{"status":"available","doknr":"OLD392526","ecli":null,"court":"Arbeitsgericht München","senate":null,"decided":"2023-10-04","aktenzeichen":"5 Ca 4182/23","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n \n \n\nDer Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf € 20.176,40 und für den Vergleich auf € 42.406,41 festgesetzt, § 33 Abs. 1 RVG.\n\n \n\n \n\nGründe\n\n \n \n\nVerfahrenswert\n\n \n\nFür Klageantrag I wurde auf der Basis des mitgeteilten Bruttomonatsgehalts in Höhe von € 5.044,10 ein Quartalsverdienst festgesetzt, § 42 Abs. 2 S. 1 GKG.\n\n \n\nKlageantrag III auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses wurde mit einem Bruttomonatsgehalt bewertet.\n\n \n\nDer hilfsweise gestellte Weiterbeschäftigungsantrag V findet keine Berücksichtigung, da er nicht rechtshängig geworden ist. Der Antrag ist dem Wortlaut nach schon unzulässig, weil der Eintritt der Bedingung nicht von einer Entscheidung des Gerichts abhängig gemacht ist (vgl. dazu LAG München, Beschluss vom 06.06.2023, 3 Ta 59/23).\n\n \n\nVergleichsmehrwert \n\n \n\nGemäß Schreiben des Vertreters der Klagepartei vom 13.07.2023 und 21.08.2023 sind folgende zwischen den Parteien streitige Punkte im Vergleich geregelt worden und daher gesondert zu bewerten: \n\n \n\nZiffer 2.3 mit € 2.735,17 \n\n \n\nZiffer 2.4 mit € 6.360,68\n\n \n\nZiffer 3.1 mit € 5.090,12.\n\n \n\nZiffer 3.4 mit € 3.000,00\n\n \n\nZiffer 6 mit einem Bruttomonatsgehalt.\n\n \n\nDie Reglung über die Zeugniserteilung in Ziffer 4 wirkt sich nicht werterhöhend aus. Die Parteien haben bereits im Verfahren über die Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses gestritten. Das für die Zeugniserteilung insgesamt anzusetzende Bruttomonatsgehalt wurde daher im Verfahrenswert bereits berücksichtigt. Der Sonderfall, dass mit der Regelung im Vergleich ein Streit zwischen den Parteien beigelegt wurde, der unabhängig vom vorliegenden Rechtsstreit bereits bestand, ist nicht gegeben.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/392526","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-muenchen/2023-10-04/5-ca-4182-23","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 42","ref_norm":"42","n":1},{"jurabk":"RVG","ref":"§ 33","ref_norm":"33","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/392526","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/392526","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-muenchen/2023-10-04/5-ca-4182-23","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/392526","retrieved":"2026-07-09 05:46:15.166988+00:00"}}