{"status":"available","doknr":"OLD396083","ecli":null,"court":"Amtsgericht München","senate":null,"decided":"2022-12-01","aktenzeichen":"618 VI 1071/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n \n \n\nDer Antrag vom 21.10.2022 auf Erteilung eines Erbscheins wird zurückgewiesen.\n\n \n\n \n\nGründe\n\n \n \n\nEs beantragte der Beteiligte … die Erteilung eines Erbscheins dahingehend, dass die Erblasserin beerbt wird von … allein.\n\n \n\nDer Beteiligte … begründet dieses Erbrecht mit einem Briefumschlag, auf dem verschiedene Gegenstände handschriftlich vermerkt wurden sowie die Worte „Rest Dir“ mit einem Pfeil auf einen angebrachten Aufkleber auf dem maschinenschriftlich der Name des Antragstellers steht. Der Umschlag ist mit der Unterschrift der Erblasserin versehen.\n\n \n\nEr ist der Auffassung, dass die Worte „Rest Dir“ aufgrund der Umstände im Übrigen eindeutig dahin auszulegen sind, dass er Erbe ist.\n\n \n\nAuf die eingereichten Schriftsätze, dem vorgelegten Umschlag sowie dem Akteninhalt im Übrigen wird Bezug genommen.\n\n \n\nAbgesehen davon, ob überhaupt ein Testierwille bestand, die Worte (kl. Test.) wurden vom Antragsteller als „Kleines Testament“ gelesen, was jedoch nicht zwingend ist, fehlt es an einer wirksamen Erbeinsetzung. Das Gericht kann in dem Geschriebenen weder eine letztwillige Verfügung zugunsten einer … erkennen noch zugunsten des Antragstellers.\n\n \n\nDie Ausführungen zu einer etwaigen Auslegung des Testamentes in die Richtung wie vom Antragsteller gemäß anwaltlichen Schriftsatz vom 24.10.2022 vorgenommen ist nicht möglich. Mag der Antragsteller auch die Hauptbezugsperson der Erblasserin gewesen sein, so bleibt es letztlich eine Mutmaßung, dass mit „Dir“ der Antragsteller gemeint war. Aus dem Text selbst lässt sich dies nicht entnehmen. Der Aufkleber kann hierzu nicht herangezogen werden. Insoweit ist das Formerfordernis des § 2247 BGB nicht gewahrt.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/396083","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-muenchen/2022-12-01/618-vi-1071-22","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 2247","ref_norm":"2247","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/396083","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/396083","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-muenchen/2022-12-01/618-vi-1071-22","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/396083","retrieved":"2026-07-09 05:48:17.426579+00:00"}}