{"status":"available","doknr":"OLD395394","ecli":null,"court":"Amtsgericht Schweinfurt","senate":null,"decided":"2023-01-31","aktenzeichen":"4 M 1399/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n \n \n\n1. Hinsichtlich des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Schweinfurt vom 20.07.2020 wird klarstellend festgestellt, dass das Kind bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nur i.H.v. 50,00 € pro Monat als Unterhaltsberechtigter zu berücksichtigen ist (§ 850c Abs. 2 ZPO).\n\n \n\n2. Im Übrigen hat der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 20.07.2020 in vollem Umfang Bestand.\n\n \n\n \n\nGründe\n\n \n \n\nMit Schreiben vom 18.11.2022 wurde durch die Gläubigerin der Erlasse eines klarstellenden Beschlusses beantragt, wonach das Kind der Schuldnerin nur in Höhe des tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrages von 50,00 € als Unterhaltsverpflichtung nach § 850c Abs. 2 ZPO berücksichtigt wird.\n\n \n\nDem Antrag der Gläubigerpartei vom 18.11.2022 auf Erlass des klarstellenden Beschlusses war zu entsprechen. Unterhaltspflichten i.S.d. § 850c Abs. 2 ZPO können nur insoweit bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens berücksichtigt werden, als diese tatsächlich erfüllt werden.\n\n \n\nDie Gegenpartei wurde zum Antrag gehört.\n\n \n\nInnerhalb der vom Gericht gesetzten Frist wurde keine Stellungnahme abgegeben. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage war dem Antrag stattzugeben.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/395394","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-schweinfurt/2023-01-31/4-m-1399-20","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 850c","ref_norm":"850c","n":3}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/395394","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/395394","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-schweinfurt/2023-01-31/4-m-1399-20","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/395394","retrieved":"2026-07-09 05:47:54.559565+00:00"}}