \neingerichtet. Damit habe sie ein F9 Konto einrichten können. Das F9-Konto sei gesperrt \nworden, weil Kosten aufgelaufen seien, die P1 nicht mehr habe zahlen wollen. Der weitere \nVersand sei über F10 erfolgt. Auch dort sei ein Konto eingerichtet worden. Die Hauptarbeit sei \naber das Lager gewesen. Den Versand habe A1 dann mit seinem Auto gemacht. \n \nSie seien normalerweise zu zweit zum Lager gefahren und hätten sich dort die Arbeit geteilt. \nIm Lager habe einer gescannt und der andere gepackt. Lieferungen habe sie nicht \nentgegengenommen, nur einmal als A1 krank gewesen sei und einmal, als er nicht konnte. \n \nZur Lagerbox hat die Angeklagte erklärt: \n \nP1 habe zu A1 gesagt, er wolle eine Lagerbox mieten. Die Box sei voll mit Büchern gewesen. \nWarum die Lagerbox nicht bezahlt worden sei, wisse sie nicht mehr. Wahrscheinlich seien \n\n \nSeite  139 \n  \nviele Kosten aufgelaufen. Es hätten Geldstrafen bezahlt werden müssen und vermutlich sei \ndas Konto nicht gedeckt gewesen. Die Räumung sei jedenfalls zu einer Zeit gewesen, als sie \nmit A1 noch zusammen gewesen sei. Die Beziehung - so auf Nachfrage - habe … bis … \nbestanden. Das Geld für die Lagerbox sei von P1 auf ihr Sparkassenkonto gezahlt worden. \nDaran könne sie sich erinnern, weil sie damals Erziehungsgeld erhalten habe und von Amts \nwegen gefragt worden sei, von wem das Geld komme. Das Kind - so ergänzte sie auf Frage - \nsei im Oktober … geboren worden. \n \nc) A3 \n \nDer Angeklagte A3 hat sich umfassend geständig eingelassen und nach Kräften \nwahrheitsgemäß wie folgt berichtet: \n \naa) \nP1 habe er nach dessen Haftentlassung kennengelernt. Er habe bei der „F4“ angefangen zu \narbeiten. P1 sei intelligent und charismatisch. Zu ihm habe er aufgesehen und habe sich gut \nmit ihm verstanden. Er habe mit ihm 10 bis14 Jahre zusammengearbeitet. P1 sei für das \nAntiquariat, er für den Satz von Büchern zuständig gewesen. Im Herbst 2009 habe P1 \ngekündigt, weil er mit der Geschäftsführung unzufrieden gewesen sei. Kurze Zeit später habe \np1 gefragt, ob er für ihn nicht als Buchsetzer arbeiten wolle. P1 habe ein Drittel des Lohns als \nProvision verlangt. Er habe damals 300 EUR Ausbildungsgehalt gehabt, aber auch immer \nBuchprojekte für andere Verlage gemacht. Im Jahr 2010 habe er gekündigt, sei aus der NPD \nausgetreten und habe sich als Grafiker selbstständig gemacht. Das sei etwa Dezember 2010 \ngewesen. Die Zusammenarbeit mit P1 sei alles andere als kameradschaftlich verlaufen. Es \nsei um das Geld gegangen. Er habe dann mit P1 die Idee gehabt, ob man nicht selber Bücher \nherausgebe. Dazu habe er den Verlag „F5“ gegründet. „F5“ sei zwar eine Einzelfirma gewesen, \nsei aber eigentlich gemeinsam mit P1 betrieben worden. P1 sei formal sein Angestellter auf \n450-EUR-Basis gewesen. Anlass für die Verlagsgründung sei die Idee P1s gewesen, das \n(anitsemitische) Buch „Die jüdische Epoche“ herauszugegeben. Er habe es setzen und \nvertreiben sollen und man hätte halbe/halbe machen wollen. Der Verkauf sei aber nicht gut \ngelaufen. Das Buch - so auf Nachfrage - sei 2012 indiziert worden. \n \nBis 2015 habe er 17 Bücher herausgebracht. Dies habe ihm zwei Indizierungen und eine \nMenge Schulden eingebracht. Dann habe er das Buch „Der ewige Jude“ von Ford \nherausgeben und habe dafür 8000 EUR bekommen sollen. Er habe mit einem Rechtsanwalt \ngesprochen, ob das Volksverhetzung sein könne, und dann sei ihm die Sache „zu heiß“ \n\n \nSeite  140 \n  \ngewesen. P1 habe das Buch trotzdem herausbringen wollen. Dazu habe P1 schließlich einen \neigenen Verlag, den „Schelm“, gegründet. P1 habe gemeint, dass man schnell Geld verdienen \nkönne. P1 sei ein „ordentlicher Antisemit“. Er schaue aber auch sehr auf das Geld. Er - A3 - \nhabe das Logo und den Webshop für 2000 EUR eingerichtet und das Buch gegen zusätzliche \nVergütung versenden sollen. Das Logo für den „Schelm“ mit Till Eulenspiegel und den Text \nhabe er nach Vorgabe von P1 entworfen. Es sei zudem ein Gambio-Shopsystem durch ihren \nBekannten P8 eingerichtet worden. Das Buch sei gut gelaufen. Man habe die Bücher dann \nüber den F8-Versand von Frau P4 verkauft, ansonsten habe er anfangs den Versand gemacht. \nSeit 2015/2016 habe Frau P4 den kompletten Versand gemacht. 2015 bis 2019 habe er selbst \ndann für den Schelm nur noch gesetzt. \n \nP1 habe gemerkt, dass man mit dieser Nische gut Geld habe verdienen können. P1 habe zwei \nbis drei weitere Bücher herausgebracht. Die Sache sei ihm - A3 - „zu heiß“ geworden. Er habe \nmit einem Freund einen T-Shirt-Druck-Versand „F6“ gegründet und deshalb weniger Zeit für \nP1 gehabt. Auch der sei aber nicht gut gelaufen Man sei dann auf politisch rechte Motive \nausgewichen. Für die T-Shirts hätten sie auf F7 geworben. Nachdem „F7-Online“ einen Artikel \nüber rechte Webshops veröffentlicht habe, hätte F7 sie gelöscht. \n \nP1 habe auch einen zweiten Grafiker gehabt. Er habe damals eine Freundin mit Kind gehabt, \ndie eine Ausbildung zur Erzieherin gemacht habe. Es sei ein einfacher Weg gewesen, in der \nSzene zu bleiben und Bücher zu setzen. Im Jahr 2018 habe er von P4 erfahren, dass sie keine \n„Schelm-Bücher“ mehr versenden wolle. P1 habe dann ihn gefragt, ob er das „für 20 %“ \nübernehmen würde. Das verschicken sei ihm jedoch „zu heiß“ gewesen. P1 habe dann gesagt, \ner habe jemanden. Er habe das eigentliche nicht wissen wollen, habe aber gedacht, dass A1 \nso etwas mache. Das sei für ihn naheliegend gewesen. Er habe gewusst, dass A1 beim \nMöbelaufbau bei P1 geholfen hätte und habe A1 für so „wahnsinnig“ gehalten. P1 habe sich \ngefreut, dass A1 das mache und es viel billiger mache. \n \nP1 habe ihn Anfang 2019 angesprochen, weil er Rechnungen nicht mehr selbst habe \nschreiben wollen. Er habe dafür 1000 EUR monatlich bekommen sollen, wenn er das \norganisiere. Das sei für ihn das erste Mal ein festes Gehalt gewesen. Wie er das habe machen \nsollen, ob mit dem JTL-Warenwirtschaftssystem oder selbst, sei P1 egal gewesen. Er habe \ndas Wirtschaftssystem eingerichtet, weil es einfacher gewesen sei. Er habe noch den Drucker \nund den Scanner aus seiner Selbständigkeit gehabt, die er nach O1 gebracht habe. Da seien \nA1 und „ein Kamerad“ gewesen. A1 habe ihn vom Bahnhof abgeholt. Den Treffpunkt habe A1 \nselber ausgemacht. Frau A2 habe er nur einmal früher in O2 bei einem Geburtstag getroffen. \n\n \nSeite  141 \n  \nDen A1 habe er während der Tätigkeit bei der F4 kennengelernt. Er habe gewusst, dass A1 \nbei der NPD gewesen sei. Die Motivation, für den Verlag zu arbeiten, seien seine - A3s - \nantisemitischen Tendenzen, Hauptmotivation aber das Geld gewesen. \n \nDie Bestellungen seien über das Shop-System eingegangen. Das Warenwirtschaftssystem \nhabe die Bestellungen daraus „abgeholt“ und Aufträge angelegt. Alles sei vollautomatisch \ngelaufen. Er habe nur „Stellschrauben nachstellen“ müssen. Die Druckwerke seien etwa bis \nHerbst 2019 auch auf F12 verkauft worden. Das Warenwirtschaftssystem habe eine \nAnbindung an F12 gehabt. Dort seien vielleicht 70 % der Bücher angeboten worden. Der \nZugang zum Internet in der Lagerhalle sei über einen mobilen Hotspot (Cube) möglich \ngewesen. Die Bestellungen seien mit Vorauskasse gelaufen, aber auch auf Vertrauensbasis. \nAuf das Warenwirtschaftssystem hätten er und P1 umfassenden Zugriff gehabt. In der \nLagerhalle habe nur auf den Versand zugegriffen werden und der Umsatz nicht gesehen \nwerden können. Retouren seien im System als Schwund gebucht worden. Er habe auch \nAnfragen an Druckereien gestellt und das finale „go“ für den Druck neuer Titel als Grafiker \ngegeben. Auch P1 habe Druckanfragen gestellt und über Papiersorten und Geld entschieden. \nDas eee-System sei eingerichtet worden, weil A1 gesagt habe, das sei abhörsicherer im \nGegensatz zu fff. Nach seiner Kenntnis sei zwei Tage pro Woche gepackt worden. Ihm sei \nbekannt gewesen, dass A1 und A2 da waren. \n \nFür die Buchsetzung habe es vier Möglichkeiten gegeben. Entweder habe es das Buch als \nPDF im Internet gegeben. Dann habe er nur den Werbeanhang und den Einband machen \nmüssen. Es habe auch Fälle gegeben, in denen das Buch bereits in Antiqua gesetzt gewesen \nsei. Das habe er nur gescannt. Wenn ein Buch in Fraktur geschrieben gewesen sei, habe dies \nmit einem OCR-Programm in Antiqua umgewandelt werden müssen. Das habe ein anderer \nmachen müssen, weil er - A3 - dieses Programm nicht gehabt habe. Manchmal habe es ein \nBuch bereits auch als Word-Dokument gegeben. Er habe pro Seite 1,50 EUR, später dann \n1,80 EUR bekommen. Für den Einband habe er 100 EUR enthalten. Auf die Titelauswahl habe \ner keinen Einfluss gehabt. Pro Buch habe er im Schnitt etwa 700 EUR erhalten. Bei jedem \nvom „Schelm“ verlegten Buch sei ein Werbeanhang eingebunden gewesen, der - in der \nAnfangszeit verkürzt - das Programm des „Schelm“ enthalten habe. \n \nDie Bücher seien in O8 Druckereien gedruckt worden. Zunächst eine andere Druckerei, dann \ndie Druckerei F11. Die Bücher seien von O8 nach Deutschland geliefert worden. Er sei da nicht \nbeteiligt gewesen. Die Bücher hätten einen Strichcode erhalten, dem eine ISBN Nummer \nzugrunde lag. P1 habe 1000 Nummern beim Börsenverein bestellt. Zwei Beleg-Exemplare \n\n \nSeite  142 \n  \njeden Buches habe die Nationalbibliothek in O2 bekommen. Auch F14 habe bestellt. Der \nDruckpreis mal sechs sei der Verkaufspreis. P1 habe Konten in Tschechien, Großbritannien \nÖsterreich, Spanien und anderswo unterhalten, die häufig gewechselt worden seien. Das neue \nKonto habe dann im Warenwirtschaftssystem geändert werden müssen. Das Geld habe P1 \nzeitnah nach O7 transferiert, wo er sich mit seiner O7 Ehefrau seit langem aufhalte, auch \ndamals schon ein paar Jahre. \n \nEs sei ihm klar gewesen, dass das strafbar sein könne, wenn gegen Juden gehetzt werde. Er \nhabe gedacht, wenn er das setze, sei das anders, als wenn er es physisch in Umlauf bringe. \nEr habe selbst auch antisemitische Überzeugungen gehabt. Das sei auch der Grund gewesen, \ndas unter das Volk zu bringen. „Mein Kampf“ von Adolf Hitler sei gut gegangen. Das seien \netwa 1000-2000 Stück pro Auflage gewesen. Die „Distanzierung“ in den Büchern sei politische \n„camouflage“. \n \nDie Bücher seien immer krasser und immer mehr geworden. Dann sei die Durchsuchung im \nApril 2019 bei P4 gekommen. Danach habe eine „Auschwitz-Broschüre“ herausgegeben \nwerden sollen. Auf seine Frage „Muss das sein?“ habe P1 mit „Jetzt erst recht!“ geantwortet. \nAuch F8 sei ein rechter Verlag. Den F8-Verlag gebe es schon seit den fünfziger Jahren. \n \nIm Februar 2020 habe „ddd“ berichtet. Das sei für P1 kostenlose Werbung gewesen. Es seien \nviele Bestellungen gekommen und die Kasse habe „geklingelt“. Nach dem Bericht sei darüber \nim Gruppen-Chat über F14 oder eee gesprochen worden. Da seien alle vier (P1, A1, A2 und \ner) beteiligt gewesen. Es seien dann Überlegungen aufgekommen, das Ganze ins Ausland zu \nverlegen. Er sei dafür gewesen. P1 habe mit dem „F15“ mit Sitz in O11 Kontakt gehabt und \ngemeint, die würden es noch billiger machen. A1 habe nach Angaben von P1 eine \nGefahrenzulage verlangt. P1 habe A1 jedoch „ausschleichen“ lassen wollen. Er - A3 - habe für \nden erwogenen Abtransport das Gewicht aller Bücher ermitteln sollen. Das habe er mit einer \nTabelle gemacht. A1 habe aber gemeint, die Verlagerung sei zu aufwändig und auch nicht \nnötig. Es genüge, zusätzliche Vorsichtsmaßnahme zu ergreifen, um eine Entdeckung zu \nverhindern. A1 habe die Sachen in einem anderen Shop abgeben wollen. Es sei dann \nschließlich weiter von O1 aus versendet worden, wobei Routen und Packtage variiert worden \nseien. Wenn die Polizei das Lager hätte finden sollen, dann hätte ein anderer den Versand \nübernehmen sollen, damit der Eindruck entstehe, A2 und A1 hätten damit nichts zu tun. \n \nNach der Durchsuchung habe sich P1 moralisch nicht in der Pflicht gefühlt. Jeder sei alt genug. \nAnwälte zahle er nicht. Er selber habe dann Kontakt zu einem Rechtsanwalt gesucht und eine \n\n \nSeite  143 \n  \nSelbstanzeige machen wollen. Sein Rechtsanwalt habe jedoch keine kriminelle Vereinigung \nerkennen können. \n \nEr habe P1 mitgeteilt, dass er raus sei. P1 habe gewollt, dass er alles kopiere und zu \n„Kameraden“ in O12 schicke. Das habe er gemacht. Danach habe er noch kleine Dinge für ihn \ngemacht. P1 habe keinen anderen gehabt und habe immer die Moralkeule rausgeholt. Hatte \nP1 zum Beispiel ein Passwort vergessen, habe er helfen müssen. \n \nbb) \nSeinen Beitrag zur Aufklärung der Tätigkeit des Schelm-Verlags hat der Angeklagte A3 wie \nfolgt glaubhaft beschrieben: \n \nAls er im Juni 2022 festgenommen worden sei, habe er das gar nicht richtig realisiert. Er habe \nmit seiner Freilassung gerechnet. In der JVA O13 habe er sich in seine Zelle zurückgezogen \nund am nächsten Tag ein Gespräch mit einem Psychologen geführt. Entgegen des Ratschlags \nseines Verteidigers habe er aussagen wollen. Bei der Vernehmung habe er alles zugegeben \nund Grafiker, Lektor und IT-ler genannt, die in Deutschland leben. Er habe gemerkt, dass er \nHilfe brauche und deshalb über Aussteigerprogramme nachgedacht. Das eine Programm sei \n„Exit“ gewesen, das andere ein sächsisches