{"status":"available","doknr":"OLD130819","ecli":null,"court":"Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis","senate":null,"decided":"2013-08-27","aktenzeichen":"3 K 960/13","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kläger.\n\nDas Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.\n\nDer Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe der sich aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss ergebenden Kostenschuld abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.\n\nTatbestand\n\nDer vom Kläger am 13.06.2013 gestellte Asylantrag wurde mit Bescheid der Beklagten vom 24.06.2013 gemäß § 27 a AsylVfG als unzulässig abgelehnt; zugleich wurde die Abschiebung in das nach Art. 16 Abs. 1 c) Dublin II VO zuständige Land - Polen - angeordnet. Der Bescheid wurde dem Kläger am 15.07.2013 ausgehändigt.\n\nAm 26.07.2013 hat der Kläger die vorliegende Klage erhoben und zugleich um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. Sein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde durch Beschluss der Kammer vom 29.07.2013 -3 L 961/13- zurückgewiesen.\n\nDer Kläger hat schriftsätzlich beantragt,\n\nden Bescheid der Beklagten vom 24.06.2013 aufzuheben.\n\nDie Beklagte hat schriftsätzlich beantragt,\n\ndie Klage abzuweisen.\n\nDer Kläger hat sich seiner Rückführung nach Polen entzogen und ist untergetaucht; auf Aufforderung des Gerichts konnte der Prozessbevollmächtigte des Klägers keine ladungsfähige Anschrift mitteilen.\n\nDie Beteiligten haben mit Schriftsätzen vom 20. bzw. 26.08.2013 auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet.\n\nEntscheidungsgründe\n\nDie Entscheidung konnte nach den entsprechenden Erklärungen der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergehen (§ 101 Abs. 2 VwGO).\n\nDie Klage ist unzulässig, weil dem Kläger das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein „Untertauchen“ des Asylbewerbers während des Asylklageverfahrens das Rechtsschutzbedürfnis entfallen lässt(Vgl. nur OVG Lüneburg, Urteil vom 29.08.1991 -12 L 7089/91-: Hess. VGH, Beschluss vom 18.08.2000, AuAS 2000, 211; BverfG, Beschluss vom 27.10.1998 -2 BvR 2662/95-, juris; VG des Saarlandes, Beschluss vom 18.05.2000 -11 F 44/00-).\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf den §§ 154 Abs. 1 VwGO, 83 b AsylVfG.\n\nDer Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit beruht auf § 167 VwGO i.V.m. den §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.\n\nGründe\n\nDie Entscheidung konnte nach den entsprechenden Erklärungen der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergehen (§ 101 Abs. 2 VwGO).\n\nDie Klage ist unzulässig, weil dem Kläger das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein „Untertauchen“ des Asylbewerbers während des Asylklageverfahrens das Rechtsschutzbedürfnis entfallen lässt(Vgl. nur OVG Lüneburg, Urteil vom 29.08.1991 -12 L 7089/91-: Hess. VGH, Beschluss vom 18.08.2000, AuAS 2000, 211; BverfG, Beschluss vom 27.10.1998 -2 BvR 2662/95-, juris; VG des Saarlandes, Beschluss vom 18.05.2000 -11 F 44/00-).\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf den §§ 154 Abs. 1 VwGO, 83 b AsylVfG.\n\nDer Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit beruht auf § 167 VwGO i.V.m. den §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/130819","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-saarland-saarlouis/2013-08-27/3-k-960-13","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 167","ref_norm":"167","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 101","ref_norm":"101","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 27a","ref_norm":"27a","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/130819","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/130819","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-saarland-saarlouis/2013-08-27/3-k-960-13","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/130819","retrieved":"2026-07-09 00:23:33.583783+00:00"}}