{"status":"available","doknr":"62003TJ0071","ecli":"ECLI:EU:T:2005:220","court":"Gericht der Europäischen Union","senate":null,"decided":"2005-06-15","aktenzeichen":"T-71/03","doktyp":"Urteil","leitsatz":"In der Rechtssache T‑71/03, Tokai Carbon/Kommission, – wird die Klage abgewiesen; – trägt die Klägerin die Kosten des Verfahrens. In der Rechtssache T‑74/03, Intech EDM BV/Kommission, – wird die Klage abgewiesen; – trägt die Klägerin die Kosten des Verfahrens. In der Rechtssache T‑87/03, Intech EDM AG/Kommission, – wird die in Artikel 3 der Entscheidung COMP/E-2/37.667 gegen die Klägerin verhängte Geldbuße auf 420 000 Euro festgesetzt; – wird Artikel 3 Buchstabe h der Entscheidung COMP/E-2/37.667 dahin gehend geändert, dass sich die gesamtschuldnerische Haftung der Intech EDM AG auf den Betrag von 420 000 Euro beschränkt; – wird die Klage im Übrigen abgewiesen; – trägt die Klägerin zwei Drittel ihrer eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten der Kommission; die Kommission trägt ein Drittel ihrer eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten der Klägerin. In der Rechtssache T‑91/03, SGL Carbon/Kommission, – wird die in Artikel 3 der Entscheidung COMP/E-2/37.667 wegen der Zuwiderhandlung im Bereich isostatisch gepressten Graphits gegen die Klägerin verhängte Geldbuße auf 9 641 970 Euro festgesetzt; – wird die Klage im Übrigen abgewiesen; – trägt die Klägerin zwei Drittel ihrer eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten der Kommission; die Kommission trägt ein Drittel ihrer eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten der Klägerin.","text_plain":"Verfahrensgegenstand Tenor\n\nVerfahrensgegenstand\n\nGegenstand\n\nVöllige oder teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2002) 5083 endg. der Kommission vom 17. Dezember 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-2/37.667 – Spezialgraphit)\n\nTenor\n\nTenor\n\n\n1\nIn der Rechtssache T‑71/03, Tokai Carbon/Kommission,\n\n– wird die Klage abgewiesen;\n\n– trägt die Klägerin die Kosten des Verfahrens.\n\n\n2\nIn der Rechtssache T‑74/03, Intech EDM BV/Kommission,\n\n– wird die Klage abgewiesen;\n\n– trägt die Klägerin die Kosten des Verfahrens.\n\n\n3\nIn der Rechtssache T‑87/03, Intech EDM AG/Kommission,\n\n– wird die in Artikel 3 der Entscheidung COMP/E-2/37.667 gegen die Klägerin verhängte Geldbuße auf 420 000 Euro festgesetzt;\n\n– wird Artikel 3 Buchstabe h der Entscheidung COMP/E-2/37.667 dahin gehend geändert, dass sich die gesamtschuldnerische Haftung der Intech EDM AG auf den Betrag von 420 000 Euro beschränkt;\n\n– wird die Klage im Übrigen abgewiesen;\n\n– trägt die Klägerin zwei Drittel ihrer eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten der Kommission; die Kommission trägt ein Drittel ihrer eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten der Klägerin.\n\n\n4\nIn der Rechtssache T‑91/03, SGL Carbon/Kommission,\n\n– wird die in Artikel 3 der Entscheidung COMP/E-2/37.667 wegen der Zuwiderhandlung im Bereich isostatisch gepressten Graphits gegen die Klägerin verhängte Geldbuße auf 9 641 970 Euro festgesetzt;\n\n– wird die Klage im Übrigen abgewiesen;\n\n– trägt die Klägerin zwei Drittel ihrer eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten der Kommission; die Kommission trägt ein Drittel ihrer eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten der Klägerin.","source":"eugh","source_url":"https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=T-71/03","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2005-06-15/t-71-03","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=T-71/03","attribution":{"source":"curia.europa.eu","source_url":"https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=T-71/03"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2005-06-15/t-71-03","upstream":"https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=T-71/03","retrieved":"2026-09-30 08:43:46.984496+00:00"}}