{"status":"available","doknr":"OLD191272","ecli":null,"court":"Amtsgericht Nienburg (Weser)","senate":null,"decided":"2011-04-06","aktenzeichen":"15 M 172/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Widerspruch des Schuldners vom 10.02.2011 gegen die Verpflichtung zur Abgabe der wiederholten eidesstattlichen Versicherung wird gemäß § 903 ZPO zurückgewiesen.\n\nDer Schuldner trägt die Kosten des Verfahrens.\n\nGründe\n\n1\n\nDer Gläubiger betreibt aus dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Uelzen vom 01.02.2007 - Az: 06-0839252-0-3 - die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.\n\n2\n\nDer Gläubiger hat mit Schreiben vom 01.01.2011 Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 903 ZPO gestellt.\n\n3\n\nHinsichtlich der Begründung wird auf den Antrag des Gläubigers vom 01.01.2011 Bezug genommen.\n\n4\n\nIm Termin zur Abgabe der wiederholten Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß    § 903 ZPO am 10.02.2011 hat der Schuldner Widerspruch gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 903 ZPO eingelegt.\n\n5\n\nSeinen Widerspruch hat er wie folgt begründet:\n\n6\n\n\"Ich habe die eidesstattliche Versicherung bereits am 08.02.2010 geleistet und diese am 31.03.2010 nachgebessert. Seit dem sind keine Veränderungen gem. § 903 ZPO eingetreten.\n\n7\n\nAuf die ausführliche Begründung meines Rechtsanwalts G. D. G., V., vom 08.02.2011 nehme ich Bezug. Dieses Schreiben wurde dem OGV F. per Fax übersandt und befindet sich in der Akte.\"\n\n8\n\nDem Gläubiger ist zu dem Widerspruch des Schuldners Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.\n\n9\n\nEr hat die Zurückweisung des Widerspruchs beantragt.\n\n10\n\nDer Widerspruch des Schuldners wurde zurückgewiesen, da dieser unbegründet ist.\n\n11\n\nDie Einkommensverhältnisse des Schuldners, wie sie in der eidesstattlichen Versicherung am 08.02.2010 bzw. in der Nachbesserung am 31.03.2010 angegeben wurden, stimmen nicht mehr.\n\n12\n\nDer Schuldner hatte angegeben, als selbständiger Kaufmann tätig zu sein.\n\n13\n\nDer Gläubiger hat nachgewiesen, dass der Schuldner die in der eidesstattlichen Versicherung bzw. in der Nachbesserung angegebenen zwei Kunden (G. Immobilien Inh. S. G., G. Str., in V. und H.- I. Inh. B. S., A. , in  H.) nicht mehr bedient.\n\n14\n\nInsofern ist der Schuldner verpflichtet, sich neu zu erklären, wovon er seinen Lebensunterhalt bestreitet.\n\n15\n\nDer Schuldner ist nicht anders zu behandeln wie ein Schuldner, der seinen Arbeitsplatz gewechselt hat (vgl. Baumbach/Lauterbach, 68. Auflage, ZPO, § 903 Rd.Nr. 13) oder ein Handelsvertreter, der nicht mehr für die bisherigen Kunden arbeitet.\n\n16\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 788 ZPO.\n\n \n\n Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:\n\nhttp://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE554962011&psml=bsndprod.psml&max=true","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/191272","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-nienburg-weser/2011-04-06/15-m-172-11","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 903","ref_norm":"903","n":5},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 788","ref_norm":"788","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/191272","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/191272","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-nienburg-weser/2011-04-06/15-m-172-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/191272","retrieved":"2026-07-09 01:07:22.984277+00:00"}}