{"status":"available","doknr":"JURE120019836","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2012-09-25","aktenzeichen":"1 StR 361/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag zur Anbringung von Verfahrensrügen\nDer Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Heilung von Mängeln von einer nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge wird zurückgewiesen. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 3. Februar 2012 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat zum Wiedereinsetzungsantrag: Eine Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision des Angeklagten - wie hier - bereits form- und fristgerecht begründet worden ist und nur zu einzelnen Angriffen ergänzend vorgetragen werden soll (BGHSt 1, 44, 46; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 1 StR 301/12 mwN). Denn das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Revisionsbegründungsfrist darf nicht dazu dienen, die Form- und Fristgebundenheit der Revisionsbegründung nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu unterlaufen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; BGH NStZ-RR 1996, 140). Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen es zur Wahrung des Anspruchs des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG unerlässlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH StV 2008, 569). Eine solche Ausnahmekonstellation liegt hier nicht vor. Nack Rothfuß Hebenstreit Jäger Cirener","source":"rii","source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-09-25/1-str-361-12","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 344","ref_norm":"344","n":2},{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"rechtsprechung-im-internet.de","attribution":{"source":"rechtsprechung-im-internet.de","source_url":null},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-09-25/1-str-361-12","retrieved":"2026-07-04 04:39:29.044665+00:00"}}