{"status":"available","doknr":"NIVORIS-e5154ebf-603e-40a5-bd7e-6d428f4211c0","ecli":null,"court":"Arbeitsgericht Oldenburg (Oldenburg)","senate":null,"decided":"2019-12-09","aktenzeichen":"6 Ca 384/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":"Leitsatz\n\nDer Antrag auf Weiterbeschäftigung ist in der Regel als sog. unechter Hilfsantrag nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen.","text_plain":"Tenor: \n\nIn dem Verfahren …\n\nwird der Streitwert zur Gebührenberechnung wie folgt festgesetzt:\n\nfür das Verfahren auf 7.847,40 €\n\nfür den Vergleich auf 10.463,20 €\n\nGründe\n\nHinsichtlich der Gründe wird auf die einschlägige Absichtserklärung Bezug genommen.\n\nDer Antrag auf Weiterbeschäftigung ist nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, da es sich um einen sog. unechten Hilfsantrag handelt. Er wird regelmäßig auch dann nur für den Fall des Obsiegens gestellt, wenn dies im Wortlaut des Antrags nicht zum Ausdruck kommt (BAG, Beschluss vom 30.08.2011, 2 AZR 668/10 (A), abrufbar in der Datenbank juris). Hilfsanträge führen nach § 45 Abs. 1 und 2 GKG erst zu einer Erhöhung des Streitwerts, wenn eine Entscheidung hierüber ergeht (BAG, Beschluss vom 13.08.2014, 2 AZR 871/12, NZA 2014, 1359, Rn. 3 f.). Dies sieht auch der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 09.02.2018 (NZA 2018, 498 ff.) so (s. I Ziff. 18). Auch im Falle einer Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich ist der Weiterbeschäftigungsantrag im Rahmen der Streitwertfestsetzung nicht zu berücksichtigen, wenn im Vergleich über ihn keine gesonderte Regelung ergeht (BAG, Beschluss vom 13.08.2014, 2 AZR 871/12, NZA 2014, 1359, Rn. 5).\n \n\nDer Wert des Gegenstandes (Streitwert) ist nicht identisch mit der Rechtsanwaltsvergütung, sondern dient zur Errechnung der anwaltlichen Gebühren.","source":"ni_voris","source_url":"https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e5154ebf-603e-40a5-bd7e-6d428f4211c0","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-oldenburg-oldenburg/2019-12-09/6-ca-384-19","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e5154ebf-603e-40a5-bd7e-6d428f4211c0","attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-oldenburg-oldenburg/2019-12-09/6-ca-384-19","upstream":"https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e5154ebf-603e-40a5-bd7e-6d428f4211c0","retrieved":"2026-10-24 08:29:15.890254+00:00"}}