{"status":"available","doknr":"OLD388111","ecli":null,"court":"Amtsgericht Lindau (Bodensee)","senate":null,"decided":"2024-12-23","aktenzeichen":"1 C 203/24","doktyp":"Endurteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n \n \n\n1. Die Klage wird abgewiesen.\n\n \n\n2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\n \n\n3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.\n\n \n\n \n\nTatbestand\n\n \n \n\nDie Parteien streiten um die Zahlung von Krankentagegeld.\n\n \n\nZwischen dem Kläger und der Beklagten wurde unter Versicherungsscheinnnummer: … ein Krankenversicherungsvertrag einschließlich Krankentagegeld abgeschlossen. Auf Versicherungsvertrag und Versicherungsschein vom 08.09.2000 wird vollumfänglich Bezug genommen.\n\n \n\nAm 06.11.2021 erlitt der Kläger einen Knöchelbruch. Er war damals in … wohnhaft.\n\n \n\nDer Kläger behauptet, er sei vom 06.11.2021 bis einschließlich 31.01.2022 arbeitsunfähig gewesen. Ihm stünde somit ein Krankentagegeld in Höhe von 4.489,32 EUR zu.\n\n \n\nKläger stellt daher die Anträge:\n\n \n\n1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.489,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 28.12.2021 zu bezahlen.\n\n \n\n2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 540,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 16.03.2024 zu bezahlen.\n\n \n\n3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\n \n\n4. Das Urteil ist – notfalls gegen Sicherheitsleitstung – vorläufig vollstreckbar.\n\n \n\nDie Beklagte beantragt:\n\n \n\nKlageabweisung\n\n \n\nDie Beklagte ist der Auffassung, der Kläger habe keinen Anspruch auf Krankentagegeld weil er seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der angeblichen Arbeitsunfähigkeit im Ausland hatte. Der Versicherungsschutz der Krankentagegeldversicherung erstreckt sich gem. § 1 Abs. 6 Mb/KT (Anlage K1) nur auf Deutschland. Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland wird Krankentagegeld nur für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus gezahlt. Dies ist unstreitig erfolgt.\n\n \n\nZudem sei eine Arbeitsunfähigkeit weder schlüssig vorgetragen, noch nachgewiesen.\n\n \n\nDemgegenüber ist der Kläger der Auffassung die unstreitig vereinbarte Klausel des Versicherungsvertrags sei unbillig und unwirksam.\n\n \n\nHinsichtlich des gesamten weiteren Parteivorbringens wird Bezug genommen auf sämtliche gewechselten Schriftsätze.\n\n \n\n \n\nGründe\n\n \n \n\nDie Klage war abzuweisen, da dem Kläger ein Anspruch auf Krankentagegeld nicht zusteht. Gemäß § 1 Abs. 6 Mb/KT erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Deutschland. Bei Aufenthalt im europäischen Ausland wird nur für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung Krankentagegeld gezahlt. Diese Klausel ist wirksam. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 207 Abs. 3 VVG ist es zulässig, dass der Umfang des Versicherungsschutzes außerhalb von Deutschland geringer ist als in Deutschland selbst (Bach Moser Private Krankenversicherung 6. Auflage 2023 Mb/KT § 1 Rn. 45). Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Mitgliedsstaat der EU besteht Deckungsschutz nur für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (Bach Moser a.a.O.). Anhaltspunkte, dass § 1 Abs. 6 Mb/KT gegen Europarecht verstoßen könnte, sind nicht ersichtlich.\n\n \n\nDie Klage war daher abzuweisen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/388111","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-lindau-bodensee/2024-12-23/1-c-203-24","cited_norms":[{"jurabk":"VVG 2008","ref":"§ 207","ref_norm":"207","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/388111","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/388111","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-lindau-bodensee/2024-12-23/1-c-203-24","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/388111","retrieved":"2026-07-09 05:43:13.913044+00:00"}}