Programm. Er habe sich für „Exit“ entschieden. \nDann sei der zweite Bericht von „ddd“ im Oktober 2022 erschienen, in dem er vorgekommen \nsei. Da habe er sich geärgert, dass er so im Fokus gewesen sei. Er habe noch Zugang zu dem \nfff-Account von P1 gehabt, ihn ausgesperrt und orten können. Das habe er im Dezember 2022 \nden Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt. Er habe dann auch die JTL-Datenbank \ngefunden und dem Landeskriminalamt übergeben. Schließlich sei es ihm auch gelungen, in \nden Google-Mail-Account von P1 einzudringen. Er habe daraus ein 37 Seiten langes PDF-\nDokument erstellt, das er den Ermittlungsbehörden übergeben habe. Er habe eine Scheinfirma \nin O14 gefunden und Konten sowie drei Personen, die für P1 arbeiten. \n \n2. Die Bekanntschaftsverhältnisse der Angeklagten \n \na) A1 - P1 \n \nDen zwischen dem Angeklagten A1 und P1 bestehenden freundschaftlichen Kontakt hat der \nAngeklagte A1 glaubhaft beschrieben. Das Bekanntschaftsverhältnis wird auch durch die \nEinlassungen der Angeklagten A2 und A3 bestätigt. \n \n\n \nSeite  144 \n  \nAuf einer in seiner Wohnung sichergestellten externen Festplatte des Angeklagten A1 fanden \nsich dementsprechend bis ins Jahr 2011 zurückreichend private Bilder von P1, wie sich aus \ndem Auswertebericht von KHK Z3 ergibt. \n \nb) A2 - P1 \n \nZwischen der Angeklagten A2 und P1 bestand schon einige Zeit vor der Errichtung des \nEigenvertriebs des Schelm-Verlages ein Kontakt, der über eine reine Bekanntschaft \nhinausging. Die Angeklagte A2 erhielt ausweislich des Auswerteberichts von KHM Z5 vom 26. \nNovember 2021 über das bei der Angeklagten anlässlich der Durchsuchung ihrer Wohnung \nsichergestellte Mobiltelefon „Samsung Galaxy 20“ in der Zeit vom 27. November 2015 bis zum \n22. November 2019 allein 18 E-Mails mit Neuvorstellungen oder Neuankündigungen von \nWerken des Schelm-Verlages, von denen sie allerdings behauptet, sie nicht gelesen zu haben. \n \nAuch davor war die Angeklagte A2 bereits - wie aus der Auswertung der E-Mails ersichtlich - \nin verlegerische Aktivitäten P1 betreffend rechtsextreme Literatur eingebunden. So schreibt \nP1 am 11. September 2015: \n \n \n„Liebe A2, Wenn Du Dich bei mir, aus welchen Gründen auch immer, schon nicht mehr \nmeldest, dann sei bitte so gut, und sende die beiden Bücher an Herrn P9 zurück. Ich \nhabe Dir über einen Spendenaufruf einige Hundert Euro für A1 zukommen lassen. \nWenn Herr P9 die Bücher nicht bekommt, schädigt das nicht nur ihn, sondern auch \nmich, da ich dann keine Druckaufträge mehr bekomme... ...Beste Grüße, -P1-„ \n \nDie Angeklagte A2 erwidert darauf in einer E-Mail vom 22. September 2015, also zu einem \nZeitpunkt, in dem sie noch mit dem Angeklagten A1 zusammenlebte und dieser sich gerade in \nUntersuchungshaft befand: \n \n \n„Hallo P1, ich weiß ich hab mich sehr lange nicht gemeldet. Das Problem ist... ...Mir \nwird hier alles zu viel, denn alles was wir vorher zu zweit gestemmt haben muss ich \nalleine bewältigen. Psychisch fehlt mir dann auch der Antrieb, weil ich abends dann \nvöllig entkräftet da Sitz und erst mal den ganzen Stress raus heule. Die Bücher sende \nich heute zurück, den ordner mit den zugangsdaten habe ich im Ordnerwald nicht \ngefunden. An die 100 Ordner sind auf dem Rechner und in einigen sind irgendwelche \nDaten. Über diese e-mail Adresse bin ich überall erreichbar. Gruß A2.“ \n \n\n \nSeite  145 \n  \nSchließlich ergibt sich aus dem Bericht von KHK Z6 vom 20. September 2022, der sich mit der \nAuswertung eines anlässlich der Wohnungsdurchsuchung bei der Angeklagten A2 gefundenen \nMobiltelefons „Gigaset“ und dem darauf befindlichen E-Mail-Verkehr befasst, dass die \nAngeklagte am 17. Mai 2016 ein Postfach in O2 eingerichtet hat, bei dem neben ihr „P1“ \nverfügungsberechtigt ist. \n \nc) A3 - P1 \n \nDie Beziehungen zwischen dem Angeklagten A3 und P1 hat der Angeklagte A3 in seiner \nEinlassung umfangreich beschrieben. An der Richtigkeit seiner Angaben zu zweifeln besteht \nkein Anlass. \n \nd) A1 - A2 - A3 \n \nDie Angeklagten A1 und A2 haben - wie sich aus den Feststellungen und der \nBeweiswürdigung zu den einzelnen Personen ergibt - eine Lebenspartnerschaft geführt und \nsind sich nach ihren Einlassungen auch heute noch freundschaftlich verbunden. Auch die \nAngeklagten A1 und A3 waren sich über die NPD bekannt. \n \nDas Wissen umeinander war auch so intensiv, dass der Angeklagte A3 nach seiner Absage, \nden Vertrieb des Schelm-Verlages zu übernehmen, an den Angeklagten A1 gedacht hat, weil \ndieser so „wahnsinnig“ sei, die Werke zu vertreiben. \n \nAuf dem von KHK Z6 ausgewerteten Mobiltelefon des Angeklagten A1 fand sich nicht nur den \nAngeklagten A3 - auf dem Gerät als „A3“ als Kontakt gespeichert - einbindender Chat-Verkehr \naus dem Jahr 2016 bezüglich des für den Internetauftritt des Schelm-Verlages genutzten \nServers (vergleiche unten bei 5. a), sondern auch direkte Kommunikation zwischen beiden \naus dem Jahr 2017, bei der es um private Hilfsdienste nach P1s Wegzug aus O2 ging. \n \n3. Die Gründung des Verlags „Schelm“ \n \na) \nDie rechtsextreme und antisemitische Einstellung des Verlag-Gründers P1 wird belegt durch \nseine Vorstrafe wegen Volksverhetzung, von der sowohl die Angeklagte A2 als auch der \nAngeklagte A3 berichtet haben, die durch P1 verfassten Buchbeschreibungen, die \nmenschenverachtenden, antisemitischen Texte in den von ihm herausgegebenen Kalendern \n\n \nSeite  146 \n  \nund die Einlassung des Angeklagten A3, P1 sei ein „rechter Antisemit“. Haltung und Duktus P1 \nwerden durch seine während der laufenden Hauptverhandlung versandte E-Mail vom 14. März \n2024 an die F16 illustriert, deren Inhalt KHM Z5 in einem Aktenvermerk vom 25. März 2024 \nniedergelegt hat. Darin heißt es: \n \nIm Betreff der von der aus zahlreichen Auswerteberichten als diejenige P1 bekannten Adresse \n„jjj“ versandten E-Mail: \n \n \n„Die Judenschutzkammer des Obersten Sächsischen Sanhedrins tagt am Dresdner \nHammerweg...“ \n \nund unter Bezug auf den Senatsvorsitzenden: \n \n \n„Typisch für die Bunzelrepublikaner! \n \n \nDerartiger milchgesichtiger Streber bedient sich die BRDDR-Hurenjustiz von Judäas \nGnaden, um gegen einen Buchverlag vorzugehen. - Knallige Schuldsprüche gegen \nNazis, Verständnis und Toleranz gegenüber Bolschewisten und importiertem \nUntermenschen-Gesindel sowie Exkulpationen gegenüber der Jiddenlobby fördern die \nKarriere. \n... \nIn Plötzensee hängen - dem Hören nach - noch ein paar ungebrauchte Fleischerhaken. \n... \nEs bleibt abzuwarten, ob dieses Mitleid gegenüber garstigen Nazis auch zum Tragen \nkommt, oder ob in diesem Fall die andere ´Gläubigkeit´ des Rabulisten durchbricht, die \nviel perfidere und wirkkräftigere ´Holocaust-Gläubigkeit´.“ \n \nb) \nDie weiteren Feststellungen zur Gründung des Schelm-Verlages beruhen auf den \nausführlichen und glaubhaften Angaben des Angeklagten A3 in der Hauptverhandlung. \n \nDie Feststellungen zum Logo des Schelm-Verlages beruhen hinsichtlich der Gestaltung zum \neinen auf den Angaben des Angeklagten A3 und zum anderen auf der Inaugenscheinnahme \ndes Logos, das sich auf den Einbänden und in den vom Schelm-Verlag herausgegebenen \nBüchern befindet. \n \n\n \nSeite  147 \n  \n4. Errichtung eines eigenen Vertriebs des Schelm-Verlages \n \nAuch die hierzu getroffenen Feststellungen - soweit der Angeklagte A3 an der \nVertriebserrichtung beteiligt war - beruhen zunächst auf dessen glaubhaften Angaben. Sie \nwerden \nergänzt \ndurch \ndie \nAngaben \nder \ngesondert \nverfolgten \nP4 \nin \nihrer \nBeschuldigtenvernehmung vom 3. April 2019, über die KHK Z7 als Vernehmungsbeamter \nberichtet hat. \n \nKHK Z7 hat geschildert, dass P4 nach einer bei ihr am 3. April 2019 durchgeführten \nDurchsuchung redselig gewesen sei. Sie habe angegeben, P1 vor etwa 20 Jahren \nkennengelernt zu haben. Ab dem Jahr 2016 sei der Kontakt intensiver geworden und P1 habe \nsie gefragt, ob sie für den Schelm-Verlag die Bücher „Der internationale Jude“ von Henry Ford, \n„Germaniens reine Seele“ von Rainer Schulz und „Deutschland und der Weltfriede“ von Sven \nHedin ausliefern könne. Sie habe eingewilligt. Zum damaligen Zeitpunkt seien die Bücher noch \nmit der Adresse von P1 versendet worden. P1 habe nach und nach sein Angebot erweitert und \nweiterhin über sie ausgeliefert. Bis zum Schluss im August 2018 seien die Bücher mit dem F8-\nVersand als Absender ausgeliefert worden. Die Rechnungen mit den Kunden- und \nAuslieferungsadressen seien von P1 gekommen. Auf der Rechnung hätte ihre Adresse \ngestanden. Die Bücher, bei denen sie immer von deren Rechtsmäßigkeit ausgegangen sei, \nseien immer per Fracht aus einer Druckerei gekommen, wobei sie sicher sei, dass es keine \ndeutsche Druckerei gewesen sei. Sie habe sich von P1 schlecht beraten gefühlt und Anfang \n2018 festgestellt, dass sie nicht mehr für P1 ausliefern werde. Durch die Versandtätigkeit sei \nsie nicht reich geworden, aber es sei ein nettes Zubrot gewesen. Auf diesem Wege habe sie \nauch ihre Angestellte mit Arbeit auslasten können. \n \nDie Umstände des Beginns und auch der Beendigung der Zusammenarbeit zwischen P4 und \nP1 stellen sich ausweislich der bei ihr bei der Durchsuchung auf zwei Computern und einer \nexternen Festplatte gesicherten Daten, die durch das Polizeipräsidium … aufbereitet und \ndurch KHM Z5 in einem Vermerk vom 19. Februar 2020 ausgewertet wurden, anders dar. Denn \nbereits am 12. Oktober 2015 teilt P4 in einer E-Mail an P1 mit, dass sie die Bücher aus \nPlatzgründen auslagern werde. In einer E-Mail vom 20. Juni 2018 teilt P1 mit, dass er \nmittelfristig „das Lager räumen und den Versand über eine andere Schiene laufen lassen“ will. \nDarauf reagiert P4 mit den Worten \n \n \n„Ein Wort zur Beendigung unserer Vereinbarung wäre wohl das mindeste gewesen...“, \n \n\n \nSeite  148 \n  \nwas belegt, dass die Initiative zur Änderung des Vertriebs von P1 ausgegangen ist. \n \nDer ausgewertete E-Mail-Verkehr zwischen P4 und P1 zeigt zudem, dass beide von der \nStrafbarkeit ihres Tuns ausgegangen sind und sich P1 darum sorgte, dass seine \nGeschäftsabläufe ob der Versendung durch den F8-Buchhandel entdeckt werden könnten. \nZum einen ergibt sich aus einer Anfrage von P1 an P4 vom 11. August 2016, ob „MK“ - wobei \nes sich in einer Gesamtschau um das Buch „Mein Kampf“ handelt - „gleich ums Eck“ \nabgeladen werden soll und P4 den Fahrer an die „MK-Abladestelle“ lotsen soll. Zum anderen \nfragt P1 in einer E-Mail vom 21. Januar 2017 „aufgrund der Gefährdungslage“, wieviel Paletten \nbzw. Kartons „schelmischer Bücher“ bei P4 liegen und ob alles in einen 7,5 Tonnen LKW \npassen würde. P4 erkundigt sich darauf, ob P1 die Bücher abholen lassen will oder ob sie sich \num „einen Platz außerhalb, ähnlich wie bei MK“ kümmern soll. P1 antwortet darauf: \n \n \n„Wenn die mal bei Dir aufschlagen, dann nehmen sie erstmal prophylaktisch alles mit \nund auch deine Rechner, um an die Kundendaten zu kommen. Ich rede von MK.“ \n \nAls P4 erwidert, dass sie ihren PC säubern, auf ihrem Laptop eine E-Mail-Adresse einrichten \nlassen und den Laptop ihrer Tochter P10 hinstellen lassen könnte, antwortet P1: \n \n \n„Ja, mache das so. Lasse aber alle mails sowie gespeicherte Daten die auf eine \nKooperation hinweisen, von deinen dortigen Rechnern löschen.“ \n \nDass der Angeklagte A1 spätestens bereits Mitte Juli 2018 den Vertrieb übernehmen sollte, \nergibt sich aus Sichtung des E-Mail-Verkehrs zwischen P1 und der O8 Druckerei F11, den \nKHM Z5 ausgewertet und in seinem Vermerk vom 3. Januar 2023 wiedergegeben hat. Danach \nteilt P1 dem Kundenbetreuer der Druckerei - P11 - am 16. Juli 2018 mit: \n \n \n„Achtung/Änderung! - Lieferanschrift \n \nHerrn \n \nA1 c/o F9-Postfiliale … \n…“ \n \nAuch aus einer weiteren E-Mail vom 24. Juli 2018 von P1 an P4 ergibt sich, dass bereits zu \ndiesem Zeitpunkt der Angeklagte A3 das von ihm geschilderte Angebot zur Übernahme des \nVersandes bereits abgesagt und der Angeklagte A1 sich zu einer Organisation des Versandes \nbereit erklärt hatten. Denn P1 schreibt: \n\n \nSeite  149 \n  \n \n„Die Bücherabholung muß ich in der ersten oder zweiten August-Woche durchführen \nlassen. ... Du mußt nur aufsperren, alles andere erledigen die Jungs.“ \n \nMit den „Jungs“ sind demnach der Angeklagte A1 und der Fahrer P5 gemeint. Die E-Mail lässt \nin ihrer Bestimmtheit auch den Schluss zu, dass der Angeklagte A1 zu diesem Zeitpunkt ein \nLager angemietet hatte [dazu im Einzelnen untern 5.b)]. \n \nSoweit P1 ebenfalls am 24. Juli 2024 an P4 mitteilt, \n \n \n„In der Blemm-Blemm Republik Absurdistan ist es mir für Lager + Logisti nun mal zu \nheiß.