{"status":"available","doknr":"OLD116958","ecli":null,"court":"Oberlandesgericht Naumburg","senate":null,"decided":"2010-08-05","aktenzeichen":"3 WF 195/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf die Untätigkeitsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts- Familiengerichts- Dessau - Roßlau nebst Vorlageverfügung an das Oberlandesgericht ersatzlos aufgehoben.\n\nGerichtskosten werden nicht erhoben; Kosten werden nicht erstattet.\n\nDie Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen.\n\nGründe\n\n1\n\nUnter dem 28.7.2010 hat der Antragsteller in dem seit Ende Dezember 2009 laufenden Verfahren wegen Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend den Aufenthalt des Kindes Annabelle Untätigkeitsbeschwerde mit dem Antrage erhoben, eine Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren zu erlassen.\n\n2\n\nDas Amtsgericht hat durch Beschluss der Untätigkeitsbeschwerde nicht abgeholfen und die Sache vorgelegt.\n\n3\n\nDas Verfahren ist mit Antrag vom 22.12.2009 eingeleitet worden; es unterliegt verfahrensrechtlich damit dem FamFG. Dort ist ein Rechtsmittel der Untätigkeitsbeschwerde nicht vorgesehen.\n\n4\n\nDa eine Rechtsgrundlage nicht besteht, durfte darüber eine Entscheidung im Sinne des angefochtenen Beschlusses nicht getroffen werden.\n\n5\n\nDeshalb war der Beschluss nebst Vorlageverfügung ersatzlos aufzuheben.\n\n6\n\nAllerdings steht nach wie vor eine Entscheidung des Amtsgerichts über den gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aus, über den nach den Regeln des FamFG ( insbesondere § 155) zu entscheiden ist.\n\n7\n\nGerichtskosten waren gem. § 20 FamGKG nicht zu erheben.\n\n8\n\nDie Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen ( § 70 Abs. 1 und 2 FamFG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/116958","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-naumburg/2010-08-05/3-wf-195-10","cited_norms":[{"jurabk":"FamGKG","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/116958","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/116958","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-naumburg/2010-08-05/3-wf-195-10","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/116958","retrieved":"2026-07-09 00:08:37.314519+00:00"}}