{"status":"available","doknr":"62009CJ0518","ecli":"ECLI:EU:C:2011:501","court":"Europäischer Gerichtshof","senate":null,"decided":"2011-07-21","aktenzeichen":"C-518/09","doktyp":"Urteil","leitsatz":"Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV verstoßen, dass sie – die Ausübung von Immobilienvermittlungstätigkeiten nur im Rahmen einer Immobilienagentur zulässt, – von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zur Immobilienvermittlung und Immobilienmaklern verlangt, dass sie ihre Berufshaftpflicht durch den Abschluss einer dem portugiesischen Recht entsprechenden Versicherung abdecken, – von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zur Immobilienvermittlung verlangt, dass sie über positives Eigenkapital im Sinne des portugiesischen Rechts verfügen, und – die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zur Immobilienvermittlung und Immobilienmakler der umfassenden disziplinarischen Kontrolle durch das Instituto da Construção e do Imobiliário IP (Institut für Bau‑ und Immobilienwesen) unterwirft, und sie hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 49 AEUV und 56 AEUV verstoßen, dass sie – vorschreibt, dass Gesellschaften zur Immobilienvermittlung, von der Immobilienverwaltung für Dritte abgesehen, ausschließlich Immobilienvermittlungstätigkeiten ausüben dürfen, und – bestimmt, dass Immobilienmakler ausschließlich als solche tätig sein dürfen. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.","text_plain":"Verfahrensgegenstand Tenor\n\nVerfahrensgegenstand\n\nGegenstand\n\nVertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 49 AEUV und 56 AEUV – Ausübung von Immobilientransaktionstätigkeiten\n\nTenor\n\nTenor\n\n\n1\nDie Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV verstoßen, dass sie\n\n– die Ausübung von Immobilienvermittlungstätigkeiten nur im Rahmen einer Immobilienagentur zulässt,\n\n– von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zur Immobilienvermittlung und Immobilienmaklern verlangt, dass sie ihre Berufshaftpflicht durch den Abschluss einer dem portugiesischen Recht entsprechenden Versicherung abdecken,\n\n– von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zur Immobilienvermittlung verlangt, dass sie über positives Eigenkapital im Sinne des portugiesischen Rechts verfügen, und\n\n– die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften zur Immobilienvermittlung und Immobilienmakler der umfassenden disziplinarischen Kontrolle durch das Instituto da Construção e do Imobiliário IP (Institut für Bau‑ und Immobilienwesen) unterwirft,\n\nund sie hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 49 AEUV und 56 AEUV verstoßen, dass sie\n\n– vorschreibt, dass Gesellschaften zur Immobilienvermittlung, von der Immobilienverwaltung für Dritte abgesehen, ausschließlich Immobilienvermittlungstätigkeiten ausüben dürfen, und\n\n– bestimmt, dass Immobilienmakler ausschließlich als solche tätig sein dürfen.\n\n\n2\nDie Portugiesische Republik trägt die Kosten.","source":"eugh","source_url":"https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-518/09","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2011-07-21/c-518-09","cited_norms":[{"jurabk":"AEUV","ref":"Art 49","ref_norm":"49","n":2},{"jurabk":"AEUV","ref":"Art 56","ref_norm":"56","n":1}],"authoritative_source":"https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-518/09","attribution":{"source":"curia.europa.eu","source_url":"https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-518/09"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2011-07-21/c-518-09","upstream":"https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-518/09","retrieved":"2026-09-30 07:06:07.554289+00:00"}}