{"status":"available","doknr":"OLD393888","ecli":null,"court":"Arbeitsgericht München","senate":null,"decided":"2023-05-31","aktenzeichen":"9 Ca 9694/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n \n \n\nDer Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf € 2.600,00 festgesetzt, § 33 Abs. 1 RVG.\n\n \n\n \n\nGründe\n\n \n \n\nDer Antrag auf Zustimmung zur Verteilung der bereits reduzierten Arbeitszeit wird mit einem Bruttomonatsgehalt i.H.v. € 2.600,00 Euro berücksichtigt.\n\n \n\nIm vorliegenden Fall bestand Streit um die Arbeitsbedingungen (Arbeitszeitverteilung) im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Eine Arbeitszeitreduzierung wurde gerichtlich nicht geltend gemacht.\n\n \n\nSelbst wenn hier ein Antrag auf Arbeitszeitreduzierung geltend gemacht worden wäre, hätte dies nicht zu einer Erhöhung des Gegenstandswerts geführt. Bei Arbeitszeitveränderungen ist in weniger gravierenden Fällen grundsätzlich von einer Bewertung mit einer Bruttomonatsvergütung auszugehen, die je nach Umständen des Einzelfalls auf bis zu drei Monatsverdienste erhöht werden kann (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2018, 5 Ta 35/18).\n\n \n\nVorliegend wurde die Arbeitszeit (außergerichtlich) lediglich um 12 Stunden monatlich reduziert, so dass selbst im Falle eines Antrags auf Arbeitszeitreduzierung lediglich ein Bruttomonatsgehalt festzusetzen gewesen wäre. Dies gilt umso mehr für den vorliegenden Antrag auf Verteilung der bereits im Vorfeld und in nicht in gravierender Weise reduzierten Arbeitszeit.\n\n \n\nAuf die subjektive Bedeutung der Angelegenheit für eine Partei ist bei der Festsetzung des Gegenstandswerts nicht abzustellen. Maßgeblich ist allein der objektiv zu beurteilenden wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/393888","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-muenchen/2023-05-31/9-ca-9694-22","cited_norms":[{"jurabk":"RVG","ref":"§ 33","ref_norm":"33","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/393888","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/393888","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-muenchen/2023-05-31/9-ca-9694-22","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/393888","retrieved":"2026-07-09 05:47:00.965770+00:00"}}