{"status":"available","ecli":"ECLI:EU:C:1997:4","court":"Europäischer Gerichtshof","senate":"Generalanwalt Carl Otto Lenz","decided":"1997-01-09","aktenzeichen":"C-225/95","doktyp":"Schlussanträge des Generalanwalts","leitsatz":"5. Ich schlage deshalb vor, auf die Fragen des vorlegenden Gerichts folgendermaßen zu antworten: Die aufgrund der Artikel 49, 57 Absatz 1 und 66 EG-Vertrag erlassene Richtlinie 89/48/EWG des Rates über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, findet keine Anwendung auf Sachverhalte, die keinen gemeinschaftsrechtlichen Bezug aufweisen.","text_plain":"Schlußanträge des Generalanwalts\n\nCarl Otto Lenz\n\nvom 9. Januar 1997\n\nA — Einführung\n\n1. In den vorliegenden Rechtssachen verlangen die Kläger, allesamt griechische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Griechenland, vom griechischen Staat Ersatz für immaterielle Schäden in Höhe von jeweils 10 Mio DR. Sie begründen dies unter anderem damit, daß der griechische Staat es unterlassen habe, die Richtlinie 89/48/EWG ordnungsgemäß umzusetzen. Das deshalb angerufene Verwaltungsgericht Athen hat dem Gerichtshof zwei Fragen nach dem Inhalt dieser Richtlinien und eine Frage nach dem Kausalzusammenhang zwischen der Verletzung der Umsetzungsverpflichtung und dem Schaden, den die Kläger angeblich erlitten haben, vorgelegt.\n\nB — Stellungnahme\n\n2. Aus den Feststellungen des vorlegenden Gerichts folgt, daß die Kläger weder in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft als ihrem Herkunftsstaat gearbeitet, noch studiert, noch ein Diplom bzw. einen Berufsabschluß erworben haben.\n\n3. Wie sich aus der genannten Richtlinie ergibt, gilt diese nur für Angehörige eines Mitgliedstaats, die als Selbständige oder abhängig Beschäftigte einen reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen. Außerdem ergibt sich aus dem zehnten Erwägungsgrund, daß die Richtlinie nicht auf eine Änderung der Bestimmungen abzielt, die für alle Personen gelten, die einen Beruf im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ausüben.\n\n4. Demnach ist der Anwendungsbereich der Richtlinie 89/48 in dem dem Vorabentscheidungsersuchen zugrundeliegenden Rechtsstreit nicht eröffnet. Auf die gestellten Fragen brauche ich daher nicht näher einzugehen.\n\nC — Schlußantrag\n\n5. Ich schlage deshalb vor, auf die Fragen des vorlegenden Gerichts folgendermaßen zu antworten:\n\nDie aufgrund der Artikel 49, 57 Absatz 1 und 66 EG-Vertrag erlassene Richtlinie 89/48/EWG des Rates über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, findet keine Anwendung auf Sachverhalte, die keinen gemeinschaftsrechtlichen Bezug aufweisen.","source":"Gerichtshof der Europäischen Union","source_url":null,"is_opinion":true,"kind_note":"An opinion (for example an Advocate General's), not a decision of the court: it proposes how the court should rule.","label":"EuGH (GA), Schlussanträge vom 09.01.1997 – C-225/95","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/1997-01-09/c-225-95","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":{"source":"Gerichtshof der Europäischen Union","source_url":null},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/1997-01-09/c-225-95","retrieved":"2026-07-27 20:38:35.926051+00:00"},"language":"de","available_languages":["de"],"card":{"id":"eugh/1997-01-09/c-225-95","court":"EuGH","court_id":"eugh","court_as_stated":"Europäischer Gerichtshof","panel":"Generalanwalt Carl Otto Lenz","date":"1997-01-09","dockets":["C-225/95"],"decision_type":"Schlussanträge des Generalanwalts","ecli":"ECLI:EU:C:1997:4","ids":{"ecli":"ECLI:EU:C:1997:4"},"cite_as":"EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Carl Otto Lenz vom 09.01.1997 – C-225/95","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/1997-01-09/c-225-95","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_a_decision","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":"eugh","source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-27T20:38:35.926051+00:00","text_quality":"native","attribution":{"source":"Gerichtshof der Europäischen Union","source_url":null}},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}