{"status":"available","doknr":"JURE120022963","ecli":null,"court":"BGH","senate":"8. Zivilsenat","decided":"2012-11-20","aktenzeichen":"VIII ZR 294/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Beiordnung eines Notanwalts für eine Nichtzulassungsbeschwerde\nDer Antrag des Beklagten auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird zurückgewiesen.\n1 Die Beiordnung eines Anwalts (Notanwalts) kommt nicht in Betracht, weil die Rechtsverfolgung des Beklagten - unabhängig von der Frage der rechtzeitigen Rechtsmitteleinlegung - aussichtslos ist (§ 78 b Abs. 2 ZPO). Die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 4. September 2012 ist auch deshalb unzulässig, weil der nach § 26 Nr. 8 EGZPO erforderliche Beschwerdewert von mehr als 20.000 € durch die Verurteilung des Beklagten zur Zustimmung zu einer monatlichen Mieterhöhung um 96 €, zur Räumung des zusätzlich zur Wohnung im zweiten OG im ersten OG angemieteten Zimmers und zur Entfernung eines Regals aus der Waschküche - offensichtlich - nicht erreicht ist. 2 Für die \"vorläufige Zulassung\" eines nicht am Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalts durch den Senat gibt es keine Rechtsgrundlage. Ball Dr. Milger Dr. Hessel Dr. Fetzer Dr. Bünger","source":"rii","source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-11-20/viii-zr-294-12","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 78b","ref_norm":"78b","n":1},{"jurabk":"ZPOEG","ref":"§ 26","ref_norm":"26","n":1}],"authoritative_source":"rechtsprechung-im-internet.de","attribution":{"source":"rechtsprechung-im-internet.de","source_url":null},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-11-20/viii-zr-294-12","retrieved":"2026-07-03 20:54:26.472761+00:00"}}