{"status":"available","doknr":"JURE110011192","ecli":null,"court":"BGH","senate":"10. Zivilsenat","decided":"2011-05-18","aktenzeichen":"X ZR 115/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Patentnichtigkeitsverfahren: Streitwert für das Nichtigkeitsberufungsverfahren\nDie Klägerin wird der eingelegten Berufung für verlustig erklärt. Sie hat die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.875.000 € festgesetzt.\n1 Die ausgesprochenen Rechtsfolgen ergeben sich aus § 516 Abs. 3 ZPO i.V. mit § 99 Abs. 1, § 121 Abs. 2 Satz 2 PatG; der Streitwert für das Nichtigkeitsberufungsverfahren ergibt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aus der Summe der Streitwerte der in Bezug auf das Streitpatent geführten Verletzungsprozesse (hier: 1.500.000 €) zuzüglich eines Aufschlags von 25 % auf den sich daraus ergebenden Betrag, mit dem der gemeine Wert des Patents während der verbleibenden Laufzeit pauschal berücksichtigt wird. Meier-Beck Mühlens Gröning Grabinski Hoffmann","source":"rii","source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-05-18/x-zr-115-10","cited_norms":[{"jurabk":"PatG","ref":"§ 121","ref_norm":"121","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 516","ref_norm":"516","n":1}],"authoritative_source":"rechtsprechung-im-internet.de","attribution":{"source":"rechtsprechung-im-internet.de","source_url":null},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-05-18/x-zr-115-10","retrieved":"2026-07-04 04:16:17.584727+00:00"}}