{"status":"available","doknr":"OLD130037","ecli":null,"court":"Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis","senate":null,"decided":"2011-03-04","aktenzeichen":"10 L 178/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.\n\nDer Streitwert beträgt 2.500.- Euro.\n\nGründe\n\nDer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123\nAbs. 1 VwGO mit dem sinngemäß verfolgten Rechtschutzziel, dem\nAntragsgegner vorläufig zu untersagen, ihn nach Frankreich zu\nüberstellen, hat keinen Erfolg.\n\nDer Antragsteller hat einen entsprechenden Anordnungsanspruch\nnicht glaubhaft gemacht.\n\nGemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG ist die Abschiebung eines\nAusländers auszusetzen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen\noder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine\nAufenthaltserlaubnis erteilt wird. Diese Voraussetzungen sind\nvorliegend ersichtlich nicht gegeben.\n\nSoweit sich der Antragsteller im vorliegenden Verfahren gegen\ndie bislang offensichtlich nur als Entwurf vorliegende Entscheidung\ndes Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wendet, wonach der\nAntrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens abgelehnt und\ndie Abschiebung nach Frankreich angeordnet wird, und er im Weiteren\neinwendet, dass eine Verpflichtung Frankreichs zur Übernahme\nlängstens bis zum 24.01.2010 bestanden habe, der in den Akten des\nBundesamtes befindliche Bescheidsentwurf vom 24.02.2011 bislang\nnicht zugestellt worden sei, vielmehr unter Verstoß gegen\nBestimmungen der Zustellvorschriften und das verfassungsrechtliche\nGebot des effektiven Rechtschutzes erst am Überstellungstage am\n08.03.2011 zugestellt werden solle, die Vorschriften der\nEG-AsylZustVO nur für einen Asylerstantrag, nicht aber für den hier\nvorliegenden Asylfolgeantrag gelten würden und das Bundesamt für\nMigration und Flüchtlinge seinem Antrag auf Ausübung des\nSelbsteintrittsrechts gemäß § 15 Abs. 1 EG-AsylZustVO\nrechtsfehlerhaft nicht nachgekommen sei, macht der Antragsteller\nausschließlich asylverfahrensrechtliche Sachverhalte geltend, zu\nderen Entscheidung oder Überprüfung der Antragsgegner nicht befugt\nist, da dieser lediglich im Rahmen der Amtshilfe für das Bundesamt\nfür Migration und Flüchtlinge die Überstellung nach Frankreich\ndurchführt. Vielmehr muss der Antragsteller diese Einwendungen in\neinem Verfahren gegenüber dem Bundesamt für Migration und\nFlüchtlinge geltend machen, was er auch im Verfahren 2 L 179/11\ngetan hat.\n\nSoweit sich der Antragsteller – ersichtlich nur zur\nBegründung des geltend gemachten Selbsteintrittrechtes nach § 15\nAbs. 1 EG-AsylZustVO – darauf beruft, dass in A-Stadt seine\nbeiden Söhne sowie deren Mutter wohnten, sind inlandsbezogene\nAbschiebungshindernisse nach Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK auch\nnicht ansatzweise dargelegt, zumal der Antragsteller mit der\n– als seine Lebensgefährtin bezeichneten - Mutter seiner\nbeiden Kinder offensichtlich nicht verheiratet ist und die beiden\nSöhne angesichts der im Antrag auf Ausübung des\nSelbsteintrittsrechts vom 20.01.2011 mitgeteilten Geburtsdaten\nbereits volljährig sind.\n\nDer Antrag ist daher mit der Kostenfolge aus § 154 Abs. 1 VwGO\nzurückzuweisen.\n\nDie Festsetzung des Streitwertes beruht auf den §§ 63 Abs. 2, 52\nAbs. 2 GKG, wobei in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der\nStreitwert mit der Hälfte des Hauptsachewertes zu bemessen ist.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/130037","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-saarland-saarlouis/2011-03-04/10-l-178-11","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 6","ref_norm":"6","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"EMRK","ref":"Art 8","ref_norm":"8","n":1},{"jurabk":"AufenthG 2004","ref":"§ 60a","ref_norm":"60a","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/130037","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/130037","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-saarland-saarlouis/2011-03-04/10-l-178-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/130037","retrieved":"2026-07-09 00:23:04.312514+00:00"}}