{"status":"available","doknr":"OLD390928","ecli":null,"court":"Amtsgericht Amberg","senate":null,"decided":"2024-03-07","aktenzeichen":"1 F 908/23","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n \n \n\n1. Die Unterbringung der Betroffenen F, geboren am ...2009, in einer geschlossenen Abteilung einer intensivpädagogischen und therapeutischen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe wird bis längstens 06.03.2025 familiengerichtlich genehmigt.\n\n \n\n2. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.\n\n \n\n3. Der Verfahrenswert wird auf 5000 Euro festgesetzt.\n\n \n\n4. Von der Erhebung der Gerichtskosten des Verfahrens wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.\n\n \n\n \n\nGründe\n\n \n \n\nDie Genehmigung der Unterbringungsmaßnahme beruht auf § 1631b Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 151 Nr. 6, 167 Abs. 1, 312 ff FamFG.\n\n \n\nDanach ist eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung eines Kindes nur zulässig, solange sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch andere öffentliche Hilfen, begegnet werden kann.\n\n \n\nEs liegt ein Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung durch den gesetzlichen Vertreter vor.\n\n \n\nNach dem Gutachten von Dr. R vom 19.02.2024 leidet die Betroffene unter anderem an einer gemischten Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen.\n\n \n\nEs besteht die akute Gefahr, dass die Betroffene sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt.\n\n \n\nZu ihrem Wohl ist es notwendig, dass die Betroffene zum Zwecke der Diagnostik und Heilbehandlung geschlossen untergebracht wird.\n\n \n\nDie notwendige Heilbehandlung kann ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden.\n\n \n\nFür die notwendigen Maßnahmen ist laut dem Gutachten, dem sich das Gericht anschließt, voraussichtlich die festgesetzte Unterbringungsdauer erforderlich, wobei die vorzeitige Entlassung aus der geschlossenen Einrichtung möglich ist.\n\n \n\nDie Betroffene, der gesetzliche Vertreter, das zuständige Jugendamt und der Verfahrensbeistand wurden angehört. Das Gericht schließt sich dem ärztlichen Befund auch aufgrund der persönlichen Anhörung der Betroffenen an.\n\n \n\nGemäß §§ 167 Abs. 1 S. 2 und 3, 158 FamFG ist ein Verfahrensbeistand bestellt worden.\n\n \n\nDie Anordnung der sofortigen Wirksamkeit des Beschlusses beruht auf §§ 167 Abs. 1, 324 Abs. 2 FamFG.\n\n \n\nDie Festsetzung des Verfahrenswertes beruht auf § 42 Abs. 2 und 3 FamGKG.\n\n \n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/390928","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-amberg/2024-03-07/1-f-908-23","cited_norms":[{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 167","ref_norm":"167","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 1631b","ref_norm":"1631b","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 81","ref_norm":"81","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 158","ref_norm":"158","n":1},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 324","ref_norm":"324","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/390928","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/390928","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-amberg/2024-03-07/1-f-908-23","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/390928","retrieved":"2026-07-09 05:45:17.780367+00:00"}}