{"status":"available","doknr":"OLD130041","ecli":null,"court":"Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis","senate":null,"decided":"2011-03-11","aktenzeichen":"5 L 201/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.\n\nDer Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.\n\nGründe\n\nDer Antragsteller, ein Tierschutzverein, begehrt unter Hinweis auf einen Verstoß gegen § 1 des Tierschutzgesetzes den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, hinter einem Vergrämungsnetz eingeschlossene Tauben zu befreien.\n\nDer Antrag ist unzulässig. Dem Antragsteller steht kein einklagbares Recht zu, von der Antragsgegnerin Maßnahmen zum Schutze der eingeschlossenen Tauben zu verlangen.\n\nDer Verwaltungsgerichtsordnung ist die Popularklage fremd, das Prozessrecht dient dem Individualschutz. Deshalb ist nach § 42 Abs. 2 VwGO vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen eine Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch einen Verwaltungsakt, seine Ablehnung oder Unterlassung in eigenen Rechten verletzt zu sein.\n\nNach der derzeitigen Gesetzeslage gibt es keine Klagemöglichkeit für Tierschutzverbände gegen tierschutzwidrige Verwaltungsakte oder gegen ein tierschutzwidriges Untätigbleiben von Behörden.\n\nHirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 2. Aufl. 2007, Einf. Rdnr. 55\n\nDamit ist der Antrag ebenso unzulässig wie die ebenfalls erhobene Klage.\n\nDie Kostenfolge ergibt sich aus § 154 Abs. 1 VwGO.\n\nDie Streitwertfestsetzung mit dem Auffangwert in der Hauptsache von 5.000 Euro folgt aus den §§ 63 Abs. 2, 53 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG. Dieser Betrag ist nach Ziffer 1.5 des Streitwertkataloges bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/130041","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-saarland-saarlouis/2011-03-11/5-l-201-11","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 42","ref_norm":"42","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/130041","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/130041","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-saarland-saarlouis/2011-03-11/5-l-201-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/130041","retrieved":"2026-07-09 00:23:04.413853+00:00"}}