{"status":"available","doknr":"OLD393056","ecli":null,"court":"Arbeitsgericht Regensburg","senate":null,"decided":"2023-08-09","aktenzeichen":"4 BV 52/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n \n \n\nDer Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit wird auf 15.000,00 € festgesetzt.\n\n \n\n \n\nGründe\n\n \n \n\nDas Gericht hat sich bei seiner Ermessensausübung am Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 9.2.2018) gehalten und demgemäß den dreifachen Regelwert iSd § 23 III 2 RVG angesetzt. Ausgehend von Punkt II.11. ist Ausgangslage der Regelwert, der abhängig vom Gegenstand des Mitbestimmungsrechts und der Bedeutung des Einzelfalls herauf- bzw. herabzusetzen ist. In die Ermessensausübung wurden in Einklang mit dem Streitwertkatalog die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Anzahl der betroffenen Personen eingestellt, ohne von einer konkreten Staffelung auszugehen (vgl. diesbezüglich ebenso Punkt II.11. des Streitwertkatalogs).\n\n \n\nLaut Aussage der Antragsgegnerin (Schriftsatz v. 8.8.2023) seien 43 Mitarbeiter von insgesamt ca. 170 Beschäftigten durch die Anordnung der Kurzarbeit betroffen gewesen. Das bedeutet, dass es bei 43 Mitarbeitern um die Suspendierung von Hauptleistungspflichten ging, was in der Summe potentiell eine ganz erhebliche finanzielle und damit wirtschaftliche Auswirkung gehabt hätte. Dass die Maßnahme ggf. wieder rückgängig gemacht wurde – wie die Antragsgegnerin geltend macht – kann aus Sicht des Gerichts insoweit nicht zu Gunsten des Arbeitgebers gewertet werden, da die Höhe der Gegenstandswertfestsetzung anderenfalls zur Disposition der Arbeitgeberin stünde.\n\n \n\nFolglich erscheint die Festlegung des dreifachen Regelwerts als angemessen und sachgerecht.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/393056","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-regensburg/2023-08-09/4-bv-52-22","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/393056","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/393056","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-regensburg/2023-08-09/4-bv-52-22","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/393056","retrieved":"2026-07-09 05:46:31.850978+00:00"}}