{"status":"available","doknr":"MPRE134750964","ecli":null,"court":"BPatG","senate":"3. Senat","decided":"2011-11-17","aktenzeichen":"3 Ni 37/08 (EU)","doktyp":"Beschluss","leitsatz":"Verfahrensgebühren bei Klageverbindung Die vor der Verbindung mehrerer Nichtigkeitsklagen (§ 147 ZPO) mit der Einreichung der einzelnen Nichtigkeitsklagen jeweils fällig gewordenen und gezahlten Verfahrensgebühren (pro Klage 4,5-fach unter Verweis auf das GKG vom Streitwert abhängig) werden nicht nachträglich aufgrund der Prozessverbindung erlassen oder ermäßigt. Erst ab dem Verbindungsbeschluss fallen Gerichtsgebühren nur noch einfach an.","text_plain":"Verfahrensgebühren bei Klageverbindung Die vor der Verbindung mehrerer Nichtigkeitsklagen (§ 147 ZPO) mit der Einreichung der einzelnen Nichtigkeitsklagen jeweils fällig gewordenen und gezahlten Verfahrensgebühren (pro Klage 4,5-fach unter Verweis auf das GKG vom Streitwert abhängig) werden nicht nachträglich aufgrund der Prozessverbindung erlassen oder ermäßigt. Erst ab dem Verbindungsbeschluss fallen Gerichtsgebühren nur noch einfach an.","source":"rii","source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2011-11-17/3-ni-37-08-eu","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 147","ref_norm":"147","n":1}],"authoritative_source":"rechtsprechung-im-internet.de","attribution":{"source":"rechtsprechung-im-internet.de","source_url":null},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2011-11-17/3-ni-37-08-eu","retrieved":"2026-07-04 05:09:20.796684+00:00"}}