“ \n \nlässt dies den Schluss zu, dass P1 die weitere Organisation und insbesondere den Ort der \nkünftigen Versendung aus Sicherheitsgründen vor P4 verheimlichen wollte. \n \nAllerdings entspricht die von KHK Z7 wiedergegebene Aussage von P4 in ihrer \nBeschuldigtenvernehmung, dass ihr unbekannte drei Personen mit einem LKW gekommen \nseien und die Bücher abgeholt hätten, von denen sie gewusst hätte, dass es Freunde von P1 \nwaren, und die sich auch geweigert hätten, ihren Namen zu nennen, - jedenfalls hinsichtlich \ndes Angeklagten A1 - nicht den Tatsachen. \n \nDen beim F8-Buchhandel vorhandenen 55 Titeln, die überführt worden sind und die \nausweislich der Preisliste des Schelm-Verlages einen Gesamtwert von 216.131 EUR hatten \n- wie sich aus dem Bericht des Landeskriminalamtes Sachsen (KK Z4) vom 13. November \n2020 ergibt - lag eine von P4 erstellte Datei „Übergabe Schelm-Bücher 17.8.18 an A1.pdf“ mit \nAngabe der Titel und der jeweiligen Stückzahl zugrunde, die im Auswertebericht von KHM Z5 \nvom 8. Juni 2020 dargestellt ist. Danach war P4 mindestens der Vorname des Angeklagten A1 \nbekannt. \n \nZudem wurde bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagte A1 am 17. Dezember 2020 \nein Mobiltelefon „Samsung“ - … - sichergestellt, das durch KHK Z6 ausgewertet wurde \n(Auswertebericht vom 10. November 2021). Das Telefon ist aufgrund der darauf enthaltenen \nBenutzerkonten (u.a. kkk@..., ggg@..., lll@...) und dem F7-account „mmm“ dem Angeklagten \nA1 zuzuordnen. Das Telefon hat der Angeklagte ausweislich des Berichts in der Zeit vom 11. \nFebruar 2005 bis zum 14. Mai 2018 genutzt. Bereits darin ist P4 als Kontakt „P4“ gespeichert. \n\n \nSeite  150 \n  \n \n \n5. Gründung der Vereinigung und mitgliedschaftliche Beteiligung der Angeklagten \n \na) Gründung und Zielsetzung der Vereinigung \n \nDie Feststellungen zu den Verabredungen zwischen P1 und den Angeklagten A1 und A2 zum \nkünftigen Betrieb eines Lagers und Ausführung der sonstigen Versandtätigkeiten beruhen zu-\nnächst auf den im Wesentlichen geständigen Einlassungen beider Angeklagten. Sie haben \nübereinstimmend geschildert, dass P1 den Angeklagten A1 angesprochen habe, ob dieser für \nihn den Versand von Büchern des Schelm-Verlages übernehmen werde, und dass dieser im \nAnschluss die Angeklagte A2 gefragt habe, ob sie ihm dabei helfe. Dabei hat insbesondere \ndie Angeklagte A2 sich insoweit freimütig geständig eingelassen, als sie von selbst geschildert \nhat, dass sie bereits an der ersten Abholung der Bücher in der dann festgestellten Weise mit-\ngewirkt hat und sich auch um die Suche nach einem Lager gekümmert habe. \n \nBeide Angeklagten haben aber - im Laufe der Hauptverhandlung sich insoweit selber wieder \nrelativierend - versucht, ihre anfängliche Vorstellung von Umfang und Art der zu versendenden \nBücher zu beschönigen. Entgegen insbesondere der Einlassung der Angeklagten A2 hatte \ndiese aber von Anfang Kenntnis, dass zum einen P1 den Verlag „Der Schelm“ betrieb, und \nwusste auch, dass dort Bücher mit antisemitischen/ nationalsozialistischen Inhalten angeboten \nwurden. Soweit anfangs vorgebracht wurde, man habe bei Anmietung der Halle noch gar nicht \ngewusst, dass es um den Versand von Büchern gehe, haben die Angeklagten diese Ausrede \nim weiteren Verlauf nicht aufrechterhalten; sie ist auch widerlegt durch die glaubhafte Angabe \ndes Zeugen P5, die Angeklagten hätten ihm bei Anmietung der Halle gesagt, dass es um einen \nOnline-Handel mit Büchern gehe. Auch die Einlassung der Angeklagten A2, sie habe bis zu \nder Anfrage, in dem Vertrieb des „Schelm“ tätig zu werden, gar nichts von diesem Verlag ge-\nwusst, ist widerlegt. Bereits oben 2. b) sind die direkten Mail-Kontakte mit P1 erwähnt, die ihre \njedenfalls allgemeine Kenntnis von verlegerischen Aktivitäten belegen. Der Angeklagte A1 war \n- in dem Bericht des LKA Sachsen (KHK Z6) vom 10. November 2021 über die Auswertung \nseines Mobiltelefons dokumentiert - ausweislich entsprechender E-Mails bereits im Juli/August \n2016 in die Behebung von Zugriffsproblemen auf eine der Internetseiten P1 eingebunden. Da-\nrin wird nicht nur explizit die Domain „nnn.de“ erwähnt, sondern der Angeklagte A1 äußert sich \nauch zu Vermutungen P1, es könne eine Sperrung durch die „Westzensur“ die Ursache der \nProbleme sein. Dies schließt er auch deswegen aus, weil es um einen scheinbar von ihm \nvermittelten Server geht, der „absichtlich gewählt“ wurde, weil sich „die deutschen Behörden, \n\n \nSeite  151 \n  \nGerichte und Exekutiven … seit Jahren …. die Zähne [ausbeißen], ihn abzuschalten.“ Aus-\ngangspunkt war die Meldung P1, er könne auf „www.nnn.de“ nicht mehr zugreifen, die ein \nanderer Beteiligter in dem Austausch als „… Verlagsseite“ bezeichnet. Auch wenn allein der \nUmstand, dass nach dem E-Mail-Verkehr die Angeklagte A2 mindestens in eine Zahlung P1 \nfür die Nutzung des Servers über „A1 berühmt-berüchtigten Mittelsmann“ eingebunden war, \nnicht für sich genommen belegt, dass sie die Hintergründe kannte, so hat der Senat in der \nGesamtschau keinen Zweifel, dass die Angeklagte schon damals zumindest von ihrem Le-\nbensgefährten A1 wusste, dass P1 den Verlag „Der Schelm“ betrieb. \n \nDer Senat hat auch keinen Zweifel, dass beide Angeklagte angesichts der bereits geschilder-\nten Bekanntschaft mit P1 dessen Gesinnung kannten und deshalb eine Vorstellung davon \nhatten, um was für Bücher es - jedenfalls auch oder wesentlich - gehen würde. Die Selbstver-\nständlichkeit, mit der der Angeklagte A1 auf die Befürchtungen P1 einer behördlichen Abschal-\ntung der Verlagsseite eingeht und auf die bewusste Wahl eines für die Institutionen nicht greif-\nbaren Servers hinweist, belegt, dass er von einem Verlagsprogramm ausging, das Anlass zu \nbehördlichem Einschreiten geben könnte. Insbesondere war dem Angeklagten A1 und damit \nzur Überzeugung des Senats auch seiner damaligen Lebensgefährtin bei der Zusage, Lager \nund Versand zu übernehmen bekannt, dass P1 „Mein Kampf“ seit Langem verlegte. Der An-\ngeklagte A1 hat selbst im Jahr 2016 ein Exemplar dieses Buches von P1 erworben, wie sich \naus einer auf dem PC P4 aufgefundenen E-Mail vom 19. Dezember 2016 ergibt, nach der er \nder Empfänger eines [damals von P4 versandten] Exemplars von „Hitler, MK“ war, wie aus \ndem Auswertebericht von KHM Z5 ersichtlich. Der Angeklagte A1 hat dementsprechend auch \neingeräumt, dass er schon anfänglich wusste, dass es auch um den Versand dieses Buches \ngehen sollte. \n \nDass beide Angeklagten auch schon vor Anmietung der Halle wussten, dass der von ihnen \ndurchzuführende Vertrieb der Werke des „Schelm“ einen erheblichen Umfang haben und da-\nmit für sie erheblichen Aufwand mit sich bringen würde, ergibt sich bereits aus der Größe der \nvon ihnen dann angemieteten Lagerhalle und dem Umstand, dass der von Frau P4 abzuho-\nlende Anfangsbestand die Anmietung eines kleinen LKW erforderte. Dass sie bei der Abholung \nund Einlagerung dieses Bestandes auch schon weitere Kenntnis vom Charakter des Verlags-\nProgramms erhielten, haben sie eingeräumt (vgl. zu ihren Vorstellungen noch näher unten c). \nDies ergab sich in der Tat schon aus den von ihnen dabei zur Kenntnis genommenen Titeln, \ndie - wie die Angeklagte A2 freimütig formulierte - vielfach bereits „Bände sprachen“. Darunter \nbefanden sich etwa 244 Exemplare des Buchs „Die jüdische Weltpest“, 180 Exemplare des \nWerkes „Der Aufstieg der Juden“, 883 Exemplare der „Zionistischen Protokolle“, 121 Bücher \n\n \nSeite  152 \n  \ndes Titels „Das jüdische Gaunertum“, 354-mal „Judentum und Gaunertum“, 192 Exemplare \nvon „Der Jude als Weltparasit“ und 132 Exemplare von „Mein Kampf“, beispielhaft zitiert aus \nder bereits erwähnten Inventarliste der gesondert verfolgten P4. \n \nZiel des Schelm-Verlages war die Verbreitung rechtsextremer, insbesondere antisemitischer, \nÜberzeugungen \ndurch \neinschlägige \nvorkonstitutionelle, \naber \nauch \nzeitgenössische \nDruckwerke. Dies entsprach der tiefen antisemitischen Haltung von P1, der erkannt hatte, mit \ndem Verlegen entsprechender Druckwerke zusätzlich auch noch Geld verdienen zu können. \nVon dieser Zielrichtung ließ sich P1 auch nicht durch die Gefahr der Entdeckung und \nstrafrechtlicher Verfolgung abbringen. \n \nSo hat der Angeklagte A3 insbesondere auch geschildert, dass er nach rechtlicher Beratung \ndurch einen Rechtsanwalt von dem Angebot, das Buch „Der internationale Jude“ \nherauszugeben, Abstand genommen hat und dies für P1 gerade der Anlass war, das Buch \nüber einen eigenen Verlag herauszugeben. Zudem hat der Angeklagte hinsichtlich der \n„Auschwitz-Broschüre“ berichtet, dass P1 die Broschüre trotz der zwischenzeitlichen \nDurchsuchung bei P4 „jetzt erst recht“ herausgeben wollte. Schließlich trug er seiner Sorge \nvor Entdeckung dadurch Rechnung, dass er seinen Vertrieb vom F8-Versand in ein \nkonspiratives Lager verlegte und sich Personals bediente, das um seine Haltung wusste und \ndessen politischer Einstellung er sich aufgrund der gemeinsamen NPD-Vergangenheit sicher \nsein konnte. Diese Umstände belegen das übergeordnete Interesse P1 an einer Verbreitung \nder seiner antisemitischen Überzeugung entsprechenden Werke, wie auch seine Einstellung \nin seiner „prozessbegleitenden“ E-Mail an die F16 zutage getreten ist. \n \nDavon, dass es auch den Angeklagten A1 und A2 maßgeblich auf die Verbreitung ihrer rechts-\nextremistischen Gesinnung bzw. antisemitischen Gedankenguts ankam, hat sich der Senat \nallerdings nicht abschließend überzeugen können. Die Beweisaufnahme hat zwar die geschil-\nderte rechtsextremistische Einstellung beider Angeklagten ergeben, aber keine hinreichenden \nBelege für eine verwurzelt antisemitische Einstellung, die das Verlagsprogramm des „Schelm“ \nentsprechend der Gesinnung P1 prägte. Allerdings spricht die Einlassung des Angeklagten \nA1, die Vertriebstätigkeit für den „Schelm“ sei eher ein Freundschaftsdienst für P1 ohne rele-\nvante finanzielle Vorteile gewesen angesichts des mit ihr tatsächlich verbundenen Aufwandes \ndeutlich dafür. Denn die umfangreiche Tätigkeit, die nach ihren - durch die Beweisaufnahme \neindrucksvoll bestätigten - Einlassungen von Anfang an von den beiden Angeklagten ausgeübt \nwurde, überschritt das Ausmaß eines „Freundschaftsdienst“ bei weitem. \n \n\n \nSeite  153 \n  \nDie verschiedenen Erklärungsversuche der beiden Angeklagten für ihr Eingehen auf P1 An-\nfrage waren zur Überzeugung des Senats unzutreffend. Der Angeklagte A1 hatte es am ersten \nTag seiner Vernehmung so dargestellt, als habe er dem Vorschlag P1 zugestimmt, weil er \nohnehin gerade auf der Suche nach einem externen Lager für „F1“ gewesen sei. \n \nDer Lagerbestand von „F1“ war sowohl nach Angaben des Angeklagten A1, der die Sachen \nbis dahin bei sich zuhause lagerte und die in dem Lager in zwei Regalen Platz fanden, als \nauch ausweislich der Lichtbilder von der Durchsuchung überschaubar. Zudem lässt der Um-\nsatz des Online-Handels mit 500 bis 600 EUR im Monat die Anmietung einer Lagerhalle auch \nunter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht als sinnvoll und notwendig erscheinen. \nTatsächlich war es zur Überzeugung des Senats so, dass die Lagerhalle für P1 angemietet \nund daneben auch als Gelegenheit zur Nutzung für den kleinen Versand des Angeklagten A1 \ngenutzt wurde, und er in diesem Sinne „zwei Fliegen mit einer Klappe“ schlug, wie er es am \nEnde des ersten Vernehmungstages schon deutlich relativierend nannte. \n \nDie von ihm dann am zweiten Vernehmungstag - er habe, so seine Einleitung „noch einmal \nnachgedacht“ und es sei „jetzt auch mehr Sauerstoff im Raum“ - zur Frage der Motivation, auf \ndie Anfrage P1 einzugehen, erstmals und neu vorgebrachte Begründung mit dem Verlust der \nvon ihm für P1 eingelagerten Bücher aus der Lagerbox erwies sich ebenfalls als unglaubhaft. \n \nZunächst hat der Angeklagte, der vorgebracht hatte, er habe P1 dann gesagt, die Bücher seien \naus der Lagerbox in das Lager überführt worden, deshalb habe man dieses „so lange auf-\nrechterhalten“ müssen, auf Nachfrage keine Erklärung dafür geben können, was er P1 im Falle \neines Herausgabeverlangens hätte entgegnen sollen. Es war auch nicht plausibel, weshalb \ndie Anmietung der Lagerhalle für diese - entscheidende - Problemlage einen Vorteil hätte bie-\nten sollen. Schließlich hat sich der Vorfall mit der Lagerbox - der sich nicht ausschließbar so \nzugetragen haben mag - nicht, wie der Angeklagte A1 passend zu seinem Erklärungsmuster \nbehauptete, drei bis vier Monate vor der Anmietung der Halle zugetragen. Die Angeklagte A2, \nim Anschluss vernommen, bekräftigte, dass sie der Angeklagte A1 subtil auf die Lagerbox-\nGeschichte hingewiesen habe, als er sie um Mitarbeit gebeten habe (es seien „noch 250.000 \nProbleme da“). In der Befragung zu den näheren Umständen der Beräumung der Box hat sie \ndann angegeben, dass sei jedenfalls zu einer Zeit gewesen, als die Beziehung zu A1 noch \nbestand. Diese, so auf Nachfrage, habe bis … bestanden. Sie erinnere sich auch noch, das \ndie Anmietung sei zu der Zeit gewesen, als sie Erziehungsgeld bekam, was - wie sie in einer \nabschließenden Befragung ergänzte - für das im Oktober … geborene Kind gewesen sei. Aus \ndiesen Gründen war der Senat überzeugt, dass der Angeklagte A1 wie die Angeklagte A2 \n\n \nSeite  154 \n  \nnicht durch diese Geschichte zu der Anmietung der Lagerhalle bzw. die weitere Mitarbeit im \nVertrieb des „Schelm“ veranlasst wurden. \n \nDer Senat hatte aber keinen Zweifel, dass sie ein übergeordnetes Ziel mit dem betriebenen \nAufwand verfolgten, welches naheliegend ein ideologisches war. Soweit der Angeklagte A1, \nin anderer Weise auch die Angeklagte A2, die durch ihre Tätigkeit erzielten