{"status":"available","doknr":"61989TJ0139","ecli":"ECLI:EU:T:1990:54","court":"Gericht der Europäischen Union","senate":null,"decided":"1990-09-26","aktenzeichen":"T-139/89","doktyp":"Urteil","leitsatz":"1 ) Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 1 . Februar 1989 wird aufgehoben, soweit sie die Übertragung der Urlaubstage gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Anhangs V des Statuts betrifft . 2 ) Das Europäische Parlament wird verurteilt, an die Klägerin eine Ausgleichszahlung für 27 nicht in Anspruch genommene Urlaubstage zu leisten, deren Höhe nach Artikel 4 Absatz 2 des Anhangs V des Statuts zu bestimmen ist . 3 ) Im übrigen wird die Klage abgewiesen . 4 ) Das Europäische Parlament trägt die gesamten Kosten des Verfahrens .","text_plain":"Tenor\n\n1 ) Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 1 . Februar 1989 wird aufgehoben, soweit sie die Übertragung der Urlaubstage gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Anhangs V des Statuts betrifft .\n\n2 ) Das Europäische Parlament wird verurteilt, an die Klägerin eine Ausgleichszahlung für 27 nicht in Anspruch genommene Urlaubstage zu leisten, deren Höhe nach Artikel 4 Absatz 2 des Anhangs V des Statuts zu bestimmen ist .\n\n3 ) Im übrigen wird die Klage abgewiesen .\n\n4 ) Das Europäische Parlament trägt die gesamten Kosten des Verfahrens .","source":"eugh","source_url":"https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=T-139/89","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/1990-09-26/t-139-89","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=T-139/89","attribution":{"source":"curia.europa.eu","source_url":"https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=T-139/89"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/1990-09-26/t-139-89","upstream":"https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=T-139/89","retrieved":"2026-09-30 07:45:56.895018+00:00"}}