{"status":"available","doknr":"OLD192273","ecli":null,"court":"Amtsgericht Hannover","senate":null,"decided":"2010-07-20","aktenzeichen":"714 M 145593/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIn der Zwangsvollstreckungssache ...\n\nwird der Vollstreckungsschutzantrag der Schuldnerin nach § 850 l ZPO vom 20. 07. 2010 kostenpflichtig zurückgewiesen.\n\nGründe\n\n1\n\nDie Schuldnerin hat ihr gepfändetes Girokonto anlässlich der Gesetzesänderung zum 01. 07. 2010 trotz eines Beschlusses nach § 850 k ZPO aF vom 17. 05. 2010 in ein \"P – Konto\" umgewandelt.\n\n2\n\nDer Antrag nach § 850 l ZPO ist im vorliegenden Fall zurückzuweisen.\n\n3\n\nDer Antrag ist hier gemäß § 850 l Abs. 4 ZPO unzulässig, weil die Schuldnerin angegeben hat, mittlerweile über ein sogenanntes \"P – Konto\" zu verfügen. In derartigen Fällen scheidet eine Entscheidung nach § 850 l ZPO mangels weiteren Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich aus (vgl. Hk-ZV/Meller-Hannich 1. Aufl. § 850 l ZPO Rn. 12; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. Anh. § 850 k, § 850 l Rn. 2).\n\n4\n\nDie Schuldnerin genießt aufgrund des nach ihren Angaben von der Drittschuldnerin zur Verfügung gestellten \"P – Kontos\" nach § 850 k Abs. 7 ZPO nF nunmehr den automatischen Pfändungsschutz nach § 850 k ZPO nF in vollem gesetzlichen Umfang.\n\n5\n\nEs widerspräche dem Gesetzeswortlaut des § 850 k ZPO nF, wenn man davon ausgehen würde, dass Altbeschlüsse nach § 850 k ZPO aF (zunächst) formell bestehen bleiben würden. Das Gesetz beabsichtigt mit § 850 k ZPO nF nämlich gerade, dass der Schuldnerin im Falle der Umwandlung ihres Kontos in ein sogenanntes \"P – Konto\" der automatische Pfändungsschutz des § 850 k ZPO nF im gesetzlichen Umfange ungeschmälert zur Verfügung steht. Eine formelle Aufhebung der Altbeschlüsse durch das Vollstreckungsgericht würde dem Sinn und Zweck des zum 01. 07. 2010 in Kraft getretenen \"Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes\" zu wider laufen. Die Funktion des § 850 k ZPO aF wird, wenn die Umwandlung in ein sogenanntes \"P – Konto\" erfolgt ist, von § 850 k ZPO nF übernommen. § 850 k ZPO nF regelt seit 01. 07. 2010 einen automatischen Pfändungsschutz für ein \"P – Konto\" zur Vereinfachung des Schuldnerschutzes in Höhe eines gesetzlichen geregelten pauschalen Pfändungsfreibetrags. Insoweit bedarf es also gerade keines Antrags der Schuldnerin und auch keiner Entscheidung des Vollstreckungsgerichts mehr. Es spielt insoweit auch keine Rolle mehr, ob es sich bei den auf dem Konto eingehenden Beträgen um Arbeitseinkommen oder artverwandte Einkünfte handelt.\n\n6\n\nMit Umwandlung eines bereits gepfändeten Girokontos in ein \"P – Konto\" werden ein Antrag nach § 850 l ZPO, bzw. früher § 850 k ZPO aF, und eine ggf. bereits angeordnete (teilweise) Aufhebung gegenstandslos.\n\n7\n\nEtwas anderes rechtfertigt sich allein vor dem Hintergrund nicht, dass der bisherige (herkömmliche) Pfändungsschutz nach § 850 l ZPO, bzw. § 850 k ZPO aF spätestens zum 31. 12. 2011 gegenstandslos wird und Pfändungsschutz (dann) nur noch über das \"P – Konto\" möglich ist.\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 788 ZPO.\n\n \n\n Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:\n\nhttp://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100066771&psml=bsndprod.psml&max=true","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/192273","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-hannover/2010-07-20/714-m-145593-09","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 850k","ref_norm":"850k","n":12},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 850l","ref_norm":"850l","n":7},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 788","ref_norm":"788","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/192273","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/192273","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-hannover/2010-07-20/714-m-145593-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/192273","retrieved":"2026-07-09 01:07:56.936203+00:00"}}