Einnahmen als \neher unbedeutend geschildert haben - es sei nicht mehr als „eine Aufwandsentschädigung“ \ngewesen - war aber die Möglichkeit zu bedenken, dass sie hierdurch glaubten, ihre Mitwirkung \ninsgesamt weniger gewichtig erscheinen zu lassen. Tatsächlich waren die von ihnen als Ver-\ndienst erzielten Einnahmen von fast 48.000 EUR (vgl. III.3. und unten 7.), also für jeden fast \n10.000 EUR jährlich, zumal angesichts ihrer damaligen (und heutigen) Lebensumstände be-\ndeutend. In der Gesamtschau war deshalb festzustellen, dass dieser finanzielle Anreiz, näm-\nlich die Aussicht auf eine nicht unerhebliche dauerhafte Einnahmequelle, und nicht ihre ideo-\nlogische Ausrichtung der wesentliche Antrieb ihres Handelns war. \n \nDiese Erwerbsmotivation verband sie mit P1. Der Angeklagte A3 hat das Gewinnstreben P1 \nin seiner Einlassung insgesamt so glaubhaft auch in Einzelheiten - der A1 macht es noch viel \ngünstiger als P4, beispielsweise - beschrieben, dass der Senat keinen Zweifel hat, dass dieses \nfinanzielle Interesse angesichts der exemplarisch festgestellten Gewinnmarge etwa bei dem \nBuch „Mein Kampf“ neben der antisemitischen Gesinnung ein zumindest gleichwertiger An-\ntrieb für P1 Handeln war. \n \nEs war dabei für alle - nach Hinzutreten des Angeklagten A3 auch für diesen - offensichtlich, \ndass es für die dauerhafte Absicherung ihrer finanziellen Interessen der geschäftsmäßigen \nOrganisation ihres Zusammenschlusses - für alle erkennbar ausgeführt wie festgestellt - in \ndem Gewerbetrieb des „Schelm“-Verlages, in dem sie ihre jeweiligen Funktionen ausübten, \nbedurfte. \n \n \n \n\n \nSeite  155 \n  \nb) Anmietung der ersten Lagerhalle \n \nDie grundsätzlichen Feststellungen zur Lage der ersten wie auch der später dazu gemieteten \nzweiten Lagerhalle auf einem ehemaligen DDR-Gewerbegelände beruhen auf den Angaben \ndes Zeugen P5, der diese Lagerhallen vermietet. Sie werden bestätigt durch Luftaufnahmen, \ndie durch die Hubschrauberstaffel der Bereitschaftspolizei Sachsen gefertigt worden sind und \ndie der Zeuge P5 ergänzend erläutert hat. \n \nDie Feststellungen zur Anmietung der ersten Lagerhalle in O1 beruhen zunächst auf den \nübereinstimmenden Angaben der Angeklagten A1 und A2, wobei die Angeklagte A2 berichtet \nhat, dass die Besichtigung der Lagerhalle selbst nur durch den Angeklagten A1 und P5 erfolgt \nist. Zudem hat der Zeuge P5 die Einzelheiten des Gespräches auf dem Gelände in O1 \nberichtet, wobei Erinnerungslücken in der Hauptverhandlung durch seine in dem Protokoll der \npolizeilichen Vernehmung festgehaltenen Angaben geschlossen wurden. Die Angeklagten \nhätten eine Lagermöglichkeit für ihren Online-Shop gesucht. Sie hätten gesagt, dass sie \nBücher verkaufen würden. Die Miete sei ab August 2018 in bar gezahlt worden. Er habe beide \nAngeklagten als Mieter angesehen. Die Ausweise habe er abfotografiert, um bei \nUnstimmigkeiten einen Ansprechpartner zu haben. In der Vergangenheit habe er teilweise \nSchwierigkeiten gehabt, Personen ausfindig zu machen, wenn diese eine seiner Hallen \ngemietet, dann aber verdreckt verlassen hätten. \n \nDie Zeugenaussage belegt, dass die Angeklagte A2, obwohl sie die Halle nicht selbst \nbesichtigt hat, bei den Gesprächen vor Ort nicht nur eine untergeordnete Rolle übernommen \nhat, sondern von P5 auch als Interessentin und künftige Mieterin angesehen worden ist. \n \nDaraus ergibt sich auch, dass die Angeklagten A2 und - wie er selbst eingeräumt hat - auch \nder Angeklagte A1 von Beginn an wussten, dass von P1 verlegte Bücher gelagert und \ngemeinsam in großem Stil versendet werden sollten. \n \nAus einer vom Zeugen P5 nachgereichten Tabelle mit den seiner Datenbank entnommenen \nmonatlichen Mietzahlungen ergibt sich ein anfänglicher Mietzins für die erste Halle in Höhe \nvon 220 EUR sowie der seit Februar 2019 dann für beide Hallen gezahlte Betrag in Höhe von \n600 EUR. \n \nDass auch die Angeklagte A2 von Beginn an mit Wissen von P1 in den Vertrieb eingebunden \nwar, ergibt sich aus einer E-Mail von P1 an P11 vom 28. August 2018 (Vermerk von KHM Z5 \n\n \nSeite  156 \n  \nvom 3. Januar 2023), in der er mitteilt \n \n„Achtung! Morgen, MIT, an diese Lageradresse liefern lassen. \nLager: … O1 (OT …) \nAnsprechpartner: A1 … oder A2: … \n(...)“, \n \nwobei es sich bei der letztgenannten Telefonnummer um die Rufnummer der Angeklagten A2 \nhandelt, wie eine Auswertung des in ihrer Wohnung sichergestellten und durch KHM Z5 \nausweislich seines Vermerks vom 26. November 2021 ausgewerteten Mobiltelefons \n„Samsung Galaxy 20“ ergibt. \n \nVor diesem Hintergrund ist es auch plausibel, dass die Angeklagte A2 auf Bitten des \nAngeklagte A1 geeignete Lagermöglichkeiten gesucht hat und - wie der Angeklagte A1 \nberichtet hat - dieses Lager in der Nähe der damaligen Wohnung der Angeklagten A2 gelegen \nsein sollte. Es erscheint angesichts der Gesamtumstände auch ausgeschlossen, dass der \nAngeklagte A1 die Angeklagte A2 anfänglich ohne Wissen von P1 eingebunden hat. Die E-\nMail P1 benennt im Übrigen beide unterschiedslos als Ansprechpartner, was auch ihren \nEinlassungen von einer gleichwertigen - in der Regel auch „physisch“ gemeinsamen - Tätigkeit \nfür den „Schelm“ entspricht. \n \nc) Erste Abholung der Bücher in O6 und Einrichtung der Lagerhalle \n \nAuch hierzu beruhen die Feststellungen auf den übereinstimmenden Angaben der \nAngeklagten A1 und A2. Ergänzend bestätigt sich der Abholtermin am 17. August 2018 durch \nden Mietvertrag über den LKW IVECO mit der F17 GmbH in O2, bei dem als weiterer Fahrer \nP6 eingetragen ist. Dieser Vertrag weist als Mietzeitraum den 17. August 2018, 7.00 Uhr, bis \nzum 18. August 2018, 7.00 Uhr, und eine Fahrleistung von 600 km aus. Der Angeklagte A1 hat \nhierzu glaubhaft erläutert, dass das Fahrzeug gleichwohl bereits am 17. August 2018 gegen \n22.00 Uhr zurückgegeben worden ist, zu diesem Zeitpunkt die Rückgabestation allerdings \nnicht mehr besetzt war, sodass als Mietende der Folgetag eingetragen ist. \n \nDas zulässige Gesamtgewicht dieses Fahrzeugs in Höhe von 7 Tonnen sowie die plausible \nFahrleistung in Höhe von 600 km für die Wegstrecke von O2 nach O6 und zurück ergeben \nsich aus dem Vermerk von KHK Z3 vom 8. März 2021. \n \n\n \nSeite  157 \n  \nDer Gesamtumfang der abgeholten Bücher betrug ausweislich der bereits erwähnten, von P4 \nerstellten, Datei „Übergabe Schelm-Bücher 17.8.18 an A1.pdf“ 9735 Stück, was sich \naugenscheinlich mit der von den Angeklagten A1 und A2 geschilderten Auslastung des \nverwendeten LKW deckt. \n \nDie Umstände der ersten Inventur beruhen auf den Angaben der Angeklagten A1 und A2. Die \nzweite durchgeführte Inventur ergibt sich aus einer Inventurliste „inventur.xlsx“, die am 1. \nJanuar \n2019 \nerstellt \nworden \nist \nund \nausweislich \ndes \nAuswerteberichts \ndes \nLandeskriminalamtes Sachsen (KK Z4) auf Datenträgern gefunden worden ist, die in einem im \nJahr 2018 gegen P4 begonnenen Ermittlungsverfahren sichergestellt worden sind. Danach \nwar der Bestand bereits auf 14.159 Werke angewachsen. \n \nDass allen Angeklagten der rechtsextreme und antisemitische Inhalt sowohl hinsichtlich eines \nTeils der Druckwerke, die die Angeklagten A1 und A2 in den Folgetagen nach der Anlieferung \naus den Kartons auspackten und einlagerten, als auch der neu hinzukommenden Werke, \nbekannt war, hat der Angeklagte A3, der die meisten Bücher gesetzt hatte, eingeräumt. Auch \ndie Angeklagte A2, die auch einen Teil der Bücher gelesen hat, hat offen zugegeben, dass \nschon die Titel der - wie sie erwähnte - in durchsichtiger Kunststofffolie eingeschlagenen \nBücher „Bände gesprochen“ hätten. Der Angeklagte A1 hat - weniger klar, aber doch \nsinngemäß, eine entsprechende Vorstellung vom Inhalt auch eingeräumt. \n \nDabei haben die Angeklagten A1 und A1 zwar nicht im Einzelnen und mutmaßlich nicht einmal \nvon der Mehrzahl der durch ihre Hände gehenden Druckwerke eine positive Vorstellung vom \nvolksverhetzenden Charakter der Inhalte entwickelt. Ihnen war dies im Detail - das zeigt ihr \nHandeln - aber schlichtweg egal. Dies ergibt sich deshalb, weil sie wie dargelegt von der \ngrundsätzlichen Ausrichtung des Sortiments positiv wussten, gerade auch daraus, dass sie \nsich nicht näher prüfend mit den Inhalten beschäftigten. \n \nDie Angeklagten A1 und A2 haben nicht - wie geltend gemacht - darauf vertraut, dass die \nBücher, soweit es sich um „vorkonstitutionelle Werke“, d.h. speziell solche aus der Zeit des \nNationalsozialismus, handelte, als „Wissenschaftliche Quellentexte“ rechtlich nicht zu \nbeanstanden seien. \n \nDies gilt auch dann, wenn P1, dessen antisemitische Haltung sie kannten, diese Bücher ihnen \ngegenüber als zwar in einer „Grauzone“ befindlich, aber noch „vertretbar“ - so die Angeklagte \n\n \nSeite  158 \n  \nA2 - bezeichnete und hierfür eine angebliche rechtsanwaltliche Beratung angeführt haben \nsollte. \n \nDies zeigen bereits die den Angeklagten bekannten Geheimhaltungsbemühungen während \nihrer Tätigkeit. Sie wussten beispielsweise eingestandenermaßen, dass die Bücher mit \nfingierten Absenderangaben versendet wurden, Retouren so nicht möglich waren und - wie \nder Angeklagte A3 berichtete - als „Schwund“ verbucht wurden. Der Angeklagte A1 wollte seine \neigene Adresse nicht angeben, weil - wie er formulierte - die Titel immer „krasser“ geworden \nseien. Auch die Angeklagte A2 hat - bei der Erörterung von an ihre Wohnanschrift erfolgten \nBuchlieferungen - mitgeteilt, sie habe nicht mit dem „Schelm“ in Verbindung gebracht werden \nwollen. \n \nDas Interesse des Angeklagten A1 an Geheimhaltung äußerte sich auch in seinem Eintreten \nfür die Verwendung des seiner Meinung nach abhörsicheren eee-Messengers. Dieses \nInteresse ist auch nicht etwa im Zusammenhang aus dem Zusammentreffen mit einem \nFernsehteam, das ihn bei der Versendung von Büchern des „Schelms“ gestellt hatte, zu \nerklären. \nDenn \ndie \n„Abhörsicherheit“ \nist \nersichtlich \n(nur) \ngegen \nentsprechende \nstrafprozessuale Maßnahmen von Bedeutung. \n \nDiesbezüglich hatte er wie erwähnt schon im Rahmen der Diskussionen um die „Sicherheit“ \ndes Servers der „Schelm-Seite“ im Internet im Jahre 2016 erkennen lassen, dass er \nbehördliche Zugriffe für möglich hielt. Der Senat hat deshalb keinen Zweifel, dass alle \nAngeklagten von der Illegalität ihres Tuns ausgingen und nicht auf darauf vertrauten, dass sie \nsich lediglich in einer „Grauzone“ bewegten. \n \nSie haben insbesondere auch bezüglich der Neuauflage nationalsozialistischer Bücher/ Werke \n(„vorkonstitutioneller Literatur“) nicht darauf vertraut, dass diese durch die Bezeichnung als \n„Wissenschaftlicher Quellentext“ ihren Charakter als volksverhetzende Literatur im Sinne der \nheutigen (Straf-)Rechtsordnung verloren haben könnten. Es liegt auf der Hand, dass auch für \neinen Laien die bloße Anbringung einer Querschrift „Wissenschaftlicher Quellentext“ auf dem \nEinband nicht geeignet ist, diese Umwertung nach sich zu ziehen. Auch die Angeklagten A1 \nund A2 haben deshalb zur Überzeugung des Senats erkannt, dass es sich hier - mit den \nWorten des Angeklagten A3 ausgedrückt - nur um politische „Camouflage“ handelte. \n \n \n \n\n \nSeite  159 \n  \n \nd) Zweite Abholung von Büchern in O6 \n \nAuch die Feststellungen zu der zweiten Fahrt nach O6 beruhen auf den Angaben der \nAngeklagten A1 und A2. Bei dieser Fahrt sind ausweislich einer ebenfalls bei P4 auf ihrem PC \ngefundenen Datei „Rest Lagerbestand“ - wie sich aus dem Bericht des Landeskriminalamtes \nSachsen (KK Z4) vom 13. November 2020 ergibt - noch einmal 47 verschiedene Titel mit einem \nGesamtverkaufswert von 37.018 EUR und in einem Gesamtumfang von 1.680 Stück abgeholt \nworden, was die Notwendigkeit der Verwendung eines Kleintransporters bestätigt. Die \nFeststellungen zu dem Kleintransporter beruhen auf dem Mietvertrag des Angeklagten A1 mit \nder F17 GmbH über einen Ford Transit Custom, der ausweislich des Vertrages am 19. Januar \n2019 um 7.40 Uhr übernommen worden ist und die Rückgabe am 20. Januar 2019 um 7.00 \nmit einer für die Entfernung von O2 nach O6 und zurück plausiblen Laufleistung von 719 km \nvermerkt ist. \n \nDie Einrichtung und Ausgestaltung des JTL-Warenwirtschaftssystems hat der Angeklagte A3 \nebenso glaubhaft berichtet wie den danach möglichen Vertriebsablauf. Seine Angaben hierzu \nhat der Angeklagte A1 bestätigt. \n \ne) Versandtätigkeit und Unterhaltung des Lagers \n \nDie hierzu getroffenen Feststellungen beruhen wiederum auf den Angaben der Angeklagten \nA1 und A2. Sie werden ergänzt und bestätigt durch den von KHM Z5 am 17. Februar 2021 \nerstellten Auswertebericht von Dokumenten, die bei der Durchsuchung in einer der \nLagerhallen in einer Plastiktüte gefunden worden sind. Dabei fanden sich wöchentlich erstellte \nÜbersichten über die Gesamtkosten des Vertriebs, die auch den entstandenen Verdienst der \nAngeklagten A1 und A2 für die einzelnen Sendungen enthalten. Daraus ergeben sich \nbeispielsweise allein für die Zeiträume 1. Juni bis 5. Juni 2019, 2. Juli bis 4. Juli 2019 und 5. \nJuli bis 8. Juli 2019 Versendungen von Briefen und Paketen in einer Gesamtzahl von 623 \nStück. Zudem ergibt sich aus den Aktenvermerken von KHM Z5 vom 20. Oktober 2020 und \n11. November 2020 über eine Observation der Lagerhalle am 1. Oktober 2020, dass die \nAngeklagten A1 und A2 an diesem Tag mehrere Päckchen und Pakete sowie mehrere mit \nPäckchen und Paketen befüllte Postbehälter in den von der Angeklagten A2 genutzten \nKastenlieferwagen tragen und die Sendungen sodann in einem F10-Paketshop in O15 sowie \neinem F9-Shop in O10 abgeben. Schließlich haben auch beide Angeklagten die Nutzung der \nfestgestellten Fahrzeuge in ihrer Einlassung bestätigt. \n\n \nSeite  160 \n  \n \nDie Registrierung der Angeklagten A2 in den Geschäftskundenportalen von F10 und F9 ergibt \nsich aus dem Vermerk von KHM Z5 vom 26. November 2021 über die Auswertung des bei der \nDurchsuchung der Wohnung der Angeklagten A2 gefundenen Mobiltelefons „Samsung Galaxy \n20“, das der Angeklagten A2 aufgrund des von ihr genutzten und auch in ihrer Einlassung \nbestätigten Nutzernamens „ooo“ zugeordnet werden kann. \n \nEbenfalls auf diesem Mobiltelefon hat KHM Z5 E-Mail-Verkehr zwischen der Angeklagten A2 \nund P1 gefunden, der für einen - bereits nach kurzer Zeit eingetretenen - erheblichen \nArbeitsaufwand der Angeklagten A1 und A2 spricht und belegt, dass die Angeklagten A1 und \nA2 in der Regel gemeinsam den Vertrieb aufrechterhielten. So schreibt P1 am 11. Dezember \n2018: \n \n \n„Liebe A2! A1 liegt ja im Krankenhaus wg. … und wird operiert, wie er mir soeben \nmitgeteilt hat. - Ich wünsche viel Glück für die Op.! Jetzt musst Du den Laden alleine \nschmeißen, gerade vor Weihnachten, - na ja, wird schon klappen.