{"status":"available","doknr":"OLD197845","ecli":null,"court":"Amtsgericht Verden (Aller)","senate":null,"decided":"2009-10-23","aktenzeichen":"11 II 232/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Erinnerung der Antragstellerin vom 21.04.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 02.04.2009 wird zurückgewiesen.\n\nGründe\n\n1\n\nDie Erinnerung vom 21.04.2009 richtet sich gegen die Entscheidung vom 02.04.2009, durch welche die Gewährung von Beratungshilfe abgelehnt wurde.\n\n2\n\nBeratungshilfe wurde beantragt für einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und einen damit zusammenhängenden Widerspruch.\n\n3\n\nDer zuständige Rechtspfleger führt zur Begründung der Ablehnung aus:\n\n4\n\nWie bereits treffend von der GEZ zu § 80 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz schon mitgeteilt - der Schriftverkehr dem Antrag auf Beratungshilfe ebenfalls beigefügt gewesen - handelt es sich nicht um einen Sachverhalt der der Einschaltung eines Rechtsanwaltes bedurft hätte:\n\n5\n\nDer Betreuerin von Frau N… war es zuzumuten, selbst auf die Bereinigung der Angelegenheit hinzuwirken. Der Verfahrensgegenstand war aus der Sicht einer rechtsunkundigen Person weder in rechtlich noch in tatsächlicher Hinsicht derart schwierig, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts für erforderlich gehalten werden durfte.\n\n6\n\nDiese Zeilen sind ebenfalls auf das BerHG anzuwenden.\n\n7\n\nDurch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers ist dieser im Rahmen des Aufgabenkreises zu einer rechtlichen Vertretung des Fürsorgeberechtigten befugt; es ist somit gerade in diesen Fällen eine anderweitige Hilfsmöglichkeit im Sinne des § 1 Nr. 2 BerHG gegeben (AG Leipzig, Beschluss vom 20.11.2008, 499 UII 8845 u.a./06  veröffentlicht in RPfleger 2009, Heft 4-5, S. 247 ff.).\n\n8\n\nDie Ablehnungsgründe sind nicht zu beanstanden, so dass die Ablehnung gegen den ablehnenden Beschluss zurückzuweisen war.\n\n \n\n Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:\n\nhttp://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE229912009&psml=bsndprod.psml&max=true","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/197845","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-verden-aller/2009-10-23/11-ii-232-09","cited_norms":[{"jurabk":"BeratHiG","ref":"§ 1","ref_norm":"1","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/197845","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/197845","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-verden-aller/2009-10-23/11-ii-232-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/197845","retrieved":"2026-07-09 01:14:39.713734+00:00"}}