{"status":"available","doknr":"OLD393526","ecli":null,"court":"Amtsgericht Coburg","senate":null,"decided":"2023-07-04","aktenzeichen":"12 C 978/23","doktyp":"Endurteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tatbestand\n\n \n \n\nDie Parteien streiten um die Erstattung von Behandlungskosten.\n\n \n\n... im Hause der Klägerin behandelt.\n\n \n\nDie Klägerin liquidierte gegenüber der Beklagten mit Rechnung vom 29.05.2019 unter Zugrundelegung der DRG C08B (Extrakapsuläre Extraktion der Linse (ECCE) ohne angeborene Fehlbildung der Linse oder bestimmte Eingriffe an der Linse) die Summe von 1.623,90 €.\n\n \n\nMit Schreiben vom 03.07.2019 teilte die Beklagte mit, dass sie die Rechnung nicht zahlen würde.\n\n \n\nDie Klägerin meint, sie habe einen vertraglichen Anspruch auf Zahlung der Behandlungskosten gegen die Beklagte als private Krankenversicherung aus dem sog. Klinikcard-Verfahren. Sie ist der Auffassung, die stationäre Behandlung des bei der Beklagten Versicherten sei im gesamten Behandlungszeitraum medizinisch notwendig und erforderlich gewesen.\n\n \n\nDie Klägerin beantragt.\n\n \n\nDie Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.623,90 € für die Behandlung von vom 20. – 21.05.2019 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.06.2019 zu zahlen.\n\n \n\nDie Beklagte beantragt, \n\n \n\ndie Klage abzuweisen.\n\n \n\nDie Beklagte bestreitet, passivlegitimiert zu sein, da sie nicht am Klinikcard-Verfahren teilnehme und daher eine Abrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen gemäß §§ 2, 7 KHEntgG unmittelbar gegenüber der Beklagten nicht möglich sei, Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer/Patienten wären verjährt. Die Beklagte ist ferner der Ansicht, dass keine stationäre Behandlung notwendig war.\n\n \n\nZur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die gewechselten Schriftsätze verwiesen.\n\n \n\n \n\nGründe\n\n \n \n\nDie zulässige Klage ist unbegründet.\n\n \n\nDie Beklagte ist nicht passivlegitimiert. Die Beklagte nimmt nach eigenem Bekunden nicht am Klinikcard-Verfahren teil, weshalb eine Abrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen gemäß §§ 2, 7 KHEntgG unmittelbar gegenüber der Beklagten ausscheidet.\n\n \n\nTrotz Ankündigung der Klägerin mit Schriftsatz vom 22.03.2023 (Bl. 25 d.A.), „hinsichtlich der Stellungnahme zur Passivlegitimation (…) nochmals die zahlungsbegründenden Unterlagen und die digitalen Operationsmitteilungen zusammenzusuchen und sodann entsprechend zu übermitteln“, ist seitens der Klägerin bis zuletzt weder weiterer Sachvortrag hierzu noch Vorlage entsprechender, eine Passivlegitimation der Beklagten begründende, Unterlagen erfolgt.\n\n \n\nDie Klage war daher mangels Passivlegitimation der Beklagten abzuweisen.\n\n \n\nDie Kostenentscheidung ergibt sich aus § 91 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus §§ 708, 711 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/393526","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-coburg/2023-07-04/12-c-978-23","cited_norms":[{"jurabk":"KHEntgG","ref":"§ 2","ref_norm":"2","n":2},{"jurabk":"KHEntgG","ref":"§ 7","ref_norm":"7","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/393526","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/393526","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-coburg/2023-07-04/12-c-978-23","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/393526","retrieved":"2026-07-09 05:46:47.919948+00:00"}}