“ \n \nEinen \nEindruck \nvon \ndem \nerheblichen \nArbeitsaufkommen \n- \ngerade \nin \nden \nVorweihnachtszeiten - vermitteln auch am 18. Dezember 2019 erstellte Fotos, die auf diesem \nMobiltelefon gefunden wurden. Sie zeigen Regale in einer der Lagerhallen, die mit einer \nVielzahl von verpackten Sendungen gefüllt sind. Weitere Fotos zeigen den Laderaum des \nKleintransporters, der bis zur halben Höhe mit Postkisten und Paketen beladen ist, während \ndie Transporte am Anfang noch mit dem BMW des Angeklagte A1 durchgeführt worden sind, \nwie die Angeklagte A2 berichtete. \n \nSchließlich ergeben auch die in der Cloud gespeicherten Gerätestandortdaten, dass sich das \nMobiltelefon der Angeklagten A2 in der Zeit vom 2. März 2020 bis zum 16. Dezember 2020 in \nder Regel an drei bis vier Tagen pro Woche im Bereich der Lagerhalle in den dortigen \nFunkzellen mit dem Konto der Angeklagten A2 „ooo“ eingeloggt hat. In der Zeit vom 8. April \n2020 bis zum 6. November 2020 war das Gerät in der Regel an zwei Tagen pro Woche im \nFunkzellenbereich des F10-Paketshops in O15 und in der Zeit vom 3. März 2020 bis 14. \nDezember 2020 in der Regel an zwei bis drei Tagen pro Woche im Funkzellenbereich des F9-\nShops in O10 eingeloggt, was ebenfalls den erheblichen Anstieg der Bestellzahlen \ndokumentiert. \n \n\n \nSeite  161 \n  \nDie auf dem Computer in der Halle gefundenen Abrechnungen für insgesamt \n115 Versandaktionen im Zeitraum von Ende Mai bis 15. Dezember 2020 (vgl. auch unten 7.) \nbelegen in der Addition 10.695 in diesem Zeitraum erledigte Postsendungen. \n \nSchon dieser von den Angeklagten betriebene Aufwand sowie die Verkaufszahlen des \nSchelm-Verlages sprechen gegen die von den Angeklagten A1 und A2 beschönigende \nAngabe, die Versandtätigkeit sei ein reiner Freundschaftsdienst gewesen. \n \nBeide Angeklagten haben geschildert, dass die Vergütung je nach Anzahl und Umfang der \nabgearbeiteten Postsendungen auf ihre Auslandskonten überwiesen wurde. Damit sei ihre \ngesamte Tätigkeit entgolten worden, weitere Zahlungen - außer den Erstattungen der konkret \nanfallenden Kosten/Auslagen - hätten sie nicht erhalten. Die exemplarischen Feststellungen \nzu der Vergütungsstaffel Ende 2019 konnten dem Bericht über die Auswertung des Computers \n(vgl. auch 7.) von KK Z4 vom 11. Oktober 2021 entnommen werden, in den die Abrechnung \nvom 19. Dezember 2019 in allen Einzelheiten, hier relevant die Tabelle „Verdienst“, dargestellt \nist. \n \nDen Angeklagten A1 und A2 oblag neben der Abarbeitung der Bestellungen die Verwaltung \ndes Lagers und alle anderen vor Ort mit der Organisation des Vertriebs verbundenen \nTätigkeiten. So hatte P1 am 30. Oktober 2019 - wie sich aus einem Vermerk von KHM Z5 vom \n15. April 2021 ergibt - bei der F18 GmbH einen Drucker bestellt und an die damalige \nWohnanschrift der Angeklagten A2 in O4 liefern lassen. Der Rechnungsbetrag wurde vorab \ndurch P1 über ein tschechisches Konto beglichen. Dabei bat P1 darum, die \nRechnungsanschrift auf die Adresse des Angeklagten A1 in O2 zu ändern. Nach einer \nReklamation wegen einer fehlenden Bildeinheit wurde der Drucker dann wieder bei der \nAngeklagten A2 abgeholt. \n \nDie Feststellungen zu den Zahlungsmodalitäten beruhen zum einen auf den glaubhaften \nAngaben des Angeklagten A3. Sie werden bestätigt durch die per E-Mail vom Schelm-Verlag \n(jjj@...) erfolgte Auftragsbestätigung eines vom Landeskriminalamt vorgenommenen \nTestkaufs, wie sich aus dem Bericht von KHM Z5 vom 23. November 2020 ergibt. \n \n \n \n\n \nSeite  162 \n  \nf) Anmietung einer zweiten Halle \n \nÜber die Anmietung einer weiteren, neben der ersten Halle gelegenen zweiten Halle hat \nebenfalls der Zeuge P5 in Ergänzung der Einlassungen der Angeklagten A1 und A2 berichtet. \nDie Angeklagten hätten mehr Platz gebraucht. Man habe sich im Februar 2019 auf eine in bar \nzu entrichtende Gesamtmiete von 600 EUR geeinigt, die ab Februar dann auch gezahlt \nworden sei. Dass der Angeklagte A1 von dieser Gesamtmiete 150 EUR für seinen Online-\nHandel „F1“ übernommen haben will, beruht auf der vermeintlich sicheren Erinnerung der \nAngeklagten A2, die jedoch nicht den Tatsachen entspricht. Der Angeklagte A1 hat lediglich 50 \nEUR. Die Angeklagten A1 und A2 meinten sich nämlich auch zu erinnern, dass die \nGesamtmiete nach Anmietung der zweiten Halle insgesamt 700 EUR betragen hätten, was \ndurch die Aufzeichnungen des Zeugen P5 widerlegt ist. Aus den Abrechnungen des \nAngeklagten A1 gegenüber P1 ergibt sich, dass dieser 550 EUR der Gesamtmiete \nübernommen hat. \n \ng) F13-Berichterstattung und Planung für die Anmietung einer dritten Halle \n \nDie Feststellungen zur Berichterstattung durch den F13 unter dem Titel „online-shops für \nNazis: Wir suchen die Anbieter I ddd“ und der nachfolgenden Diskussion der \nVereinigungsmitglieder im eee-Chat beruhen auf dem Auswertevermerk von KOK Z8 vom 14. \nJuni 2021. Danach wurde auf dem in der Lagerhalle anlässlich der Durchsuchung \nsichergestellten Computer das Kommunikationsprogramm „eee“ - ein Onlinedienst für Instant \nMessaging - gefunden und ausgewertet. Es wurden 350 schriftliche Nachrichten der \nChatteilnehmer „ppp“, „qqq“ und „rrr“ festgestellt, wobei sich nach den übereinstimmenden \nAngaben der Angeklagten A1 und A3 - mit Blick auf die Chatnamen auch nachvollziehbar - \nhinter „ppp“ der Angeklagte A1, hinter „qqq“ der gesondert verfolgte P1 und hinter „rrr“ der \nAngeklagte A3 verborgen haben. \n \nAm 10. Februar 2020 fragt P1 in dem Chat-Verkehr den Angeklagten A1 \n \n„Die haben Dich verfolgt?“ \n \nDie Frage nimmt Bezug auf den genannten F13-Bericht, bei dem ein Film-Team den \nAngeklagten A1 bei der Abgabe von Paketen in einem F10-Shop in der …straße in O2 zur \nRede stellt und über dessen Rolle zum Schelm-Verlag befragt. \n \n\n \nSeite  163 \n  \nIm weiteren Chatverlauf überlegt der Angeklagte A1, wie er künftig bei der Paketabgabe \nunentdeckt bleiben könnte, indem er schreibt \n \n \n„Evtl. lasse ich wirklich jemand anderes meine Pakete abgeben...“ \n \nund \n \n \n„Wir suchen uns einen weiteren Laden in O16“ \n \nsowie \n \n \n„Die Pakete werden zumindest nicht mehr in O2 verschickt.“ \n \nAuf die Frage von P1, wie es weitergehen könne, erwidert der Angeklagte A1 \n \n \n„Also... wir überlegen natürlich was man machen kann.“ \n \nP1 überlegt dann, den Versand in das Ausland zu verlagern, indem er schreibt \n \n \n„Ich neige dazu, aufgrund der Sicherheitslage [...] die ganze Sache komplett ins \nAusland zu verlagern.“ \n \nDer Angeklagte A1 meint darauf, es sollte stattdessen doch lieber durch „P1“ und „A3a“ - wobei \nes sich nach den Angaben des Angeklagten A3 um ihn handelt - die „Ratte“ gefunden werden, \ndie für eine „fake bestellung“ verantwortlich ist, was zeigt, dass der Angeklagte A1 ein Interesse \nan dem Fortbestand des Vertriebes hatte. \n \nEine Verlagerung des Versandes in das Ausland scheiterte dann an logistischen Problemen. \n \nDer Angeklagte A1 teilt P1 in einer Nachricht mit: \n \n \n„[...] du hast keine Vorstellung, welche Ausmaße dein 600m² Lager hat oder? Wir reden \nhier von 16t Bücher ... ich frage mal A3a ob er mit hilft“ \n \nHierdurch ist auch die erhebliche Lagerfläche belegt, die der Schelm-Versand in Anspruch \nnahm. \n\n \nSeite  164 \n  \n \nZuvor wurde auch die Organisation eines LKW („40-Tonner“) besprochen, wobei der \nAngeklagte A1 zu den örtlichen Verhältnissen mitteilt \n \n \n„weil ein LKW kann nicht vor das Lager fahren...7.5t von P11a ist das größte gewesen \nwas ran fahren konnte ... gut er hat den halben baum mitgenommen aber 12 t oder gar \n40 Tonner passt nicht“ \n \nWobei es sich bei „P11a“ um den Kundenbetreuer der O8 Druckerei F11 P11 handelt, wie sich \naus dem Vermerk von KHM Z5 vom 3. Januar 2023 ergibt, mit dem der E-Mail-Verkehr \nzwischen P1 und P11 ausgewertet worden ist und in dem P1 den P11 mit dem Spitznamen \n„P11a“ anspricht. \n \n6. Vorrätighalten volksverhetzender Inhalte \n \na) Lagerbestand \n \nDer bei der Durchsuchung der Lagerhallen in O1 am 17./18. Dezember 2020 vorhandene \nLagerbestand ergibt sich aus den vom Landeskriminalamt Sachsen (KHM Z5) an diesen Tagen \nerstellten Durchsuchungsprotokollen, der Liste der bei der Durchsuchung sichergestellten \nDruckwerke mit Titeln und jeweiliger Anzahl nebst zugeteilten Asservatennummern sowie \neines ergänzenden Vermerks von KHM Z5 vom 30. März 2023 über die aktualisierte \nGesamtzahl der Druckwerke. \n \nb) Inhalt der Druckwerke \n \nDer Inhalt der jeweiligen Druckwerke, deren Quelle und die jeweilige Ausgestaltung beruht auf \nden zu den einzelnen Werken jeweils erstellten Prüfberichten des Landeskriminalamtes \nSachsen und der Inaugenscheinnahme der in den Werken enthaltenen Abbildungen. \n \nDie Prüfberichte sind einheitlich gestaltet. Sie enthalten in einem Vorspann die vom \nLandeskriminalamt vergebene Prüfberichtnummer und die den Werken zugeteilten \nAsservatennummern. Es folgt die Benennung des Titels, des Autors, des Verlages, der ISBN-\nNummer und - bei vorkonstitutionellen Werken - die Benennung des ursprünglichen Verlags. \nDanach wird die Anzahl der sichergestellten Exemplare mitgeteilt, bevor eine „rechtliche \nBewertung“ mit Blick auf §§ 86a, 130 StGB unter Angabe der Textstellen vorgenommen wird. \n\n \nSeite  165 \n  \nDer Bericht teilt auch mit, ob Werbung für den Schelm-Verlag mit entsprechenden Inhalten \noder andere Händler enthalten ist, ob das Werk ausweislich der polizeilichen Auskunftsdatei \n„…“ indiziert ist und ob hinsichtlich des Hinweises „Wissenschaftlicher Quellentext“ eine \nwissenschaftlich-methodische Auseinandersetzung mit dem Inhalt erfolgt. Bei dem \nüberwiegenden Teil der Prüfberichte sind die zitierten Textpassagen durch Ablichtungen der \nbetreffenden Seiten ergänzt. Soweit letzteres nicht der Fall war, sind die entsprechenden \nTextpassagen ergänzend verlesen worden. \n \nZu der Art und Weise der Erstellung der Prüfberichte haben KHK Z6 und KHK Z8 vom \nLandeskriminalamt Sachsen ausgesagt. \n \nKHK Z6 hat berichtet, dass an der Auswertung der Druckwerke aufgrund der Menge der \nsichergestellten Werke mehrere Beamte der Soko „REX“ des Landeskriminalamtes beteiligt \ngewesen seien. Um ein einheitliches Erscheinungsbild der Prüfberichte zu gewährleisten, \nhabe KKin Z9 ein Musterdokument erstellt. Er selbst habe etwa zehn Buchtitel auf Hinweise \nnach Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und volksverhetzende Inhalte geprüft. \nDafür seien das Buchcover, der Inhalt und auch die fest eingebundene Werbung des Schelm-\nVerlages in Frage gekommen. Er habe die von ihm geprüften Bücher nicht vollständig gelesen, \nsondern \nkursorisch \ngesichtet, \nwobei \nbereits \nein \ngegebenenfalls \nvorhandenes \nInhaltsverzeichnis Anhaltspunkte gegeben hätte. In Zweifelsfällen habe er sich mit anderen \nKollegen beraten. Sollte sich bei der Prüfung ergeben haben, dass die inkriminierten \nÄußerungen in einem größeren Kontext gestanden hätten, habe er das erwähnt. \n \nKHK Z8 hat mitgeteilt, dass auch er die von ihm geprüften Bücher nicht vollständig gelesen \nhabe. Wenn nach einigen Textstellen der Tatbestand des § 130 StGB aus seiner Sicht erfüllt \ngewesen sei, habe er nicht mehr weiter geprüft. Ergänzend hat KHK Z8 mitgeteilt, dass er - \nentsprechend dem gemeinsam besprochenen einheitlichen Prüfauftrag - mit Blick auf den \nHinweis „Wissenschaftlicher Quellentext“ die Bücher auf Fußnoten oder Kommentierungen \nüberprüft habe. Dies sei bei den von ihm geprüften Werken nicht der Fall gewesen. Die \nVergabe mehrerer Asservatennummern für ein Werk beruhe auf dem Umstand, dass die \nWerke in zwei getrennten Hallen und dort teilweise an unterschiedlichen Stellen gefunden \nworden seien, was sich dem Asservierungsschema entsprechend in unterschiedlichen \nNummern niederschlage. \n \n\n \nSeite  166 \n  \nNach alledem konnte nach den Prüfberichten und der auszugsweisen Kenntnisnahme ihres \nInhaltes sicher beurteilt werden, dass die festgestellten Textpassagen der 78 unter IV. 2. ab-\ngehandelten Werke nicht in einen lediglich beschreibenden oder gar analytischen Kontext ein-\ngebettet waren, der ihnen den volksverhetzenden Charakter nehmen würde. Für die zahlrei-\nchen originären nationalsozialistischen Bücher und andere bereits ihrem Titel nach als antise-\nmitisch zu identifizierenden gilt dies ohnehin. Nach der von beiden Zeugen berichteten, der \nstandardisierten Auswertung durch die Beamten des Landeskriminalamtes allgemein zugrun-\ndeliegenden Verfahrensweise besteht kein Zweifel, dass diese bei der auszugsweisen Lektüre \nder Passagen einen entsprechenden Kontext bemerkt hätten. Dementsprechend ist zu dem \nunter VII. 1. a) abgehandelten Buch „Die Juden in der Karikatur“ in dem Prüfbericht die Ein-\nschätzung mitgeteilt, dass „dem Text des Buches kein Antisemitismus unterstellt werden“ \nkönne, sondern der Autor sich um eine „sachliche Auseinandersetzung“ bemühe. Auch wenn \ndie zahlreichen Karikaturen ohne Berücksichtigung des Textes geeignet sind, „den Antisemi-\ntismus zu fördern“ und dies im Gesamtzusammenhang die Absicht der Veröffentlichung durch \nP1 war, so kann dies an der notwendigen Bewertung des Inhalts als Ganzes nichts ändern. \n \nDie Feststellungen zum Charakter der insbesondere den unverändert nachgedruckten „Wis-\nsenschaftlichen Quellentexten“ vorangestellten Vorworte konnten ebenfalls den Prüfberichten, \nin denen diese vielfach wiedergegeben sind, entnommen werden. Sie belegen zusätzlich den \n„Camouflage-Charakter“ der Scheindistanzierungen. \n \nExemplarisch hierzu Folgendes: \n \nIn dem „Mein Kampf“ beigegebenen Vorwort mit der Überschrift „Wissenschaftlicher Quellen-\ntext“ führt P1 aus, der O1 Verlag „Der Schelm“ habe sich \n \n„entschlossen, dem mündigen Staatsbürger, der seit Jahrzehnten durch die hohe \nSchule der Demokratie gegangen ist, im Rahmen seiner Nachdrucke vorkonstitutionel-\nlen Schrifttums Adolf Hitlers Buch „Mein Kampf“ unkommentiert und unverändert zur \nkritischen Bewertung vorzulegen“. \n \nMan sei dem Leitspruch Kants verpflichtet: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu \nbedienen!“ \n \nDeswegen setze der „Faksimile Verlag DER SCHELM“ …. mit dieser Publikation eine Reihe \n„bemerkenswerter Buchveröffentlichungen“ fort. Mit ihr sollten „dem interessierten Publikum \n\n \nSeite  167 \n  \nund mündigem Staatsbürger besonders interessante Publikationen vorkonstitutionellen \nSchrifttums als wissenschaftliche Quellentexte zur kritischen Begutachtung vorgelegt werden.“ \n \nAm Ende der Seite dieses Vortextes wird dann das Logo des „Schelm“ mit dem Till Eulenspie-\ngel auf einem kleinen Turm von Büchern abgedruckt. \n \nAllein die erkennbar ironische Formulierung, man wolle „dem mündigen Staatsbürger, der seit \nJahrzehnten durch die hohe Schule der Demokratie gegangen“ sei, das Buch „vorlegen“ zeigt, \ndass eine Distanzierung oder gar kritische Bewertung des Textes nicht beabsichtigt ist. \n \nDem in dem Buch „Rasse und Humor“ - laut Impressum 2018 nachgedruckt - eingebundenen, \nmit den Titeleinbänden bebilderten Gesamtverzeichnis des Verlagsprogramms zum damali-\ngen Zeitpunkt stellt P1 folgende Worte voran: \n \n„Unsere unveränderten Faksimilenachdrucke dienen der staatsbürgerlichen Aufklä-\nrung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen sowie der historischen Dokumen-\ntation … und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Ge-\nschichte. Der Verlag macht sich die nur aus der damaligen Zeit zu verstehenden Sicht-\nweisen nicht zu eigen und distanziert sich von jedweden verleumderischen, hetzeri-\nschen, beleidigenden und die menschliche Würde angreifenden Passagen, insbeson-\ndere von Schmähkritik am Judentum. Wir berichten ausschließlich bewertungsfrei über \nhistorische Vorgänge und legen Wert auf die Feststellung, dass wir mit den abgedruck-\nten Äußerungen nicht gemeingehen.“ \n \nDas 1933 im Original erschienene Buch „Horst Wessel“ bewirbt das Verlagsverzeichnis wie \nfolgt: \n \n„Der Autor Erwin Reitmann, selbst ehemaliges Mitglied des 5. SA-Sturmes von Horst \nWessel, schrieb folgende Zeilen: „Dieses Buch soll dazu beitragen, das Andenken an \nden Märtyrer der nationalsozialistischen Freiheitsbewegung treu zu bewahren. Es soll \ndas einzigartige Bild der Persönlichkeit Horst Wessels klar und ungeschminkt zeich-\nnen.“ - Ende der Beschreibung des Werkes. \n \n„Der Jude als Weltparasit“ (Titel 30 der volksverhetzenden Schriften) wird mit folgenden Wor-\nten vorgestellt: \n \n\n \nSeite  168 \n  \n„Eine üble NS-Hetzschrift gegen das auserwählte Volk, dem die tumben, latent rassis-\ntischen Deutschen ideell und materiell so viel zu verdanken haben.“ \n \n \nDie Feststellungen der Bücher, in denen entweder Werbungen für einzelne volksverhetzende \nWerke oder das Gesamtverzeichnis des Schelm-Verlages eingebunden war, beruht auf zwei \nVermerken des Landeskriminalamtes Sachsen (KHK Z6/KHM Z5 und EKHK Z10/KHM Z5) \njeweils vom 16. April 2024. Die Werbung besteht dabei entweder aus einer Gesamtliste der im \nSchelm-Verlag erscheinenden Werke entweder ohne Bilder - dabei handelt es sich ausweislich \nder Angaben des Angeklagten A3 um die Druckwerke, die per „Büchersendung“ verschickt \nwurden - oder aber mit Abbildungen des Einbandes des jeweils beworbenen Buches, wobei - \nwie die Prüfberichte des Landeskriminalamtes zeigen - zum Beispiel „Der Giftpilz“ und (der \numsatzstarke) „Mein Kampf“ beworben wurden. \n \nDer Angeklagte A3, der den Satz der Bücher zu verantworten hatte, gab hierzu an, dass in den \nvom Schelm-Verlag selbst herausgegebenen Büchern immer volksverhetzende Werke \n(mit)beworben wurden. \n \nc) Verkaufszahlen \n \nDie Anzahl der vom 19. Februar 2019 bis zum 15. Dezember 2020 eingegangen Bestellungen \nund tatsächlichen Versendungen sowie die dadurch erzielten Umsätze beruhen auf den \nAuswertevermerken von KKin Z9 vom 24. Februar 2023 und 18. März 2024. KKin Z9 konnte \nanhand eines vom Angeklagten A3 in einer Beschuldigtenvernehmung vom 22. Dezember \n2022 übergebenen USB-Sticks, auf dem er ein „backup“ des Warenwirtschaftssystems \ngespeichert hatte, nach Aufbereitung durch die IT-Abteilung des Landeskriminalamtes und \nErstellung einer SQL-Datenbank die Werke mit dem festgestellten volksverhetzenden Inhalt - \nwenn auch hinsichtlich der Titel nicht ganz vollständig - extrahieren. Dass das Zahlenwerk trotz \nder vom Schelm-Verlag für die von ihm vertriebenen Werke verlangten „glatten“ Preise - wie \nsich aus der im Vermerk von KKin Z9 vom 8. Mai 2023 dargestellten Preisliste des Schelm-\nVerlages ergibt - im Gesamtumsatz für einzelne Titel „unrunde“ Beträge aufweist, hat der \nAngeklagte A3 glaubhaft erläutern können. Während den Angeklagten A1 und A2 in dem \nWarenwirtschaftssystem nur ein Zugriff auf die Picklisten möglich war, um die eingegangenen \nBestellungen abzuarbeiten, habe er auch auf die zugrundeliegenden Zahlen, insbesondere \ndie Umsätze, zugreifen können. Daraus sei ersichtlich, dass vereinzelt Rabatte auf \nBestellungen gewährt worden seien. \n\n \nSeite  169 \n  \n \nDer Einkaufspreis für das Werk „Mein Kampf“ beruht auf einer E-Mail der Druckerei F11 vom \n24. Mai 2016 an den Schelm-Verlag aufgrund dessen Kalkulationsanfrage (Auswertevermerk \nvon KHM Z5 vom 3. Januar 2023). Der Verkaufspreis ergibt sich aus dem Vermerk von KKin \nZ9 vom 8. Mai 2023, die im Zuge der Durchsuchung anhand der Website des Schelm-Verlages \ndie Verkaufspreise der angebotenen Werke ermittelt hat. \n \nd) „Aufklärungshilfe“ \n \nDie Angaben des Angeklagten A3 in seinen Beschuldigtenvernehmungen und seine \nKenntnisse anhand des von ihm nach der Durchsuchung am 17./18. Dezember 2020 noch \nerlangten Zugriffs auf E-Mail-Konten sowie das von ihm gesicherte „backup“ des \nWarenwirtschafssystems waren für die Ermittlungsbehörden sowohl hinsichtlich des konkreten \nTatvorwurfs als auch weiterführender Ermittlungen hilfreich. Vor allem das „backup“ des \nWarenwirtschaftssystems, dessen Funktionalitäten er den Ermittlungsbehörden ergänzend \nerläuterte, wie KKin Z9 berichtete, ermöglichte dieser eine detaillierte Analyse der \nBestellungen, Versendungen und des Gesamtumsatzes der Titel für den Zeitraum vom \n19. Februar 2019 bis zum 15. Dezember 2020. Zum anderen hat KHM Z5 berichtet, dass die \nvom Angeklagten A3 gemachten Angaben zunächst die bisherigen Erkenntnisse bestätigt, \naber auch weitere Hinweise erbracht hätten. So sei der Vertrieb des Schelm-Verlages nach \nder Durchsuchung zunächst zum Erliegen gekommen, im Verlauf der Jahre 2021/2022 habe \nes jedoch Hinweise vom Zoll gegeben, dass der Schelm-Verlag seine Werke weiter versenden \nwürde. Dies habe sich durch vom Angeklagten A3 zur Verfügung gestellte Daten bestätigt. \nMan habe daraus auch erkennen können, dass der Vertrieb über O17 nach Deutschland, und \nzwar nicht mehr über Sachsen, sondern über Baden-Württemberg erfolge. Zudem habe man \nHinweise darauf erhalten, dass die Bücher jetzt in O17 gedruckt würden und es in der Nähe \nvon O18 ein Zwischenlager gebe. \n \n7. Von den Angeklagten für ihre Beteiligung erlangte Gelder \n \nDie Feststellungen unter III. 3. zu den von den Angeklagten für ihre Beteiligung an der \nkriminellen Vereinigung erlangten Gelder ergaben sich neben ihren eigenen grundsätzlichen \nAngaben zahlenmäßig zum einen aus den Auswertungen der ihnen selbst bzw. dem gesondert \nverfolgten P1 zuzuordnenden Konten und aus der Auswertung der vom Angeklagten A1 im \nZeitraum vom 30. Mai 2019 bis 15. Dezember 2020 erstellten Abrechnungen, auf deren \n\n \nSeite  170 \n  \nGrundlage P1 seine Zahlungen erbrachte. Anhand dieser Abrechnungen war es möglich, die \nHöhe der für die Tat erlangten Gelder zu schätzen. \n \na) Tatsächlich von den Angeklagten erhaltene Zahlungen \n \nDie Angeklagten A1 und A2 haben übereinstimmend erklärt, sie hätten zum einen die für das \nLager und den Vertrieb und sonst angefallenen Kosten von P1 erstattet bekommen, dazu eine \n- geringe - „Aufwandsentschädigung“. Hierüber sei nach jedem „Einsatz“ von A1 eine genaue \nAbrechnung erstellt worden, in der auch ihr „Verdienst“ ausgerechnet worden sei. Dieser sei - \nwie festgestellt nach Art und Gewicht gestaffelt - nach der Anzahl der jeweils verschickten \nSendungen berechnet worden. P1 habe das dann zuverlässig auf von ihnen im Ausland \nunterhaltene Konten gezahlt. \n \nDie im Tatzeitraum von den drei Angeklagten von P1 so mindestens erlangten Gelder ergaben \nsich aus einem Bericht des Landeskriminalamts Sachsen (KK Z11) vom 6. März 2023, der \nseinerseits \nauf \nder Auswertung \nvon \nKontoanalysen \nder \nBuchprüferin \nZ1 \ndes \nLandeskriminalamts Sachsen beruht, und aus von dieser gefertigten Auswertungen selbst. \n \nDie Buchprüferin hat - wie in ihren Berichten hierzu ausgeführt - die im Rechtshilfeweg \nbeschafften Einzelbuchungsdaten zum einen von vier tschechischen Konten, die von P1 für \nden Zahlungsverkehr des „Schelm“ genutzt wurden, wie auch jeweils eines litauischen Kontos \nsowohl von P1 wie von A1 ausgewertet. Dabei hat sie die in den einzelnen Zeiträumen \n(monatlich wie jährlich) ausgeführten Zahlungen mit den jeweiligen Gegenkonten kategorisiert \nund auch bezüglich der drei Angeklagten erfasst. Die vier tschechischen Konten, die auf die \nNamen andere Personen lauteten, konnten P1 bzw. dem „Schelm“ sicher zugeordnet werden. \nDer Angeklagte A3 hat von der wechselnden Verwendung solcher Konten zur Tarnung \nberichtet, und schon die Zahlungsflüsse an die Angeklagten - die mit den (angeblichen) \nInhabern eingestandenermaßen nichts zu tun hatten - und auch an die ungarische Druckerei \nF11 lassen an der Zuordnung der Konten keinen Zweifel, zumal sie mit ihrer IBAN teilweise \nauf Rechnungen und anderen Urkunden, die Gegenstand der Beweisaufnahme waren, als \nEmpfangskonten für Zahlungen der Kunden angegeben waren. \n \nAuch ein österreichisches Konto, mit der Inhaberbezeichnung „F19“, bei dem die Umsatzdaten \nnur die Namen der Empfänger, nicht aber die Gegenkonten auswiesen, konnte aufgrund von \nMittelabflüssen u.a. an die Angeklagten und F11 dem „Schelm“ zugeordnet werden. Auch \n\n \nSeite  171 \n  \ndieses Konto ist im Übrigen auf Rechnungen als Empfängerkonto angegeben worden, wie sich \naus dem unter b) erwähnten Bericht von KK Z4 vom 11. Oktober 2021 ergibt. \n \nVon diesen Konten haben die Angeklagten die festgestellten Zahlungen erhalten, wobei der \nSenat die - geringfügigen - Zahlungen der Angeklagten an diese Konten, die in den Berichten \nder Buchprüferin ebenfalls ausgewiesen sind, aus Vorsichtsgründen zu ihren Gunsten von den \ngeleisteten Zahlungen P1 abgezogen hat. Aufsummiert ergaben sich so die festgestellten \nZahlungen, wobei die Zahlungen auf das litauische Konto des Angeklagten A1, dessen \nBuchungsdaten als einziges der ausländischen Empfängerkonten im Rechtshilfeweg zu \nerlangen waren, durch dessen Auswertung bestätigt sind. Auf diesem Konto sind zusätzlich \nauch Zahlungen von einem britischen Konto des Inhabers „P12“ i.H.v. 34.539,49 (Zahlungszeit \n23. Juni bis 9. Dezember 2020) eingegangen, die zur Überzeugung des Senats ebenfalls über \nden Umweg dieses Kontos veranlasste Zahlungen P1 bezüglich der Tätigkeit der beiden \nAngeklagten für den „Schelm“ waren und deshalb in der für ihn festgestellten Gesamtsumme \neingerechnet sind. \n \nVon dem „P12-Konto“ sind auch auf das litauische Konto P1 von Juli bis Dezember 2020 - in \ndem zugehörigen Bericht der Buchprüferin einzeln aufgeführt - insgesamt 29.000 EUR gezahlt \nworden. Bei dem Kontoinhaber handelte es sich um einen bekannten Holocaust-Leugner, \ndessen im Verlag „Castle Hill Publishers“ verlegte Werke auch über den Schelm-Verlag \nverkauft wurden [vgl. Titel 1) unter III.2.], weshalb an sich Zahlungen in umgekehrter Richtung \nzu erwarten wären. Es ist deshalb naheliegend, dass das auf P12 lautende Konto tatsächlich \nvon P1 zur verdeckten Abwicklung eigener Zahlungen des „Schelm“ genutzt wurde. Nachdem \nder Angeklagte A1 auch keine Einnahmen von P12 zu erwarten hatte, wie er eingeräumt hat, \nhat der Senat keinen Zweifel, dass diese 34.539,49 EUR von P1 herrührten. \n \nb) Verdienstanteile \n \nDie festgestellten Anteile des Verdienstes für die mitgliedschaftliche Beteiligung in der \nVereinigung hat der Senat im Wege der Schätzung aus den detaillierten Abrechnungen \nermittelt, die der Angeklagte A1 - wie er selbst erläuterte - erstellt hat. Nach einem \nAuswertebericht des Landeskriminalamts Sachsen (KK Z4) vom 11. Oktober 2021 wurden auf \ndem in der Lagerhalle sichergestellten Computer neben in dem Bericht exemplarisch \ndargestellten Rechnungen/Lieferscheinen insgesamt 115 Excel-Dateien mit zugehörigen PDF-\nDateien gefunden, die - meist wochenzyklisch erstellt - den Zeitraum vom 30. Mai 2019 bis 15. \nDezember 2020 umfassen. \n\n \nSeite  172 \n  \n \nDie dargestellten Tabellen sind im Aufbau jeweils identisch und enthalten - wie vom \nAngeklagten A1 geschildert - die von ihm jeweils nach einer Versand-Aktion erstellten \nAbrechnungen. Sie enthalten jeweils nach Anzahl der Einzelposition und Kosten gegliederte \nUntertabellen für „Briefsendungen national“, „Warenpost international“, „Extra“ und „Verdienst“. \nDabei sind in der Rubrik „Extra“ nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich bzw. turnusmäßig \nanfallende Positionen für „Papier“, „Toner“ und „Benzin pauschal“ sowie „Miete“ (für das Lager) \nenthalten. Zudem gibt es eine kleine Tabelle, in der sich aus einem Betrag für „Gesamt“ \nabzüglich „bezahlt“ ein als „übrig“ bezeichneter Restbetrag ergibt. Schließlich gibt es ein \nKästchen mit der Bezeichnung „Gesamt“, dessen Zahlenwert sich jeweils aus der Addition der \nfür die Rubrik „Extra“ und „Verdienst“ mit dem für „Übrig“ ausgewiesenen Wert ergibt. Dieser \nerrechnet sich seinerseits aus der Summe der Werte für Briefsendungen und Warenpost (in \nder kleinen Tabelle ebenfalls als „Gesamt“ bezeichnet), abzüglich des für „bezahlt“ \neingetragenen Betrages. Somit ergibt sich jeweils der insgesamt von P1 zu bezahlende Betrag \nals Summe des als „Gesamt(Forderung)“ zuzüglich des als „bezahlt“ genannten Wertes. Die \nAuswertung der insgesamt 115 (Rechnungs-)Dateien in dem Bericht von KK Z4 weist für die \nRubrik „Gesamt“ in dem gesamten Zeitraum eine Summe von 94.257,53 EUR aus. Aus einem \nvom Senat angeforderten ergänzenden Auswertevermerk vom 9. April 2024 ergibt sich, dass \ndie in den Abrechnungs-Dateien für „bezahlt“ eingetragenen Beträge insgesamt 11.391,90 \nEUR ergeben, so dass die in dem von den Abrechnungs-Dateien abgedeckten Zeitraum zu \nzahlenden Kosten einschließlich des „Verdienstes“ der Angeklagten A1 und A2 105.649,43 \nEUR ausmachten. Die beiden Angeklagten haben in ihren Einlassungen bestätigt, dass die in \nden Abrechnungen zusammengestellten Zahlungen von P1 auch jeweils zeitnah erfolgten. In \ndem nachgeforderten Auswertevermerk ist für diesen Zeitraum die Summe der als „Verdienst“ \nerrechneten Beträge mit 30.887,00 EUR ermittelt worden. \n \nNachdem dieser Wert sich in anderthalb Jahren aus insgesamt 115 Abrechnungen ergab, ist \ner zur Überzeugung des Senats als Grundlage für eine Schätzung des in den tatsächlich \nfeststellbaren Zahlungen enthaltenen Verdienstanteils geeignet. Aus diesem Anteil von gut \n29 % ergaben sich die entsprechenden Verdienstanteile der insgesamt erhaltenen Zahlungen. \n \nc) Partizipation der Angeklagten A2 an den vom Angeklagten A1 erlangten Geldern \n \nZwar haben beide Angeklagte übereinstimmend ihr Verständnis mitgeteilt, dass sie \ngemeinsam die Arbeiten verrichtet hätten und deshalb die Vergütung auch „geteilt“ hätten. Von \neiner Barteilung der jeweils von P1 erhaltenen Vergütungen haben sie nichts berichtet, \n\n \nSeite  173 \n  \nsondern erläutert, die Gelder seien hauptsächlich für Ausgaben der „Familie“, insbesondere \nAufwendungen für die gemeinsamen Kinder, sei es bei Ausflügen etc. oder sonst zum \nbeiderseitigen Nutzen verwendet worden. \n \nEs ist auch den Kontoauswertungen nicht zu entnehmen, dass die Angeklagten die jeweils auf \nihren Konten vereinnahmten Beträge unmittelbar nach Erhalt an den jeweils anderen auch nur \nteilweise weitergeleitet hätten. Zwar lassen sich in relativ geringem Umfang auf dem \nlitauischen Konto des Angeklagten A1 wechselseitige Zahlungen feststellen: 7.071,50 EUR im \nJahr 2020 von A1 an A2, 4608,46 EUR in umgekehrter Richtung in den Jahren 2019 und 2020. \nAber auch insoweit lässt sich angesichts der vielfältig verflochtenen Lebensbeziehungen \ndaraus nicht schließen, dass es hier um „Ausgleichszahlungen“ im vorbeschriebenen Sinne \ngegangen wäre. \n \nDass der Angeklagte A1 den seinen (hälftigen) Anteil übersteigenden Betrag der Zahlungen \nfür die Tätigkeiten für den „Schelm“ zur Verfügung der Angeklagten A2 bereitgehalten hätte, \nergibt sich aus den Einlassungen gerade nicht. \n \nX. \n(Rechtliche Würdigung) \n \nDurch die festgestellten Taten haben sich die Angeklagten wie aus der Urteilsformel ersichtlich \nschuldig gemacht. \n \n1. \na) \nDer Schelm-Verlag stellt sich als kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 Abs. 1 StGB dar. \nEs war der gemeinsame Wille des gesondert verfolgten P1 sowie der Angeklagten A1, A2 und \nA3, geschäftsmäßig und professionell organisiert, rechtsextreme, antisemitische und \nvolksverhetzende Literatur zu verbreiten und damit zusätzlich Gewinn zu generieren. \n \nDabei war es der übergeordnete Zweck ihrer Handlungen, hierzu arbeitsteilig einen eingerich-\nteten Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, der ihnen über die Ausführung der einzelnen Hand-\nlungen hinaus die dauerhafte Vereinnahmung der Gelder ermöglichte (BGHSt 66, 137 ff. - Rn. \n34; NStZ 2022, 35 ff. - Rn. 10/11; Schäfer/Anstötz in: Münchner Kommentar zum StGB, 4. Aufl. \n(2021), § 129, Rn. 62). \n \n\n \nSeite  174 \n  \nb) \nAllein der gesondert verfolgte P1 ist als Gründer der kriminellen Vereinigung anzusehen. Auch \nwenn der Beitritt der Angeklagten A1 und A2 konstitutiv für das Entstehen der Vereinigung war, \nhaben \nsie \ndamit \nnoch \nnicht \n- \nwie \nnach \nüberkommener \nRechtsprechung \ndes \nBundesgerichtshofes erforderlich - einen „weiterführenden und richtungsweisenden“ Beitrag \nzur Gründung (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05 -, juris) geleistet. Der \ngesondert verfolgte P1 allein hat die Vereinigung initiiert und inhaltlich ausgestaltet. \n \nDie konstitutive Mitwirkung der Angeklagten A1 und A2 an der Gründung der Vereinigung, wie \nauch das spätere Mitwirken des Angeklagten A3 stellt sich daher (nur) als - allerdings \ngewichtiger - Teil ihrer mitgliedschaftlichen Beteiligung an der kriminellen Vereinigung dar, der \nnach § 129 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bestrafen ist. \n \n2. \nDas Vorrätighalten der volksverhetzenden Druckwerke stellt sich für jeden Angeklagten als \neine natürliche Handlungseinheit einer mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen \nVereinigung in Tateinheit mit Volksverhetzung dar. Dabei erfüllen die unter Ziffern III.2.1) bis \nIII.2.78) genannten Druckwerke wie folgt den Tatbestand der Volksverhetzung: \n \na) § 130 Abs. 2 Nr. 1 lit. a), Nr. 2 StGB \n \nDie Werke III.2. ... 2), 5), 6), 7), 8), 10), 11), 12), 13), 15), 16), 17), 18), 19), 20), 21), 23), 24, \n27), 28), 29), 30), 31), 32), 34), 35), 36), 37), 38), 39), 40), 41), 43), 44), 46), 47), 48), 49), 50), \n51), 52), 53), 54), 55), 56), 59), 60), 61), 62), 63), 64), 65), 67), 68), 70), 71), 72), 73), 74) und \n77). \n \nIn den Werken wird gegen Gruppen und Teile der Bevölkerung, insbesondere Juden, zum \nHass aufgestachelt. \n \nb) § 130 Abs. 2 Nr.1 lit. c), Nr. 2 StGB \n \nDie Werke III.2. ... 4), 6), 7), 8), 10), 11), 12), 15), 16), 18), 19), 21), 22), 23), 24), 26), 27), 28), \n29), 30), 31), 32), 33), 35), 36), 37), 39), 40), 41), 43), 47), 49), 50), 51), 52), 53), 54), 59), 61), \n62), 63), 64), 66), 68), 70), 71) und 73). \n \nIn den Werken werden Gruppen und Teile der Bevölkerung, insbesondere Juden, dadurch \n\n \nSeite  175 \n  \nangegriffen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden. \n \nc) § 130 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 und 6 StGB \n \nDie Werke III.2. ... 1), 3), 14), 25), 60), 66), 69) und 78). \n \nIn den Werken wird die systematische Ermordung von Juden unter der Herrschaft des \nNationalsozialismus geleugnet. \n \nd) § 130 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 und 6 StGB \n \nDie Werke III.2 ... 9), 42), 45), 55), 57), 58), 75), und 76). \n \nIn den Werken wird in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise die nationalsozialistische \nGewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht. \n \nXI. \n(Strafzumessung) \n \nHinsichtlich aller Angeklagten war sowohl für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer \nkriminellen Vereinigung als auch für die mitgliedschaftliche Beteiligung in Tateinheit mit \nVolksverhetzung jeweils vom Strafrahmen des § 129 Abs. 1 Satz 1 StGB, der Geldstrafe oder \nFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht, auszugehen. Das Vorrätighalten volksverhetzender \nInhalte gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist hingegen - auch bei den in § 130 Abs. 3 und 4 StGB \nbezeichneten Inhalten - lediglich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. \nDabei war bei der Strafzumessung bei allen Angeklagten erschwerend zu berücksichtigen, \ndass durch die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Form des \nVorrätighaltens volksverhetzender Inhalte zwei Straftatbestände gleichzeitig verwirklicht \nworden sind. \n \n1. Angeklagter A1 \n \nZugunsten des Angeklagten war zu werten, dass er sich, wenn auch zunächst beschönigend, \nbereits im Ermittlungsverfahren und auch in der Hauptverhandlung letztlich geständig \neingelassen hat und durch die in der Sache erlittene Untersuchungshaft und das Verfahren \nbeeindruckt ist. \n\n \nSeite  176 \n  \n \nZu seinen Lasten war zu berücksichtigen, dass er nahezu zweieinhalb Jahre lang mit \nerheblichem Aufwand an der Vereinigung beteiligt war. Erschwerend tritt hinzu, dass der \nAngeklagte vielfach vorbestraft ist und die Tat innerhalb laufender Bewährungszeit begangen \nhat. Auch die Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger \nOrganisationen vom 18. März 2019 hat den Angeklagten nicht beeindruckt, und er hat sich \nweiter an der kriminellen Vereinigung beteiligt. Schließlich hat auch die Berichterstattung durch \nden F13 nicht dazu geführt, dass der Angeklagte sein Tun aufgegeben, sondern er sich \nausdrücklich für einen Fortbestand des Lagers ausgesprochen hat. \n \nVor diesem Hintergrund waren folgende Strafen tat- und schuldangemessen: \n \nFür die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: \n \n1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe \n \nFür die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit \nVolksverhetzung unter Berücksichtigung der großen Zahl an vorrätig gehaltenen Werken: \n \n2 Jahre Freiheitsstrafe \n \nMit diesen Einzelstrafen und der Einzelstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 EUR wegen \nfalscher Versicherung an Eides Statt aus dem Urteil des Amtsgerichts … vom … war unter \nAuflösung der vom Amtsgericht gebildeten (nachträglichen) Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB \neine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden, nachdem die vom Amtsgericht zum Zeitpunkt der \nEntscheidung noch zu Recht einbezogene Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts … vom \n… in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 EUR vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils des \nAmtsgerichts … vollstreckt war. \n \nAus den drei Einzelstrafen hat das Gericht unter nochmaliger Berücksichtigung der für und \ngegen den Angeklagten A1 sprechenden Umstände sowie des zugunsten des Angeklagten \nwirkenden engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs der Handlungen und \nBerücksichtigung der Auswirkungen der Strafe auf die Person des Angeklagten unter \nErhöhung der Einsatzstrafe von zwei Jahren gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB auf eine \nGesamtfreiheitsstrafe von \n \n\n \nSeite  177 \n  \n2 Jahren und 6 Monaten \n \nerkannt. \n \n2. Angeklagte A2 \n \nZu Gunsten der Angeklagten war zu werten, dass sie sich geständig eingelassen hat, durch \ndas Strafverfahren beeindruckt ist und sich in prekären Lebensumständen befindet, bei denen \nsich eine Verbesserung erst während der Hauptverhandlung abzeichnete. Weiter hat der \nSenat bedacht, dass sie die am wenigsten bedeutende Rolle in der Vereinigung innehatte, \nauch wenn ihre konkreten ausführenden Tätigkeiten umfangreich und denen des Angeklagten \nA1 gleichgewichtig waren. \n \nZu Ihren Lasten waren jedoch die Dauer der Tätigkeit und die - wenn auch nicht \neinschlägigen - Verurteilungen zu Geldstrafen zu berücksichtigten. \n \nVor diesem Hintergrund waren folgende Strafen tat- und schuldangemessen: \n \nFür die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: \n \n1 Jahr Freiheitsstrafe \n \nFür die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit \nVolksverhetzung: \n1 Jahr 3 Monate Freiheitsstrafe \n \nMit diesen Einzelstrafen und der Einzelstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 EUR aus dem \nStrafbefehl des Amtsgerichts … vom … war gemäß § 55 StGB eine nachträgliche \nGesamtstrafe zu bilden. \n \nAus den drei Einzelstrafen hat das Gericht unter nochmaliger Berücksichtigung der für und \ngegen die Angeklagte A2 sprechenden Umstände sowie des zugunsten der Angeklagten \nwirkenden engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs der Handlungen und \nBerücksichtigung der Auswirkungen der Strafe auf die Person der Angeklagten unter Erhöhung \nder Einsatzstrafe von einem Jahr und drei Monaten gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB auf eine \nGesamtfreiheitsstrafe von \n\n \nSeite  178 \n  \n1 Jahr und 6 Monaten \n \nerkannt. \n \nDie Vollstreckung der Strafe konnte gemäß § 56 Abs. 1 und 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt \nwerden. \n \nEs ist zu erwarten, dass sich die Angeklagte schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen \nund künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. \n \nDie Verurteilte ist erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie ist durch das gegen \nsie geführte Verfahren beeindruckt. Die bisherigen Vorstrafen sind geprägt durch ihre \nLebensumstände, die auch davon gekennzeichnet waren, dass sie weder eine Ausbildung \nabgeschlossen hat, noch einer geregelten Tätigkeit nachgegangen ist. \n \nNunmehr hat die Angeklagte begründete Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit, die ihr ein \nEinkommen ermöglicht, mit der sie gemeinsam mit ihren noch minderjährigen Kindern ein \ngeregeltes Leben führen und insbesondere auch wieder über bezahlbaren Wohnraum wird \nverfügen können. Diese Gesamtumstände rechtfertigen die Annahme besonderer Gründe im \nSinne des § 56 Abs. 2 StGB. \n \n3. Angeklagter A3 \n \nZugunsten des Angeklagten spricht sein bereits während des Ermittlungsverfahrens \nabgelegtes umfassendes Geständnis. Zudem haben seine Angaben über seine eigene \nTätigkeit hinaus wesentliche Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen, insbesondere zu den \nneuen Vertriebswegen des Schelm-Verlages ergeben, die nur deshalb zu keiner vertypten \nStrafmilderung gemäß § 46b StGB führen konnten, weil die in Rede stehenden Straftaten nicht \nmit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe bedroht sind. Zugunsten des Angeklagten \nwar zudem zu berücksichtigen, dass er nicht vorbestraft ist. \n \nZu Lasten des Angeklagten war die Dauer seiner Tätigkeit zu werten. Hinzu tritt, dass der \nAngeklagte in der Vereinigung eine höherqualifizierte Tätigkeit als Setzer und Administrator \nausgeführt hat, die nicht ohne weiteres zu ersetzen gewesen wäre. \n \nVor diesem Hintergrund waren folgende Strafen tat- und schuldangemessen: \n\n \nSeite  179 \n  \n \n \n \n \nFür die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: \n \n1 Jahr 4 Monate Freiheitsstrafe \n \nFür die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit \nVolksverhetzung: \n \n1 Jahr 3 Monate Freiheitsstrafe \n \nAus diesen Einzelstrafen hat das Gericht unter nochmaliger Berücksichtigung der für und \ngegen den Angeklagten A3 sprechenden Umstände sowie des zugunsten des Angeklagten \nwirkenden engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs der Handlungen und \nBerücksichtigung der Auswirkungen der Strafe auf die Person der Angeklagten unter Erhöhung \nder Einsatzstrafe von einem Jahr und vier Monaten gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB auf eine \nGesamtfreiheitsstrafe von \n \n1 Jahr und 10 Monaten \n \nerkannt. \n \nDie Vollstreckung der Strafe konnte gemäß § 56 Abs. 1 und 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt \nwerden. \n \nEs ist zu erwarten, dass sich der Angeklagte schon die Verurteilung zur Warnung dienen \nlassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen \nwird. \n \nDer Verurteilte ist erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er ist durch das gegen \nihn geführte Verfahren beeindruckt. \n \nDer Angeklagte hat sich glaubhaft von seinen Taten sowie seiner ideologischen Einstellung \ngelöst und sich freiwillig einem Aussteigerprogramm unterworfen. Dies rechtfertigt in einer \n\n \nSeite  180 \n  \nGesamtwürdigung im Hinblick auf sein umfassendes Geständnis und die geleistete \nAufklärungshilfe die Annahme besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB. \n \nXII. \n(Einziehung) \n \n1. Einziehung von Wertersatz anstelle des für die Straftaten Erlangten \n \na) Bestimmung des für die Beteiligung an der kriminellen Beteiligung Erlangten im \nSinne von § 73 Abs. 1 StGB \n \nDie Zahlbeträge sind vollständig als die Beteiligung an der kriminellen Vereinigung bezogen \nanzusehen. \n \nDer Angeklagte A3 hat zwar auch nicht inkriminierte Bücher gesetzt, diese enthielten aber nach \nseiner Einlassung stets fest eingebundene Werbung für das gesamte Verlagsprogramm des \n„Schelm“, das zu Großteilen aus - wie festgestellt - volksverhetzenden Werken bestand, so \ndass auch deren Verbreitung, weil volksverhetzende Schriften bewerbend, gemäß § 130 Abs. \n1 Nr. 2 StGB strafbar war. \n \nAus dem gleichen Grunde sind auch sämtliche Zahlungen an die beiden Mitangeklagten als \nauf ihre Beteiligung an der kriminellen Vereinigung bezogen anzusehen. Zwar wurden von \nihnen auch Bücher verwaltet und versendet, die keinen unter § 130 StGB subsumierbaren \nInhalt hatten, aber auch diese enthielten regelmäßig die vorbeschriebene Werbung, weshalb \nsich die Lagerhaltung auch dieser Werke als Teil der Betätigung in der kriminellen Vereinigung \ndarstellt. Schon aus diesem Grunde scheidet eine Beschränkung der Zurechnung auf den \nAnteil inhaltlich inkriminierter Druckwerke am Gesamtumsatz aus. \n \nb) Keine Einziehung der allein die Erstattung von Auslagen betreffenden Beträge \n \nAllerdings können die explizit feststellbaren Kostenerstattungen für die von den Angeklagten \nA1 und A2 in der Regel vorverauslagten Aufwendungen - nämlich alles, was nicht „Verdienst“ \nwar - nicht als im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB für ihre Straftaten erlangt angesehen werden. \n \nAbgesehen davon, dass die Portokosten jeweils nur für den Vertrieb der Werke im engeren \nSinne erstattet wurden und die entsprechenden Einzelhandlungen nach § 154a StPO aus dem \n\n \nSeite  181 \n  \nVerfahrensstoff ausgeschieden worden sind, ist die Herausnahme dieser Zahlungen aus der \nBestimmung des Umfangs des Erlangten deshalb geboten, weil es sonst zu einem \nWertungswiderspruch der Behandlung von für Tatmittel geleisteten Zahlungen käme. Nach der \ngefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zahlungen, die zum Bestreiten \nkonkret bestimmter Aufwendungen zur Tatbegehung geleistet werden, als Tatmittel anzusehen \nund deshalb nicht nach § 73 Abs. 1 StGB, sondern (nur) nach § 74 StGB einziehbar (BGHR \nStGB § 73 Erlangtes 3; NStZ-RR 2011, 283 f. - unklar, ob Kostenvorschuss oder nachträgliche \nErstattung). Nun sind zwar die nachträglich erfolgten Kostenerstattungen durch die vorherige \nTatbegehung ausgelöst, doch es ist nach Auffassung des Senats nicht möglich, sie nur wegen \ndieser umgekehrten Zeitabfolge nunmehr als „für die Tat“ erlangt anzusehen. Zudem sind „für \ndie Tat“ erlangte Vermögenswerte solche, die den Betroffenen als Belohnung, Verdienst u.ä. \nzufließen. Ein Wertungswiderspruch zu dem Verbot eines Abzugs straftatbedingter \nAufwendungen (§ 73d Abs. 1 Satz 2 StGB) besteht im Hinblick auf die vorgenannte \nRechtsprechung zur Einordnung von Geldbeträgen, die konkret dem Bestreiten ebensolcher \nAufwendungen dienen sollen, nicht, auch wenn dies im Hinblick auf den Zweifelssatz und die \nMöglichkeit der Schätzung zu erheblichen praktischen Friktionen führen kann (wobei jüngere \nEntscheidungen darauf abstellen, ob die Zahlung pauschal unter Einschluss der Erstattung \nvon Tataufwendungen oder explizit als Spesengeld erfolgt ist, vgl. etwa BGH, Urteil vom \n18. November 2021 - 3 StR 131/21 -, Rn. 15 und 18 -, juris). \n \nc) Keine gesamtschuldnerische Haftung der Angeklagten A2 für (einen Teil) der vom \nAngeklagten A1 erlangten Beträge \n \nDie Angeklagte A2 haftet nicht gesamtschuldnerisch für einen Teil der vom Angeklagten A1 \nunmittelbar vereinnahmten Beträge, der sich aus dem die Hälfte der gemeinsam erlangten \nVerdienstanteile übersteigenden Betrag errechnen würde. \n \nAuch wenn die Angeklagte A2 nach ihren Einlassungen von den insgesamt vereinnahmten \nGeldern in gleichem Maße wie der Angeklagte A1 profitiert hat, so rechtfertigt allein dies nicht \ndie Zurechnung der Hälfte der zusammen vereinnahmten Gelder/Verdienste auf sie, denn der \nAngeklagte A1 hatte auf seinen Konten die entsprechenden Anteile nicht in dem Sinne für die \nAngeklagte A2 bereitgehalten, dass diese selbst darüber hätte verfügen können. Für eine \nderartige Verfahrensweise geben weder die Einlassungen noch sonstige Umstände einen \nAnhalt. \n \n\n \nSeite  182 \n  \nAllein der Umstand, dass die Angeklagte A2 - beispielsweise - nach eigenständiger Verfügung \ndes Angeklagten A1 etwa dadurch, dass dieser einen Familienurlaub allein bezahlt, von den \nGeldern profitiert, hat sie die entsprechenden Vermögenswerte noch nicht „erlangt“ im Sinne \nvon § 73 Abs. 1 StGB. \n \n2. Einziehung der Druckwerke \n \nDie unter Ziffern III. 2. 1) bis III. 2. 78) sowie unter Ziffern V. 1 bis V. 34) bezeichneten \nDruckwerke mit den dort und in der Urteilsformel bezeichneten, jeweils durch das \nLandeskriminalamt \nSachsen \nvergebenen, \nAsservatennummern \nunterliegen \nder \nSicherungseinziehung gemäß § 74d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGB, weil sie in dem Lager des \nSchelm-Verlages vorrätig gehalten worden sind und zur Verbreitung durch ihren Verkauf und \nVersendung bestimmt waren. Die beabsichtigte vorsätzliche Verbreitung würde hinsichtlich der \nerstgenannten Druckwerkgruppe - wie festgestellt - den Tatbestand der Volksverhetzung in der \nForm des Vorrätighaltens bzw. den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen \nverfassungswidriger Organisationen und hinsichtlich der letztgenannten Druckwerkgruppe den \nTatbestand der Volksverhetzung in der Form des Bewerbens volksverhetzender Inhalte (§ 130 \nAbs. 2 Nr. 2 StGB) erfüllen. \n \nXIII. \n(Kosten) \n \nDie Entscheidung über die Kosten beruht auf § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO. \n \n \n \n \n \nS. \n \n \n \n \nA. \n \n \n \nG. \nVorsitzender Richter \n \nRichter \n \n \nRichter \nam Oberlandesgericht \n \nam Oberlandesgericht \nam Oberlandesgericht","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/396939","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-dresden/2024-06-17/4-st-1-23","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 130","ref_norm":"130","n":7},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73","ref_norm":"73","n":4},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 86a","ref_norm":"86a","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 129","ref_norm":"129","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 55","ref_norm":"55","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 54","ref_norm":"54","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 56","ref_norm":"56","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 74","ref_norm":"74","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73d","ref_norm":"73d","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 46b","ref_norm":"46b","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154a","ref_norm":"154a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 465","ref_norm":"465","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/396939","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/396939","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-dresden/2024-06-17/4-st-1-23","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/396939","retrieved":"2026-07-09 05:48:53.099695+00:00"}}